Satire zu #PolizeiproblemEinschüchternde Ermittlungen wegen Seehofer-Plakat

Ein Plakat kritisiert den ehemaligen Innenminister für seinen Umgang mit rechtsradikalen Polizisten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen „Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung“ – offenbar mit Zustimmung von Seehofer persönlich. Jurist:innen halten das für überzogen und für einen Missbrauch des Strafrechts.

Mensch hängt Plakat in Plakatkasten auf
Ein Mitglied des Kollektivs Dies Irae hängt ein Seehofer-Plakat in Wiesbaden auf am 31. März 2021. – Alle Rechte vorbehalten Dies Irae

Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt läuft ein Verfahren gegen Unbekannt wegen „Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen“ – offenbar wegen eines satirischen Plakates. Im Fokus der Ermittlungen stehen dabei die bundesweit bekannten Künstler von Dies Irae, die immer wieder mit Plakatkunst in den politischen Diskurs eingreifen.

Das Plakat zeigt den ehemaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer mit einer Augenklappe auf dem rechten Auge. Es kritisiert auf satirische Weise Seehofers Umgang mit Rassismus bei der Polizei. Das Plakat hat dabei die Anmutung eines offiziellen Werbeplakates, so wie das beim Adbusting, also dem Verändern von Werbeplakaten und dem künstlerischen Spiel mit der Verfälschung üblich ist. Als Text steht auf dem Plakat: „Augenklappe ‚Korpsgeist‘. Die einfache Lösung gegen Rechtsextremismus! Der rechte Rand verschwindet sofort! 100% blickdicht! Undurchlässig für Aufklärung! Macht Studie zu rassistischer Polizei überflüssig!“ Darunter ist in typischer Polizeischrift der Hashtag #Polizeiproblem zu sehen.

Die Ermittlungen nach § 90b Strafgesetzbuch liefen zuerst bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen Unbekannt, aber die Aktionskünstler von Dies Irae gehen davon aus, dass es sich um ihr Plakat handelt. Ein Mitglied der Gruppe hatte im August des vergangenen Jahres eine polizeiliche Vorladung erhalten, die als Tatort Wiesbaden und als Tatzeitpunkt den 31. März nennt – den Tag, an dem die Gruppe auch in Wiesbaden Seehofer-Plakate angebracht hatte. Die Vorladung liegt netzpolitik.org vor, kann aus rechtlichen Gründen jedoch nicht veröffentlicht werden. Das Verfahren wurde nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Wiesbaden nun an die Staatsanwaltschaft Frankfurt abgegeben. (Update: Nach Auskunft der Pressestelle in Frankfurt kann man das Verfahren dort noch „nicht identifizieren“ und verweist an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Dort hingegen verweist man nach Frankfurt.)

Die Plakate wurden laut Dies Irae nicht nur in Wiesbaden gezeigt, sondern in Berlin, Köln, München und 20 anderen deutschen Städten. Bekannt sind Ermittlungen aber nur in Wiesbaden. In Stuttgart sagte die Polizei der Presse, dass bei der Plakat-Aktion keine Straftat vorliege.

Seehofer-Satire-Plakat
Stein des Anstoßes: Ein Satireplakat, das Seehofer kritisiert. - Alle Rechte vorbehalten Dies Irae

Hat Seehofer persönlich den Ermittlungen zugestimmt?

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden bestätigte gegenüber netzpolitik.org, dass das Verfahren immer noch laufe und dass der Geschädigte der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer sei. Mehr wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Auch nicht, ob Horst Seehofer von den Ermittlungen weiß oder diesen zugestimmt hat. Die nun zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt hat unsere Fragen zu den Ermittlungen bislang nicht beantwortet.

Das wäre durchaus relevant gewesen, denn im entsprechenden Paragraf 90b des Strafgesetzbuches steht: „Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.“ Das bedeutet im Klartext: Horst Seehofer selbst oder ein Mitglied eines Verfassungsorganes, in diesem Fall die Bundesregierung, muss den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zugestimmt haben. 

In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages heißt es: „Soweit sich die Tat gegen ein einzelnes oder mehrere Mitglieder richtet, so können auch nur diese eine entsprechende Ermächtigung aussprechen.“ Das bestätigt auch das Bundesjustizministerium auf Nachfrage, dass „nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur“ das Mitglied des Verfassungsorgans nur selbst eine Ermächtigung erteilen könne, „da es sich um ein persönliches, nicht übertragbares Recht handelt.“

Also Horst Seehofer. 

Wir haben bei Horst Seehofer und der CSU-Pressestelle mehrfach angefragt, ob der Ex-Minister das Verfahren ermächtigt hat oder von diesem weiß – und haben keine Antwort bekommen. Auch beim Bundesinnenministerium (BMI) will man uns keine Auskunft zum Verfahren geben und begründet das mit Datenschutz. Auch auf unsere mehrfache schriftliche Anfrage, ob das Verfahren im BMI bekannt sei, haben wir keine Antwort erhalten.

„Nicht den geringsten Anhaltspunkt“

Das Verfahren ist aus juristischer Sicht offenbar fragwürdig und überzogen. So sagt Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): „Man kann schon kaum von Verunglimpfen ausgehen, denn Seehofer wird ja nicht beschimpft, sondern ihm wird in offenkundig satirischer Absicht vorgeworfen, auf dem rechten Auge blind zu sein. Vor allem aber fehlt es an der zusätzlichen Voraussetzung, dass jemand ’sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt'“. Denn dafür gäbe es ja nicht den geringsten Anhaltspunkt, so Buermeyer weiter.

Plakate in Plakatkästen
In anderen Städten, wie hier in Kassel, veröffentlichte das Kollektiv auch andere Motive als nur Seehofer. - Alle Rechte vorbehalten Dies Irae

Kritik kommt auch aus der Politik. Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Linkspartei, sagt laut der Pressemitteilung der Aktionskünstler: „Das Plakat ist keine Verunglimpfung von Verfassungsorganen, sondern berechtigte Kritik an Innenminister Seehofer, die durch die Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt ist.“

Die neue Innenministerin Nancy Faeser habe bei ihrer Vorstellung deutlich gemacht, dass sie den Kampf gegen rechts aufnehmen wolle. Nun solle sie sich für die Einstellung des Verfahrens einsetzen und damit zeigen, dass es ihr damit ernst ist, so Schindler weiter.

Die Anwältin Seda Başay-Yıldız, bekannt aus dem NSU-Prozess und Opfer von Morddrohungen der NSU 2.0, sagt laut der Pressemitteilung von Dies Irae: „Hier wird das Strafgesetz für eine Strafverfolgung wegen satirischer Plakate missbraucht!“

Auch der bekannte Plakatkünstler Klaus Staeck setzt sich für die Plakatkünstler ein. Kritik von Kulturschaffenden in der Kunstform der Satire würde immer wieder versucht zu kriminalisieren. 

„Von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt“

Der im Verfahren ins Feld geführte Paragraf, für den beim Justizministerium im Jahr 2021 nur 31 Ermittlungsverfahren bekannt sind, sieht hohe Strafen vor: Bei einer Verurteilung ist immer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten und keine Geldstrafe vorgesehen. Das hindert das Kollektiv Dies Irae nicht daran, jetzt an die Öffentlichkeit zu gehen und damit zuzugeben, dass das Plakat von ihnen stammt. Ein Sprecher des Kollektivs sagt gegenüber netzpolitik.org: „Wenn getroffene Hunde bellen, haben wir alles richtig gemacht. Der Staat demaskiert sich selbst, wenn er mit einer Strafverfolgung darauf reagiert, dass man ihm Rassismus in der Polizei vorwirft.“

Die Aktionskünstler kritisieren, dass fast jede Woche neue Fälle bekannt würden, in denen sich Polizist:innen Nazibilder schicken, Gewalt gegen migrantisierte Personen verüben oder „Racial Profiling“ als normale Polizeiarbeit deklarieren. Rechte Netzwerke würden bei der Polizei systematisch geduldet, institutionalisierter Rassismus in der Polizei sei vom Innenminister Seehofer billigend hingenommen worden. „Statt etwas gegen institutionellen Rassismus zu unternehmen, ärgern sich Leute wie Seehofer lieber über Adbustings. Um die neue Regierung an den bestehenden Handlungsbedarf zu erinnern, werden wir auch weiter Plakate aufhängen.“

Welle von Verfahren gegen Aktionskünstler in Deutschland

Plakat: Ein Herz für Kinderarbeit
Die Plakatkunst von Dies Irae hat nicht nur Politiker:innen im Visier. Hier ein Motiv gegen Kinderarbeit. - Alle Rechte vorbehalten Dies Irae

Dies Irae geht erst Monate nach Bekanntwerden der Ermittlungen an die Öffentlichkeit mit dem Fall, weil sich Repressionen gegen Kunst in Deutschland gehäuft hätten und es jetzt wichtig sei ein Zeichen zu setzen. „In diesem Land läuft was gehörig schief, wenn laufend gegen satirische und politische Kunst vorgegangen wird“, so der Sprecher des Kollektivs.

Tatsächlich sind den letzten Monaten und Jahren Aktionskünstler:innen in Deutschland immer wieder in den Fokus von Staatsanwaltschaften, Polizeien und sogar des Terrorabwehrzentrums geraten. Im Jahr 2019 ermittelte eine Thüringer Staatsanwaltschaft gegen das Zentrum für politische Schönheit wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem herauskam, dass der Staatsanwalt ein Spender der AfD war und damit eine politische Motivation im Raum stand.

Im Juli 2021 durchsuchte die Polizei Räumlichkeiten und Privatwohnungen im Umfeld des Peng-Kollektives wegen angeblicher Aufforderung zu Straftaten, weil dieses in einer Online-Karte kolonialistische Denkmäler gelistet und dazu aufgerufen hatte, gegen diese aktiv zu werden. Im Januar dieses Jahres gab es dann eine Razzia in Räumlichkeiten und Privatwohnungen des Zentrums für politische Schönheit wegen einer Aktion, bei der dieses der rechtsradikalen AfD Flyer und Werbebroschüren im Wahlkampf mit Methoden der Kommunikationsguerilla abgeluchst und später entsorgt hatte.

Aktionskunst auf der Terrorliste

Schon in den Jahren davor hatten es Adbusting-Aktionen bis ins Gemeinsame Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ) geschafft. Dort waren in den Jahren 2018 und 2019 vier Sachverhalte mit diesem Thema auf der Tagesordnung. Im August 2021 kam heraus, dass das Berliner Landeskriminalamt mit Mitteln der Terrorabwehr gegen das Peng-Kollektiv vorging. In einem Beitrag im Verfassungsblog hatten Andreas Fischer-Lescano und Andreas Gutmann festgestellt, dass „der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert wird – gerade wenn diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr auseinandersetzen.“

Auch das kritisiert Schindler von der Linkspartei: „Wir brauchen gerade in diesen Zeiten mehr und nicht weniger engagierte politische Kunst. Politische Aktionskunst vom Verfassungsschutz und dem ,Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum‘ verfolgen zu lassen, ist in einer Demokratie eine dramatische Fehleinschätzung.“

Der Artikel wurde um die Antwort der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Frankfurt ergänzt.

Eine Ergänzung

  1. Ich würde ja jetzt gerne zum Thema einen zynischen Witz („bis zur letzten Patrone“) machen, aber ich habe Angst, dass dann die Netzpolitik-Redaktion gerazzt wird wg. Förderung einer terroristischen Organisation oder sowas.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.