ÜberraschungPolizei überwacht erstmals weniger Kommunikation

Zum ersten Mal hat die Polizei weniger Telefone und Internet-Anschlüsse abgehört als im Vorjahr, auch die Zahl der Straftaten ist auf einem Tiefstand. Das geht aus der offiziellen Justizstatistik hervor. Überwacht wird auch weiterhin vor allem wegen Drogen, Terrorismus taucht nicht auf.

Blümchenwiese
Fast so sicher wie eine Blümchenwiese: Deutschland 2017. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Kevin Horstmann

Abgehörte Gespräche, mitgelesene E-Mails, abgefangene SMS – zum ersten Mal seit vielen Jahren hat die Polizei weniger Kommunikation überwacht. Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung in Deutschland, die wir aufbereiten und visualisieren.

Seit Beginn der Erhebung ging die Summe der Überwachungsmaßnahmen immer nach oben, doch 2017 wurden erstmals weniger Telefon- und Internet-Anschlüsse abgehört.

Während die Überwachung von Festnetz-Anschlüssen seit Jahren relativ konstant bleibt, ist die Zahl der überwachten Mobilfunk-Anschlüsse mit 20.000 zum zweiten Mal leicht rückläufig. Erstmals werden auch weniger Internet-Anschlüsse überwacht, dennoch hat sich die Internet-Überwachung innerhalb von fünf Jahren verdoppelt und in sieben Jahren verzehnfacht.

Am angeblichen „Going Dark“ kann das nicht liegen: Metadaten, die auch bei verschlüsselter Kommunikation anfallen, werden ebenso weniger angefragt:

Wahrscheinlich gibt es weniger Überwachung, weil es weniger Straftaten gibt:

Die Kriminalität in Deutschland ist stark rückläufig. 2017 zählte die Polizei annähernd zehn Prozent weniger Straftaten als im Jahr davor. Das bedeutet einen Rückgang, wie es ihn in den vergangenen 25 Jahren nicht gab, und die niedrigste Zahl registrierter Straftaten seit der Wiedervereinigung.

Eine Konstante bleibt: Die meisten Telefone und Internet-Anschlüsse werden auch weiterhin wegen Drogendelikten abgehört, danach folgen Diebstahl und Betrug. Das zieht sich durch alle Überwachungsstatistiken, bis hin zum Staatstrojaner. Überwachungsmaßnahmen wegen Terror-Delikten sind nicht einzeln aufgeführt.

Anzahl Prozent Straftat
8.847 38.9% Betäubungsmittelgesetz
2.625 11.5% Bandendiebstahl
2.311 10.2% Betrug und Computerbetrug
2.121 9.3% Mord und Totschlag
1.617 7.1% Friedens-, Hoch- und Landesverrat
1.434 6.3% Raub und Erpressung
3.783 16.6% Sonstige

Nicht erfasst in der Justizstatistik sind Abhörmaßnahmen der Geheimdienste. Deren Überwachungsmethoden sind massenhaft, anlasslos und teilweise illegal.

Das Bundesjustizamt veröffentlicht seine Statistiken leider weiterhin nur als PDF und nicht als CSV oder in anderen barrierefreien Formaten. Daher haben wir die Daten wie immer extrahiert und befreit: Übersicht TKÜ 2017, Übersicht Verkehrsdaten 2017.

Update: In einer ursprünglichen Version hieß es „Keine einzige Überwachungsmaßnahme wurde wegen Terror-Delikten durchgeführt.“ Diese Zahlen sind wohl in anderen Kategorien versteckt. Wir habe die entsprechende Stelle umformuliert.

3 Ergänzungen

  1. Zwei Anmerkungen:

    1.) Das Bundesjustizamt erfasst nur alle TKÜs nach den §§ 100a, 100b StPO. Das betrifft ausschließlich die Strafverfolgung.

    Ebenfalls nicht (!) in der Statistik erfasst sind damit alle TKÜ-Maßnahmen, welche präventiv (Verhinderung von Straftaten) erfolgen. Rechtsgrundlagen wären dann etwa das BKA-Gesetz, die Polizeigesetze der Länder oder auch das Zollfahndungsdienstgesetz. Gut möglich, dass z. B das BKA präventiv in Sachen Terrorismus ermittelt hat.

    2.) Die Kategorie „Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit“ gemäß § 100a Abs. 2 Nr. 1a StPO umfasst auch Straftaten nach §§ 89a, 89c StGB. Also die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie die Terrorismusfinanzierung.

    Die Kategorie „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“ gemäß § 100a Abs. 2 Nr. 1d StPO umfasst auch die §§ 129a, 129b StGB. Also die Bildung terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland.

    Das sind allesamt die klassischen Terrorismus-Paragraphen im StGB. Folglich stimmt der Satz „Keine einzige Überwachungsmaßnahme wurde wegen Terror-Delikten durchgeführt“ nicht. Sondern die Terrorismusdelikte sind Teil der 7,1% Landesverrat und den 16,6% „Sonstiges“.

    1. Wie der „Logbuch Netzpolitik“-Podcast treffend kommentiert hat:
      Aus dem „Kampf gegen den Terror“ ist der „Kampf gegen Sonstige“ geworden
      ;-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.