Commons als öffentlich-rechtliche Aufgabe: Erfahrungen, Chancen, Herausforderungen

Öffentlich-rechtliche Inhalte sind, obwohl öffentlich finanziert, nur in den seltensten Fällen offen lizenziert und nutzbar. Basierend auf Praxisbeispielen und einer Analyse von Herausforderungen entwickelt dieser Beitrag Strategien, um zukünftig mehr öffentlich-rechtliche Inhalte zu befreien.

Wer Inhalte liebt, der gibt sie frei. Zumindest, wenn sie öffentlich ausfinanziert wurden. (Im Bild: Herzen mit Ähnlichkeit mit dem Logo des österreichischen Rundfunks ORF) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tyler Nix

Dieser Text ist eine leicht adaptierte und aktualisierte Fassung eines Beitrags, der in der vom Österreichischen Rundfunk ORF beauftragten Studie „Allianzen, Kooperationen, Plattformen: Gemeinwohlorientierte Medienqualität in der Netzwerkgesellschaft“ (PDF) erschienen ist.

„Dass selbstproduzierte Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter eine freie Lizenz gehören, sollte eigentlich selbstverständlich sein.“ Diese Meinung vertritt Kurt Jansson, ein Wikipedia-Autor der ersten Stunde, der vor über zehn Jahren den deutschen Wikimedia-Verein mitgegründet hatte und gerne mehr öffentlich-rechtliche Inhalte in deutschsprachige Wikipedia-Artikel einbinden würde. Zu diesem Zweck initiierte er auch 2017 mit anderen eine “Wunschliste” mit Inhalten, die sich aus Sicht der ehrenamtlichen Wikipedia-AutorInnen besonders für die freie Online-Enzyklopädie eignen würden.

Offensichtlich sei, dass es Wikipedia und ihren Leserinnen und Lesern nütze, wenn historische Aufnahmen von Hannah Arendt oder der Berliner Mauer zu sehen seien. Aber auch zu Teilnehmenden an den diversen Talk-Sendungen gebe es zwar oft einen Wikipedia-Artikel, aber kein passendes Foto. Öffentlich-rechtliche Sender könnten hier einfach Abhilfe schaffen. Hinzu kommen ungehobene Schätze öffentlich-rechtlicher Archive: „Artikel zu legendären Sendungen wie ‚Das Literarische Quartett‘ oder ‚Was bin ich?‘ würden wir gerne mit einem kurzen Ausschnitt illustrieren“, meint Jansson.

Wikipedia ist nicht irgendeine weitere Online-Plattform, sondern die einzige nicht-profitorientierte unter den 50 meistbesuchten Webseiten der Welt. Mehr noch, nach der ARD-ZDF-Onlinestudie nutzen über 93 Prozent der 14-29jährigen zumindest gelegentlich Wikipedia und im Durchschnitt besuchen Internetnutzende in den OECD-Staaten mehr als neun Wikipedia-Artikel pro Monat (Steinmaurer und Wenzel 2015, S. 14). Wenn also mehr öffentlich-rechtliche Inhalte derart offen lizenziert wären, dass sie via Wikipedia verbreitet werden könnten, würde das nicht nur einen völlig neuen Verbreitungskanal öffnen. Dieser Verbreitungsweg würde vor allem auch jüngere Zielgruppen erschließen helfen.

Doch auch jenseits der Wikipedia gibt es Anwendungsfelder für offen lizenzierte Inhalte. So hat auch im deutschsprachigen Raum in den letzten Jahren die Diskussion zu offen lizienzierten Lehr- und Lernmaterialien (Open Educational Resources, OER) stark an Dynamik gewonnen. Eine wachsende Community von digital-affinen Lehrkräften trägt zu einem gemeinsamen Pool  – einer Wissensallmende – an frei verwend- und adaptierbaren Lernunterlagen bei. Auch hier könnten öffentlich-rechtliche Anbieter mit offen lizenzierten Inhalten ihrem Bildungsauftrag noch besser entsprechen und gerade bei jüngeren Zielgruppen sichtbarer werden.

Beide Beispiele illustrieren, dass ein großes und potentiell stark wachsendes Verbreitungs- und Reichweitenpotential in der Veröffentlichung von Inhalten offenen Lizenzen steckt, das bislang jedoch kaum wahrgenommen, geschweige denn ausgeschöpft wird. Aber auch jenseits von Verbreitungsfragen gibt es noch einen prinzipiellen Grund, der für ein verstärktes Engagement im Bereich offener Lizenzierung spricht. Gerade weil öffentlich-rechtliche Medien beitragsfinanziert und zwar der Wirtschaftlichkeit, aber nicht der Profitmaximierung verpflichtet sind, entspricht die Nutzung offener und freier Lizenzen wie etwa Creative Commons auch ihrem Auftrag.

Mehr noch, offene Lizenzen und Formate könnten außerdem einen klar erkennbaren Unterschied zu profitorientierten „All-Rights-Reserved“-Angeboten markieren und den partizipativen Charakter von öffentlich-rechtlichen Medien stärken. Offene Lizenzen gehen mit ihrem ermächtigenden Ansatz über herkömmliche Formen der Interaktion und Einbindung von ZuschauerInnen und Beitragszahlenden hinaus.

Dennoch ist klar, dass das Thema offene Lizenzen an sich – wie Urheberrechts- und Lizenzierungsfragen ganz allgemein – natürlich nie die breite Masse der Beitragszahlenden interessieren oder gar begeistern werden. Aber von der einfacheren Nutz- und Verbreitbarkeit auf Plattformen wie Wikipedia oder im Kontext von Lehr- und Lernmaterial würden eben auch solche Beitragszahlenden profitieren, denen der Lizenzhintergrund gar nicht bewusst ist.

Angesichts dieser Reihe an Vorzügen und Potentialen offener Lizenzierung aus öffentlich-rechtlicher Perspektive stellt sich natürlich die Frage, warum in den letzten Jahren kaum nennenswerte Anstrengungen von Seiten öffentlich-rechtlicher Anbieter unternommen wurden, um Inhalte auf diese Weise zugänglich zu machen. Diese Frage ist umso drängender, als von Seiten öffentlich-rechtlicher Medien im selben Zeitraum in durchaus relevantem Ausmaß in die Präsenz auf kommerziellen Drittplattformen wie YouTube und Facebook investiert worden ist – bis hin zur Gründung des mit ca. 45 Millionen Euro Jahresbudget ausgestatteten, öffentlich-rechtlichen Jugendangebots Funk in Deutschland.

Funk entwickelt und optimiert seine Inhalte mangels Senderinfrastruktur direkt für die Ausspielung auf Drittplattformen wie YouTube oder Instagram, Wikipedia zählt jedoch bislang noch nicht zu den Zielplattformen für eigenproduzierte Inhalte.

Ziel dieses Beitrags ist es deshalb, die Ursachen für die Zurückhaltung öffentlich-rechtlicher Anbieter bei Kooperationen mit commons-basierten Communities und deren Plattformen zu beleuchten und mögliche Auswege zu skizzieren. Bevor verschiedene Hürden für offene Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte im Detail besprochen werden, widmet sich der folgende Abschnitt aber einem konkreten Fallbeispiel einer Kooperation zwischen einer etablierten, öffentlich finanzierten Einrichtung und der Wikipedia-Community, um auch empirisch-praktische Erfahrungen mit Potentialen und Fallstricken derartiger Kooperationen zu dokumentieren.

Fallbeispiele: Commons-orientierte Kooperationen öffentlich finanzierter Institutionen

Seit Anfang der 2000er-Jahre gibt es eine wachsende Zahl an Kooperationen zwischen öffentlich finanzierten Einrichtungen (vor allem im Bereich des sogenannten “GLAM”-Sektors, englisch für “Galleries, Libraries, Archives and Museums”) und commons-basierten Gemeinschaften wie der Wikipedia-Community. Ziel ist in den meisten Fällen, kulturelles Erbe zu digitalisieren und einer möglichst großen Zahl an Menschen zugänglich zu machen.

Eines der ersten gut dokumentierten Beispiele für eine solche Kooperation im deutschen Sprachraum ist jene zwischen dem deutschen Bundesarchiv und der Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. aus dem Jahr 2008. Binnen zwei Jahren wurde eine Auswahl von 140.000 Fotos aus den Beständen des Bundesarchivs unter einer Wikipedia-kompatiblen Creative-Commons-Lizenz zugänglich gemacht und ins Medienarchiv der Wikipedia, Wikimedia Commons, übertragen. Die Folgen für Reichweite und Sichtbarkeit des Bundesarchivs waren so groß, dass sie beim Bundesarchiv zu Kapazitätsproblemen führten: “Die Verdoppelung der Benutzerzahlen [hat] auch durchaus Probleme in Form eines kaum noch zu bewältigenden Arbeitsanfalls mit sich gebracht.”

Der Zuwachs an BenutzerInnen sowie Zugriffen auf den Seiten des Bundesarchivs selbst resultiert aus den detaillierten Quellenangaben samt externen Links in der Wikipedia. Im Unterschied zu kommerziellen Plattformen, die externe Verlinkungen erschweren, sind diese in der Wikipedia gute und etablierte Praxis. In den zehn Jahren seit dem Kooperationsprojekt des Bundesarchivs folgten zahlreiche weitere Institutionen aus dem GLAM-Bereich mit ähnlichen Initiativen zur offenen Lizenzierung und Bereitstellung digitalisierter Werke (siehe Tabelle 1 für eine Auswahl beispielhafter Projekte).

Tabellarische Übersicht verschiedener Beispiele, bei denen öffentlich finanzierte Einrichtungen Inhalte unter freien Lizenzen veröffentlicht haben
Tabellarische Übersicht verschiedener Beispiele, bei denen öffentlich finanzierte Einrichtungen Inhalte unter freien Lizenzen veröffentlicht haben - CC0 Leonhard Dobusch

Allen in Tabelle 1 angeführten Beispielen ist jedoch gemein, dass größtenteils bereits vorhandene und teilweise urheberrechtlich nicht mehr geschützte Werke digitalisiert und offen lizenziert zur Verfügung gestellt wurden. Inzwischen gibt es aber auch zunehmend Fälle, in denen öffentlich finanzierte Einrichtungen die Frage offener Lizenzierung bereits bei der Erstellung neuer Inhalte mitdenken. Ein von Brinkerink und Kollegen gut dokumentiertes Beispiel für ein solches Projekt ist die niederländische Fernsehserie “Mind of the Universe” des öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieters VPRO.

Die Serie widmet sich möglichen Entwicklungspfaden gesellschaftlicher und technologischer Entwicklungen auf Basis von Interviews mit führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen von Biologie und Chemie über Informatik bis hin zur Astronomie. Die Serie ist auf eine Weise gestaltet, die es ermöglicht, das Material mit jeweils anderer Moderation eigenständig zu arrangieren. Dadurch sollten die Erstellung verschiedene Sprachversionen sowie der Einsatz der Videos für Bildungszwecke erleichtert werden. Zu diesem Zweck wurden die Rohfassung des Videomaterials (ca. 30 Stunden) sowie Schnitt- und Standbilder unter einer Wikipedia-kompatiblen Lizenz (CC BY-SA) zugänglich gemacht.

Voraussetzung für die Verwendung einer offenen Lizenz waren eine Berücksichtigung entsprechender rechtlicher Voraussetzungen bereits im Rahmen der Konzeptionalisierungs- und Pre-Produktionsphase, klare Verwendungsszenarien für die konkreten, offen lizenzierten Materialien sowie klarerweise die Zustimmung sowohl der beteiligten Kamerateams als auch der InterviewpartnerInnen zur offenen Lizenzierung. Hinsichtlich der Verwendung von Musik wurden gezielt auf Neukompositionen gesetzt, bei denen die notwendigen Rechte für offene Lizenzierung eingeholt wurden. Nach Ausstrahlung der Serie im niederländischen Fernsehen sowie Verbreitung via YouTube fanden Segmente der Interviews Eingang in Wikipedia-Artikel der interviewten WissenschaftlerInnen. Hierfür war wiederum von Vorteil, auch Untertitelungen in verschiedenen Sprachen verfügbar zu haben, was die Nutzung in den unterschiedlichen Sprachversionen der Enzyklopädie erlaubt. Im Februar 2019 enthielten 34 Wikipedia-Artikel in 6 Sprachversionen Videomaterial der Serie, die rund 75.000 Mal im Monat aufgerufen werden.

Hürden für offene Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte

Die im vorhergehenden Abschnitt vorgestellten Fallbeispiele illustrieren sowohl Nachfrage und Reichweite als auch prinzipielle rechtliche Möglichkeit offener Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte. Gleichzeitig handelt es sich ganz klar um Ausnahmefälle, die alleine schon deshalb mit zusätzlichen Aufwänden für die Verantwortlichen einhergehen. In diesem Abschnitt stehen deshalb die Ursachen für diese Mehraufwände im Zentrum, die letztlich die entscheidenden Hürden für den verstärkten Einsatz offener Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte darstellen. 

Ebendiese Hürden beziehen sich dabei nur auf solche Inhalte, die sich prinzipiell und vergleichsweise unkompliziert für offene Lizenzierung eignen. Umgekehrt bleiben deshalb Inhalte mit Agenturmaterial, GEMA/AKM-Musik sowie die allermeisten Fiction-Formate bei der folgenden Betrachtung von vorne herein außen vor. Es geht also gerade nicht um Inhalte, die für kommerzielle Verwertung durch öffentlich-rechtliche Anstalten oder Dritte produziert werden, jedenfalls nicht um komplette Folgen von Unterhaltungsformaten oder dergleichen. Vielmehr sind diese allenfalls in Ausnahmefällen und dann auch nur hinsichtlich Standbildern oder sehr kurzer Clips relevant für Nachnutzung unter offenen Lizenzen.

Gleichzeitig werden insbesondere solche Hürden erörtert, die dem Einsatz Wikipedia-kompatibler Lizenzen entgegenstehen. Diese Hürden sind nämlich in mancher Hinsicht höher als jene für restriktivere Lizenzversionen, die z.B. jegliche kommerzielle Weiterverwendung ausschließen.

A) Manipulationsängste

Dass nicht alle Hürden ökonomischer oder rechtlicher Natur sind, belegt der Umstand dass eine der am häufigsten vorgebrachten Argumente gegen die Nutzung offener, wikipedia-kompatibler Lizenzen Ängste vor damit verbundenen, vermeintlichem und tatsächlichem Kontrollverlust sind. Das lässt sich unter anderem daran erkennen, dass öffentlich-rechtliche Anbieter in jenen Fällen, wo sie offene Lizenzen einsetzen oder – wie in einem internen Arbeitsgruppenbericht der ARD im Jahr 2014 – deren Einsatz empfehlen, überaus restriktive Lizenzvarianten einsetzen. Im ARD-Arbeitsgruppenbericht heißt es dementsprechend:

Die Lizenz „Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-keine Bearbeitung“ (BY-NC-ND) ist am einfachsten anwendbar, sie minimiert rechtliche Risiken. Die Lizenz schließt aber auch viele erwünschte Nutzungsarten aus: Wikipedia könnte beispielsweise so lizenzierte Inhalte nicht verwenden. (S. 4)

Ganz im Sinne dieser Empfehlung veröffentlichte beispielsweise das ZDF im Rahmen der Berichterstattung über die Bundestagswahl 2017 Ergebnisgrafiken unter der restriktivsten aller verfügbaren Creative-Commons-Lizenzen (CC-BY-NC-ND), die jegliche Veränderung sowie Nutzung in kommerziellen Kontexten untersagt. Beides verhindert nicht nur die Nutzung in der Wikipedia, sondern auch viele andere durchaus wünschenswerte Anschlussnutzungsweisen.

Im Gegenzug dazu ist jedoch auch mit einer ND-Lizenz kein Schutz vor Verfälschung von Inhalten verbunden: Die Richtigkeit der Inhalte oder ihrer Zuschreibung ist nicht Regelungsgegenstand offener Lizenzen. Lediglich die Veränderbarkeit der Darstellung ist überhaupt urheberrechtlich zu fassen und durch Creative-Commons-Lizenzen immer mit einer Kenntlichmachungspflicht belegt. Das heißt: Selbst wenn die jeweilige Creative-Commons-Lizenz eine Veränderung von Inhalten erlaubt, muss diese Veränderung als solche immer ausgewiesen werden, um die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Selbst bei offener Lizenz sind öffentlich-rechtliche Anbieter also rechtlich nicht in einer schwächeren Position, wenn gegen Verfälschung der bzw. missbräuchliche Zuschreibung verfälschter Inhalte vorgegangen werden soll.

B) Vielzahl involvierter RechteinhaberInnen

Von großer praktischer Relevanz für die offene Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte ist der Umstand, dass dafür die Zustimmung sämtlicher RechtinhaberInnen notwendig ist. Das ist insbesondere bei Archivinhalten ein Problem, wo in der Regel nur die Rechte für bestimmte Nutzungsweisen eingeräumt wurden, jedenfalls aber nicht für eine offene Lizenzierung der Inhalte. Die nachträgliche Re-Lizenzierung ist deshalb immer mit zusätzlichen Aufwänden verbunden, die einer gesonderten Rechtfertigung bedürfen.

Umgekehrt belegen Beispiele wie die ZDF-Dokumentation “Operation Naked”, maßgeblich verantwortet von Mario Sixtus, dass selbst im Fiction-Bereich und bei einer großen Zahl an Miturheberinnen und -urhebern die Verwendung einer Creative-Commons-Lizenz möglich ist. Voraussetzung war in diesem – wie auch im oben dokumentierten Fall der Serie “Mind of the Universe” – jedoch die Berücksichtigung von Lizenzierungsfragen bereits in der Vor-Produktionsphase.

C) Vergütungsregeln

Eigentlich selbstverständlich sollte sein, dass Redakteurinnen und Redakteure durch offene Lizenzen keine Einbußen bei Vergütungen erleiden dürfen. In der Praxis ist es jedoch so, dass die etablierten Vergütungsregeln nicht auf offene Lizenzierung ausgelegt sind bzw. diese Möglichkeit nicht vorsehen. Ein klassisches Beispiel dafür sind Wiederholungshonorare, die bei offener Lizenzierung zumindest teilweise wegfallen könnten. Dies ist insbesondere für freie MitarbeiterInnen relevant, die stark werksbezogen entlohnt werden.

Angesichts geänderter, nicht-linearer Online-Angebote – allen voran den Mediatheken – stößt die bisher geübte Praxis von Wiederholungshonoraren jedoch ohnehin an ihre Grenzen. Eine Öffnungs- bzw. Alternativklausel, die eine höhere und sofort fällige Vergütung für den Fall offener Lizenzierung ohne Wiederholungshonorare und eine niedrigere Vergütung mit der Möglichkeit von Wiederholungshonoraren vorsieht wäre hier eine praktikable und wohl auch aus Perspektive vieler Urheberinnen und Urheber attraktive – und je nach Gestaltung auch aufkommensneutrale – Lösung.

D) Wettbewerbsrecht

Ein weiterer Grund für den Einsatz restriktiver, nicht mit der Wikipedia kompatibler Lizenzvarianten sind schließlich wettbewerbsrechtliche Bedenken. Konkret geht es dabei um die Frage, ob eine Freigabe öffentlich-rechtlicher Inhalte unter Lizenzen, die eine kommerzielle Weiternutzung ermöglichen, eine EU-rechtlich unzulässige Beihilfe darstellen könnten.

Diesbezüglich ist es von entscheidender Bedeutung, dass die offene Lizenzierung nicht zu Gunsten einer konkreten Organisation sondern allgemein erfolgt. So wird durch den Einsatz einer Lizenz wie Creative Commons Namensnennung (CC BY) kein bestimmtes Unternehmen und keine bestimmte Branche bevorzugt und es fehlt an der für den Beihilfebegriff erforderlichen Selektivität. Dasselbe gilt für eine Lizenz, die eine “Weitergabe unter denselben Bedingungen” (CC BY-SA) fordert und damit zwar kommerzielle Verwertungen nicht ausschließt, aber dauerhaft die freie Nachnutzbarkeit veröffentlichter abgeleiteter Werke sicherstellt. Ähnlich wie bei der offenen (“Open Access”) Bereitstellung öffentlich finanzierter Forschungsergebnisse ist die damit verbundene, generelle Verbesserung der Grundlage für Aktivitäten Dritter keine wettbewerbsverzerrende, selektive Beihilfe.

Umgekehrt kann eine offene Lizenzierung von Inhalten dann beihilfenrechtlich relevant sein, wenn sie sehr spezifisch auf die Bedürfnisse eines konkreten Kooperationspartners zugeschnitten – im Fachjargon: de-facto selektiv – sind. Bei der allgemeinen Freigabe von Archivinhalten sowie Neuproduktionen jenseits von konkreten Kooperationsvereinbarungen ist derartige De-facto-Selektivität aber kaum denkbar.

E) Mehraufwände

All den bisher beschriebenen Hürden für den verstärkten Einsatz offener Lizenzen im Kontext öffentlich-rechtlicher Inhalte ist gemein, dass sie zunächst für die involvierten Anstalten sowie die beteiligten Redaktionen Mehraufwände verglichen mit klassischen Produktionsabläufen bedeuten. Für Pionierprojekte sind diese Mehraufwände klarerweise höher als für Folgeprojekte, die auf entsprechenden Vorerfahrungen aufbauen können.

Wie eingangs beschrieben stehen diesen Mehraufwänden aber auch Mehrerträge in Form von höheren Reichweiten und Erschließung neuer Zielgruppen gegenüber. Mehrerträge, die insbesondere in zukünftigen, nicht-linearen Verbreitungswegen von zunehmender Bedeutung sein werden. Deshalb sollen im nächsten und abschließenden Kapitel Strategien zur stärkeren Öffnung öffentlich-rechtlicher Inhalte erörtert werden.

Drei Strategien für Öffnung öffentlich-rechtlicher Inhalte

Die im folgenden skizzierten drei Strategien für mehr offen lizenzierte Inhalte öffentlich-rechtlicher Anbieter sind durchaus komplementär zueinander, wenn nicht sogar welchselseitig verstärkend. Sie stellen deshalb verschiedene Ansatzpunkte dar, um erste Erfahrungen in der Nutzung offener Lizenzen zu sammeln sowie diese schrittweise auszubauen.

A) Bottom-up: Redaktionen

Einzelne Redaktionen als Ansatzpunkt und Ansprechpartner für den Einsatz von offenen Lizenzen zu adressieren ist schon alleine auf Grund dessen naheliegend, als dafür die Zustimmung der involvierten Urheberinnen und Urheber erforderlich ist. Ohne ein entsprechendes Engagement von Redaktionen würden sich Initiativen für mehr offene Lizenzen schwer tun.

Dass es Bereiche und Redaktionen gibt, für die offene Lizenzen durchaus attraktiv sein können, belegen neue Online-Formate wie zum Beispiel Virtual-Reality-Rekonstruktionen historischer Gebäude im Rahmen des ZDF-Angebots History360. Die Potentiale derart neuer und innovativer Angebote können in klassisch-linearen Verbreitungswegen kaum ausgeschöpft werden, weshalb auch zuständige Redakteurinnen und Redakteure die Frage stellen, wie diese vollständig eigenproduzierten Inhalte Verbreitung finden könnten. Eine wikipedia-kompatible Lizenzierung derartiger Inhalte, die ja eine besondere enzyklopädische Relevanz aufweisen, ist eine naheliegende Antwort auf diese Frage.

Zumindest in Deutschland dürfte mit dem am 1. Mai 2019 in Kraft getretenen, neuen Telemedienauftrag und dem Wegfall des verpflichtenden “Sendungsbezugs” für Online-Inhalte, die Zahl ähnlicher, nicht-linearer Angebote auf der Suche nach neuen Verbreitungswegen stark zunehmen. Das dürfte wiederum den Druck auf den österreichischen Gesetzgeber erhöhen, auch dem ORF hier größere Handlungsfreiheiten zu gewähren.

B) Top-down: Commitment und Unterstützung

Auch wenn zentrale Initiativen zur Förderung offener Lizenzen ohne Unterstützung aus den einzelnen Redaktionen chancenlos sind, gibt es durchaus eine Reihe von Handlungsoptionen um Top-down die Möglichkeit des Einsatzes offener Lizenzen einfacher zu machen.

  • Öffentliches Commitment der Führungsebene: Die Bedeutung einer bloßen Willensbekundung der Führungsebene zum Einsatz offener Lizenzen ist kaum zu überschätzen und würde zu einer Sensibilisierung in Lizenzierungsfragen führen.
  • Unterstützung bei rechtlichen Fragen: Weil sich beim Einsatz offener Lizenzen zumindest zu Beginn neue rechtliche Fragen stellen, hilft eine diesbezügliche Anlaufstelle beim Abbau von Unsicherheiten und Ängsten.
  • Berücksichtigung offener Lizenzen bei (Neu-)Verhandlung von Vergütungsregeln: Redaktionen, die auf offene Lizenzen setzen, dürfen deshalb hinsichtlich Vergütung nicht schlechter gestellt werden.
  • Förderung von Leuchtturmprojekten: um die Bedeutung und Sichtbarkeit von offenen Lizenzen im Kontext des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu steigern, wären zentral orchestrierte Pilotprojekte sinnvoll.

Bei all diesen Punkten geht es nicht um große finanzielle Investitionen, sehr wohl aber um die Einleitung eines Kulturwandels und die Etablierung eines stärker auf Offenheit ausgerichteten Mindsets.

C) Archivinhalte: 1.000 Stunden für das Internet

Wie oben ausgeführt, sind Archivinhalte generell schwerer offen zu lizenzieren als neu erstellte Inhalte, da bei letzteren die Lizenzierungsfrage bereits im Produktionsprozess Berücksichtigung finden könnte. Dennoch bieten sich auch im Archivbereich Möglichkeiten für den Einsatz offener Lizenzen. Voraussetzung dafür ist aber die Einsicht, in diesbezüglich anfallende Rechteklärungskosten investieren zu müssen.

In Zusammenarbeit mit der Archivabteilung könnte deshalb ein Projekt definiert und dotiert werden, das die jährliche Veröffentlichung eines bestimmten Ausmaßes an Sendestunden unter einer offenen, wikipedia-kompatiblen Lizenz vorsieht. Die Auswahl geeigneter Inhalte sollte dabei den Archiven überlassen werden. Die öffentliche Kommunikation hingegen sollte den ermächtigenden Charakter der offenen Lizenzierung gerade hinsichtlich Nutzung durch das beitragszahlende Publikum betonen (z.B. “1.000 Stunden für das Internet”).

Fazit

Angesichts zunehmender Bedeutung nicht-linearer Verbreitungswege wird immer klarer erkennbar, dass der Einsatz freier Lizenzen im ureigenen Interesse öffentlich-rechtlicher Anbieter liegt. Dass die derart lizenzierten Inhalte auch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden können, ist angesichts wachsenden Druck zur Kooperation mit privaten Anbietern sogar ein strategischer Vorteil: zwar können private Anbieter die Inhalte nutzen, nicht-kommerzielle Plattformen und freie Medien haben aber ebenfalls Zugriff darauf. Das ist ein wesentlicher Vorteil verglichen mit dem auf wenige kommerzielle Anbieter beschränkten Zugriff auf öffentlich-rechtliche Inhalte im Rahmen von Kooperationen wie der Austria Videoplattform der österreichischen Presseagentur APA.

Auf Perspektive stellt sich für öffentlich-rechtliche Anbieter die Frage, ob nicht Inhalte, die selbst – das heißt ohne Fremdmaterial – produziert werden, grundsätzlich unter einer freien, Wikipedia-kompatiblen Lizenz (idealerweise CC0, CC BY oder CC BY-SA) veröffentlicht werden sollten. Auf diese Weise würde neben positiven Reichweiteneffekten auch der Mehrwert und Zusatznutzen eines öffentlich-rechtliche in Vergleich zu einem privat-kommerziellen Angebot deutlich.

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