Wochenrückblick KW 40Botanalysen, Überwachung und freie Lizenzen

In Deutschland tut sich etwas gegen Hass im Netz, in Frankreich etwas für die Nutzer:innen der Spieleplattform Steam und in der EU etwas gegen Cookies. Trotzdem: im Leistungsschutzrecht, der freien Lizenzierung und der Kommunikation des BKA mit Interpol ist noch Platz nach oben. Unsere Lieblingsmeldung: 40 Prozent der Landtagsabgeordneten des Saarlandes könnten Bots sein.

Hund mit Plastikbrille, -nase und Schnauzer.
Ob sich dieser Hund vom Vermummungsverbot in seiner Freiheit, an Demonstrationen teilzunehmen, eingeschränkt fühlt? (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Braydon Anderson

Unser Wochenrückblick wird auch als wöchentlicher Newsletter verschickt. Hier könnt Ihr Euch anmelden.

Europa und das Internet

Besucher:innen von Webseiten müssen aktiv in die Sammlung ihrer Daten einwilligen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen einen Gewinnspielanbieter geklagt, der den Zustimmungs-Haken zur Einwilligung in Tracking-Cookies automatisch gesetzt hatte. Eine solche voreingestellte Zustimmung ist nun unzulässig. Das Bundeswirtschaftsministerium will noch in diesem Jahr einen Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorlegen, in dem unter anderem dieses Urteil berücksichtigt werden soll.

In einem Gastbeitrag kritisiert Manuela Branz von der Suchmaschine MetaGer das Leistungsschutzrecht. Während die deutsche Variante vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben wurde, könnte durch Artikel 15 der EU-Urheberrechtsreform ein europaweites Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Dies wäre insbesondere für kleine Suchmaschinenbetreiber ein großes Problem. Branz plädiert für eine klare Unterscheidung zwischen News-Aggregatoren und Suchmaschinen. Für Aggregatoren könnte dann zum Beispiel eine Lizenzpflicht gelten.

Die Französin Sylvie Goulard soll EU-Kommissarin für den (digitalen) Binnenmarkt werden. Diese Woche war ihre Anhörung im EU-Parlament. Goulard sprach dabei nur kurz über Digitalpolitik. Sie betonte, dass bisherige Haftungsregeln nicht untergraben werden sollen und die EU bei den Themen Künstliche Intelligenz und 5G Standards setzen müsse. In der Anhörung geriet Goulard wegen Ermittlungen der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF und Tätigkeiten für einen US-Thinktank in die Kritik. Ihre Bestätigung durch das Parlament ist deshalb noch nicht sicher.

In Frankreich entschied ein Pariser Gericht, dass Nutzer:innen ihre über die Plattform Steam erworbenen Spiele weiterverkaufen dürfen. Gegen ein entsprechendes Verbot hatte die Verbraucher:innenschutzorganisation Que Choisir geklagt. Valve, das Unternehmen, das Steam betreibt, legte Berufung gegen das Urteil ein, in dem es auch um klarere Nutzungsrichtlinien und die Verpflichtung zur Rückzahlung von Guthaben ging. Geht die Berufung bis vor das EuGH, könnte dessen Entscheidung europaweit richtungsweisend für ähnliche Dienste sein.

Offene Lizenzen für Saatgut und öffentlich-rechtliche Inhalte

Das Thema rund um die öffentlich Lizenzierung von Dingen – offline wie online – hat viele Facetten. Denen, die etwas mehr Zeit haben, empfehlen wir diese Woche gleich zwei Beiträge dazu: In unserem Gastbeitrag aus dem Buch der Bits & Bäume-Konferenz beschäftigen sich die Autoren mit der Frage, was Saatgut mit Software zu tun hat: Beide sollten frei lizenziert sein, weil unfreie Strukturen die Vielfalt und die Weiterentwicklung von bereits Bestehendem beschränken. Das besonders Fatale an der Beschränkung von Saatgut ist, dass von dem Recht auf dessen Nutzung Leben abhängen.

Ganz so dramatisch ist es bei öffentlich-rechtlichen Inhalten nicht, allerdings werden diese von öffentlichen Geldern bezahlt. Nicht nur aus diesem Grund sollten die Inhalte frei zugänglich sein: Mit ihrem ermächtigenden Ansatz gehen sie über herkömmliche Formen der Interaktion und Einbindung von Zuschauer:innen hinaus.

Überwachung im Auto, auf der Demo und durch V-Personen

Der Vorteil, mit dem weltweit Vermummungsverbote auf Demonstrationen begründet werden, ist nicht von der Hand zu weisen: Straftaten können so leichter verfolgt werden. Allerdings wird es in Zeiten automatisierter Gesichtserkennung Zeit, über die Aufhebung des Verbotes nachzudenken: Menschen müssen bei der Wahrnehmung ihres Versammlungsrechtes fürchten, automatisiert erkannt und auf Demonstrationslisten gesetzt zu werden. Die Nachteile des Vermummungsverbotes für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werden dadurch noch größer. Eine Aufhebung des Vermummungsverbots würde das Versammlungsrecht und damit die Demokratie stärken.

Auch Dashcams haben nicht von der Hand zu weisende Vorteile: Durch die Aufzeichnung von Unfällen wird es leichter, den Hergang zu klären. Aber auch hier gilt: Ein umfassender und andauernder Einsatz der Kameras führt zu einer höheren Dichte an Überwachungskameras und einer steigenden Unübersichtlichkeit über vorhandene private Überwachungsdaten. Diese Entwicklung wird nun auch durch die Versicherung „Die Bayerische“ gefördert, die für die Verwendung einer Dashcam Rabatte im Versicherungstarif ankündigt.

V-Personen sind „gleichzeitig hochwirksame und hochgefährliche Beweismittel“. Sie haben keine Dienstherr:innen, tauchen nie als Zeug:innen vor Gericht auf und liefern doch in so manchem Verfahren den entscheidenden Hinweis. Unsere Gastautorin Anna Luise Decker untersucht, warum ihr Einsatz durch die Polizei illegal sein könnte: Während der Verfassungsschutz die Bezahlung, das Maß des Einsatzes und die persönlichen Hintergründe der V-Personen rechtlich geregelt hat, fehlt ein solches Gesetz für V-Personen der Bundespolizei gänzlich.

Außerdem: ein fehlerhaftes Analysetool und fehlerhafte Kommunikation

Weil es das BKA versäumte, Interpol über den Asylstatus zweier deutscher Staatsangehöriger zu informieren, wurden diese im europäischen Ausland in Auslieferungshaft genommen. Beide stammen aus der Türkei, erhielten wegen politischer Verfolgung in Deutschland Asyl und später die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Interpol-Ersuchen, die sich auf in der Türkei verhängte Haftstrafen beziehen, hätten zurückgezogen werden müssen, als sich der Asylstatus der beiden Männer änderte. Die Fälle zeigen, dass das internationale Polizei-Netzwerk ein Problem mit missbräuchlicher politischer Verfolgung und der Kommunikation darüber hat.

Um Social Bots zu „entlarven“ werden automatisierte Analysetools genutzt. Der Datenforscher Michael Kreil hat jetzt das Analysetool „Botometer“  untersucht. Dazu fütterte er das Tool mit den Twitteraccounts deutscher Abgeordneter. Das Ergebnis: Der Anteil an Social Bots schwankt zwischen 9 Prozent (Berliner Abgeordnetenhaus und Deutscher Bundestag) und 40 Prozent (Landtag des Saarlandes). Die Untersuchung zeigt, wie schlecht die Analysefähigkeiten beim dem Thema sind – immerhin ist keiner der Politikeraccounts tatsächlich ein Social Bot.

Es wird laut gegen Hass im Netz

Die Grünen-Politikerin Renate Künast wurde unter dem Facebook-Post eines rechten Bloggers unter anderem als „Drecks Fotze“ und „Geisteskranke“ bezeichnet. Als sie von Facebook die Herausgabe der persönlichen Daten der insgesamt 22 Kommentatoren erklagen wollte, entschied das Landgericht Berlin allerdings, dass die Kommentare sachbezogen und deswegen hinnehmbar seien. Künast legt Beschwerde gegen den Beschluss ein.

Bereits vor dem Urteil im Fall Künast hat die Arbeit an der dazu passenden Kampagne #netzohnegewalt begonnen. Die über 20 Unterzeichnerinnen fordern, Gewalt gegen Frauen im Netz als das Ernst zu nehmen, was es ist: Gewalt. Dass vor allem Frauen und andere marginalisierte Geschlechter im Netz Hetze, Bedrohungen und Beleidigungen erfahren würden, sei eine Gefahr für die gesamte Demokratie. Sie fordern bessere Ausbildungen für Polizist:innen, mehr Geld für Beratungsstellen und leichter zugängliche Klageverfahren.

Wir wünschen allen ein schönes Wochenende!

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.