Interpol und Europol bauen Gesichtserkennung aus

Polizeiorganisationen nutzen neue Fähigkeiten zum Durchsuchen biometrischer Bilder. Die Ermittler*innen können Personen und Sachen markieren und mit anderen Dateien abgleichen. Beim G20-Gipfel hatte der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte dieses Verfahren kritisiert.

Die Interpol-Datei mit Gesichtsbildern enthält mehr als 120.000 Datensätze. Die Software dahinter wurde für Ermittlungen im Bereich Kinderpornografie beschafft. – Alle Rechte vorbehalten MorphoFace Investigate (YouTube)

Im Projekt „INTERPOL 2020“, baut die internationale Polizeiorganisation ihre Fähigkeiten zur Gesichtserkennung aus. Nach einem Testlauf hatte das Interpol-Generalsekretariat im französischen Lyon vor zwei Jahren eine neue biometrische Datenbank eingerichtet. Laut einer Auskunft des Bundesministeriums des Innern vom vergangenen Oktober befinden sich darin mehr als 120.000 Datensätze mit Lichtbild. Mit der Software „MorphoFace Investigate“ ist die Datei durchsuchbar. Ursprünglich wurde die Software für Ermittlungen im Bereich Kinderpornografie beschafft.

Die Zentralbüros der Mitgliedstaaten sollen jetzt vermehrt Bilder nicht namentlich bekannter „ausländischer Kämpfer“ zum Generalsekretariat hochladen. Dort können sie mit bereits vorhandenen Fahndungen abgeglichen werden. Für offene Ermittlungen führt Interpol außerdem eine eigene Analysedatei „Foreign Terrorist Fighters“, an der sich seit September 2018 auch das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt. Die dort enthaltenen Fotos von Verdächtigen sollen jetzt ebenfalls durchsucht werden.

Europol entwickelt eigenes System

Zuerst hatte Interpol im Oktober auf dem jährlichen Treffen mit der Europäischen Union öffentlich über „DTECH“ berichtet. Demnach soll das System neben Erkennung und Auslesen auch die Analyse ermöglichen. Zudem will die Organisation aus den operativen Daten strategische Berichte erstellen. Nach einer Pilotphase von zwei Jahren könnte die Plattform in den Regelbetrieb übergehen.

Die Interpol-Datei zur Gesichtserkennung soll dem Innenministerium zufolge auch von sogenannten regionalen Einrichtungen befüllt werden. Im Detail werden diese Einrichtungen nicht genannt, vermutlich handelt es sich aber unter anderem um Europol. Unter dem Kürzel „FACE“ betreibt auch die EU-Polizeiagentur seit 2016 ein selbst entwickeltes System zur Gesichtserkennung, unter anderem für die Bildersuche nach Verdächtigen. Europol erhält außerdem biometrische Beweismittel aus internationalen Militärmissionen.

Auch Unbeteiligte werden gespeichert

Mit der Europol-Software werden Personen oder Sachen markiert und mit anderen Bild- und Videodateien abgeglichen. Ein solches System setzt auch die die Hamburger Polizei zur Strafverfolgung nach dem G20-Gipfel in Hamburg ein. Der dortige Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte im Herbst die Löschung der Datei angeordnet. Die Innenbehörde klagt gegen diese Anordnung, der Streit soll nun vor Gericht entschieden werden.

Caspar begründete seine Kritik mit einer „Herrschaft über Bilder“ von Unbeteiligten. Dadurch unterscheidet sich die G20-Datei von „FACE“ bei Europol, in der vermutlich nur Beschuldigte, Verdächtige oder ihre Kontaktperson gespeichert sind. Im Gegensatz zu „FACE“ soll allerdings „DTECH-Light“ bei Interpol nicht nur eigene Datenbanken durchsuchen. Wie das Bundesinnenministerium bestätigt, soll auch „die Industrie“ Informationen anliefern.

„DTECH-Light“ richtet sich dem Ministerium zufolge außerdem an „kommerzielle OSINT“ – kurz für „Open Source Intelligence“. Mit dem Begriff sind unter anderem Informationen aus sozialen Netzwerken gemeint, die über Schnittstellen auslesbar sind und in andere Anwendungen integriert werden können. Die Plattformen sollen Inhalte „für die Speicherung [bei Interpol] bereitstellen“. Würde Interpol Inhalte von YouTube oder Twitter verarbeiten, dürften wie beim G20-Gipfel etliche Unbeteiligte ins Visier geraten. Auch wenn diese nicht in einer Datei gespeichert werden, ist das Projekt damit ein Fall für die leider zahnlose Datenschutz-Kontrollkommission bei Interpol.

Fokus auf MENA-Region

Auch das BKA will die Gesichtserkennung bei Interpol nutzen. Nach Abschluss der datenschutzrechtlichen Prüfung soll die technische Umsetzung beginnen. Mit Polizei- und Gendarmeriebehörden aus Frankreich, Israel, Spanien, Großbritannien und den USA arbeitet das BKA außerdem in einer „Facial Recognition Working Group“ bei Interpol zusammen. Sie soll die Nutzung der neuen Datei in den 194 Interpol-Mitgliedstaaten befördern und Standards für die Gesichtsbilder entwickeln. Die Gruppe hat hierfür einen Leitfaden für Format und Qualität der an Interpol übermittelten Gesichtsbilder erarbeitet. Fachwissen kam dabei vom US-amerikanischen FBI.

Zu den weiteren Zielen der „Facial Recognition Working Group“ gehört der Ausbau der „Internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Gesichtserkennung“. Dies betrifft die Länder der sogenannten MENA-Region, dem Mittleren Osten und Nordafrika. Sie sind oft nicht vollständig an Interpol angeschlossen. Die Regierungen in Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko und Tunesien werden jetzt von der Europäischen Union im Projekt „Sharaka“ bei der Einrichtung von Verbindungsstellen unterstützt. Dabei sollen Häfen, Flughäfen und Einrichtungen an den Landgrenzen an das Interpol-Netzwerk angeschlossen werden.

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