Die Corona-Krise trifft Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen und Lebenssituationen überproportional heftig. Dies gilt um so mehr für jene, die in den Lagern an der europäischen Außengrenze ausharren müssen. Im ehemaligen Militärgefängnis von Moria auf Lesbos sitzen momentan mehr als 20.000 Menschen unter Ausgangssperre fest – in Räumlichkeiten, die ehemals lediglich für 3.000 Geflüchtete gedacht waren. Und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – Friedensnobelpreisträgerin von 2012 – tun sich schwer damit, eine Lösung für die humanitäre Katastrophe zu finden.
Auf diese Missstände wollten am vergangenen Wochenende Aktivist:innen des Bündnisses Seebrücke aufmerksam machen. In vielen deutschen Städten hatten sie Aktionen angemeldet. Unter dem Motto #LeaveNoOneBehind („Lasst niemanden zurück“) wollten sie so in Frankfurt am Main eine Menschenkette bilden, in Berlin sollten Schuhe am Brandenburger Tor symbolisch für die Anwesenheit von Aktivist:innen in Deutschland und die Geflüchteten in den Lagern stehen.
Beide Aktionsformen sahen großen räumlichen Abstand zwischen Teilnehmenden vor – und doch schritten Polizei und Verwaltung in beiden Städten ein. In Frankfurt löste die Polizei die Versammlung mit Verweis auf die geltenden Beschränkungen auf und ging rabiat gegen Anwesende vor – darunter auch eine Journalistin. In Berlin verbot die verantwortliche Polizeibehörde die Veranstaltung von vorneherein – und bekam nach Klage von den Veranstalter:innen durch das zuständige Verwaltungsgericht Recht. Vor Ort kontrollierte die Polizei dann Personalien von Demonstrant:innen – und entsorgte abgelegte Schuhe in großen Müllsäcken.
Demonstrieren zu Corona-Zeiten ist hochumstritten
Die Ereignisse vom Wochenende stellen nicht nur die Frage, ob die größere Infektionsgefahr von Demonstrant:innen ausging, die sich mit großem Abstand voneinander aufhielten, oder von Polizist:innen, die diesen nahe kamen. Es geht auch darum – und das wiegt leider wohl noch schwerer -, ob und wie zivilgesellschaftlicher Protest zu Corona-Zeiten möglich ist und wie er aussehen kann.
Das Infektionsschutzgesetz schafft die Möglichkeit weitgehender Kontakt- und Ausgangssperren, wie sie auch in den gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern umgesetzt sind. Die Länder setzen diese jedoch teils recht unterschiedlich um.
Während in Berlin so die Möglichkeit besteht, Versammlungen mit bis zu 20 Teilnehmenden zu genehmigen, sind die Regelungen in Bayern oder Thüringen deutlich strenger.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stellt in einem von Greenpeace beauftragten Monitoring-Projekt zu Freiheitsrechten in der Corona-Krise fest, dass „Behörden und Gerichte […] die Corona-Eindämmungsmaßnahmen der Bundesländer überwiegend als generelles Versammlungsverbot [verstehen] – auch, wenn bei einer Versammlung die ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.“
Es scheint offenkundig, dass Großdemonstrationen – beispielsweise die klassischen Ostermärsche – in der gegebenen Situation keine gangbare Protestform sind. Gleichsam weist die GFF auf den Brokdorf-Entschluss des Bundesverfassungsgerichts hin, der das Recht auf Versammlungsfreiheit zu den „unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens“ zählt.
Protest im Internet
Können auch soziale Bewegungen und ihre Aktionen mit der Corona-Krise in die eigenen vier Wände verlegt werden, wie es mit so vielen Elementen des alltäglichen Lebens geschehen ist? Das Verwaltungsgericht Dresden scheint diese Frage für sich beantwortet zu haben. In einer Entscheidung vom 30. März erklärt es Einschränkungen der Versammlungsfreiheit für rechtmäßig – und verweist darauf, „dass nicht sämtliche Formen der Meinungskundgabe und des politischen Diskurses beschränkt sind und über das Abhalten einer Versammlung hinaus auch andere Möglichkeiten bestehen, in den politischen Diskurs zu treten.“
Aktivist:innen von Fridays for Future (FFF) haben genau das versucht – schon Anfang März stellten sie ihren Protest auf der Straße ein. Sie verlagerten ihre wöchentlichen Demonstrationen unter dem Hashtag #NetzstreikfuersKlima mit Bildern von Plakaten und Forderungen in die sozialen Medien. Line Niedeggen, Pressesprecherin von FFF, erklärt gegenüber netzpolitik.org: „Wir waren uns international recht schnell einig – auch vor den staatlichen Maßnahmen -, dass wir es nicht mehr verantworten können, auf die Straße zu gehen. Aber natürlich ist es online schwieriger, andere Menschen anzusprechen – die Straßenaufmerksamkeit fehlt auf jeden Fall enorm.“
Doch für die einzelnen Teilnehmenden sieht Niedeggen durchaus positive Effekte des Online-Protests: „Was beim Netzstreik wichtig zu sehen ist, ist dass man mit seinen Themen nicht alleine ist.“ Zudem hat FFF ein Webinar-Format geschaffen, in dem Expert:innen und Aktivst:innen zu einem breiten Themenspektrum zu Wort kommen. „Wir können so Stimmen Gehör verschaffen, die sonst zu wenig Aufmerksamkeit finden“, sagt Niedeggen.
Für Sabrina Zajak, Professorin am Institut für Soziale Bewegungen der Ruhr-Universität Bochum, schaffen diese Formen des Aktivismus online wichtige „alternative Öffentlichkeiten und Räume, in denen sich ausgetauscht, Wissen generiert und zum Handeln aufgerufen wird“.
Zudem lenkten Proteste mediale Aufmerksamkeit auf bestimmte Probleme und hätten so auch ein politisierendes und selbst-ermächtigendes Moment, so Zajak in einem Blogbeitrag. Gleichzeitig stellt sie fest, dass Online-Aktivismus zwar den Austausch untereinander erleichtern kann, ohne Offline-Aktionen aber selten auf große Resonanz stößt.
„Proteste auf der Straße haben eine andere Reichweite“
Zu einer ähnlichen Einschätzung kommen auch die Seebrücke-Aktivist:innen aus Frankfurt. Sowmya Maheswaran, Pressesprecherin der Ortsgruppe erklärt die Entscheidung, sich nicht in den virtuellen Raum zurückzuziehen: „Proteste auf der Straße haben eine andere Form der Reichweite. Natürlich ist es im Moment, wo so viele Leute zuhause am PC sitzen, auch wichtig, online aktiv zu werden. Aber das muss zusammen laufen und kann nicht heißen, dass alle Aktionen auf der Straße ausfallen müssen.“
Um öffentliche Aufmerksamkeit auf die Lage in Lagern wie in Moria zu lenken, sei physischer Protest unabdingbar. „Geflüchtete in überfüllten Lagern wie Moria haben keine Möglichkeit, die Sicherheitsmaßnahmen, die hier mittlerweile selbstverständlich sind, selber zu ergreifen“, erklärt Maheswaran.
Für die Gruppe ist es deshalb unverständlich, dass eine Demonstration zu Menschenrechten und ‑leben verboten wird, ohne dass die Verwaltung die von den Aktivist:innen getroffenen Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt. „Wir haben uns mit großen Sicherheitsabständen einzeln zu einer kollektiven Formation eingefunden und finden es absolut unverständlich, dass diese Form der politischen Artikulation verboten wird, während das Mainufer gleichzeitig voller Spaziergänger:innen sein darf“, so Maheswaran.
Auch die GFF unterstreicht, wie wichtig es für die Formierung und Stärke politischer Bewegungen ist, gemeinsam auf der Straße für Forderungen einzutreten. Und eine starke Zivilgesellschaft sei angesichts der aktuell gravierenden Grundrechtsbeschränkungen wichtiger denn je.
Versammlungsverbote nur als letztes Mittel
Für den Verein ist deshalb klar, dass Versammlungsverbote oder ‑auflösungen nur das letzte Mittel sein dürfen. Jedem Verbot müsse also der Versuch vorausgehen, Infektionsrisiken durch behördliche Auflagen entgegenzuwirken. Eine Verhältnisprüfung im Einzelfall sei unerlässlich.
Dass es durchaus möglich ist, Demonstrationen mit strengen Auflagen zu erlauben, zeigt die Stadt Münster. Nachdem eine Demonstration gegen einen Uranmüll-Transport vorerst von der Stadt verboten worden war, zogen die Veranstalter:innen vor das Verwaltungsgericht. Schon vor einem Richterspruch gab es jedoch einen Kompromiss zwischen den beiden Parteien.
Der städtische Ordnungsdezernent erklärt gegenüber der Münsterschen Zeitung: „Mit der jetzt festgelegten Vorgehensweise im Zeichen der Corona-Krise wird der Versuch unternommen, den dringenden Infektionsschutz mit der Ausübung eines politisch elementaren Grundrechts in Einklang zu bringen.“
Dass sich diese Grundhaltung an vielen Stellen durchsetzt, bleibt zu hoffen. Denn ohne Druck von der Straße wird Deutschland wohl auch zukünftig eher Sonderregelungen für die Einreise von Erntehelfer:innen als von Geflüchteten möglich machen.
