Interpol überprüft zehntausende Haftbefehle auf möglichen Missbrauch. Denn einige Staaten nutzen internationale Haftbefehle dazu, RegierungsgegnerInnen zu verfolgen. Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe von Interpol nahm vor kurzem die Arbeit auf. Die Task Force besteht aus sieben MitarbeiterInnen aus der Slowakei, Kroatien, Schweden und der Ukraine, heißt es in einem nun veröffentlichten EU-Dokument. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat bereits eine Volljuristin in die Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Haftbefehle geschickt. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erwägt nun ebenfalls die Entsendung von Personal aus den Landesjustizverwaltungen.
Interpol ist nach Artikel 3 der Statuten jede „Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters“ untersagt. Die internationalen Fahndungen zur Festnahme (die sogenannten „Rotecken“) dürfen diese Politik nicht unterlaufen. Viele Länder nutzen den Interpol-Kanal trotzdem zur politisch motivierten Fahndung.
Nur Haftbefehle werden geprüft
Eine Fahndung zur Festnahme wird über das Zentralbüro des ausstellenden Mitgliedstaates an Interpol geschickt. Über diesen Interpol-Kanal werden die Ersuchen an alle 194 Mitgliedstaaten verteilt, möglich ist aber auch der Versand an einen regional eingegrenzten Empfängerkreis. Nur wenn eine Zentralbüro zu diesem Verteiler gehört, erfährt es von der Fahndung. Die deutsche Kontaktstelle ist das BKA in Wiesbaden.
In der Datei für „Rotecken“ sind derzeit mehr als 200.000 Personen gespeichert, seit 2014 war ihre Zahl um 30 Prozent gestiegen. Die Untersuchung des „Fahndungsaltbestands“ betrifft 80.000 Haftbefehle, die vor 2016 ausgestellt worden sind. Nicht nachträglich überprüft werden die „Buntecken“ in den Farben Blau („Bitte um den Aufenthaltsort der Ausgeschriebenen“) oder Grün („Warnungen“), die von Staaten ebenso zur politischen Verfolgung genutzt werden könnten.
Vorher werden die eingehenden Fahndungsersuchen auch bei Interpol auf einen Verstoß gegen Artikel 3 überprüft. Die Zentralbüros sind zur verstärkten Wachsamkeit aufgerufen und sollen einen möglichen Missbrauch an das Interpol-Generalsekretariat melden. Laut dem Bundesinnenministerium sind derartige Benachrichtigungen „in der Vergangenheit verschiedentlich erfolgt“. Wie viele Haftbefehle das BKA daraufhin ausgesondert hat, ist nicht dokumentiert.
Fahndende Behörde soll Asylantrag mitteilen
Das Generalsekretariat hatte die Zentralbüros seit 2014 über die Rücknahme von 130 Fahndungen informiert. Jedoch entschied die Bundesregierung, fünf Ersuchen trotz schwerwiegendem Verdacht nicht auszusondern, sondern als nationale Haftbefehle weiterzuführen. Verantwortlich sind das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt.
Im Juni 2014 hatte das Interpol-Sekretariat beschlossen, Haftbefehle für Schutzsuchende besonders zu prüfen. Hierzu sollen die ausstellenden Behörden angeben, wenn eine mit „Rotecke“ gesuchte Person in einem anderen Land einen Antrag auf Asyl gestellt hat oder dieser sogar positiv entschieden wurde. Die Generalversammlung von Interpol hat dieses Verfahren vor zwei Jahren in einer Resolution bestätigt. Jetzt werden die Mitgliedstaaten an die Umsetzung erinnert.
Vielleicht wäre es nützlich, mal auf Rechtsform und Befugnisse von Interpol näher einzugehen:
Die größte Polizeiorganisation der Welt ist juristisch ein Verein, eingetragen nach französischem Privatrecht – kein völkerrechtlicher Vertrag liegt ihr zugrunde, kein Parlament hat die Tätigkeit von Interpol je ratifiziert. Es besteht keine externe Kontrolle über Interpol.
Ich würde empfehlen, immer wieder von Interpol Verein zu sprechen und zu schreiben, um Macht und Einfluss dieses Vereins zu relativieren. Interpol ist eigentlich überflüssig, weil es neue Technologien zur internationalen Vernetzung von Behörden gibt. Interpol kämpft um Daseinsberechtigung und gegen Obsoleszenz und vor allem um Mittel um sich selbst finanzieren zu können. Nur unter diesem Blickwinkel sollte man Reformbestrebungen des Vereins verstehen. Sie müssen es versuchen, weil sie eigentlich kaum Nutzen verbreiten und nicht wenig Probleme schaffen.
Interessant was Sie schreiben. Ein Artikel von NP.org über Interpol fände ich spannend.