Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat heute neue rechtliche Regelungen angekündigt, um die Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) nochmals zu erweitern. Das BKA-Gesetz soll dazu novelliert werden.
Um die letzte Novelle des BKA-Gesetzes gab es jahrelangen politischen und rechtlichen Streit, der am 20. April 2016 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 966/09) über das Gesetz endete. Das BKA-Gesetz ist demnach in Teilen verfassungswidrig und muss überarbeitet werden.
Bei seiner Ankündigung betonte de Maizière, gegen „Gefährder“ vorgehen zu wollen. Die tagesschau berichtete jüngst, dass für die Einordnung dieser sogenannten „Gefährder“ künftig eine Software deren Gefährlichkeit in die Kategorien „gelb“, „orange“ oder „rot“ einsortieren soll.
Der Begriff des „Gefährders“ ist rechtlich nicht genau bestimmt. Klar ist nur, dass es kein Verdächtiger einer konkreten Straftat ist, gegen den ermittelt werden könnte, sondern eher ein Mensch gemeint ist, dem eine verbrecherische Gewalttat in der Zukunft zuzutrauen wäre. Wer aber entscheidet, ob jemand als „Gefährder“ eingestuft wird oder nicht? Der Minister deutet hier nur an, dass bei der Gefahrenabwehr das BKA und eventuell ein Richter diese Entscheidung treffen müssten.

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Elektronische Fußfesseln
Zu den angekündigten Neuerungen gehört die elektronische Fußfessel, die unter bestimmten, künftig einheitlichen Voraussetzungen sowohl für In- als auch für Ausländer zum Einsatz kommen soll. Damit sollen vor allem „Gefährder“ überwacht werden. Minister de Maizière drückte außerdem die Hoffnung aus, dass die Polizeigesetze der Länder entsprechend angepasst und mit „vergleichbaren Befugnissen“ ausgestattet werden, und versprach, den Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern weiter auszubauen, mit dem BKA als Daten-„Zentralstelle“. Seit der letzten Innenministerkonferenz in Saarbrücken bestehe mit den Amtskollegen der Länder darin bereits Einigkeit, versicherte de Maizière.
Was denn eine elektronische Fußfessel für den Fall von Anis Amri, der den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt verübt haben soll, potentiell hätte bringen sollen, kann de Maizière auf Nachfrage einer Journalistin (Video) allerdings nicht konkret beantworten.
Neuerungen beim Kernbereich privater Lebensgestaltung?
Die Bundesregierung schreibt auf ihrer Website zur Novelle des BKA-Gesetzes:
Dank der neuen Regelungen können künftig zum Beispiel auch Daten erhoben werden, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus erlangt wurden. Dazu gehören unter anderem Änderungen zur Anordnungsbefugnis, zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und zur Aufsichtskontrolle.
Das kann vieles bedeuten und soll offenkundig nur beispielhaft gemeint sein, betrifft jedoch nur den „internationalen Terrorismus“ und etwa keine Rechtsterroristen. Welche Änderungen beim Kernbereich der privaten Lebensgestaltung konkret geplant sind, kann erst der Gesetzentwurf klären. Dieser Kernbereich ist der juristische Terminus für die höchstpersönliche Sphäre eines Menschen, in der er sich mit engsten Vertrauten austauscht oder seine Gedanken aufzeichnet. Er steht als Teil der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde keiner Überwachung offen, auch bei eines Verbrechens Beschuldigten und erst recht bei „Gefährdern“, denen keine Straftat zur Last gelegt wird.
Offenlegung: Ich war Sachverständige im Beschwerdeverfahren gegen das BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.
