Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten erwägen in bestimmten Fällen verpflichtende Uploadfilter für Online-Dienste, wenn es um die Entfernung von mutmaßlich terroristischen Inhalten im Internet geht. Das geht aus internen EU-Dokumenten hervor, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Zudem bestehen sie im Unterschied zum EU-Parlament darauf, keine ausdrücklichen Ausnahmen für journalistische Berichterstattung einzuräumen. Auch Inhalte, die Behörden für „terroristisch“ halten, die aber mit erzieherischer, künstlerischer Absicht oder zu Forschungszwecken im Internet gepostet wurden, könnten vorsorglich aus dem Netz verschwinden.
Die Dokumente bilden den gegenwärtigen Verhandlungsstand zwischen Kommission, dem Rat sowie dem EU-Parlament ab. Im sogenannten Trilog feilschen sie derzeit um den endgültigen Gesetzestext einer EU-Verordnung, die terroristische Inhalte aus dem Internet entfernen soll. Kommission und Rat sind sich dabei weitgehend einig.
Strikte Vorgaben für alle Online-Dienste
Der vor zwei Jahren vorgestellte Entwurf der Kommission richtet sich an alle in Europa tätigen Online-Dienste, bei denen Nutzer:innen etwa Kommentare, Videos oder Bilder hinterlassen können. Er sieht in bestimmten Fällen eine Löschfrist von einer Stunde vor, gegebenenfalls behördlich angeordnete Uploadfilter sowie grenzüberschreitende Löschanordnungen. Bei Verstößen würden Online-Diensten, darunter auch kleinen Blogs, Geldstrafen drohen.
Menschenrechtsexpert:innen und Netzaktivist:innen warnen eindringlich vor dem Vorschlag der Kommission. Aufgrund des schwammigen Terrorismus-Begriffs, der kurzen Löschfrist und potenziell verpflichtender Uploadfilter fürchten sie um das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet. Zudem würde eine Zensurinfrastruktur entstehen, die sich für weitere Zwecke einsetzen ließe. Mögliche Erweiterungen hat unter anderem der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) bereits zur Debatte gestellt. Zwar sind automatisierte Filtersysteme bereits Alltag in weiten Teilen des Internets, bislang ist der Einsatz aber weitgehend freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Parlament gegen EU-weite Löschungen
Zu den strittigen Punkten zählen grenzüberschreitende Löschanordnungen. Kommission wie Rat setzen sich für einen direkten Draht von Behörden europäischer Länder zu den Plattformen ein, damit das Löschen möglichst schnell geht. Für die meisten EU-Länder stelle dies sogar eine „rote Linie“ dar, heißt es im Protokoll der Ratssitzung.
Allerdings, so die Befürchtung, könnten demokratiefeindliche EU-Regierungen wie jene in Ungarn oder Polen bestimmte Akte als „terroristisch“ deklarieren und versuchen, dass Berichte darüber aus dem Internet verschwinden. Dagegen wehren sich die Verhandler aus dem EU-Parlament.
Sie wollen zum einen erreichen, dass Löschersuchen nur von unabhängigen Behörden, idealerweise Richter:innen, gestellt werden können. Zum anderen soll dies nur im eigenen Land verbindlich gelten und nicht automatisch EU-weit. Dazu wäre ein gesondertes Ersuchen an die zuständige Behörde des Landes notwendig, in dem die jeweilige Plattform angesiedelt ist.
Hart umkämpft bleiben auch die „proaktiven Maßnahmen“ – ergo Uploadfilter – des Kommissionsvorschlags. Das Parlament stutzte sie auf „spezifische Maßnahmen“ zurecht, Filterpflichten sollen außen vor bleiben. Dem scheinen sich die Verhandlungspartner anzunähern, allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: „Spezifische“ Maßnahmen wären demnach ausreichend, aber nur, solange sie „effektiv“ sind. Darüber würde eine Behörde entscheiden – die wiederum Uploadfilter anordnen könnte.
Öffentlich-rechtliche Sender fürchten um journalische Inhalte
Solche Maßnahmen sieht die europäische Internet-Wirtschaft mit „großen Bedenken“. In einem offenen Brief appellieren über ein Dutzend europäischer Wirtschaftsverbände an die EU, mit Bedacht vorzugehen. Automatisierte Inhaltemoderation könne bei großen Plattformen zwar eine wichtige Rolle spielen, verlässlich seien solche Mittel jedoch nicht. Uploadfilter verstünden den Kontext nicht und könnten legitime Inhalte, die von Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten geteilt würden, aus dem Netz fegen.
Um journalistische Beiträge sorgt sich auch die European Broadcasting Union (EBU). Die Interessensorganisation vertritt öffentlich-rechtliche Anstalten in Brüssel, darunter deutsche Sender wie die ARD. In einer netzpolitik.org vorliegenden Stellungnahme fordert die EBU „starke Sicherungsmaßnahmen für journalistische Inhalte“, die Einbeziehung unabhängiger Behörden in Löschaufforderungen sowie einen umfänglichen Zugang zu Beschwerdemechanismen, sollten Inhalte unzulässigerweise gelöscht werden.
Werden die bereits verabschiedeten Quatschreformen jetzt auch gestutzt? Das Urheberrecht steht als Stein im Weg der Terrorpropaganda nicht unbedingt nach, was die Filterkapabilität betrifft.
Vielleicht ist ja die ‚Regimewarnung‘ irgendwo angekommen.
Wird hier nicht auch elementar gegen Kontroll- und Widerspruchsmöglichkeiten verstoßen? Wer protokolliert denn bitte, was da „die Bevölkerung so verunsichern“ könnte, dass man es vor ihr verstecken müsste?
An der Stelle sei auch daran erinnert, dass Gaby Weber damit gescheitert ist, die Eichmann-Akten nach der maximalen Geheimhaltungszeit von 60 Jahren für die Öffentlichkeit frei zu klagen. Man hat kurzerhand eine (scheinbar nichtexistierende, iirc) 80-jährige Geheimhaltungspflicht definiert um nicht veröffentlichen zu müssen, wie die Wahrheit vor 60 Jahren wirklich aussah. Das erinnert auch an den Versuch, die NSU-Akten für 120 Jahre verschwinden zu lassen.
Natürlich gibt es also einen Staat, der daran interessiert ist, die Verbreitung unangenehmer Informationen zu verhindern und zu manipulieren. Nicht zuletzt sitzt Snowden auch für uns Deutsche in russischen Asyl und Assange unter Folter-Bedingungen in einem britischen Gefängnis – weil sie eben die Geheimhaltung von Rechtsverstößen und unangenehmen Wahrheiten nicht weiter hinnehmen wollten und dafür politisch verfolgt werden. Dass wir ihnen keinen sicheren Hafen bieten können ist Beweis dafür, dass unsere Freiheit und Demokratie hier in Europa und Deutschland eben auch unter dem Veto der USA steht.
Sollte eine solche Zensur-Möglichkeit entstehen, dann spricht nichts dafür, dass diese Zensur nicht angewendet würde, falls unangenehme Wahrheiten leaken würden. Und weil eben keine demokratisch-öffentliche Kontrolle der gelöschten Daten/Informationen vorgesehen ist, werden Fakten geschaffen, deren Legitimität sich im Nachgang nicht mehr feststellen lässt.
In Zeiten, in denen es ein zu Tyrannei neigender Autokrat ins weißen Haus (der USA!) schaffen kann, sollte auf solch Missbrauchs-geneigte Zensuroptionen tunlichst verzichtet werden. Wenn die Löschung legal und legitim ist (z.B. bei dokumentierter Kindesmissbrauch), dann muss das nachvollziehbar protokolliert werden – um sich eben nicht dem Vorwurf willkürlich-tendenziöser Zensur auszusetzen!
Wenn aber genau die Zensur intendiert ist, wird man gerade die Kontrollierbarkeit so „versehentlich vergessen“, wie man versehentlich NSU-Akten vor der Einsicht im Untersuchungsausschuss geschreddert hat.
Frau von der Leyen hat hier die Chance, zu widerlegen oder zu bestätigen, was ihr bei ihrer Stoppschild-Aktion damals als tatsächliches Motiv vorgehalten wurde: Für interessierte Dritte im Hintergrund Zensur-Optionen im Internet zu schaffen.
Grüße,
P.