Ermittlungen wegen Satire-PlakatKleinkarierte Demonstration der Macht

Horst Seehofer hat offenbar Ermittlungen wegen eines Satire-Plakats zugestimmt, das seinen Umgang als Innenminister mit rechten Umtrieben in der Polizei kritisiert. Ermittelt wird wegen Verfassungsfeindlicher Verunglimpfung. Die Frage ist, wer hier eigentlich die Verfassung verunglimpft. Ein Kommentar.

Horst Seehofer mit Augenklappe
Mit diesem Plakat (Ausschnitt) kritisierten Künstler den Umgang des damaligen Innenministers mit Rechtsradikalen in der Polizei. – Alle Rechte vorbehalten Dies Irae

Horst Seehofer hat auf einem Plakat eine Augenklappe mit Polizeiwappen auf. Sie symbolisiert, dass der ehemalige Innenminister auf dem rechten Auge blind sei. Eine offensichtliche Satire-Aktion, die auf das Problem Rechtsradikalismus aufmerksam machen will und den damaligen Innenminister wegen seiner laschen Haltung zu Rassismus und Rechtsextremismus in der Polizei kritisiert. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen dieses Satire-Plakats, es geht um „verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen“. Das Bundesjustizministerium sagt gegenüber netzpolitik.org, dass „nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur“ das Mitglied des Verfassungsorgans nur selbst eine Ermächtigung erteilen könne, „da es sich um ein persönliches, nicht übertragbares Recht handelt.“ Also Horst Seehofer selbst. Auch wenn er das auf mehrfache Nachfrage nicht bestätigen will.

Was muss man eigentlich für ein verletzliches erdoğansches Ego haben, wenn man auf dem politischen Olymp solche Kritik nicht annimmt, hinnimmt oder einfach ignoriert? Stattdessen wird hier der juristische Vorschlaghammer ausgepackt, um Plakat-Künstler einzuschüchtern und diese mit Freiheitsstrafe zu bedrohen. Es ist eine kleinkarierte und kleingeistige Demonstration der Macht. Der Geruch von Majestätsbeleidigung liegt in der Luft. Unwürdig und unpassend in einer Demokratie. 

Doch es wäre nicht das erste Mal, dass Seehofer Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit attackiert. Mit großen Getöse hatte er im Jahr 2020 eine Anzeige wegen einer Kolumne in der taz angekündigt, in der ein:e Autor:in polemisch über die Polizei hergezogen hatte.

Verletzliches erdoğansches Ego

Nun also wieder eine Attacke von höchster Stelle im Staat. Dabei musste erst vor kurzem ein beleidigter Hamburger Innensenator lernen, dass sich höchstens peinlich macht, wer wegen „Ich bin so 1 Pimmel“-Tweets und ähnlichen Nichtigkeiten irgendwelchen Menschen Staatsanwaltschaften und Polizei auf den Hals hetzt.

Seehofer-Satire-Plakat
Stein des Anstoßes: Ein Satireplakat, das Seehofer kritisiert. - Alle Rechte vorbehalten Dies Irae

Man muss sich allerdings auch fragen, was das für Staatsanwälte sind, die solche überzogenen und an den Haaren herbeigezogenen Ermittlungsverfahren nicht sofort einstellen. Denn wenn man eins und eins zusammenzählt, hätte dieses Ermittlungsverfahren nie monatelang laufen dürfen. 

Die Voraussetzungen für eine Straftat nach § 90b des Strafgesetzbuches sind nicht erfüllt: Man muss schon böswillig sein, um in dem Plakat eine Verunglimpfung statt einer politischen Satire zu sehen. Seehofer muss als damaliger Bundesminister, der selbst gerne austeilt, und Person des öffentlichen Lebens deutlich mehr aushalten als Opa Machulke oder Tante Gertrud, die niemand kennt.

Wenn das Verfahren nicht schon an der fehlenden Verunglimpfung scheitert, dann daran, dass man in dem Plakat nun wirklich keine „Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze“ sehen kann.

Legitime Kritik mit den Mitteln der Kunst

Hier kritisieren Künstler das für die Demokratie schwerwiegende Problem, dass es zu viele Rechtsradikale in der Polizei gibt. Und sie sagen, dass der Innenminister gegen diese nicht hart genug vorgegangen sei. Eine Position, die übrigens nicht abwegig oder extrem ist, sondern durch unzählige journalistische Recherchen ans Licht kam. Diese Kritik wurde in Medien, Wissenschaft und von der parlamentarischen Opposition immer wieder artikuliert. Mehr gibt dieses satirische Plakat nicht her.

Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem mit Ermächtigung der Regierung oder ihrer Mitglieder so gegen Satire vorgegangen wird. Wer darin verfassungsfeindliche Bestrebungen sieht, der hat die Verfassung selbst aus den Augen verloren. 

Das einzig sinnvolle, was mit diesem Verfahren jetzt passieren darf, ist die sofortige Einstellung. Das Grundgesetz steht für die Freiheit der Kunst und damit auch für die satirische Auseinandersetzung mit Vertreter:innen der Bundesregierung. 

Diese Ermittlungen sind ein Angriff auf die Kunst- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Das gilt übrigens auch für andere Verfahren, mit denen Aktionskünstler wie das Peng-Kollektiv, das Zentrum für politische Schönheit oder unbekanntere Adbuster und Kommunikationsguerilleros seit einiger Zeit überzogen werden. Sie alle sind fragwürdig, weil sie in ihrer Geballtheit das Potenzial haben, Künstler:innen in ihren Grundrechten einzuschränken und eine Schere im Kopf zu befördern. Und wer das will, verunglimpft vielleicht keine Verfassungsorgane, dafür aber unsere Verfassung selbst.

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19 Ergänzungen

  1. Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden. Sie sind somit nicht teil der Judikative sondern der Executive. Deshalb dürfen Sie auch keinen europäischen Haftbefehl ausstellen.
    Es passt alles ins Bild, die Meinungshoheit zu erlangen und zu bewahren. Daran wurde jahrzehntelang gearbeitet, das Internet verunglimpft und schließlich in jüngster Zeit auch zensiert. Es darf einfach nicht angeheen, dass ander Meinungen existieren und auch noch verbreitet werden. Im Grundprinzip unterscheidet sich die deutsche Politik in dieser Hinsicht damit nicht grundsätzlich von totalitären Regimen. Warum nur muss Politik immer ein schmutziges Geschäft sein? Gibt es keine Ehrenmänner mehr?
    Anmerkung: Ich habe zu Ehrenmann leider keine gender neutrale Formulierung gefunden.

  2. Das so genannte erdoğansches Prinzip tritt immer wieder zu Tage, wenn sich ältere Herren in ihrer Eitelkeit und ihren mittelalterlichen Überzeugungen verunglimpft fühlen. Manche sind sogar bereit dafür souveräne Länder zu überfallen, Völkermord an religiösen und ethnischen Minderheiten zu begehen oder beharlich Wahlergebnisse zu ignorieren.
    Diese maßlose maskuline Selbstüberschätzung ist so überflüssig, wie die katholischen Kirche.
    Weg mit diesen „Pimmeln“!

  3. „Seehofer muss als damaliger Bundesminister, der selbst gerne austeilt, und Person des öffentlichen Lebens deutlich mehr aushalten als Opa Machulke oder Tante Gertrud, die niemand kennt. “

    Ich finde, diese Argumentation ist mit Blick auf das Urteil im Fall „Beleidigungen gegen Renate Künast“ nicht mehr ganz zeitgemäß.

    Es ist sehr verlockend zu schreiben: „Der hat es ja nicht anders verdient.“, aber Gesetz und Verfassung sagen anscheinend übereinstimmend: Nö.

    1. In der juristischen Beurteilung beim Persönlichkeitsrecht und bei Beleidigungen wird aber regelmäßig auch bewertet, wie eine Person sich selbst verhält. Und in diesem Fall ist es ja – im Gegensatz zu den Beleidigungen gegen Frau Künast – eine doch sehr eindeutige Satire, die ein prominenter Politiker einfach ertragen muss.

      1. Unabhängig davon, das speziell in DE leichte Satireverständnisprobleme weitverteilt sind und auch die Fragen „Was ist Satire“, „Was darf Satire“ und „Was muß Satire“ im Allgemeinen nicht so einfach zu beantworten sind, zwei Punkte finde ich müssen wir anerkennen:

        1) Leider gibt’s einen Trend Verfassungsorgane oder andere staatliche Akteure zu verunglimpfen. Oft auch mit der Rechtfertigung: Die haben aber angefangen. Das da die Staatsanwaltschaft tätig wird, ist eher ein gutes Zeichen (wenn auch hier etwas wenig zielführend)

        2) Es gibt eine nicht verschwindende Wahrscheinlichkeit, das das Plakat beides ist: erkennbare Satire und gleichzeitig Verunglimpfung. Wie das wirkt und trifft, liegt beim Betroffenen und nicht bei dem, der es veröffentlicht.

        1. Ich will ja auch gar nicht kleinreden, dass es einen Trend gibt. Das BMJ hat mir Zahlen gegeben, wie oft es über solche Verfahren unterrichtet wurde:

          2019 11 Unterrichtungen
          2020 17 Unterrichtungen
          2021 31 Unterrichtungen

          Hier sieht man ganz gut, dass mit der Corona-Krise und vermutlich mit dem Erstarken des rechtsradikal-verschwörungsidelogischen Milieus einen Anstieg der Fälle gab. Im vorliegenden Fall ist aber nun wirklich weder eine Verunglimpfung zu erkennen und erst recht keine verfassungsfeindliche.

          1. „Im vorliegenden Fall ist aber nun wirklich weder eine Verunglimpfung zu erkennen und erst recht keine verfassungsfeindliche.“.

            Nur der Betroffene kann das entscheiden.

            Auch wenn ich dem Autor zustimme, das man mehr als zweimal um die Ecke denken muß um das nicht in 30 Sekunden als Satire einzusortieren, würde ich mich nicht trauen anderen vorzuschreiben wie sie etwas aufzunehmen haben. Das ist das was wir aus dem Künast Urteil lernen: jemandem zu sagen, „Du darfst da nicht beleidigt sein, weil …“ ist gestriges Denken.

            Empathie ist die Zukunft.

        2. Der Paragraf 90b (1) hat übrigens noch einen zweiten Teil in:
          „[..] in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt“
          Es kann doch sicher bezweifelt werden, dass sich hier irgendjemand *absichtlich* für *Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik“ eingesetzt hat, oder?
          Verunglimpfung? Vielleicht. Bestrebungen gegen den Bestand der BRD? Sicher nicht!

          1. Mit exakt derselben Begründung, dass eben nicht jeder Teenager, der dummes Zeug im Internet schreibt, die freiheitlich-Demokratische Grundordnung insgesamt und die Existenz Deutschlands gefährdet, hat vor einigen Jahren das Bundesverfassungsgericht eines von Merkels Anti-Terrorgesetzen kassiert.
            War leider wohl ein Einzelfall.

            Inzwischen scheint es üblich zu sein, politische Gegner als „Terroristen“ nach der George Bush-Definition – wer nicht für uns ist, ist enemy combattant ohne Menschenrechte – ab zu stempeln und aus zu schalten, statt sich auf einen politischen Diskurs ein zu lassen.

  4. „verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen“

    Gekränkte… Putin… Thanos…

    Was für sorglose Geister haben diese Systeme gebaut?
    Warum können einzelne Führer solches so leicht anstoßen?

    („So leich“ heißt nicht unbedingt, dass es sofort gelang, oder keine Arbeit drinsteckete.)

  5. „Du möchtest mehr kritische Berichterstattung?“

    Nö, ist mir kritisch genug. Perfekt so. Weitermachen.

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei solchen Bildlichen Darstellungen steigert nur meine Wut auf diese Art von angeblichen Künstler. Durch eine Alkoholiker habe seit meinem dritten Lebensjahr ein Teil meines rechten Augens verloren! Deswegen um bei Tageslicht mich halbwegs draußen aufhalten zu können bin ich auf eine Augenklappe angewiesen. So Kinder-Kommentare wie was ist das oder bist du ein Pirat, sind normal. In den letzten 3 Jahren wurde ich aber schon als Nazi beschimpft und wenn ein Kind in der S-Bahn auf mich zukommt und sagt: „Du bist böse, man darf nicht gegen Ausländer sein, das sind normale Menschen“, dann sieht man wohin diese Verwendung dieser bildlichen Darstellung führt. Was ich auch zu Bedenken gebe, wann wird aus Worten Taten, wann aus Beleidigung Angriffe! Diese „Künstler“ sollten auch mal nachdenken, was die damit anrichten! Was ich auch noch sage, mit der Politik und Einstellung von Herrn Seehofer möchte ich nicht in Verbindung gebracht werden.

    Kann sein das ich das zu persönlich nehme, aber es tolles Wetter draußen und wegen der Verletzung kann ich das Haus nicht verlassen, selbst mit Augenklappe ist es ohne Schmerzmittel nicht möglich! Seehofer hat soweit mir bekannt ist diese Problem nicht!

  7. wenn diese zutreffende bildliche Darstellung den Tatbestand der „verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen“ erfüllt – dann „Gute Nacht Demokratie“.

    Nicht nur der Innenminister war scheinbar blind auf dem rechten Auge – siehe Verfahren gegen Naziverbrechen, die 70 Jahre brauchten, um realisiert zu werden und viele über 50 Jahre!

  8. Sind doch alles reine Meinungsbeiträge, im übrigen mag politische Kunst gut gemeint sein, ist aber keine Kunst. Kann sie nie sein.

    1. Kunst, die im öffentlichem Raum statt findet ist trotzdem Kunst. Ab da, wo sie öffentlich ist, ist sie auch politisch (Polis- Siedlung-Raum) im Gegensatz zu Ökonomie (oikos-Haus-halten). Es gibt viele Künstler die Kunst gemacht haben die auch gesellschaftliche Strukturen gezeigt und sogar den öffentlichen Diskurs beeinflußt haben. Es bleibt die schwierige Frage: Was ist Kunst und was ist Satire und wann ist es deckungsgleich?

    1. Der Auffassung sind wir auch, dass die Plakate bundesweit ausgebreitet werden sollen. Alle die das möchten, senden eine Mail an SatireDarfDas@protonmail.com mit der Anzahl der gewünschten Plakate (DIN A2) und einer Versandadresse. Versand erfolgt kostenlos.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.