Datenabfragen durch AfD-nahen PolizistenAuf den Notruf folgt die Drohung

Nach einem politischen Streit auf Facebook ruft ein Beamter Informationen über eine junge Frau aus Polizeidatenbanken ab. Kurz darauf versuchen Rechte, sie mit diesen Daten einzuschüchtern. Rekonstruktion eines Datenschutzskandals, der womöglich nie ganz aufgeklärt wird.

Hunderte Fälle von Datenmachtmissbrauch durch Polizist:innen sind dokumentiert. Strafrechtliche Konsequenzen hat ihr Handeln nur selten.
„Dass Rechte so leicht an meine Kontaktdaten kommen konnten, verunsichert mich bis heute.“ – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Simon Launay

Es ist bereits dunkel, als sich der Vorfall ereignet. Wie an jedem Abend ist Anja H. auch an Silvester 2018 mit ihren Kindern beim Tierschutzbund und füttert die Tiere. Danach will die Familie nur noch schnell nach Hause, zum Bahnhof ist es nicht weit. Doch kurz vor der Unterführung kreuzt ein betrunkener Mann ihren Weg. So wird H. die Ereignisse später schildern. Erst verfolgt er sie und brüllt antisemitische Kommentare über Jesus und die Juden. Dann torkelt er weiter und beleidigt eine Gruppe umstehender Teenagerinnen rassistisch. Anja H. wählt 1-1-0. Sie beschreibt die Situation und ist froh, als endlich ihr Bus kommt.

Was die junge Frau damals nicht ahnen kann: Durch den Anruf bei der Polizei wird nicht der Täter in den Fokus eines Ermittlers geraten, sondern sie selbst.

Dan R. ist der Name des Polizisten. Anfang 2020 wurde öffentlich bekannt, dass er Informationen über politische Gegner:innen ohne dienstlichen Anlass aus Polizeidatenbanken abgerufen haben soll. In Facebook-Gruppen hatte sich der offen mit der AfD sympathisierende Polizist mit anderen Greifswalder:innen über Politik gestritten. Immer wieder erhielten seine Gegenüber bedrohliche Nachrichten und Anrufe auf Telefonnummern, die nicht öffentlich zugänglich waren.

Auch Anja H. erhielt nach ihrem Notruf unerwünschte Kontaktaufnahmen von Rechten. Kurz zuvor hatte Dan R. laut Systemprotokollen ihre Informationen aus behördlichen Datenbanken abgefragt. Die Dienstherrin des Polizisten sieht es inzwischen als erwiesen an, dass es für diese und mindestens 19 weitere Datenabfragen keinen dienstlichen Grund gab. Der Beamte wurde suspendiert, es läuft ein Disziplinarverfahren gegen ihn.

Die Staatsanwaltschaft aber entschied sich, keine Anklage gegen den Polizisten zu erheben. Weil es keinen hinreichenden Verdacht auf Straftaten gäbe, wurden drei Verfahren gegen R. eingestellt. Jetzt ermittelt nur noch die Datenschutzbehörde wegen einer Ordnungswidrigkeit.

Anja H. will das nicht hinnehmen. Nach zwei gescheiterten Anträgen auf Wiederaufnahme des Verfahrens hat sie inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es ist die Geschichte einer Frau, die sich nicht einschüchtern lassen will. Und es ist ein Lehrstück über das Versagen des Datenschutzes bei der Polizei.

Hundertfacher Datenmachtmissbrauch

Der Staat weiß viel über die Menschen in Deutschland. Damit die Polizei ihre Arbeit erledigen kann, hat sie als Teil der Staatsgewalt Zugriff auf dutzende behördliche Datenbanken. Polizist:innen können Informationen aus dem Melderegister abrufen, von der Ausländerbehörde oder aus bundesweiten und internationalen Fahndungssystemen. Das geschieht bislang weitgehend unkontrolliert. Häufig werden die Zugriffe zwar protokolliert, doch es gibt kaum proaktive und engmaschige Überprüfungen der Datenzugriffe. Nach Recherchen von netzpolitik.org werden die Abfragen lediglich in Baden-Württemberg und Hessen systematisch kontrolliert, jede 50. beziehungsweise 200. Anfrage.

Es kommt deshalb immer wieder zum Missbrauch dieser Datenmacht. Der mutmaßliche Verstoß des Greifswalder Beamten ist einer von mehr als 400 dokumentierten Verdachtsfällen unbefugter Datenbankabfragen durch Polizist:innen seit 2018. Einer Statistik des Landesinnenministeriums [PDF] zufolge liefen allein in Mecklenburg-Vorpommern deshalb Ende August 2020 noch 16 Disziplinarverfahren, sieben weitere wegen anderer Datenschutzverstöße im Amt.

Dabei geht es häufig um private Interessen wie die Überprüfung von ehemaligen Partner:innen, aber immer wieder auch um politische Motive. Dass unbefugte Datenabfragen in Polizeisystemen offenbar die Grundlage für rassistische Drohschreiben des „NSU 2.0“ bildeten, hat die Öffentlichkeit für das Problem sensibilisiert. Doch wer sich die Fälle genauer anschaut, stellt fest: Wenn Polizist:innen dienstliche Datenbanken für private Zwecke missbrauchen, müssen sie nur selten strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Häufig bleibt es bei einer Geldstrafe durch die Datenschutzbehörde, meistens im unteren vierstelligen Bereich. In einigen Fällen kommen dienstrechtliche Maßnahmen hinzu.

In Mecklenburg-Vorpommern, wo Innenminister Lorenz Caffier (CDU) gerade sein Amt wegen unzureichender Abgrenzung zu rechtsextremen Netzwerken im Sicherheitsapparat aufgeben musste, mündete der Statistik [PDF] zufolge keines der seit 2018 abgeschlossenen Disziplinarverfahren in einer Anklage. Bei den noch offenen Datenschutzverfahren ermittelte die Staatsanwaltschaft nur in vier von 16 Fällen.

„Nicht hinreichend sicher nachzuweisen“

Im Fall von Dan R. war es die Beschwerde von Anja H., die 2019 überhaupt erst dazu führte, dass die Polizei dem Kollegen auf die Schliche kam. Für die Ermittler:innen bestehen dank der Protokolle des Polizeisystems keine Zweifel, dass Dan R. die Informationen ohne dienstlichen Grund abgerufen hat. Das geht aus der Ermittlungsakte hervor, die netzpolitik.org einsehen konnte.

Der unberechtigte Datenabruf durch Polizeibeamte stellt allein jedoch noch keine Straftat dar, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Für eine strafrechtliche Relevanz muss eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht vorliegen. Oder die Daten müssten weitergegeben worden sein.

Eine Schädigungsabsicht sei dem Polizisten jedoch „nicht hinreichend sicher nachzuweisen“, teilt die zuständige Staatsanwaltschaft Stralsund auf Anfrage mit. Deshalb hat die Behörde das Verfahren ohne Anklage eingestellt. „Ein hinreichender Verdacht, dass der Beschuldigte dienstlich erlangte Daten an Dritte weitergegeben hat, bestand ebenfalls nicht.“

Anja H. und ihre Anwältin Ronja Ullrich sehen das anders. Sie sind sich sicher: Der Polizist habe die Daten der Frau mit dem Ziel abgegriffen, sie einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Das allein sei eine hinreichende Schädigungsabsicht. Außerdem gebe es deutliche Indizien, dass der Beamte die Daten weitergegeben habe.

Ullrich erhebt in diesem Zusammenhang schwere Vorwürfe gegen die Strafverfolgungsbehörden. Die Polizei habe den Fall wie eine Bagatelle behandelt und gegen ihren Kollegen nur halbherzig ermittelt. Auch die Staatsanwaltschaft habe den Fall nicht ernst genug genommen, kritisiert sie. Unter anderem seien relevante Zeugen nicht vernommen worden.

Fünf Sterne für das Wahlprogramm der AfD

Unstrittig ist, dass Dan R. in der Facebook-Gruppe „Greifswalder Meinungsplatz“ mitdiskutiert hat. In dem Forum lieferten sich rechte und linke Anwohner:innen regelmäßig heftigen Schlagabtausch über aktuelles Stadtgeschehen und Politik. Dan R. gehörte offensichtlich dem rechten Lager an. Medienberichten zufolge sympathisierte R. auf seinem Facebook-Profil und in der Gruppe offen mit der Rechtsaußen-Partei AfD.

Das Social-Media-Profil des Beamten ist inzwischen nicht mehr zu finden. Weiterhin offen im Internet steht jedoch ein auf seinen Namen laufendes Amazon-Profil, mit dem unter anderem das Wahlprogramm der AfD bewertet wurde: 5 Sterne – „bestes Wahlprogramm aller Parteien Deutschlands“. Außerdem ist im Netz ein Foto zu finden, das den Polizisten auf einer Kundgebung der AfD in Neubrandenburg zeigen soll.

R. möchte unter Verweis auf das laufende Disziplinarverfahren nicht mit der Presse sprechen. Für die Polizei steht laut Ermittlungsakte jedoch fest, dass er Hs. Daten ohne dienstlichen Grund abgerufen hat – und zwar unmittelbar bevor sie mit bedrohlichen Nachrichten kontaktiert wurde.

Ronja Ullrich sieht in diesem zeitlichen Zusammenhang ein wichtiges Indiz, dass R. die Daten weitergegeben hat. Denn auch Anja H. mischte in besagter Facebook-Gruppe mit, im linken Lager. Sie kommunizierte dort allerdings unter einem Pseudonym, ohne dass jemand ihren richtigen Namen kannte. Zumindest bis zum Jahresbeginn 2019.

Auf den Notruf folgt die Drohung

Als Anja H. am Silvesterabend 2018 zuhause angekommen ist und sich beruhigt hat, berichtet sie unter ihrem Pseudonym im Greifswalder Meinungsplatz, was sie und ihre Kinder am Bahnhof erlebt haben. „Weil es so bezeichnend für einen Silvesterabend in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagt sie später. Am 1. Januar erzählt sie in der Facebook-Gruppe auch von ihrem Anruf bei der Polizei, bei dem sie ihren Namen und ihre Handynummer hinterlassen hat.

Den Ermittlungsakten zufolge ruft Dan R. ihren Namen direkt am nächsten Arbeitstag, dem 2. Januar, in mehreren Polizeisystemen ab. Abfragen im Einsatzleitsystem FELIS, in dem die Polizei alle Notrufe aufnimmt, werden in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich nicht protokolliert. Dokumentiert ist jedoch, dass Dan R. Anja Hs. Daten mit der Polizei-Schnittstelle EMRA-X aus dem Register des Einwohnermeldeamtes abfragt. Auch im polizeilichen Informationssystem INPOL und in der EVA-Datenbank mit Verkehrsunfällen sucht er nach ihr.

Nur wenige Stunden später veröffentlicht ein anderer Mann aus dem rechten Lager im Greifswalder Meinungsplatz die persönlichen Daten der jungen Frau. Anja H. muss ihren vollen Namen, ihr Alter und ihren Herkunftsort in der Facebook-Gruppe lesen. Mehrere Personen aus dem rechten Lager kommentieren höhnisch.

Thema Wolfsabschüsse

Dass man mit dem Wissen um persönliche Details des Gegenübers kokettiert, sei in der Gruppe häufiger vorgekommen, sagt H. Dieses sogenannte „Doxxing“ ist im Netz eine weit verbreitete Einschüchterungsmethode. „Die wollten sich damit vor den anderen in der Gruppe beweisen und uns zeigen, dass sie uns auch außerhalb von Facebook finden können.“ Wissen ist Macht und selbst im Zeitalter von Big Data können schon ein paar persönliche Informationen ausreichen, um andere Menschen in Bedrängnis zu bringen.

Im Fall von Anja H. bleiben die Machtspiele nicht auf die Facebook-Gruppe beschränkt. Am 4. Januar erhält sie eine WhatsApp-Nachricht von einem weiteren Mann aus dem rechten Lager des Greifswalder Meinungsplatzes. Stefan F. will mit ihr über Wölfe sprechen und fragt, ob diese nicht abgeschossen werden müssten.

In seiner Zeugenvernehmung wird er aussagen, er habe nur an ein Gespräch in der Facebook-Gruppe anknüpfen wollen. Anja H. fühlt sich bedroht. Später macht F. sich in dem Forum darüber lustig, dass die Initialen der Frau denen von Adolf Hitler gleichen. Für H. ist klar: Sie ist eine politische Gegnerin, die eingeschüchtert werden soll.

„Dass Rechte so leicht an meine Kontaktdaten kommen konnten, verunsichert mich bis heute“, sagt sie im Gespräch mit netzpolitik.org. Die meisten Menschen tragen ihr Smartphone heute permanent bei sich. Wenn Unbefugte an die Telefonnummer kommen, erzeugt das oft ein Ohnmachtsgefühl, das Opfer mit dem nach einem Wohnungseinbruch vergleichen. Fremde erhalten plötzlich einen Schlüssel zum privaten Lebensbereich. Gerade Drohungen entfalten durch die Nähe eine unmittelbare Wucht.

Anja H. beschreibt den Vorfall als Eindringen in ihre „Komfortzone“. Bis zu diesem Tag habe sie zumindest ein Grundvertrauen in staatliche Institutionen gehabt. Sie stamme aus einer Polizistenfamilie und engagiere sich lokalpolitisch. Dass ein Polizist ihre Daten unberechtigt abgerufen hat, schockiere sie. Noch schlimmer aber sei der Verdacht, dass Dan R. ihre Daten an andere weitergeben habe. An wie viele Menschen? An wen? Auch deshalb fordert Anja H. von den Behörden Klarheit.

Das große Schweigen

Der zeitliche Zusammenhang spricht für Hs. Vermutung, dass F. ihre Daten von R. erhalten hat. Aber reichen die Indizien für ein Strafverfahren? Dan R. macht von seinem Schweigerecht Gebrauch und die Hürden für eine strafrechtliche Relevanz unbefugter Datenbankabfragen durch Polizist:innen sind hoch.

Die Staatsanwaltschaft jedenfalls teilt mit, dass die Informationslage keine Anklage hergegeben habe und nicht mehr zu erfahren gewesen sei. Doch Ronja Ullrich ist unzufrieden mit der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden: „Der betriebene Ermittlungsaufwand wird der Bedeutung des Falles für den Rechtsstaat nicht gerecht.“ Weder der Computer noch das Smartphone des Polizisten wurden beschlagnahmt. Auch von einer Überprüfung seiner Telefonverbindungen findet sich in den Ermittlungsakten keine Spur.

Ein wichtiger Zeuge hätte F. sein können, der Mann, der Anja H. auf WhatsApp angeschrieben hat. Ein einziges Mal ist er befragt worden. Aus den Akten geht hervor, dass er zunächst abstritt, überhaupt via WhatsApp Kontakt zu H. aufgenommen zu haben. Erst als ihm Screenshots von dem Gespräch mit seiner Telefonnummer und seinem Profilbild gezeigt wurden, wollte er sich erinnern können. Doch woher er die Telefonnummer der Frau hatte, verriet er nicht. F. berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, weil er sonst angeblich einen Angehörigen hätte belasten müssen.

Ronja Ullrich hält das für eine Schutzbehauptung, die die Beamten auf ihre Plausibilität hätten prüfen müssen. „Der Mann kommt nicht aus einem Milieu, in dem man üblicherweise in der näheren Verwandtschaft Amtsträger oder andere verschwiegenheitsverpflichtete Berufsträger findet, die Zugang zu den Daten hätten haben können.“ Die Ermittler hätten dieser Behauptung zumindest auf den Grund gehen müssen, findet sie.

Rechtsanwältin: Mehrere Zeugen nicht vernommen

Weder Dan R. noch Stefan F. wollen sich gegenüber netzpolitik.org zu dem Geschehen äußern. Klar ist jedoch, dass sie nicht nur beide im Greifswalder Meinungsplatz aktiv waren, sondern auch die gleiche Partei mögen. Auch Stefan F. bekennt sich auf seinem Facebook-Profilbild stolz zur AfD. Einen persönlichen Kontakt zu Dan R. aber stritt er in seiner Vernehmung ab. Die Polizei bohrte laut Vernehmungsprotokoll nicht weiter nach.

Andere wichtige Zeugen wurden offenbar gar nicht erst vernommen. So etwa weitere Mitstreiter:innen von Dan R. aus der Facebook-Gruppe. Die Ermittler hätten den Schritt damit begründet, dass sie einem anderen politischen Lager angehören als das Opfer, erzählt Ronja Ullrich. Es sei nicht zu erwarten gewesen, dass sie relevante Informationen über Dan R. preisgeben. Auf Nachfrage will das zuständige Polizeipräsidium Neubrandenburg zu diesem und anderen Vorwürfen nicht Stellung nehmen.

Den Eindruck halbherziger Ermittlungen sieht Anwältin Ullrich auch dadurch bestätigt, dass F. in seiner Vernehmung fast ausschließlich Ja-/Nein-Fragen gestellt wurden. Zudem sei die Vernehmungszeit falsch protokolliert worden. Anja H. beschreibt, dass die ermittelnden Polizisten offenbar auch technisch überfordert waren: „Ich habe mit Beamten Screenshots am Polizeicomputer gesichert und ich glaube, sie wussten nicht, wie das soziale Netzwerk aufgebaut ist oder wie Facebook-Gruppen funktionieren. Sie sprachen zum Beispiel immer wieder von ‚Chatrooms‘.“

Klar ist laut Polizei deshalb bis heute nur, dass Dan R. die Daten von Anja H. und anderen vermeintlich Linken unbefugt abgerufen hat. Auch die anderen erhielten bedrohliche Kontaktaufnahmen, auch sie wurden Opfer von Doxxing in Facebook-Gruppen. Medienberichten zufolge strebt das Land die Entfernung des Beamten aus dem Polizeidienst an.

Umfassend geprüft?

Die Staatsanwaltschaft aber stellte dieses und zwei weitere Datenmissbrauchsverfahren gegen R. ein. In Raum stehen damit neben den Disziplinarmaßnahmen nur noch Geldstrafen wegen Ordnungswidrigkeiten durch die Datenschutzbehörde von Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsanwältin Ullrich legte gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, doch die Generalstaatsanwältin in Rostock wies sie als unbegründet zurück.

Die Ermittlungen seien einer „sachlich und rechtlich umfassenden Prüfung“ unterzogen worden, heißt es von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft. Im Einzelnen könne er zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen, weil die Akten bereits an die Datenschutzbehörde weitergegeben wurden.

Anja H. und ihre Anwältin reichten daraufhin einen Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht Rostock ein. Auch dieser wurde abgewiesen. Auch hier sieht Ullrich mangelndes Problembewusstsein: „Das Gericht ist gar nicht auf die Häufung der Indizien eingegangen, sondern hat lediglich pauschal behauptet, dass die Menschen heute so viele Daten im Internet preisgeben, dass die Rechten die Informationen überall her hätten haben können.“

Gerade vor dem Hintergrund der mutmaßlichen Verstrickung von Polizeibeamten in die dutzenden mit NSU 2.0 unterzeichneten Drohschreiben an Personen wie die Anwältin Seda Başay-Yıldız oder die Kabarettistin İdil Baydar sei die „halbherzige Ermittlungsarbeit“ nicht zu dulden. Anja H. erzählt, dass es ihr dabei nicht in erster Linie um eine Strafe für Dan R. gehe, sondern um Aufklärung. „Ich will einfach nur wissen, wer alles wie an meine Daten gekommen ist.“

Ein bleibender Schaden

Auf Facebook diskutiert Anja H. derweil weiter mit Rechten. Sie wolle sich von dem Vorgehen des Polizisten nicht einschüchtern lassen. Auch deshalb hat sie mit ihrer Anwältin Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Ronja Ullrich sieht das Grundrecht ihrer Mandantin auf effektive Strafverfolgung verletzt. Gerade beim Verdacht auf Rechtsbrüche durch Amtsträger:innen müssten für die Ermittlung alle verfügbaren Ressourcen genutzt werden. Hier habe die Polizei aber lediglich an der Oberfläche gekratzt.

Tatsächlich erinnert der Fall an die vielen strukturellen Probleme bei der Aufklärung von Datenmissbrauch durch Polizist:innen. Engmaschige Überprüfungen der polizeilichen Datenbanknutzung gibt es bislang kaum. Damit Verstöße überhaupt auffallen, müssen die Betroffenen erst selbst einen Verdacht hegen. Die Datenschutzbehörden gehen deshalb von einer Dunkelziffer aus, die deutlich höher als die 400 untersuchten Fälle liegt.

Bis dann die Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz überschritten ist, muss einiges passieren. Ob etwa der Datenabgriff zum Zweck einer Bedrohung als Schädigungsabsicht gilt, wie Ronja Ullrich anführt, ist nicht unumstritten. Schlussendlich gibt es das bereits aus anderen Kontexten bekannte Problem, dass es die eigenen Kolleg:innen sind, die gegen tatverdächtige Polizist:innen ermitteln. Gerade bei einem vermeintlichen Bagatelldelikt wie einer Datenbankabfrage kann dies dazu führen, dass nicht mit Nachdruck ermittelt wird.

Fast zwei Jahre nach dem Vorfall ist deshalb ungewiss, ob Anja H. je Klarheit erhalten wird. Selbst wenn der Gang vor das Verfassungsgericht Erfolg haben sollte, ist fraglich, ob Dan R. die Weitergabe der Daten oder eine Schädigungsabsicht jetzt noch nachgewiesen werden können. Ein Schaden aber steht auch ohne Strafverfahren fest: Das Vertrauen von Anja H. in die Polizei ist erschüttert. Ob sie nochmal den Notruf wählen könne, wenn sie sich bedroht fühlt, müsse sie sich nach diesen Erfahrungen zweimal überlegen.

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51 Ergänzungen

  1. „Der unberechtigte Datenabruf durch Polizeibeamte stellt allein jedoch noch keine Straftat dar“

    Zeit für Digitalisierung … bisher keine, sollte aber mal.

    Keine Abfrage ohne Zuordnung zum konkreten Zweck und Akten (quasi eidesstattlich), so dass automatische Prüfung auch von Änderungen der Begründungen möglich werden, usw. usf…

    Eine echte Innere (Datenabteilung) könnte auf Basis von Heuristik in Echtzeit Alarm schlagen.

    1. Ich habe hier schön öfters geschrieben, dass mMn ein Strafrechtsparagraf für Datenmissbrauch durch Beamte/Behördenmitarbeiter nötig ist, vergleichbar mit „Körperverletzung im Amt“!! Sonst endet das nie.
      Außerdem regelt man doch auch sonst inzwischen alles direkt übers Strafrecht – warum also nicht auch das hier? (Außer natürlich, man „toleriert“ den Datenmissbrauch und möchte gar keine Strafbarkeit)

      1. Eine Technische Lösung würde wohl nur bei der Rückverfolgbarkeit und Monitoring helfen. Kriminelle Energie behebt das natürlich nicht…

        1. In Estland funktioniert das sehr gut. Dort sieht der Bürger in seinem Datencockpit ob, wann und in welchem Umfang die Polizei oder Krankenkasse Daten abgefragt haben. Und jeder kann Nachforschungen anstellen lassen, ob die Abfrage gerechtfertigt war. Ist das nicht der Fall ist der Arbeitsplatz weg und es droht eine Haftstrafe.

          1. @Titus Das setzt aber voraus, dass jeder Bürger irgendwo zentral erfasst ist (X-Road-System in Estland, siehe [1, S.22], [2,3]), was letztlich wieder auf die seit 2008 vergebene „Persönliche Identifikationsnummer“ des Bundeszentalamts für Steuern [4] hinausläuft.

            Und wenn jeder Bürger „seine Daten“ übersehen kann, kann dies auch ein anderer mit erweiterten Rechten mit Hilfe unlauterer Mittel und Verschleierungstechnik: z.B. ein unbekannter Dritter sei während der eigenen Abwesenheit an den Rechner gegangen.

            Aus [5]: „Neugeborene erhalten noch im Krankenhaus die elfstellige ID an einem Armband.“

            Jede Technik hat ihre Vor- und Nachteile. Man muss halt wissen, ob man mit den Nachteilen leben kann.

            [1] Fraunhofer, Analyse der rechtlich-technischen Gesamtarchitektur des Entwurfs des Registermodernisierungsgesetzes (PDF, 23 Seiten), https://www.bundestag.de/resource/blob/813728/f4da1b57a250e2e5de1302a1015d0e79/A-Drs-19-4-667-D-data.pdf
            [2] X-Road Estland https://e-estonia.com/solutions/interoperability-services/x-road/
            [3] https://de.wikipedia.org/wiki/X-Road
            [4] Bundeszentralamt für Steuern, Die steuerliche Identifikationsnummer, https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html
            [5] dbb beamtenbund und tarifunion, Digitale Verwaltung in Estland, https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/digitale-verwaltung-in-estland.html

  2. „jede 50. beziehungsweise 200 Anfrage.“

    sollte das nicht „jede … 200. Anfrage.“ heissen (Punkt hinter 200)?

    Und: Danke für den Bericht.

      1. „dass der Beamte die Daten weitergeben habe“ – weitergegeben
        „Im Einzelnen können er zu den Vorwürfen keine“ – könne
        „zwei Mal“ – zweimal

        Ich mache sicher gleich mehr Flüchtigkeitsfehler als ich gefunden habe. ;) Wegen weiter unten: Das Gegendere geht mir auch auf den Zeiger weil es reine Kopfsache ist und auch nach zehn Jahren holprig zu lesen und schon garnicht zu sprechen ist. „die Phantasie der Anderen“

        Danke für die Aufklärung. Ich will das „braune Gehopse“ in Uniform wirklich nicht in Schutz nehmen aber Doxxing mit Doxxing zu bekämpfen… hmm. Ich weiß nicht. Mit den angeschnittenen Angaben ist der bzw. sind die Realnamen der erwähnten Personen leicht zu recherchieren, falls man es denn möchte.
        Beim Lesen schwankte meine spontane Wertung zwischen Überreaktion, Amtsmissbrauch und Ausnüchterungszelle. Solche Vorgange machen ganz klar Angst vor der Polizei und da gibt es sicher genug Beamte, die diese Angst dann als verdächtig interpretieren, was noch mehr Angst und Vorurteile auslöst. Schräge Zeiten sind das. Danke an euch und ‚echte‘ Beamtete. Spende muss noch raus dieses Jahr. ;)

        1. Danke für die Korrekturhinweise! Was die Namensnennung angeht: Ich habe mich hier an anderen Medien orientiert, die aufgrund des hohen öffentlichen Interesses den abgekürzten Namen des Polizisten nennen. Ich habe dabei bewusst versucht, nicht identifizierend zu schreiben.

  3. Ich fasse so was einfach nicht. Ich könnte kotzen. Durch so was wird das Vertrauen in Ermittlungsbehörden und in den Rechtsstaat abgebaut.
    Jede/r kleine Angestellte fliegt raus, wenn Bleistifte oder auch nur 50 Cents aus der Kasse geklaut werden, weil das Vertrauen nachhaltig beschädigt wird. (Ob das ok ist oder nicht, sei mal dahin gestellt). Aber Cops, denen ein vielfacher Vertrauensbruch mit dem Umgang von privaten Daten unbescholdener Bürger nachgewiesen wird? *kopfschüttel*

    Da muss ein Ansichtswandel stattfinden:
    Datenbankabfragen dürfen nicht mehr mal eben so möglich sein. Jeder einzelne Zugriff muss protokolliert und begründet werden.
    Eine unberechtigte Datenbankabfrage darf auch kein Bagatelldelikt mehr sein, sondern muss eine Straftat werden! Genauso wie sich ein Bankangesteller nicht rausreden kann, wenn beim Geldzählen plötzlich ein Zehner „versehentlich“ in seine Hosentasche flattert.

    1. Seinen Job könnte auch dieser Polizist verlieren. Das Disziplinarverfahren läuft ja noch, Medienberichten zufolge strebt das Land seine Entfernung aus dem Dienst an. Das ändert aber natürlich nichts daran, dass solche Datenschutzverstöße kaum aufgedeckt und dann offenbar selten strafrechtlich verfolgt werden.

      1. Respekt für die Hartnäckigkeit der Anwältin Ronja Ullrich! Die Polizei und Justiz braucht sich nicht wundern, wenn das Vertrauen der Bürger in sie schwindet oder gar in pauschalen Unmut umschlägt, wenn die Behörden in so wichtigen Fällen derartige Nachlässigkeit, Inkompetenz und mangelndes Bewusstsein für Opferschutz zur Schau stellen! Die Tatsache, dass (scheinbar) keine effektive Handlungsfähigkeit gegenüber solcher Einschüchterungstaktiken besteht, stellt eine klare Lücke im System dar, die offenbar auch durch Beamte selbst weiterhin ausgenutzt wird. Das allein sollte Anlass sein, diesem Verhalten einen Riegel vorzuschieben. Das sind ja im Ansatz schon staats- oder demokratie-zersetzende Umtriebe, die durch die Exekutive selbst begünstigt werden. Dass das keinen Staatsanwalt oder Richter zu kümmern scheint, ist besorgniserregend! Da wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen.
        Und für die Ermittlung „gegen Kollegen“ innerhalb der Polizei hätte ich eine Anmerkung: Es muss gewährleistet sein, dass die ermittelnden Kollegen in so einer Untersuchung keine persönlichen Berührungspunkte zu der Person haben, gegen welche ermittelt wird (indem man z.B. Beamte aus einem anderen Dezernat damit betraut), um einer eventuell kompromittierenden Situation vorzubeugen.

        1. “(…) Und für die Ermittlung „gegen Kollegen“ innerhalb der Polizei hätte ich eine Anmerkung: Es muss gewährleistet sein, dass die ermittelnden Kollegen in so einer Untersuchung keine persönlichen Berührungspunkte zu der Person haben, gegen welche ermittelt wird (indem man z.B. Beamte aus einem anderen Dezernat damit betraut), um einer eventuell kompromittierenden Situation vorzubeugen.“

          Mal ein Beispiel aus Hessen: Der in Sachen “NSU 2.0“ (Drohbriefserie) vom hessischen Innenminister Peter Beuth eingesetzte hessische Sonderermittler Hanspeter Mener gehört dem K-Bereich des Polizeipräsidium (PP) Frankfurt/ Main an. Nun soll Mener, wegen diesbezüglichen, unrechtmäßigen Datenabfragen (z. B. i. Fall Seda Basay-Yildiz), u. a. im 1. Frankfurter Polizeirevier, gegen (ehemalige?) Beamte, ermitteln. Diese Polizeidienststelle ist dem PP Frankfurt/ Main direkt untergeordnet. Über das 1. Frankfurter Polizeirevier schrieb die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 04.02.19:“(…) Berichten zufolge war es unter einigen Beamten angeblich doch bekannt, dass es Kollegen mit einer rechtsextremen Gesinnung gibt. (…)“
          Meldet sich Mener für seine Ermittlungen im 1. Polizeirevier an, nach dem Motto: Hallo Kollegen, ich komme in ein paar Tagen mal vorbei, hier vorab mein Fragenkatalog? Wenn es so läuft – und so läuft es leider all zu oft bei internen Ermittlungen – stellt sich doch die Frage: Was soll bei diesen – ohnehin nicht einfachen – Ermittlungen herauskommen?
          Fachleute hatten sich für einen NSU 2.0-Sonderermittler ausgesprochen, welcher nicht aus den Reihen der hessischen Polizei stammt!

          https://kinzig.news/5782/innenminister-peter-beuth-beruft-hanspeter-mener-als-sonderermittler

      2. wie oft schon wurden Verfahren gegen Polizisten (wenn es denn überhaupt eines gab) so beendet, dass der Angeklagte seine Privilegien behielt?!

        1. Das ist bei Disziplinarverfahren praktisch immer der Fall. Die Ausbildung hat immerhin Zeit und Geld gekostet.

          1. Da könnte wirksames Monitoring quasi in Echtzeit vielleicht doch ein Teil eines denkbaren Lösungsansatzes sein. Es wird nämlich unmöglich werden, lange Zeit damit durchzukommen, bei dem Risiko, eben doch den Job zu verlieren.

            Für Betroffene ist es allerdings nach wie vor ein Riesenproblem, aber Entschädigung würde es „Sympathisanten“ auch wiederum einfacher machen, das System dann so herum zu nutzen. Sanktionen würden wohl auch mit Wichtigkeit der Personen stärker ausgeprägt, so dass insgesamt die Hoffnung auf wirksame Maßnahmen so mittel ausfallen dürfte.

            Ich vermute, dass (intern auch automatisiert prüfbare) Transparenz ein guter Weg für eine Demokratie wäre.

  4. „Rekonstruktion eines Datenschutzskandals, der womöglich nie ganz aufgeklärt wird.“
    Wer soll das schon aufklären? Wir haben bald jeden Winkel der Öffentlichkeit mit Kameras ausgeleuchtet, aber sobald man auf der Polizeiwache ins Hinterzimmer geht herrscht plötzlich eine dunkle Zone, und keiner weiß mehr wer wann was getan hat (und vor Gericht können sich die Herren und Damen ohnehin nie an irgendwas erinnern wenn es um die Kollegen geht).

  5. Im November ’19 wurde bekannt, dass der Sicherheitsdienst der Uni Kassel sich nur telefonisch an die Kasseler Polizei zu wenden braucht um Adressdaten von Personen zu bekommen. Im Zusammenhang mit einer Person, die das Unigelände verlassen sollte, gab es mehrere Ohrenzeugen für einen diesbezüglichen Vorgang.
    Als der anrufende Sicherheitsdienstmitarbeiter auf diese zweifelhafte Praxis (personengebundene Adressdatenübermittlung durch die Polizei an private Stellen) angesprochen wurde antwortete er: „Das machen wir einfach!“
    Bereits 1998 war die Kasseler Polizei in einen handfesten Datenschutz-Skandal verwickelt weil öffentlich wurde, dass die Ermittlungsbehörde – ohne Rechtsgrundlage – personenbezogene Daten (z. B. Drogenabhängige, Trinker, Obdachlose) an eine Sicherheitsfirma (Königsgalerie Kassel) übermittelt hatte.

    Siehe hierzu auch: Kontrolleure sind keine Polizisten (taz Bremen, 15.04.04)

    https://taz.de/Kontrolleure-sind-keine-Polizisten/!763420/

      1. natürlich hat es nicht ausgereicht mit einm Satz auf die Erklärung zur gendergerechten Sprache hinzuweisen. Der Protagonist wollte es sich nicht nehmen lassen den Kritiker mit dem Wort quengeln zu diskreditieren.
        Und jetzt was zum Aussuchen: abartig oder kindisch!

        Als wenn ein Kommentar zur Benutzung der Sprache nicht unter jedem Beitrag stehen dürfte. (Zumal das scheinbar nicht von allen verwendet wird und es für Rezipienten KEINE Möglichkeit gibt das auszusuchen. Gibt es eine Seite zum Abstimmen? Wo?) Es stehen ja auch ausreichend Kommentare zu Kommata und Punkten hier.
        Die Beiträge sind schließlich nicht für Euch, sondern für die Leser.
        Ins eigene Tagebuch könnt Ihr schreiben was und wie Ihr wollt.

        Und noch was anderes, was auch nicht zu „diesem Thema“ gehört: Schafft Euch endlich ein Plugin an, das es ermöglicht, dass man eine Nachricht bekommt, wenn jemand auf einen Kommentar reagiert hat.
        Aber nee, lieber noch mal andere Menschen belehren wollen, wie sie sich beim Lesen gegängelt und beim Kommentieren abgekanzelt fühlen dürfen.
        Genau so wirbt man für seine Interssen und Standpunkte!

  6. Hallo. Ich glaube, das Komma verfälscht den Sinn: „… und zwar direkt, bevor sie mit bedrohlichen Nachrichten kontaktiert wurde.“
    Gemeint ist vermutlich „unmittelbar bevor“ und nicht nur „direkt“ und auch „bevor“.

      1. Hallo, Ihr kritisiert den unberechtigten Datenabruf, nehmt aber gleichzeitig Einsicht in die Ermittlungsakte, war das legal?

        1. Es ist sogar Teil der journalistischen Sorgfaltspflicht, Behauptungen nicht nur zu wiederzugeben, sondern auch zu prüfen. Da fast alle Beteiligten das Gespräch verweigert haben, stellte die Einsicht in die Akte ein probates Mittel dar.

  7. „dass die Menschen heute so viele Daten im Internet preisgeben“

    Das ist ja mal eine ulkige Begründig, besonders wenn sie von der Justiz kommt. Ist sowas überhaupt zulässig?

    1. Das ist ein immer wiederkehrendes Argument: weil die eine Hälfte der Menschen auf Facebook, Instagram, etc. die eigenen Daten (Meinungen, Bilder, Laune, Hobbys, …) offen zur Schau stellt kann man der anderen Hälfte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung absprechen. Manager von Facebook und Google haben ja bereits vor Jahren erklärt, dass es keine Privatsphäre mehr gibt bzw. geben sollte.

  8. Bremen hat diese Strafbarkeitslücke kürzlich als erstes Bundesland im Polizeigesetz geschlossen. Demnach sind derartige Datenbankabfragen nun auch ohne (nachweisbare) Schädigungsabsicht strafbar, wenn der Polizist die Abfrage macht, um „sich oder anderen Kenntnis zu verschaffen über ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis“.

    Siehe § 96 Abs. 2 hier auf Seite 1561 ganz oben: https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2020_12_07_GBl_Nr_0147_signed.pdf

    1. Sehr spannender Hinweis, vielen Dank! Mir ist allerdings nicht klar, was alles als „ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis“ zählt. Die Telefonnummer allein wohl nicht, oder?

      1. Doch, jedenfalls sofern sie nicht im Telefonbuch steht oder sonstwie veröffentlicht ist. Die Formulierung ist identisch mit dem § 203 StGB, den du ja im Text verlinkt hast und der die Weitergabe/Offenbarung eines solchen Geheimnisses unter Strafe stellt. Auch die Weitergabe der Adresse wäre nach § 203 also nur strafbar, wenn die Adresse ein „fremdes Geheimnis“ ist. Nach der Rechtsprechung fallen hierunter alle nur höchstens einem beschränkten Persoenkreis bekannten und nicht offenkundigen Tatsachen, die sich auf die betroffene Person sowie ihre vergangenen und bestehenden Lebensverhältnisse beziehen und an deren Geheimhaltung die betroffene Person ein Interesse hat. Geheimnisse können dabei auch bloße Identifikationsmerkmale der betroffenen Person sein, wenn sie diese – wie im vorliegenden Fall – einem bestimmten Geschehen zuordnen.

    2. Mit „Geheimnis“ ist aber sicher nicht eine Adresse gemeint, sondern eher andere Dinge die in so einer Polizeidatenbank oft noch zu finden sind (z.B. HIV-positiv).

  9. Es ist natürlich aus demokratisch-rechtsstaatlicher Sicht dem Artikel hoch anzurechnen und nicht anders möglich, dass Dan H. und Stefan F. nur mit abgekürzten Nachnamen genannt werden – immerhin es ist ja auch nichts erwiesen – und erfahrungsgemäß wird das wohl auch nicht passieren. Wenn ich aber über solche Ereignisse lese, frage ich mich inzwischen regelmäßig, ob es wirklich noch angebracht ist, solchen Leuten mit den Samthandschuhen des richtigen Handelns entgegenzutreten, oder ob man deren Klarnamen nicht auch öffentlich bloßstellen sollte. – Anders gefagt, wie viel Toleranz kann man der Intoleranz entgegenbringen?

    1. Das hat m.E.n. nix mit einer Toleranz ggü. der Intoleranz zu tun. Viel eher gibt man sein eigenes Prinzip nicht auf, sondern wendet es strikt an, da man anonsten ein Rechtfertigungsproblem bekommen würde. Wer entscheidet nämlich, wer den Samthandschuh verwirkt hat? Der moralisch Überlegene.

  10. jetzt verstehe ich endlich, warum jeweils direkt nachdem ich etwas abwertendes über diese Covidiodioten und Afd-ler gepostet habe, mein Haus oder meine Haustür beschmiert wurden mit einem Dreck, den niemand! für Graffiti halten würde!!!!!!!!
    Ich lebe schon so lange in Greifswald und niemals vorher ist das geschehen. Was geschieht mit dem Typen ?

    1. BS Peters

      Diese Fäkalienschmierereien (?) sind doch sicher aktenkundig. Kann NETZPOLITIK.ORG sich das auch einmal vorlegen lassen?

  11. Hmmm … sagen Sie mal: „Das geht aus der Ermittlungsakte hervor, die netzpolitik.org einsehen konnte“ … und Sie beschweren sich vorher darüber, dass „vertrauliche Daten abgefragt werden“?
    Gibt es für Ihr Verhalten eine Bezeichnung, ist vielleicht „kognitive Dissonanz“ in die richtige Richtung gehend?

    Und nein, ich fände es weder lustig noch rechtsstaatlich, wenn unbefugt meine (!) Privatsphäre ausgeleuchtet würde.

    1. Wo liegt denn im Fall des Einsehens der Ermittlungsakte ein Machtmissbrauch vor? Es ist Teil der journalistischen Sorgfaltspflicht, Behauptungen nicht nur zu wiederzugeben, sondern auch zu prüfen. Da fast alle Beteiligten das Gespräch verweigert haben, stellte die Einsicht in die Akte ein probates Mittel dar.

  12. Der Artikel ist m.E. zunächst ganz interessant und bestätigt einen Nicht-AFD-ler auch gegenüber dieser Partei. Ich erwarte aber von aufklärenden Medien mehr Objektivität. Warum wird immer wieder die Nähe zu einer Partei hervorgehoben, die nicht verboten ist? Es ist m.E. sehr oft dasselbe Ritual: Man hat einen Gegner gefunden und oft den wird dann eingedroschen. Es wird nicht einmal der Versuch gemacht, etwas Sachlichkeit einzubringen. Nein, ich stehe der AFD nicht nahe, ganz im Gegenteil, ihre oft menschenverachtende Haltung widert mich an. Aber genauso schlimm finde ich es, wenn aus Bequemlichkeit und zugunsten der Auflagenzahlen ein bestimmtes Feindbild bedient wird. Benutzt hier nicht dieselben Mechanismen wie diejenigen, welche man an den Pranger stellt?

    1. Wo wird denn hier die AfD „an den Pranger“ gestellt? Die zur Schau getragene Nähe zur Partei dient hier der Illustration der politischen Gesinnung zweier Personen.

  13. „[…] Dabei geht es häufig um private Interessen wie die Anbahnung sexueller Kontakte […]“

    Anbahnung sexueller Kontakte? Wohl eher Stalking/sexualle Nötigung. Euphemismen sind bei diesem Thema nicht angebracht.

    1. Das ist mir auch aufgefallen…innerlich habe ich da fast noch mehr gezuckt als beim eigentlichen Thema. Wenn Polizist*innen sich über ihren „Schwarm“ erstmal aus der Polizeidatenbank Infos holen können und das eine Bagatelle sein soll, halte ich das für einen schwerwiegenden Verstoß und ein nicht hinzunehmenden Vertrauensbruch. Eventuell könnte man hier auch auf den Gedanken kommen, dass eventuell schwerwiegendere Verstöße sexueller Nötigung und Misshandlung vorliegen könnten. Sowas sollte nicht runtergespielt werden sondern aufgeklärt werden!

  14. Aber dass die Polizei durchaus Datenabfragen auch privat weitergibt oder aus Gefälligkeit für Freunde macht, weiss doch jeder der einen Polizisten kennt. Nicht alle machen das, aber es kommt vor… „wer steht da immer so blöd vor meiner Garage“ – “ was ist denn der Nachbar für ein komischer kauz“ … – war schon immer so und wird sich nicht ausmerzen lassen. Einen Grund gibt es immer für eine Kennzeichenabfrage.
    Aber wie so häufig ist es die Frage der Personalführung, die geklärt werden muss.
    Wenn Cheffe weiss, wie der Herr tickt, dann kann man auf das Verhalten auch einwirken.
    Wenn allerdings Cheffe selber so drauf ist ….

    Hinter jeden auffälligen Polizisten steht ein Vorgesetzter, der das toleriert.

  15. Hallo, nicht nur bei der Polizei gibt es solche Vorgänge, auch bei der Justiz ist ein solches oder ähnlich gelagertes Verhalten ständige Gepflogenheit. Kann hierzu Vorgänge mit „Roß und Reiter“ incl. Aktenzeichen vorlegen. Ich benenne es „Vetterleswirtschaft“ bis hoch zum Justizminister einer Landesregierung.

  16. lasst doch endlich mal die polizei in Ruhe.Das geht mir jetzt wirklich auf den Wecker. Versucht doch nicht immer wieder diese Leute in die rechte Ecke zu schieben.

    1. Dann stelle sicher, dass solches Fehlverhalten nicht mehr geschieht, Netzwerkbildung und illegale Abfragen nicht mehr geschehen, und im Zweifel Betroffene hohe Entschädigungen bekommen (Umzug + Hauskauf, Umstellung, Einkommens- oder Jobverlust etc.

      Dann können wir über Ruhe beginnen zu reden.

    2. Die Polizei stellt sich selbst in die rechte Ecke, wenn Beamte auf ihren Facebookseiten für die rassistische Partei AFD werben. Wer das als Privatsache sieht, dem zeigt genau dieser Vorfall, dass es keine Privatsache mehr ist, sobald Polizist:innen ihre Befugnisse missbrauchen um politische Gegner:innen zu verfolgen. Sobald das Auswirkungen auf ihr dienstliches Handeln hat, und das hat es offensichtlich, und ihr „Dienstherr“ nichts dagegen unternimmt, ist das ein gravierendes Problem.

      Ganz zu schweigen von den Auswirkungen, die deren Rassismus/ Nationalismus wahrscheinlich auf ihren normalen Dienstalltag haben wird, in Form von racial profiling oder sich Zeit lassen, wenn linke Jugendliche angegriffen werden.
      All das habe ich in Mecklenburg-Vorpommern oft genug selbst erlebt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.