FrankreichSteam-Games dürfen weiterverkauft werden

Einem Pariser Gericht zufolge gehören über Steam erworbenen Spiele den Nutzer:innen. Valve, das Softwareunternehmen, das Steam betreibt, will gegen das Urteil in Berufung gehen. Geht das Verfahren bis an den EuGh, kann es zu einem Präzedenzfall werden.

Steam
Eine Konsument:innenschutzorganisation in Frankreich klagte gegen den Betreiber der Spieleplattform Steam. CC-BY 2.0 Marco Verch

Ende September entschied das Pariser Gericht, dass über die Plattform Steam erworbene Spiele den Nutzer:innen gehören und aus diesem Grund auch weiterverkauft werden dürfen. In dem Verfahren ging es aber um noch mehr. Die Richter:innen folgten dabei maßgeblich den Argumenten der französischen Verbraucher:innenschutzorganisation, die das Verfahren in Gang gesetzt hatte und Valve, den Betreiber der Plattform, auch zu mehr Verantwortung für Schäden durch Software und Guthabenrückzahlungen verpflichten wollte.

Vertriebsweg habe keinen Einfluss auf Nutzendenrechte

Bereits im Jahr 2016 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass man auch bereits genutzte Software bei Abgabe der Original-Lizenz und Löschung des jeweiligen Programms weiterverkaufen dürfe. Damals ging es um Lizenzen für Microsoft und deren Office-Pakete. Unklar blieb, wie es sich mit Online-Vertriebsplattformen wie die von Valve betriebene Steam verhielt.

Die französische Verbraucherschutzorganisation Que Choisir klagte nun aus mehreren Gründen gegen Valve: Zum einen dürfe der Vertriebsweg keinen Einfluss auf die Rechte der Konsument:innen haben. Valve verglich seine Art des Vertriebs über Steam mit einem Online-Abo und beschrieb den Kauf des digitalen Angebots als nicht vergleichbar mit dem physischen Besitz eines Datenträgers.

In dem Verfahren wurde Valve außerdem dazu verpflichtet, bestehendes Guthaben an Nutzer:innen auszuzahlen, wenn diese ihr Steam-Konto schließen, klarere Nutzungs-Richtlinien und die Folgen eines Verstoßes zu formulieren und eine größere Verantwortung zu übernehmen, wenn eine Software bei Nutzenden Schaden anrichtet.

Fall könnte wegweisendes EuGH-Urteil einleiten

Valve legte bereits Berufung gegen das Urteil ein, noch ist der Weiterverkauf von Spielen der Plattform also noch nicht erlaubt. Die nächste Instanz ist nun das höchste französische Gericht, danach würde es vor das EuGH gehen – das in diesem Fall ein wegweisendes Urteil fällen könnte. Sollte es so weit kommen und die europäischen Richter:innen die selbe Entscheidung wie die französischen treffen, müssten nicht nur Steam in Frankreich, sondern auch andere, ähnlich funktionierende Plattformen dem Urteil folgen.

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3 Ergänzungen

    1. Wir haben nun 2021. Ich habe überall im Internet gesucht, keine Informationen zu finden was aus der Berufung geworden ist. Ist tatsächlich so viel Schmiergeld geflossen, dass das Thema nie wieder aufgegriffen wurde?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.