Polizeigesetz Sachsen-AnhaltPolizei darf weiter Bodycams und Fußfesseln einsetzen

Sachsen-Anhalt diskutiert ein neues Polizeigesetz, das schon im Dezember verabschiedet werden könnte. Die schwarz-rot-gelbe Regierung möchte verstärkt Bodycams einsetzen, obwohl selbst die Polizei deren Wirkung anzweifelt. Auch elektronische Fußfesseln sollen präventiv zum Einsatz kommen.

Oberkörper eines Polizisten, er trägt eine Bodycam auf seiner Schutzweste
Bald überall in Sachsen-Anhalt: Bodycams für Polizist*innen – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Frank Drechsler

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt möchte das dortige Polizeigesetz ändern. Es geht darum, den Einsatz von Bodycams und elektronischen Fußfesseln dauerhaft im Gesetz zu verankern. Beide Technologien hat die Polizei im Bundesland in den vergangenen Jahren bereits im Einsatz erprobt. Beweise für die Wirksamkeit beider Maßnahmen sind dünn, trotzdem sollen sie jetzt eine dauerhafte Rechtsgrundlage bekommen. Neu eingeführt werden soll auch die sogenannte „Section Control“: ein neues Verfahren, um zu schnell fahrende Autofahrer*innen zu erwischen.

Vom Einsatz der Bodycam verspricht sich die Landesregierung vor allem mehr Sicherheit für Polizist*innen. Die am Körper getragenen Kameras sollen vor Gewalt gegen Einsatzkräfte abschrecken und im Zweifel Beweismittel liefern. Funktioniert hat das in Sachsen-Anhalt bislang nicht.

Bodycams wurden dort bis 2020 bereits in einem dreijährigen Modellversuch erprobt. Der Abschlussbericht des Versuchs zieht ein klares Fazit: Nur in Einzelfällen habe die Anwendung von Bodycams die erhoffte deeskalierende Wirkung gezeigt. In den meisten Einsatzfällen hätten die Kameras keine oder sogar eine eskalierende Wirkung gehabt. Auch ist im Bericht von technischen Problemen die Rede: Je nach verwendeter Halterung seien die Aufnahmen unscharf oder falsch ausgerichtet, teils hatten sich die Kameras aus den Halterungen gelöst.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz bezeichnete den Einsatz von Bodycams als „massiven Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht“ der Bürger*innen, der vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Modellversuchs nicht gerechtfertigt sei.

Polizei darf in Zukunft öfter filmen

Trotzdem soll in Sachsen-Anhalt jetzt erstmals eine unbefristete Grundlage für den Einsatz von Bodycams geschaffen werden. Diese geht noch weiter als die Vorgaben für den Modellversuch. Dort durften die Kameras nur während Identitätsfeststellungen im „öffentlichen Verkehrsraum“ eingesetzt werden. Unter anderem Dienstgebäude der Polizei und Geschäfts- und Arbeitsräume, also etwa Läden oder Büros, kommen jetzt als mögliche Einsatzorte dazu.

Auch sollen künftig „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“ gefilmt werden dürfen, worunter beispielsweise Festnahmen fallen. Auch auf Demonstrationen darf die Polizei solche Maßnahmen dann filmen.

Dabei können Polizist*innen ohne Anlass kontinuierlich Aufnahmen anfertigen, die nach zwei Minuten automatisch wieder gelöscht werden müssen, sogenanntes „Pre-Recording“. Längerfristig gespeichert werden dürfen Aufnahmen, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass dies zur „Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben der Polizeibeamten oder Dritter erforderlich ist“. Wird die Bodycam in einem solchen Fall aktiviert, werden auch die letzten zwei Minuten des Pre-Recordings abgespeichert. So soll verhindert werden, dass wichtige Szenen nicht gefilmt werden, wenn Polizist*innen zu spät auf Aufnahme drücken.

Zwei Minuten Vorlauf sind dabei großzügig bemessen. In Baden-Württemberg ist es etwa nur eine Minute, bei der Bundespolizei sind es 30 Sekunden. Andere Bundesländer mit Bodycams erlauben gar kein Pre-Recording. Zusätzlich sollen in Sachsen-Anhalt alle Aufnahmen an eine „Lage- und Führungsstelle“ der Polizei übertragen werden dürfen, auch das Pre-Recording.

Theoretisch könnten Bodycams auch helfen, Polizeigewalt zu dokumentieren und aufzuklären. In der Praxis passiert das in der Regel nicht. Immer wieder werden Fälle öffentlich, in denen die Kameras ausgeschaltet waren, als die Polizei Menschen verletzt oder sogar getötet hat.

Auch in Sachsen-Anhalt liegt der Fokus klar auf dem Schutz der Polizist*innen, Rechte für Betroffene sind nicht vorgesehen. Amnesty International forderte schon zu Beginn des Pilotprojektes, dass die Kameras auch auf Wunsch von Betroffenen eingeschaltet werden müssen.

Elektronische Fußfessel bleibt

Seit 2018 wird in Sachsen-Anhalt außerdem die elektronische Fußfessel für sogenannte Gefährder getestet. Menschen, die verdächtigt werden, bald einen Terroranschlag zu begehen, kann die Polizei eine solche Fußfessel anlegen. Das Landeskriminalamt kann dann rund um die Uhr ihre Bewegungen überwachen. Konkret geht es darum, Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote durchzusetzen, die ein Gericht angeordnet hat.

Die Testphase läuft zum Ende des Jahres aus, und auch die Fußfessel möchte die Landesregierung jetzt dauerhaft einführen. CDU-Innenministerin Tamara Zieschang beruft sich hierbei auf die guten Erfahrungen, die man während der Testphase gemacht habe. Wie das Landesinnenministerium gegenüber netzpolitik.org bestätigte, gab es in Sachsen-Anhalt bislang nur einen einzigen Fall, in dem die Polizei präventiv eine elektronische Fußfessel eingesetzt hat. Angeblich wurde so ein Terroranschlag verhindert. Welchen Beitrag die Fußfessel dazu geleistet hat, ist nicht klar, da die betroffene Person zusätzlich rund um die Uhr von Polizist*innen begleitet wurde.

Ein großer Eingriff in die Grundrechte ist sie auf jeden Fall, vor allem, wenn sie angewendet wird bevor es überhaupt zu einer Straftat gekommen ist. Deshalb lehnt der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, der für eine Anhörung zum Gesetzentwurf Stellung genommen hat, die „präventivpolizeiliche elektronische Aufenthaltsüberwachung“ grundsätzlich ab.

Entscheidung Mitte Dezember möglich

Neu eingeführt werden soll auch die sogenannte Section Control, mit der die Geschwindigkeit von Autos gemessen wird. Im Gegensatz zu normalen Radarfallen wird dabei die Geschwindigkeit nicht nur an einem Punkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Punkten entlang eines Abschnitts bestimmt. Bis jetzt gibt es dieses Verfahren nur in Niedersachsen.

Voraussichtlich wird der Entwurf Mitte Dezember erneut im Plenum beraten. Frühestens dann könnte das Gesetz verabschiedet werden. Gegenwind gibt es aus der Opposition: Die Grünen kritisieren die Regelungen zu Bodycams. Die Linke lehnte den Entwurf im Landtag bislang vollständig ab.

1 Ergänzungen

  1. Bei den Gesetzen über die Bodycams fehlt ein wichtiger Punkt: Bodycams sollten von der Polizei verpflichtend bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen aktiviert werden müssen. Und zwar zum Schutz der Personen, die von den Zwangsmaßnahmen betroffen sind.

    Ich will hier nur an den Fall in Dortmund erinnern, wo ein 16-jähriger Jugendlicher mit einem Messer von der Polizei erschossen wurde und die Situation im Nachhinein nicht mehr aufgeklärt werden konnte, weil alle beteiligten Polizisten ihre Kameras abgeschaltet hatten. Es sollte in die Polizeigesetze aufgenommen werden, dass polizeiliche Zwangsmaßnahmen verpflichtend gefilmt und dokumentiert werden müssen. Besonders wenn die Anwendung potenziell tödlicher Gewalt im Raum steht.

    So wie die Gesetze jetzt sind werden Bodycams als Mittel gegen die Gefahr durch die Bürger gesehen. Das ist sehr einseitig. Sie sollten auch dazu dienen, die Arbeit der Polizei zu kontrollieren und transparenter zu machen.

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