Die Bundesregierung will im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft eine Erklärung zur Aushebelung verschlüsselter Kommunikation im Internet erreichen. Die gemeinsame Linie aller Mitgliedstaaten soll Diensteanbieter unter Druck setzen, entsprechende Lösungen einzuführen. Einem gestern von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Ratsdokument zufolge sollen die einzelnen Regierungen bis zum 7. Oktober ihre Position an eine Mailadresse des deutschen Innenministeriums schicken. Anschließend will der Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Dort stimmen sich die nationalen Innenministerien untereinander ab.
„Rechtmäßiger Zugang“ zu verschlüsselten Daten
In der Mitteilung vom 18. September betont der deutsche Ratsvorsitz zwar den Nutzen von Verschlüsselung. Das für Justiz und Inneres in der EU zuständige Bundesinnenministerium fordert darin aber auch ein „angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre, dem Schutz des geistigen Eigentums und dem rechtmäßigen Zugang der Strafverfolgungs- und Justizbehörden“. Als Bereiche, in denen Behörden die verschlüsselten Datenströme ausgeleitet bekommen sollen, zählen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Cyberkriminalität.
Das von deutschen Behörden vorbereitete Papier ist mit der Europäischen Kommission abgesprochen. Denn ebenfalls am 18. September haben die Kommissionsdienststellen in einem Dokument mögliche Lösungen für den Zugang zu verschlüsselten Daten beschrieben. Im Mittelpunkt standen dabei Ermittlungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern. Die Brüsseler AutorInnen weisen darauf hin, dass es sich dabei „unter keinen Umständen“ um eine offizielle Stellungnahme handelt. Auch die Generaldirektion der Kommission hatte aber vor zwei Wochen auf 28 Seiten Möglichkeiten zur Entschlüsselung aufgezählt.
Ähnliches Vorgehen zur Herausgabe „elektronischer Beweismittel“
Noch gibt es also keinen Legislativvorschlag zur Entschlüsselung. Das könnte sich nach einer Erklärung aller Mitgliedstaaten ändern. Darin könnte der Rat die Kommission auffordern, eine Richtlinie oder Verordnung auszuarbeiten, mit der Internetfirmen, wenn sie Dienste in der Europäischen Union anbieten, zur Kooperation gezwungen werden. Diese würde dann im Trilog mit Parlament und Kommission beraten. Derzeit wollen die Mitgliedstaaten eine solche Einigung im Bereich der Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ erreichen. Ein zusätzliches Abkommen zu „e‑Evidence“ verhandelt die Kommission außerdem mit den USA.
Seit der slowakischen Ratspräsidentschaft 2016 arbeiten die Innen- und JustizministerInnen der Mitgliedstaaten an der Entschlüsselung digitaler Inhalte in einem Vierstufen-Modell. Verschiedene Kommissionsdienststellen haben daraufhin einen Prozess mit verschiedenen Agenturen und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten begonnen, an dem für Deutschland das Bundeskriminalamt teilnahm. Auch der Anti-Terrorismuskoordinator hat sich mit Verfahren zur Dekryptierung befasst. Europol richtete anschließend eine „Entschlüsselungsplattform“ ein, die nationalen Behörden Hilfe beim Auslesen verschlüsselter Datenträger anbietet.
Five Eyes gegen Facebook
Jetzt soll die Internetindustrie verstärkt in die Verantwortung genommen werden. Damit reagieren der Rat und die Kommission auf eine Ankündigung von Facebook zur Implementierung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen in Facebook-Messengern. Dies würde etwa bei der Aufdeckung von Kindesmissbrauch „zu einem beträchtlichen Verlust an elektronischen Beweisen“ führen. Ähnlich hatte sich im Frühjahr vergangenen Jahres auch Bundesinnenminister Horst Seehofer geäußert.
In einem offenen Brief reagierten einige Monate später auch die sogenannten Five Eyes, nachdem Konzernchef Mark Zuckerberg mehr Verschlüsselung in Facebook-Chats angekündigt hatte. Die fünf Regierungen aus den USA, Kanada, Großbritannien, Australien und Neuseeland forderten das Technologieunternehmen auf, Polizeien und Geheimdiensten auf Anforderung den Zugang zu verschlüsselten Daten „in einem lesbaren und nutzbaren Format“ zu ermöglichen. Die Five Eyes sind dafür bekannt, dass ihre Auslandsgeheimdienste eng untereinander kooperieren. In dem Schreiben an Facebook nennen die Regierungen jedoch den Schutz vor Kindesmissbrauch als Argument gegen Verschlüsselung. Dieser liegt in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden, nicht der Geheimdienste.
