Justizstatistik 2018Telekommunikationsüberwachung am häufigsten wegen Drogen

Die Überwachungsanordnungen für Internet gingen nach oben, Festnetz wird unwichtiger. Das verrät die Justizstatistik. Der häufigste Überwachungsgrund aber bleibt seit Jahren stabil.

Man sieht Menschen in einer größeren Menge, die alle sehr verschwommene Konturen haben.
Keine einheitlichen Angaben zur Verkehrsdatenüberwachung, viel Überwachung wegen Drogen – das steht in den Übersichten aus dem Bundesjustizamt für 2018. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com GoaShape

Die Polizei hat 2018 den Mobilfunk weniger überwacht, etwas mehr mitgelesen im Internet, bei etwas gleich vielen Festnetzgesprächen zugehört – das geht aus den neu veröffentlichten Zahlen zur Telekommunikationsüberwachung 2018 hervor, die wir auch dieses Jahr für euch visualisiert haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Anzahl der Überwachungsanordnungen ist von 18.651 im Jahr 2017 auf 19.474 gestiegen. Bezogen auf die Anschlüsse sanken die Anordnungen jedoch, ähnlich wie schon im Vorjahr. Auch die Anzahl der Verfahren, in denen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen angeordnet wurden, ging um etwa 500 auf 5.104 zurück.

Das kann etwa daran liegen, dass 2018 wie schon 2017 die allgemeine Kriminalitätsrate sank: um 3,4 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Den größten Teil ihrer Energie wandten die Ermittler:innen wie schon in den Jahren zuvor für die Überwachung von Menschen auf, die mutmaßlich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatten. Danach folgen Betrug und Bandendiebstahl, die Angaben zur Überwachung wegen Terrorverbrechen bilden keine eigene Kategorie.

Anzahl Prozent Straftat
8.792 39,05 % Betäubungsmittelgesetz
2.874 12,77 % Betrug und Computerbetrug
2.341 10,40 % Bandendiebstahl
1.895 8,42 % Mord und Totschlag
1.278 5,70 % Raub und Erpressung
1.098 4,88 % Friedens-, Hoch- und Landesverrat
4.236 18,81 % Sonstiges

                                                                                                 

Nicht mit den Vorjahren vergleichbar sind die Anordnungen zur Verkehrsdatenüberwachung, bei denen etwa Standortdaten oder Verbindungsdaten von Nutzer:innen herausverlangt wurden. Die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen haben laut der Statistik die Daten nicht gesondert erhoben, sie fehlen in der Auflistung komplett. Das liegt an einer Übergangsregelung für Statistiken wegen der 2017 neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung.

Die genauen Angaben findet ihr in den PDFs zur Telekommunikationsüberwachung und zur Verkehrsdatenüberwachung.

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