Interpol-Ersuchen aus der Türkei: Schlampigkeit des BKA bringt eigene Staatsangehörige ins Gefängnis

Zwei Deutsche sitzen auf Antrag türkischer Behörden in Slowenien und Italien in Auslieferungshaft. Beide stammen aus der Türkei, sie erhielten wegen politischer Verfolgung in Deutschland Asyl und später die Staatsbürgerschaft. Interpol hätte das Fahndungsersuchen zurückziehen müssen. Das BKA hat jedoch den Asylstatus der beiden nicht mitgeteilt.

Präsentationsfolie von Interpol
Das internationale Polizei-Netzwerk aus 194 Staaten hat ein Problem mit missbräuchlicher politischer Verfolgung. – Alle Rechte vorbehalten Interpol

Vor zwei Monaten hat die slowenische Polizei den in Duisburg lebenden Ismet Kilic bei der Urlaubsrückreise festgenommen und zur Auslieferung ins Gefängnis gesteckt. Grundlage war ein Ersuchen zur Festnahme und Auslieferung der Türkei, das als sogenannte Rotecke („Red Notice“) über die Polizeiorganisation Interpol verteilt wurde.

Kilic hatte im Jahr 1997 in Deutschland Asyl beantragt. Er wurde als politisch Verfolgter anerkannt, dem lagen die türkischen Vorwürfe zugrunde, er habe eine Gewerkschaft für BeamtInnen gegründet und sei Mitglied einer linksextremistischen Organisation. Seine Verurteilung vor dem Staatssicherheitsgericht in Ankara erfolgte in Abwesenheit. Das Interpol-Ersuchen, das nun zu seiner Festnahme führte, bezieht sich auf die damals verhängte Haftstrafe.

Ersuchen zu spät zurückgezogen

Wegen des Asylstatus darf Kilic aber nicht an seinen Verfolgerstaat ausgeliefert werden. Das Ersuchen verstößt gegen Artikel 3 der Interpol-Statuten, wonach der Organisation die „Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters“ untersagt ist.

Interpol war der Asylstatus von Kilic nicht bekannt. Das Generalsekretariat in Lyon hatte die Kriminalämter der über 190 Mitgliedstaaten aber aufgefordert, über ihre Staatsangehörigen eine Mitteilung über etwaige Asylverfahren zu machen. Hintergrund waren zahlreiche missbräuchliche Fahndungs- und Festnahmeersuchen, weshalb Interpol vor einem Jahr selbst eine Kommission zur Überprüfung von rund 80.000 Ersuchen eingerichtet hatte.

Die Verhaftung von Kilic erfolgte wegen der Schlampigkeit deutscher Behörden und wäre vermeidbar gewesen. Die Meldung über seine Anerkennung als Asylbewerber durch das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) erfolgte nach Informationen von netzpolitik.org erst nach seiner Verhaftung in Slowenien. Interpol hat das türkische Ersuchen daraufhin am 5. September zurückgezogen und alle angeschlossenen Kriminalämter um eine Löschung gebeten.

Kilic wurde nicht gewarnt

Nicht nur das BKA hätte Interpol über die missbräuchliche Fahndung nach Kilic informieren müssen, auch in seinem Wohnort fiel der Duisburger durchs Raster. Als einzige Landesregierung hatte Nordrhein-Westfalen nach der Festnahme des Schriftstellers Doğan Akhanlı in Spanien vor zwei Jahren eine Überprüfung aller türkischen Interpol-Fahndungsersuchen angeordnet.

Dabei sollte das Landeskriminalamt die ab 2013 ausgestellten Rotecken auf eine mögliche politische Verfolgung durchsehen. Sofern die Betroffenen in Deutschland Asyl erhielten, würden sie durch die Polizei vor Auslandsreisen gewarnt. Soweit bekannt hat Kilic eine solche Warnung aber nie erhalten, obwohl das ihn betreffende Ersuchen auf 2013 datiert ist.

Auch die Überprüfungskommission bei Interpol hatte einige bestehende Fahndungen als Missbrauch zur politischen Verfolgung eingestuft. Das Generalsekretariat stellte bei 130 Rotecken einen Artikel-3-Verstoß fest und informierte darüber auch das BKA.

Vor der Festnahme in Deutschland schützt das nicht unbedingt, denn nach einer eigenen Prüfung hat das BKA fünf dieser 130 Ersuchen in deutsche Haftbefehle umgewandelt, die Fahndung zur Festnahme der Betroffenen besteht in Deutschland also weiter. Ob die übrigen Interpol-Mitgliedstaaten ähnlich handeln und einzelne Löschbitten aus Lyon ignorieren, ist nicht bekannt.

Auslieferungsabkommen verbietet politische Verfolgung

Die slowenischen Behörden behalten Kilic trotz Zurückziehens der Rotecke durch Interpol weiter in Haft und haben die türkische Staatsanwaltschaft um eine Begründung des Auslieferungsersuchens gebeten. Zwei Anträge auf Freilassung hat das zuständige Gericht wegen einer Fluchtgefahr nach Deutschland abgelehnt. Vor elf Jahren hatte Kilic die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, deshalb behandelt ihn Slowenien wie einen EU-Bürger.

Die Türkei begehrt die Auslieferung von Kilic mithilfe des Europäischen Auslieferungsübereinkommens des Europarates (EurAuslÜbk). Ähnlich dem EU-Haftbefehl, in dem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine erleichterte Auslieferung vereinbart haben, sind die Partner des EurAuslÜbk an eine schnelle Erledigung gebunden.

Allerdings verbietet auch das Europarats-Abkommen eine Instrumentalisierung zur politischen Verfolgung. Ersuchen sind demnach zwingend abzulehnen, wenn die strafbare Handlung, derentwegen sie begehrt werden, als eine politische Tat anzusehen ist oder die Verfolgung auf politischen Anschauungen der Betroffenen beruht.

Hannoveraner im Hausarrest

Die Verhaftung von Ismet Kilic ist kein Einzelfall. Zuletzt wurde Ende vergangener Woche der deutsche Staatsangehörige Adnan Ö. nach einem Interpol-Ersuchen im Urlaub in Bozen festgenommen. Auch er hatte nach seiner Flucht in den 90er Jahren in Deutschland Asyl erhalten und lebt in Hannover.

Auch das Ersuchen für Ö. hat Interpol nach seiner Festnahme zurückgezogen. Freigelassen wurde er deshalb nicht, die italienischen Behörden haben aber einer Unterbringung im Hausarrest zugestimmt. Dort muss er auf die Erledigung des Auslieferungsersuchens warten. Ö. besitzt laut Medienberichten auch die türkische Staatsbürgerschaft.

Die beiden Verhafteten werden von der deutschen Botschaft gemäß dem üblichen Verfahren konsularisch betreut. Im Fall von Ismet Kilic hat die Botschaft auch die Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge aus dem ehemaligen Asylverfahren an das slowenische Gericht übersandt. Zwar wird der Fall in Slowenien von der Justiz bearbeitet, die von der Bundesregierung als unabhängig geachtet wird. Ein wenig vorgewagt hat sich das Auswärtige Amt aber doch: Die Botschaft habe gegenüber dem slowenischen Außenministerium „die politische Bedeutung des Falls betont“.

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1 Ergänzungen

  1. „Schlamperei“. Sicher. Beim NSU sind auch lauter Pannen passiert. Und bei XKeyScore hat man die für den BND unlesbaren Selektoren übersehen. Und bei der Kernelementesteuer wurde gepfuscht. Und der Staatstrojaner war nur verfassungswidrig, weil sich die zuständigen Beamten im Neuland leider nicht so gut auskennen. Und bei der Maut war dem Verkehrsministerium halt nicht klar, dass das rechtlich nicht geht. Hatte ja auch keiner vorher was gesagt.

    Was soll diese ständige Infantilisierung des Staatsapparats?

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