Jürgen Korell und Thomas Brunst sind beide ehemalige Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e. V., Jürgen Korell ist zudem Mitautor des Buchs: „Polizeiskandal – Skandalpolizei, Demokratiemangel bei der Polizei?“
Im hessischen Königstein wird eine Uhu-Familie mit einer Videokamera überwacht, weil sie im dritten Jahr in Folge in der dortigen Burg ihre Jungen aufzieht. Die bessere Beobachtung soll künftig eine leistungsfähigere Kamera ermöglichen. Doch sollten das Gelege oder die Jungen einmal gestohlen werden, kann die Kamera zum polizeilichen Hilfsmittel werden.
Seit langem wird Videotechnik auch von der Polizei genutzt. Ob zur Überwachung des Verkehrs oder des öffentlichen Raums in den Städten, Videokameras finden zahlreich Verwendung, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken.
Der zunehmende Verkehr in den 1950er Jahren führte 1956 in Hamburg zum Einsatz von Kameras, die dabei helfen sollten, die Ampelschaltungen zu optimieren. Es dauerte nicht lange und man erkannte, dass sich Kameras auch zur Verfolgung von Verkehrsverstößen eignen. 1960 wurde in Frankfurt am Main die erste Rotlichtüberwachung eingeführt. Wenig später wurden Einsatzfahrzeuge der Polizei mit einem Kamerasystem zur Überwachung von Versammlungen und Großveranstaltungen ausgerüstet. Bereits 1965 ging die Polizei davon aus, dass durch die Aufstellung von Kamerafahrzeugen mit sichtbaren Kameramasten eine präventive Wirkung erzeugt wird.
Während der Einsatz der Videotechnik in seinen Anfängen aufgrund der Rechtslage umfassend begründet werden musste, wurde er in den 1970er Jahren mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit. Ende 1976 überwachte Hannover mit 20 der damals modernsten Videokameras die Innenstadt, um damit Straftaten aufzuklären.
Ausbau der Videoüberwachung trotz sinkender Kriminalitätsraten
Auf eine Kleine Anfrage der hessischen Linksfraktion aus dem September 2019 antwortete das Landesinnenministerium, dass aus den polizeilichen Erfahrungswerten hervorginge, dass mit Hilfe der Videoüberwachung potentielle Täter von der Begehung von Straftaten abgeschreckt würden. Die Videoüberwachung sei ein geeignetes Mittel, das Aufkommen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an öffentlichen Straßen und Plätzen zu minimieren, Kriminalitätsbrennpunkte zu entschärfen, Angsträume zu reduzieren und somit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen.
Im Jahr 2018 waren demnach in Hessen in 19 Städten 23 Bildaufzeichnungsanlagen mit 191 Kameras von Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze in Betrieb. Davon wurden zwischen 2014 bis 2018 vier Überwachungsanlagen in Betrieb genommen. Im Jahr 2018 seien in 494 Fällen Videoaufzeichnungen zur Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ausgewertet worden. Darunter zehn Verstöße gegen die Hundeverordnung.
Bei 364.833 erfassten Straftaten im Jahr 2019 in Hessen und einer Aufklärungsquote von 65,2 Prozent fallen weniger als 500 durch Video überwachte Fälle kaum ins Gewicht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die Videoüberwachung derart favorisiert wird und ob die Verletzung der Privatsphäre selbst bei Berücksichtigung des Rückgangs um 7.965 Straftaten im Vergleich zum Vorjahr gerechtfertigt ist.
Videoanhänger in Wiesbaden
Wie der Wiesbadener Kurier im November 2020 berichtete, sorgte ein Videoanhänger der Polizei in der Bevölkerung für Aufregung. Der Videoanhänger war in der Nähe des Landtags aufgestellt, weil „die derzeitige Gefährdungslage mit dem Ausbau der A49 und Rodungsarbeiten im Dannenröder Forst, in deren Zusammenhang es bereits zu zwei strafrechtlich relevanten Ereignissen am Landtag und zu mehreren Vorfällen im erweiterten Umfeld (Parteizentrale der Grünen am Landeshaus) gekommen ist“, berichtete die Polizei auf Anfrage des Wiesbadener Kuriers.
Der Anhänger wird zur Überwachung des öffentlichen Raums eingesetzt, sei Teil des Gesamtkonzepts für polizeiliche Schutzmaßnahmen und kann über eine Batterie betrieben werden.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen setzt ebenfalls auf mobile Videoüberwachung, während gleichzeitig die Videoüberwachung in den Städten ausgeweitet wird. Um den reibungslosen Einsatz der Videokameras zur gewährleisten, wurden 2019 die Hürden im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz gesenkt. Im Gegensatz zur Polizei und dem Innenministerium fehlt der Landesbeauftragten für Datenschutz, Helga Block, der Nachweis der Wirksamkeit, berichtete die Aachener Zeitung. Die Datenschutzbeauftragte fürchtet eine nahezu uferlose Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Für die Polizei sind dagegen sinkende Fallzahlen der Beweis für die Wirksamkeit der Videoüberwachung.
Test der Bundespolizei am Berliner Südkreuz
Videoüberwachung geht aber längst über Bildaufzeichnung hinaus: Im August 2017 begann die Bundespolizei mit dem einjährigen Test von Gesichtserkennungssoftware am Berliner Bahnhof Südkreuz. Ursprünglich wollte die Bundesbahn den Test im Anschluss fortführen, um Verhaltensmuster der Menschen am Bahnhof zu erkennen, der Start der Tests verzögerte sich jedoch und begann erst Mitte 2019.
Die Planung des Projekts erfolgte durch das Bundesinnenministerium, das BKA und die Bundespolizei. Freiwillige Probanden waren dafür gewonnen worden, die zu bestimmten Zeiten einen markierten Bereich passieren sollten, der von drei gut sichtbaren Kameras mit unterschiedlichen Systemen überwacht wurde.
Im Oktober 2018 stellten das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei den Abschlussbericht für die Gesichtserkennungstests vor und waren voll des Lobes, da die Trefferquote bei durchschnittlich 80 Prozent gelegen hätte. Der Chaos Computer Club (CCC) zweifelte die Aussagefähigkeit des Testergebnisses stark an. Das beste der Systeme habe nur eine Trefferquote von 68,5 Prozent erreicht, ein anderer Biometrieanbieter sogar nur 18,9 Prozent. Zudem kritisiert der CCC, dass wissenschaftliche Standards missachtet wurden.
Auch wenn in Deutschland der Liveabgleich noch nicht verbreitet ist, nutzen Ermittler Daten aus Videoüberwachung und anderen Bildaufnahmen zunehmend rückwirkend. Bei der Polizei werden die biometrischen Gesichtsbilder in der polizeilichen Datenbank INPOL-Z gespeichert und beim BKA geführt. In dieser Datenbank befinden sich 5,8 Millionen Portraitfotos von 3,65 Millionen Personen. 2019 führte die Polizei 54.000 Abfragen durch, was zur Identifizierung von rund 2.100 Personen führte. Gegenüber dem Jahr 2017 hat sich die Anzahl der Abfragen verdoppelt.
Die künstliche Intelligenz der Kameras
Die fortschreitende algorithmische Auswertung wird durch bessere Kamera-Modelle begünstigt. In der jüngsten Vergangenheit waren in den Innenstädten Videokameras installiert, die der Polizei sauer aufstießen, weil sie insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen Bilder festhielten, die zu nichts zu gebrauchen waren. Zum Teil wurden automatisch schwenkbare Kameras verbaut, um eine größere Flächen abzudecken. Wenn sie tatsächlich eine strafbare Handlung erfassten, konnte es passieren, dass sie im falschen Moment wegschwenkten.
Neuere Kameras werben mit höheren Auflösungen und besserer Bildqualität. Die Herstellerfirma Dallmeier eletronic GmbH wirbt etwa damit, dass die Kameras den Vorder- und Hintergrund gestochen scharf aufnehmen. Die Kameras sind nicht nur in der Lage, das Geschehen zu filmen, sie sollen aufgrund von Algorithmen Schlüsse über auffälliges Verhalten ziehen und Alarme auslösen können.
Mit besseren Kameras wird auch Gesichtserkennung möglich. Ein im Jahr 2006 durchgeführter Versuch des BKA am Mainzer Hauptbahnhof war nicht erfolgversprechend. Die technischen Möglichkeiten haben sich jedoch verbessert. Unternehmen wie Sony, Bosch Samsung oder Dallmeier electronic profitieren vom weltweiten Boom auf Überwachungskameras. Sie versprechen sich hohe Zuwachsraten.
Das zeigt sich in Stuttgart. Die Stadt mit dem grünen Oberbürgermeister Fritz Kuhn möchte fast eine Million Euro in die neue Videotechnik investieren. Datenschützer sind darüber weniger erfreut. Sie fürchten eine umfassende Verletzung der Privatsphäre. Daran ändert auch der Hinweis auf die Überwachungsmethode nichts.
Stimmung und aggressive Fahrgäste erkennen
Bereits 2011 wurden in Rotterdam Videokameras mit Gesichtserkennung in U-Bahn-Zügen installiert. Beim Einsteigen wurden die Fahrgäste mit einer Datenbank abgeglichen. Wenn die Person als aggressiv bekannt war oder ein Hausverbot erhalten hatte, erklang beim Fahrer ein Signal und der Betroffene konnte der U-Bahn verwiesen werden.
The Times schrieb, dass die Stadt Gainsborough in England an verschiedenen Plätzen Kameras aufstellen möchte, um die Stimmung der Passanten mit Hilfe künstlicher Intelligenz auszuwerten. Hintergrund ist die steigende Kriminalität in der Stadt. Dabei wird nicht nur die Gemütslage der Passanten erfasst, sondern auch, was die Person mit sich trägt. Bislang verhinderten Datenschutzbedenken das Projekt.
Portland in Oregon geht einen anderen Weg. Dort beschloss der Stadtrat ein Verbot der automatisierten Gesichtserkennung im öffentlichen Bereich, was auch für Banken, Restaurants, Arztpraxen, Kinos und andere gilt.
Für den Spiegel berichtete Sascha Lobo, dass ein Wissenschaftler der Carnegie University mit seiner Erfindung in der Lage war, die Iris von Personen aus zwölf Metern zu scannen, ohne dass der Betroffene es merkte. Die Iris eines Menschen ist ähnlich einem Fingerabdruck zur Identifizierung eines Menschen geeignet. In Indien seien 99 Prozent der Erwachsenen in einem System namens Aadhaar mit ihren Fingerabdrücken und Iris-Fotos registriert. An australischen Flughäfen wurde 2017 das System „Seamless Traveller“ eingeführt. Damit sollen Passkontrollen durch Gesichts- und Iriserkennung überflüssig werden.
Selbst der Alkoholgehalt im Blut lässt sich über die Iris abschätzen, schrieb Lobo. Das zeigt, wie weit technische Möglichkeiten greifen, wodurch unbemerkt sehr tief in die Privatsphäre des Einzelnen eingegriffen werden kann. Diese Überwachungsmöglichkeiten stellen nicht nur im öffentlichen Raum eine Gefahr dar, sondern bieten Arbeitgebern ebenfalls weitreichende Überwachungsmöglichkeiten, um ihre Arbeitnehmer auf Konzern- oder Firmenlinie zu halten.
Die meisten Menschen brauchen lediglich die Überwachungsmöglichkeiten zu kennen, um sich wohl zu verhalten. In Supermärkten eingesetzt, ermöglicht das Videosystem die Überwachung der Kunden mit künstlicher Intelligenz. Wo und wie bewegen sich die Kunden? Wie lange halten sie sich an den Regalen auf und welche Waren interessieren sie besonders? Sind die Kunden beim Einkauf ratlos oder unschlüssig, können wie aus dem Nichts Angestellte auftauchen, die dem Kunden Unterstützung anbieten, ohne dass dem Kunden bewusst werden muss, dass er überwacht wird, weil die Kameras unsichtbar installiert sind.
Im September 2017 berichtet ZDF WISO über die „Überwachung im Supermarkt“: Heimlich überwacht der Einzelhandel Kundinnen und Kunden mit WLAN, Bluetooth, RFID-Chips und Gesichtsanalyse, weil Durchleuchten im Onlinehandel leider zum Standard geworden ist. Dabei sollte der Einzelhandel Waren handeln und nicht Menschen durchleuchten. Digitalcourage hatte im Juni 2017 gegen Real und Post Strafanzeige erstattet und Real hat zumindest vorerst seine Gesichtsanalyse eingestellt.
Die Einsatzmöglichkeiten sowohl für private, kommerzielle als auch staatliche Überwachung sind vielfältig. Die Befürworter derartiger Systeme führen gerne geschehene Attentate als Beispiele an, die Kameras mit künstlicher Intelligenz vermeintlich verhindert hätte. Solch ein System hätte den Attentäter von Halle frühzeitig erkannt und durch einen Alarm den Einsatz der Polizei früher ermöglicht. Wer aber die Fehlerkette bei dem Polizeieinsatz in Halle kennt, dem ist bewusst, dass es auch andere Möglichkeiten gegeben hätte, die Folgen des Attentats zu minimieren oder gar zu verhindern.
„Die Datenschutzbeauftragte fürchtet eine nahezu uferlose Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Für die Polizei sind dagegen sinkende Fallzahlen der Beweis für die Wirksamkeit der Videoüberwachung.“
Corona ist also harmlos, weil die Fallzahlen sinken – Videoüberwachung ist nötig, weil die Fallzahlen sinken.
Wozu Details?
Zur Gesichtserkennung in den Filialen der Deutsche Post AG (durch das System „adpack“) kann ich eine Information beitragen. Ich hatte dagegen im Dezember 2017 beim Bundesbeauftragten für Datenschutz (BfD) eine Beschwerde eingereicht, nachdem ich zuvor drei Mal den Vorstand der Deutschen Post angeschrieben hatte, um mich zunächst dort zu beschweren und um Einzelheiten in Erfahrung zu bringen. Der BfD informierte mich im Juli 2019 (somit nach mehr als eineinhalb Jahren) abschließend darüber, dass ein datenschutzkonformer Betrieb des Systems „adpack“ nicht ohne strenge Voraussetzungen (zB ausreichende Hinweise sowie eine Vermeidungsmöglichkeit für Kunden) möglich sei. Laut BfD hat die Deutsche Post im Laufe der Überprüfungen entschieden, „das System seit März 2019 ohne jedwede Datenerfassung und -Verarbeitung zu betreiben, d.h. die verbauten Kameras sind derzeit nicht aktiv.“ Weiter versprach der BfD, dafür Sorge zu tragen, „dass eine erneute Anschaltung wenn nur unter den o.g. Voraussetzungen erfolgt.“
Da ich keine Hinweise in Postfilialen gesehen habe, glaube ich, dass das immer noch gilt. Ich werde Euren Artikel aber zum Anlass nehmen, den aktuellen Stand noch einmal bei der Deutschen Post nachzufragen.
Wenn es eine Antwort (und/oder eine Anschaltung) gibt, sag uns doch bitte auch Bescheid.
Mittlerweile gibt es hierzu eine Antwort. Darin bestätigt die Deutsche Post AG, „dass das Verfahren weiterhin ohne jede Datenerfassung erfolgt und die verbauten Kameras nach wie vor nicht mehr aktiv sind.“
Mich würde hier interessieren wie die Rechtslage aussieht ob ich als betroffener einer privaten Überwachung (z.B. Bewohner eines Hauses film Bürgersteig+Straße) die Polizei einschalten könne und diese dann die Kameras beseitigen müsse da sie illegal sind.
Dadurch müsste ich mich nicht mit irgendwelche uneinsichtige Privatpersonen beschäftigen.
Das geht ganz einfach:
Datenschutzbeauftragte gibt es in jedem Bundesland.
Wenn Du denen einen Gefallen tuen willst, dann schreibst Du bereits in die Adresse das entsprechende Referat rein -> Siehe Organigramm zu finden auf deren Website.
Der Hauseigentümer darf sein Haus und Grundstück mit Videokameras überwachen. Der öffentliche Raum darf dabei nicht gefilmt werden. Handelt es sich um ein Mietobjekt muss der Eigentümer auf die Videoüberwachung hinweisen.
Das ist bei Mietobjekten natuerlich nicht so trivial, es muss eine konkrete und durch die Ueberwachung abwendbare Bedrohung geben um die Persoenlichkeitsrechte betroffener Mieter zu ueberwiegen.
Nein, so einfach darf der Eigentümer nicht überwachen, insbesondere auch nicht bei Mietobjekten. Die Gerichte, z. B. das LG Frankenthal (2 S 195/19) und das Bundesverwaltungsgericht (6 C 2.18) werden recht deutlich wenn es um informationelle Selbstbestimmung un Überwachungsdruck geht.
Die Rechtslage zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen hat die Datenschutzkonferenz (also das Abstimmungsgremium aller unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden) im Juli 2020 zusammengefasst. Sie kann hier abgerufen werden:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Orientierungshilfen/Artikel/OH_Video%C3%BCberwachung-n-%C3%B6-Stellen.html?cms_templateQueryString=Video%C3%BCberwachung&cms_sortOrder=score+desc
Sie kann hier abgerufen werden:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Orientierungshilfen/Artikel/OH_Video%C3%BCberwachung-n-%C3%B6-Stellen.html
Ich hab das mal auf das Notwendigste runtergekürzt, mit dem Hinweis, das auch verweisende URL’s vor der Weitergabe auf deren Inhalt überprüft gehören.
Beide Links landen an derselben Stelle. Den Hinweis habe ich nicht verstanden, lerne aber immer gerne dazu. (Und das meine ich tatsächlich so.)
Also warum war es an dieser Stelle wichtig, einen anderen Link anzugeben? Und wie hast Du, René, diesen kürzeren Link überhaupt gefunden oder generiert?
Da bekommt die Aussage „Big Brother is watching you“ gleich eine ganz andere Bedeutung
In Burg überwacht eine Sicherheitsfirma eine öffentliche Parkanlage mittels Videotechnik; weitere Kameras sollen hinzu kommen, obwohl dieses Vorhaben umstritten ist.
https://www.volksstimme.de/lokal/burg/vandalismus-stadt-will-weiter-kontrolle-mit-kameras
In Glückstadt läuft eine private Citystreife (Overwatch Security GmbH) mit Bodycams im öffentlichen Raum Streife und wirbt damit auch munter im Netz.
https://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/erfolgsmodell-citystreife-sicherheitsdienst-sorgt-seit-zehn-jahren-in-glueckstadt-fuer-ordnung-id28366792.html
https://www.facebook.com/OverwatchGmbH/posts/bodycamsja-auch-wir-die-overwatch-security-gmbh-werden-den-einsatz-von-bodycams-/156827245787140/
Was sagen die zuständigen Datenschutzbeauftragten dazu?
Die Datenschutzbeauftragten sagen nur dann etwas dazu, wenn jemand eine Beschwerde einreicht. Wollen Sie es nicht vielleicht tun? Sie können sogar bestimmen, dass Ihre Daten nicht an das Unternehmen oder die Stadt, gegen die Ihre Beschwerde gerichtet ist, weitergegeben dürfen. Denn bei einer Überwachung des öffentlichen Raumes wie hier geht es ja nicht nur um Sie, sondern es gibt eine Vielzahl von Betroffenen.