Während der Bundestag noch über die erste Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) berät, hat heute die Bundesregierung eine weitere NetzDG-Novelle auf den Weg gebracht. Beide Entwürfe sollen Mängel am bislang geltenden Gesetz beseitigen und letztlich Hetze auf großen Online-Plattformen zurückdrängen.
Die heute von der Regierung beschlossene und an den Bundestag überwiesene Novelle hat für deutlich weniger Kontroversen gesorgt als jene aus dem Februar. Unter anderem versucht sie, die bestehende Schieflage auszugleichen und Nutzern mehr Rechte einzuräumen.
Ein geplantes Gegenvorstellungsverfahren soll dabei helfen, ungerechtfertigt gelöschte Inhalte wieder herzustellen. Umgekehrt soll es einfacher fallen, von Nutzern beanstandete, aber nicht entfernte Inhalte einer erneuten Prüfung unterziehen zu lassen. Generell sollen die Plattformen die Meldewege nutzerfreundlicher gestalten sowie die Aussagekraft ihrer Transparenzberichte erhöhen.
Die Überarbeitung ist notwendig, weil die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ins nationale Recht überführt werden muss. Entsprechend finden sich in der Richtlinie einige nun aufgegriffene Regelungen, etwa die Wiederherstellungspflicht für zu Unrecht gelöschte Inhalte von Nutzern.
Ministerin verteidigt Gesetzentwürfe
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verteidigt die beiden Gesetzentwürfe vehement. Vor allem die erste Novelle wird hart kritisiert: Demnach sollen Plattformen beanstandete Inhalte nicht nur löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden, wo sie dann in einem polizeilichen Zentralregister landen.
Allerdings habe man „aus gutem Grund“ eingeschränkt, dass Plattformen nicht alles gelöschte und gesperrte ans BKA übermitteln, so Lambrecht. Die Meldepflicht gelte nur für „schwerste Straftaten“ wie Morddrohungen oder Volksverhetzung, „einfache“ Beleidigungen seien davon ausdrücklich nicht erfasst.
Zwar sei es oft schwer zu entscheiden, wo genau die Grenze verläuft, räumte Lambrecht ein. Aber „Beleidigung ist ein Antragsdelikt und soll es auch bleiben“ – soll heißen, Nutzer müssen künftig weiterhin selbst Anzeige stellen.
BKA-Datenbank „nicht Sinn und Zweck“
Gleichzeitig stellte Lambrecht in Abrede, dass beim BKA überhaupt eine Datenbank entstehe. Dies sei „ja überhaupt nicht Sinn und Zweck“, zudem schreibe das BKA-Gesetz Löschpflichten vor. „Darüber wird im parlamentarischen Verfahren noch hart diskutiert werden“, sagte Lambrecht. „Ich bin da wirklich offen für sämtliche Regelungen, die das auch nochmal festschreiben.“
Dass Plattformbetreiber künftig die Rolle von „Hilfs-Sheriffs“ einnehmen könnten, stritt Lambrecht ab. Etwaige Ermittlungen würden weiterhin „selbstverständlich“ durch Strafverfolgungsbehörden durchgeführt, sagte Lambrecht. Ebenfalls unproblematisch sei die Zentralstelle beim BKA. Die Pflicht herauszufinden, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist, dürfe eben nicht an die privaten Plattformen übertragen werden. „Das geht zu weit“, sagte Lambrecht.
Auch die Pflicht zur Passwortherausgabe sei eine Verbesserung der derzeitigen Situation, betonte Lambrecht. Sie verwies auf die seit 2007 bestehende Möglichkeit, solche Daten per Generalklausel und ohne Richtervorbehalt abzufragen. Dies soll sich nun bessern, indem eine richterliche Prüfung vorgesehen ist. Zudem soll dies nur bei „schwersten Straftaten“ greifen, versicherte Lambrecht.
Eine Abschwächung der IT-Sicherheit fürchtet Lambrecht nicht. „Selbstverständlich müssen Passwörter auch in Zukunft weiterhin verschlüsselt [von den Diensteanbietern] vorgehalten werden“, sagte Lambrecht. „Das ist Pflicht und daran soll sich auch nichts ändern“. Die Ministerin will den Passus eher als letzte Ermittlungsmöglichkeit verstanden wissen, das nur in „absoluten Ausnahmefällen“ zum Einsatz kommen soll.
Gleichzeitig müssten sowohl der Bund wie auch die Länder in Personal investieren, um den kommenden Mehraufwand bewältigen zu können. Der Richterbund schätzt, dass etwa 26 Millionen Euro im Jahr benötigt werden. Verglichen mit den Summen, die derzeit für die Bewältigung der Coronakrise ausgeschüttet werden, sei dies „im Zusammenspiel mit den Ländern“ umsetzbar, sagte Lambrecht.
„Gleichzeitig müssten sowohl der Bund wie auch die Länder in Personal investieren, um den kommenden Mehraufwand bewältigen zu können.“
Bei aller Bescheidenheit aber die (Deutsche)Justiz ist bereits seit Jahren ach was Jahrzent(en) überlastet die Mittel die nun frei gemacht werden müssten bereits vorhanden sein um den Bedarf zu Decken.
Die deutsche Justiz funktioniert ja gar nicht.
Da sind die ersten Urteile zu dem Thema oben, bei denen Renate Künast sich die Mühe gemacht hatte, sich vor Gericht zu wehren,
da ist der verweigerte Zeugenschutz gegen Edward Snowden ( BGH-Revision / Bundesverfassungsgericht: beide Instanzen: Totalversagen ), da ist die „third-party-rule, die „drohende Gefahr“ aus dem BKA-Urteil,
und wem das noch nicht genügte, der hat gestern Abend mit „Meister des Todes 2“ (ARD) einen so fürchterlichen Schlag erhalten darüber, was unsere Justiz tut, dass man sich nun wohl längerfristig nicht mehr erholt, alle Illusionen zum Wort „Rechtsstaat“ ja nun wohl begraben liegen.
Günter Wallraff hat gerade auf radioeins gesagt, rückblickend auf seine vielen Aktionen, dass er Deutschland als Rechtsstaat erlebt hat, seine Prozesse so gut wie immer gewonnen hat. Das lässt mich vermuten, dass ich zu streng bin mit der deutschen Justiz, nach all den Enttäuschungen, die sie mir zugefügt hat, seit Edward Snowdens Sommer 2013. Und für alle, die die Hoffnung nicht verlieren möchten: ich hatte auch vergessen, den Gerichtshof zu erwähnen, an den ich glaube: der EUGH, diese Dorfrichter-Adam-freie Gesellschaft aus Richtern mehrerer Nationen in ihrer wahren Unabhängigkeit hat gegen Uploadfilter entschieden, die Vorratsdatenspeicherung gestoppt, die Schiedsgerichte des Handels durch echte Justiz ersetzt, mit Max Schrems Save Harbour gekippt, und bis heute machen sie die klügst-mögliche Strategie für die Rückgewinnung der Unabhängigkeit der Justiz in Polen, … den EUGH bewundere ich, und auf diesen Gerichtshof setze ich meine Hoffnung für die Zukunft.
So. Ich wollte auch mal was Optimistisches schreiben : )
Ich glaube, die Justizministerin hat nachgebessert, sie hat bei den Passwörtern im §15 (1) den Satz geändert zu der Herausgabe der Bestandsdaten:
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In der neuen Version des Gesetzentwurfs vom 19.Februar (auf der Seite des BMJV)
steht nicht mehr der Satz von der alten Version vom 19.Dezember:
„das gilt AUCH für Bestandsdaten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte…“
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sondern in der neuen Version steht jetzt:
„dies gilt NICHT für Passwörter und andere Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte…“
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Seht Ihr das auch so?
Nein, das BMJV hat die Herausgabe der „Bestandsdaten, mittels derer Zugriff auf Endgeräte…“ nur in den §15b verlegt, – dort gilt die Herausgabe nun zwar nur dann, wenn es um schwere Straftaten geht oder um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – aber BKA und Geheimdienste können also immer noch ganze Telemedien-Nutzer-Identitäten kapern, ohne dass der Betroffene unterrichtet wird.
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Das BKA ist selbst nicht Strafverfolger, aber Zentrale, die – irgendetwas mit den gemeldeten Daten tut – und dann weiterleitet an die Länder-Strafverfolgungsbehörden: es ist wirklich zu hinterfragen, was die da machen mit den erhobenen Daten (geht es dem BKA da überhaupt um das Ziel, welches Christine Lambrecht antreibt: kommunale Politiker vor Angriffen im Netz zu schützen, damit unsere demokratische Idee nicht demnächst ihre Repräsentanten verliert, weil sich das keiner mehr antun möchte, politische Verantwortung zu übernehmen).