Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung gegen terroristische Inhalte im Netz werde das Internet in Europa beschädigen, ohne bedeutsam zum Kampf gegen den Terror beizutragen. Das schreiben ein Dutzend Internetpioniere und Innovatoren, darunter WWW-Erfinder Tim Berners-Lee, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales und netzpolitik.org-Chefredakteur Markus Beckedahl, in einem offenen Brief an führende EU-Abgeordnete.
Gegen Terrorismus vorzugehen sei ein notwendiges politisches Ziel und das Internet spiele eine wichtige Rolle dabei, heißt es in dem Brief. Gleichzeitig müssten die unternommenen Schritte evidenz-basiert, angemessen und wohl begründet sein, um das gesetzte Ziel zu erreichen. Aus Sicht der Unterzeichner ist der Gesetzentwurf der Kommission jedoch nicht dazu geeignet, stattdessen werde er Grundrechte europäischer Internetnutzer beschneiden.
Uploadfilter und kurze Löschfristen
Der im Herbst vorgestellte Entwurf der EU-Kommission zielt darauf ab, mutmaßlich terroristische Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Dies soll die Radikalisierung von Nutzern eindämmen und in einem weiteren Schritt dazu führen, dass weniger Terroranschläge verübt werden, führte jüngst die Justizkommissarin Věra Jourová gegenüber netzpolitik.org aus.
Umsetzen will die Kommission das mit einer engmaschigen Zensurinfrastruktur, die für alle in Europa tätigen Online-Dienste gelten soll. Innerhalb von nur einer Stunde müssten sie auf einen Hinweis von Behörden reagieren und mutmaßlich terroristische Inhalte auf ihren Plattformen sperren oder löschen.
Zudem sieht der Entwurf „proaktive Maßnahmen“ vor, also Uploadfilter, mit denen die Anbieter solche Inhalte direkt nach dem Hochladen erkennen, einschätzen und gegebenenfalls entfernen sollen. Im Falle von Verstößen kann der Einsatz von Uploadfiltern angeordnet werden, hohe Geldstrafen sollen für Abschreckung sorgen.
Gesetz schießt übers Ziel hinaus
Mit vier Punkten gehen die Unterzeichner besonders hart ins Gericht. Ein ungenaue Definition von „terroristischen Inhalten“ würde durch ihre „extreme Bandbreite“ dazu führen, dass im Zweifel zu viel als zu wenig gelöscht würde, auch journalistische oder wissenschaftliche Inhalte. Da die Verordnung für alle Anbieter gelten soll, also auch für Plattformen, die von solchen Inhalten nicht betroffen sind, sei sie unverhältnismäßig und würde weit übers Ziel hinausschießen.
Die kaum umsetzbare Löschfrist würde zudem insbesondere kleinere Anbieter hart treffen und neben befürchteten „Overblocking“-Effekten auch „große multinationale Plattformen“ stärken, die sich den Aufwand leisten könnten. Erst recht gelte dies für die „proaktiven Maßnahmen“, welche bestenfalls eine Handvoll von Anbietern selbst umsetzen und an kleinere lizenzieren könnten.
„Der Vorschlag legt die Latte so hoch, dass sie nur von den größten Plattformen bewältigt werden kann“, schreiben die Unterzeichner. Darüber hinaus riskiere der Einsatz der bis auf Weiteres mangelhaften Technologie das Unterdrücken wichtiger Nachrichten, etwa Zeitungsartikel oder Berichterstattung aus Kriegsgebieten.
Unter diesen Gesichtspunkten müssten die EU-Abgeordneten darauf hinwirken, die „perversen Folgen“ des Entwurfs zu verhindern. „Zumindest muss jedes Gesetz dieser Natur deutliche stärkere Schutzmechanismen und eine Verhältnismäßigkeit beinhalten, die sicherstellen, dass große wie kleine Unternehmen die Vorgaben umsetzen und auf dem europäischen Markt konkurrieren können“.
Parlament vor entscheidender Abstimmung
Derzeit liegt der Entwurf im EU-Parlament, mehrere Abstimmungstermine im federführenden Innen- und Bürgerrechtsausschuss (LIBE) wurden aufgrund der weitreichenden Folgen des Vorschlags verschoben. Sollte sich in den nächsten Tagen ein Kompromiss finden, soll am kommenden Montag abschließend abgestimmt werden.
Während die EU-Mitgliedstaaten, auf die der Entwurf der Kommission zurückgeht, die Verordnung weitgehend unverändert und in Rekordgeschwindigkeit angenommen haben, gestaltet sich die Entscheidungsfindung im Parlament deutlich schwieriger. Beratende Ausschüsse haben etwa die Uploadfilter ersatzlos gestrichen oder ihnen zumindest die giftigsten Zähne gezogen.
Im entscheidenden LIBE-Ausschuss zeichnet sich ein Kompromiss ab, der statt „proaktiver“ lediglich „spezifische“ respektive zielgerichtete Maßnahmen sowie gewisse Erleichterungen bei der Löschfrist vorsieht – sehr zum Missfallen der Kommission, die ihren Entwurf am liebsten unverändert und noch in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach bringen möchte.
