Die Versicherung „Die Bayerische“ bietet den ersten Dashcam-Tarif an. Wer sich eine Überwachungskamera im Auto installiert, die den Verkehr vor dem Fahrzeug aufzeichnet, der erhält einen Rabatt auf die Versicherung von 15 Prozent.
Laut der Pressemitteilung erhofft sich die Versicherung gleich mehrere Vorteile: Da die Kamera auch das eigene Fahrverhalten aufzeichne, bewirke der Einsatz einer Dashcam generell ein bewussteres, weniger risikoreiches Fahren beim Versicherungsnehmer. Außerdem sollten Unfallhergänge schneller geklärt werden können. Die Kameras unterstützten zudem bei der Klärung der Schuldfrage, könnten Betrugsversuche vermeiden und würden Zeit und Kosten langwieriger Verfahren sparen.
Bundesgerichtshof lässt Dashcam-Aufnahmen zu
Möglich macht den neuen Tarif auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Das Gericht hatte entschieden, dass Dashcam-Videomitschnitte von Unfällen in Gerichtsprozessen verwertbar seien, sprach sich aber gegen eine andauernde Aufzeichnung aus:
einfache Suche bei Youtube zeigt, führen die Dashcams zu einem Mehr an privater Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Zahlreiche Videos zeigen zufällig aufgenommenes Material, das dann in die sozialen Medien gelangt. Ganze Communitys und Kanäle mit hundertausenden Abonnenten haben sich um das Genre „Dashcam“ gebildet.
Der Vorstoß mit der Dashcam-Versicherung reiht sich ein in eine ganze Reihe von überwachungsintensiven Versicherungstarifen. Angeboten werden mittlerweile auch so genannte Telematik-Tarife, bei denen die Versicherungsnehmer:innen sich eine Blackbox installieren, welche die Fahrweise und Fahrwege auswertet. Kritisiert wird an diesen Tarifen nicht nur die Sammlung von Daten, sondern auch die Undurchsichtigkeit, wie die Algorithmen die Fahrweise bewerten.
Sehr geehrte Herr M. Reuter. Ich verstehe die Aufregung nicht. Sind mehr Memes für den Deutschen Markt nicht in unser aller Interesse?
Auch werden durch solche Tarife Leute benachteiligt, die diese Überwachung – v.a. durch die Blackboxes, die ja auch wissen, wann man wo war – nicht möchten.
Sobald dieses Versuchsmodell erstmal etabliert ist und sich die Leute daran gewöhnen, kann es sein, dass das Ganze bei den Versicherern solange ausgebaut wird, bis es erhebliche Nachteile mit sich bringt, diese Angebote nicht zu nutzen.
Wenn dann noch Horst Seehofer einfällt, dass es ja toll wäre, wenn die Polizei und der Staat – am Besten ohne größere Hürden – Zugriff auf Daten aus der Blackbox oder die Videos der Dashcam hätten, ist die Überwachung perfekt.
Ist die Frage was als „Loop Funktion“ definiert wird.. Meine Dashcam überschreibt auch wie viele andere Dashcams immer die älteste Datei, wenn die Karte voll ist. Allerdings habe ich ne 256GB Karte drinne, sprich da sind gut 60-70 Stunden Video drauf. Ist das dann noch ein „kurzer Abstand“ oder ist das schon dauerhaft gespeichert? Letzteres würde ich verneinen, da es ja überschrieben wird und damit nicht dauerhaft ist. Aber ist das ein „kurzer Abstand“?
Ich finde es sollte im Gesetz so verankert sein, dass die Intention zählt und zwar die Intention das Videomaterial anlasslos dauerhaft zu archivieren.
Halte Dashcams prinzipiell für Sinnvoll. Was man vermeiden sollte ist aber so eine Anschwärzerkultur wie in China, dort kann man ja Dashcamaufnahmen an die Polizei geben und andere Verkehrsteilnehmer die sich nicht Regelkonform verhalten haben kriegen dann evtl. eine Strafe (rechts überholt, Seitenstreifen benutzt o.Ä.)
Man koennte auch argumentieren, dass es Dashcams endlich erleichtern, die StVO durchzusetzen. Das Anzeigen von Verstoessen ist keine „Anschwaertzkultur“, da geht es um das Durchsetzen von Regeln, die zu aller Nutzen und Sicherheit festgelegt wurden.
Bei der Sensordichte moderner Kfz stellt sich die Frage eigentlich ohnehin nicht mehr, man muesste die Daten halt auch entsprechend nutzen.
Aber hey, Autofahrer muessen ungestraft Gesetzen brechen und andere gefaehrden koennen, sonst geht Deutschland unter!