WikileaksUSA greifen Gesundheitsgutachten von Assange an

Die USA haben in einer Anhörung durchgesetzt, dass beim Hauptverfahren wieder über den Gesundheitszustand von Assange verhandelt wird. Weil der Gesundheitszustand entscheidend für die Frage einer Auslieferung ist, ist das ein Rückschlag für Assange.

Street Art Assange
Das Konterfei des Wikileaks-Gründers an einer Wand in Marseille. CC-BY 2.0 Jeanne Menjoulet

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange hat vor Gericht eine Schlappe hinnehmen müssen. Den USA gelang es das Gesundheitsgutachten, nach dem Assange suizidgefährdet sei, wieder auf die Agenda der Hauptverhandlung setzen zu lassen. Diese soll am 27. und 28. Oktober stattfinden. 

Die vorherige Instanz hatte entschieden, dass Assange nicht an die USA ausgeliefert werden darf, weil die Gefahr drohe, dass er sich in amerikanischer Isolationshaft das Leben nehme. Nach dem Urteil waren die Vereinigten Staaten in Berufung gegangen und zogen nun vor der Verhandlung die Glaubwürdigkeit von Professor Michael Kopelman in Zweifel. Der Professor hatte eine Aussage zur mentalen Gesundheit von Assange für das Gericht getätigt.

Laut Zeit Online soll auch die Einschätzung der Richterin in erster Instanz, dass sich der 50-Jährige in US-Haft das Leben nehmen könnte, nochmals überprüft werden. Beide Punkte werden nun entgegen einer früheren Entscheidung wieder zum Gegenstand des Berufungsverfahrens.

„Assange sofort freilassen“

„Die heutigen Argumente haben deutlich gemacht, dass die US-Regierung diesen Fall bis zum Ende verfolgt, aber das muss nicht so sein“, sagte Rebecca Vincent, Direktorin für internationale Kampagnen von Reporter ohne Grenzen (RSF). „Wir fordern die Regierung Biden erneut auf, ihre Berufung zurückzuziehen und das Verfahren gegen Julian Assange einzustellen, das alarmierende Auswirkungen auf den Journalismus und die Pressefreiheit hat. Assange sollte sofort freigelassen und keinesfalls an die Vereinigten Staaten ausgeliefert werden“, so Vincent weiter.

Im Falle einer Auslieferung an die USA drohen Assange zusammengerechnet bis zu 175 Jahre Haft. Menschenrechtsaktivist:innen erwarten einen unfairen Prozess seitens der US-amerikanischen Justiz. Die Rechtmäßigkeit der Repressalien, denen Assange seit rund einer Dekade ausgesetzt ist, wird von etlichen Akteur:innen aus Politik und Zivilgesellschaft angezweifelt.

Pressefreiheit auf der Anklagebank

Über Assange als Privatperson lässt sich streiten, seine Handlungen als Journalist sind nach der Auffassung von Menschenrechtsaktivist:innen auf jeden Fall durch die Pressefreiheit gedeckt. Auch deshalb wird seit Jahren von unterschiedlicher Seite vehement seine Freilassung gefordert

Im Verfahren gegen Assange geht es unter anderem um Dokumente, welche die Whistleblowerin Chelsea Manning Wikileaks übergeben hatte. Das Transparenzprojekt hatte diese in Kooperation mit traditionellen Medienhäusern wie dem Spiegel, dem Guardian oder der New York Times in eine kollaborative und gemeinsame Berichterstattung überführt.

Zu den bekanntesten Materialien zählen hierbei das „Collateral Murder“-Video, die Veröffentlichung von Depeschen US-amerikanischer Botschaften („Cablegate“), die Veröffentlichung des Kriegstagebuchs des Afghanistan-Krieges („Afghan War Diary“) und die Veröffentlichung des Kriegstagebuchs des Irak-Krieges („iraq war logs“).

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5 Ergänzungen

  1. Damit wurde die Sache auf eine weitere mit Stroh ausgekleidete Ebene gehoben.

    So darf Demokratie natürlich nicht funktionieren. Das ist exakt 1:1 jene Adelskacke aus völlig zurecht längst vergangenen Jahrhunderten. Denn was passiert hier? Shock and aww! Leute gucken zu und auch einige Adelige fragen sich bereits, ob das nicht schon zu weit geht.

    Ich erneure die Prüfungsanforderung, denn ich gehe davon aus, das solches nicht in potentiell zukünftigen Demokratien passieren darf. Weder so, noch so ähnlich.

  2. Der Fall Assange zeigt wie das Rechtssystem missbraucht wird um missliebige Personen während des Prozesses durch die Instanzen über Jahre hinweg unter Kontrolle und in Gewahrsam zu halten, um sie psychisch, physisch und finanziell zu zerstören.

    Diese Methoden werden auch gegen katalanische Politiker und deren Rechtsbeistände angewendet, die sich aktiv für die katalanische Unabhängigkeit engagieren.

  3. In diesem Zusammenhang empfehle ich dringlich als absolute Hörempfehlung diesen Podcast von Thilo Jung:

    #525 – Der Fall Assange | Nils Melzer (UN-Sonderberichtserstatter über Folter)

    Zu Gast im Studio: Nils Melzer, Schweizer Rechtswissenschaftler, Diplomat und Autor.
    Er wurde 2016 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Sonderberichterstatter über Folter ernannt und verfasste 2019 einen Bericht über den investigativen Journalisten und Politaktivisten Julian Assange. Wir sprechen über seine Untersuchung des Fall Assange, den laufenden Prozess gegen den Wikileaks-Gründer sowie den Umgang der deutschen Regierung mit Assange.“

    Achtung: Teile dieses Podcasts werden die Hörerschaft verunsichern! Kein Scherz!
    Warnung: Geballte 4 Stunden Unerträgliches über Werte und Rechtsnormen.

    Als Hördatei: http://www.jungundnaiv-podcast.de/2021/08/525-der-fall-assange-nils-melzer-un-sonderberichtserstatter-ueber-folter/
    Als Video: https://www.youtube.com/watch?v=fjWA6i9nbKk

  4. Viele haben sich gefragt, warum die Bundesregierung zu Assange schweigt, aber immer wieder Navalny’s Freiheit einfordert:
    05. März 2021 Marco Fieber
    https://web.de/magazine/politik/faelle-nawalny-assange-verbindet-wesentlich-unterscheidet-35597682#.homepage.four_28_Politik.Warum%20sich%20Deutschland%20f%C3%BCr%20Nawalny%20einsetzt%20und%20bei%20Assange%20schweigt.0
    Bisher hat sich Maas zur Haft von Assange nicht öffentlich geäußert.
    Das Außenministerium hält die Fälle für „juristisch“ nicht vergleichbar.
    In einem Schreiben an einige Grünen-Abgeordnete zeigte sich die Behörde schmallippig:
    „Das Auswärtige Amt hat jedoch keinen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit britischer justizieller Verfahren.“
    https://margit-stumpp.de/wp-content/uploads/2016/12/200107_Schreiben-von-BM-Maas-Assange.pdf

    Einfach unglaublich…

    1. „Das Auswärtige Amt hat jedoch keinen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit britischer justizieller Verfahren.“

      Das sagt etwas über das auswärtige Amt aus. Dieses Verfahren ist vollkommen inakzeptabel. Eine EU, die nicht nur aus Hühnern, sondern auch aus Eiern besteht, würde GB hier auflaufen lassen, mit Full-wirtschafts-stop usw. Gegenüber der Öffentlichkeit ist das auswärtige Amt allerdings eine PR-Nummer, insofern irrelevant.

      Ein dem Innenministerium weisungsgebundenes BSI darf die unsägliche LUCA App nicht prüfen, Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden, Minister machen einfach irgendwas, munter immer weiter, die NAZI-Nachfolgerbehörden verfolgen gerne freimütig alles von Links (oder von wo sonst noch Fortschritt droht), Überwachung und Trojanisierung überall, aber „Familien“ und systematisch agierende externe Akteure können an den Menschen nahezu beliebig arbeiten, und die Regierenden lassen sich nur noch juristisch stoppen, als hätten sie einen Plan, usw usf. Es sind eine Reihe Paramter nicht dort, wo Demokratie a) vermutet wird b) bei herauskommen kann.

      So weit zur Bestandsaufnahme.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.