Kritik an G20-Gesichtserkennung: „Neue Dimension staatlicher Ermittlungs- und Kontrolloptionen“

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bewertet die Gesichtserkennung nach den Gipfelprotesten vom vergangenen Jahr in einer Stellungnahme als „datenschutzwidrig“. Die Polizei hatte im vergangenen Jahr 17 Terabyte Bild- und Videomaterial in eine eigens eingerichtete Datenbank zur biometrischen Suche überführt. Caspar nennt das eine „Herrschaft über Bilder“.

Die von der Hamburger SOKO „Schwarzer Block“ eingesetzte Software „Videmo 360“ führte bislang zur Identifizierung von drei Personen. – Alle Rechte vorbehalten Videmo

Mithilfe der Gesichtserkennungssoftware „Videmo 360“ hat die Sonderkommission „Schwarzer Block“ nach dem G20-Gipfel bekannten Personen weitere Straftaten zugeordnet. Außerdem versuchte die Polizei in mehreren Fällen, unbekannte Personen zu identifizieren. Dafür wurde das Gesichtserkennungssystem (GES) beim Bundeskriminalamt abgefragt, das auf die Polizeidatenbank INPOL zugreift.

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme kritisiert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die biometrische Massendatenverarbeitung grundsätzlich. Demnach eröffnet die Technologie „eine neue Dimension staatlicher Ermittlungs- und Kontrolloptionen“. Das im öffentlichen Raum verdachtslos eingesammelte Bildmaterial erlaube „Schlüsse auf Verhaltensmuster und Präferenzen des Einzelnen“ auch bei politischen Versammlungen. Für einen solchen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht bedürfe es eine besondere gesetzliche Befugnis. Wir haben Johannes Caspar dazu um ein Interview gebeten.

netzpolitik.org: Zur Gesichtserkennung nach dem G20-Gipfel sprechen Sie von einer „neuen Dimension der Kontrolle über den Aufenthaltsort und das Verhalten von Personen“. Was ist neu daran?

Johannes Caspar: Der Sonderkommission „Schwarzer Block“ liegen nach eigenen Angaben über 100 Terabyte (TB) Bild- und Videomaterial vor. Im Rahmen der Gesichtserkennungssoftware werden momentan immerhin 17 TB davon biometrisch verarbeitet, Tendenz steigend. Das genannte Material, ob nun aus Überwachungskameras von Bahnstationen, von Privatpersonen und oder polizeieigen, deckt Geschehnisse in einem Zeitraum vom 06. bis 10. Juli 2017 auf großen Teilen des Hamburger Stadtgebietes ab. Einzige Voraussetzung war, dass das Material örtlich und zeitlich einen Zusammenhang zu den Ausschreitungen vor, während und nach dem Gipfel aufwiesen. Ob die Begehung von Straftaten oder nur Passanten zu sehen waren, spielte keine Rolle.

Dies führt im Ergebnis dazu, dass man durch solche Systeme Bewegungs- und Verhaltensprofile, die Teilnahme an Versammlungen, Präferenzen und politisches Engagement über Tage auf großen Teilen des Hamburger Stadtgebietes detailliert nachverfolgen kann. Diese Überlegung wird weiter dadurch getragen, dass die Polizei insgesamt über 159 Festplatten des Nahverkehrs verfügt, die zum Teil nur aufgrund von technischen Gegebenheiten bisher nicht in das System übertragen wurden.

Die automatisiert Suche nach maschinenlesbaren Gesichtern entspricht nicht mehr der Auswertung durch einen menschlichen Ermittler, es hat eine vollkommen andere Qualität. Dazu kommt, dass von vielen Personen, die überhaupt keinen Anlass dafür gegeben haben, biometrische Profile erstellt und über einen unbestimmten Zeitraum durch die Polizei gespeichert wurden.

netzpolitik.org: Wie unterscheidet sich das System von dem Pilotprojekt am Berliner Bahnhof Südkreuz, das zwar noch in der Testphase ist, zu einem späteren Zeitpunkt aber automatische Abfragen von Gesichtsbildern mit Gefährderdatenbanken vornehmen könnte?

Caspar: Zunächst handelt es sich bei dem am Berliner Bahnhof Südkreuz getesteten Systemen um Überwachungssysteme, die die Videoüberwachungsmaßnahme mit einer biometrischen Analyse und einem automatischen Abgleich von Fahndungsdatenbanken in Echtzeit kombinieren. Datenschutzrechtlich kritisch werden diese Systeme insbesondere auch deshalb gesehen, weil sie die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, massiv einschränken. Dieser Überwachung kann sich kaum entzogen werden. Alle Passanten, egal ob polizeilich gesucht oder nicht, werden nicht nur beobachtet, sondern auch automatisch identifiziert. Die Folge sind umfassende Bewegungsprofile.

Bei dem System der Echtzeiterfassung erfolgt der biometrische Abgleich sofort, d.h. laufend mit der Videoaufnahme. Im Nichttrefferfall – also wenn keine Übereinstimmung mit dem Fahndungsbestand vorliegt – müssen die Daten unmittelbar gelöscht werden. Es verbleiben daher keine individuellen Gesichtstemplates von unbeteiligten Passanten im Speicher. Gleichwohl ist hier das Risiko hoch, dass das System eine Person fälschlicherweise identifiziert und es zu einem Zugriff kommt. Werden hier verschiedene Systeme zusammengeschaltet, kann dies dazu führen, dass das Verhalten von Zielpersonen permanent im öffentlichen Raum verfolgt werden kann.

Die retrograde Verwendung dieses Systems, wie sie in Hamburg erfolgt, führt hingegen zu einer quasi auf Vorrat erfolgten massenhaften Speicherung von Daten aus diversen Quellen mit zeitlich und örtlich unterschiedlicher Ausrichtung. Hierzu wird eine Referenzdatenbank aufgebaut, in der unterschiedslos allen Personen, die auf dem Material sind, eine Gesichts-ID zugeordnet wird. Die Strafverfolgungsbehörden können damit nachträglich das Verhalten von Personen über einen bestimmten Zeitraum lückenlos rekonstruieren, wenn sie nur genug Video- und Bildmaterial zusammengetragen haben. Die Behauptung der Polizei Hamburg, hier handele es sich um keinen eigenständigen Grundrechtseingriff, da die Erstellung der Gesichtsdatenbanken lediglich als Sichtungshilfe fungiere, geht daher am Problem vorbei.

netzpolitik.org: Auf welche Rechtsgrundlage wird denn die Ermittlungsmaßnahme bei der Hamburger Polizei und der Staatsanwaltschaft gestützt? Und wie bewerten Sie das?

Caspar: Die Polizei Hamburg sowie die Staatsanwaltschaft halten grundsätzlich die Generalermächtigungsklausel der Strafprozessordnung (§§ 161, 163 StPO) für derartige Grundrechtseingriffe für ausreichend. Für eigenes Material geht die Polizei zusätzlich davon aus, dass die Normen, die sie zur Anfertigung von Bild- und Videoaufzeichnungen ermächtigen, auch deren biometrische Verarbeitung rechtfertigen könnten.

Dem wird nicht zugestimmt. Diese Vorschriften sind viel zu unbestimmt, um derartige intensive Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen. Ohne ausdrückliche gesetzliche Vorgaben des Gesetzgebers bezüglich Voraussetzungen und Reichweite solcher Maßnahmen finden weder Verwaltung noch der Bürger Handlungsmaßstäbe vor. Die Eingriffsbefugnisse für eine automatisierte polizeiliche Arbeit müssen hinreichend bestimmt sein, um Missbrauch zu vermeiden und sicherzustellen, dass damit der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch bei fortschreitenden technischen Möglichkeiten gewährleistet wird.

netzpolitik.org: Es handelt sich ja bei der Gesichtserkennung um kein neues Verfahren. Hamburgs Polizei nutzt das Gesichtserkennungssystem GES beim BKA, das dort 2008 eingerichtet wurde. Allein im ersten Halbjahr 2018 wurden dort durch das BKA, die Bundespolizei und die Bundesländer 20.749 Suchanfragen vorgenommen. Sind diese Abfragen also ebenfalls rechtswidrig?

Caspar: Nach Angaben der Polizei gleicht das GES des BKA Lichtbilder von unbekannten Tatverdächtigen mit der Datenbank des beim BKA einliegenden Lichtbildmaterials von bereits erkennungsdienstlich behandelten Personen ab. Es ist zunächst daraufhin zuweisen, dass die Anwendung von GES nicht Gegenstand der Prüfung des Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war.

Allerdings sei angemerkt, dass ein erheblicher Unterschied zwischen einer Software besteht, die nur Tatverdächtige mit bereits zuvor erkennungsdienstlich behandelten Personen – also z.B. Beschuldigte in einem Strafverfahren – abgleicht, und dem hier geprüften Modell, das auf einer Referenzdatenbank fußt, die größtenteils Gesichtsmodelle von Passanten beinhaltet, die keinerlei Anlass dafür gegeben haben.

netzpolitik.org: Es scheint mir unwahrscheinlich, dass Sie in der Sache eine Einigung mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft erreichen. Sie haben Ihre datenschutzrechtliche Stellungnahme zu dem Vorgang veröffentlicht, wie geht es jetzt weiter?

Caspar: Wir haben eine förmliche Beanstandung des Verfahrens gegenüber der Behörde für Inneres und Sport ausgesprochen und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für den Fall eines nach der Stellungnahme fortbestehenden Verstoßes kann der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgrund der neuen Rechtslage auch geeignete Maßnahmen anordnen, wenn dies zur Beseitigung eines erheblichen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erforderlich ist.

Insoweit kommt der Erlass einer entsprechenden Anordnung in Betracht, mit dem Inhalt, einen datenschutzkonformen Zustand herzustellen. Sollte also die Polizei Hamburg weiterhin die Gesichtserkennungssoftware unverändert einsetzen, kann es erforderlich werden, die Sache letztlich von einem Gericht klären zu lassen.

19 Ergänzungen

  1. G20 Gesichtserkennung wird kritisiert, gleichzeitig wird aber ein Teilnehmer einer anderen Demonstration unverpixelt durch sämtliche Medien, inklusive eurem, gejagt und dem, anders als bei G20, keine Straftat nachgewiesen worden ist. Er hat euch einfach nicht gepasst, deshalb habt ihr ihn in aller Öffenlichkeit bloß gestellt und als Pöbler denunziert.

    Meine Spende an euch habe ich eingestellt. Das was ihr macht ist keine kritische Berichterstattung mehr sondern Heuchelei und mit Journalismus hat das absolut nichts mehr zu tun. Datenschutz und das Wahren von Persönlichkeitsrechten ja bitte, aber nur für Menschen die euch gefallen. Widerlich.

    1. Möglicherweise verpasse ich gerade was, aber hat er sich nicht selbst vor die Kamera und damit in die Öffentlichkeit gedrängt (wobei das Filmen vollkommen legal war und von der Pressefreiheit gedeckt), so dass das ein großer Unterschied zu den hier aufgeworfenen Sachverhalten ist?

      1. Nein, hat er nicht. Er wurde von den Journalisten u.a. Hinter einer Plakatwand verfolgt und trotz des Hinweises, nicht fotografiert werden zu wollen doch in die Öffentlichkeit gezerrt – außerhalb einer Demonstartion. Genau daher Stamm Euer Foto von ihm

        1. Wenn man an Verschwörungstheorien gerne glaubt, könnte man auf den Gedanken kommen, IM „Hutbürger“ war im „dienstlichen Auftrag“ unterwegs, um dem Datenschutz ein Gesicht zu geben.
          So wird wieder einmal mehr von einer sachlichen Diskussion abgelenkt.

    2. Lieber Markus,

      ich weiß garnicht mehr, wie ich zu Netzpolitik(.org) gekommen bin, 10-15 Jahre ist es her. Und ich bin überzeugt von eurer Expertise in der Netzpolitik, auch als moralischen Kompass in diesen Dingen halte ich euch für glaubwürdig. Aber mein Vertrauen hat hier einen Knacks bekommen.

      Ich schätze Konsequenz beim Denken und Handeln einer Person sehr, aber ich verachte in gleichem Maße Scheinheiligkeit.

      Das Verhalten in der deutschen Presse (und des Facebook/Twitter Mobs) ist mir sehr sauer aufgestoßen, und ich war extrem enttäuscht, dass auch ihr da mitgemacht habt. Verstärkend wirkte für mich auch, dass der Artikel eigentlich um Twitter und deren (undurchsichtiges/inkonsequentes) Sperren ging, aber Titelbild war unser Hutbürger.

      Warum wollen wir unsere Gesichter, Fotos und Videos nicht aufgezeichnet haben? Ich für meinen Teil, weil ich dem Missbrauch vorbeugen möchte und auch, weil ich gerne Kontrolle über meine (private, digitale und öffentliche) Person habe.

      In wie vielen Fällen hat aber bisher unser Staat die Videos von Leuten gegen diese missbraucht? Beweisvideos vor Gericht meine ich nicht, das wäre guter Gebrauch…

      Ich meine Bilder und Videos wie in diesem Fall. Ich fühle mich, als ob ich heute mehr Angst davor haben muss, durch private Videos/Fotos oder Presseaufnahmen öffentlicht bloßgestellt zu werden und die unverhältnismäßigen Konsequenzen tragen zu müssen, als dass mir das der Staat antut, durch Videoüberwachung an jeder Ecke – die ich auch nicht möchte.

      Selbst wenn es rechtlich okay gewesen ist, diese Person mit deutschlandweitem medialen Einfluss prominent darzustellen, dann ist es mMn. dennoch nicht automatisch moralisch okay, dies vor dem Hintergrund der heutigen Gesellschaft zu tun. Damit meine ich das „digitale“ Anprangern, dessen Konsequenzen zum Verlust des sozialen Status bis hin zu Jobverlust etc. führen.

      Die Konsequenzen einer Meinungsäußerung in der heutigen Zeit sind mir bekannt, euch ebenso, denn für uns ist das Internet kein Neuland.

      Viele Grüße aus Kanada
      Rainer Datenschutz (Klarname gerne bei einem Bier in einer Bar, aber nicht im Internet)

      P.S.
      Neben Videoüberwachung, Neonaziaufmärsche möchte ich auch nicht!

      1. „Selbst wenn es rechtlich okay gewesen ist, diese Person mit deutschlandweitem medialen Einfluss prominent darzustellen, dann ist es mMn. dennoch nicht automatisch moralisch okay, dies vor dem Hintergrund der heutigen Gesellschaft zu tun. Damit meine ich das „digitale“ Anprangern, dessen Konsequenzen zum Verlust des sozialen Status bis hin zu Jobverlust etc. führen.“

        Doch, es ist sogar eine Pflicht der Medien das zu tun! Denn Leute wie der Hutbürger wollen verhindern dass es diese Freiheit für die Medien gibt.

        1. Sorry, aber das ist doch wohl unredlich argumentiert.

          Du unterstellst dem Hutbürger „er wolle verhindern, dass es diese Freiheit für die Medien gibt“, ohne dies auch nur ansatzweise zu begründen. Diese Unterstellung reicht dann aus, ihm das Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) zu entziehen. Du entscheidest nach eigenem Gusto, welche Grundrechte einem anderen Bürger zustehen ? So funktioniert Demokratie gerade nicht!

          Immerhin gibt es auch hier im Forum eine verschieden begründete, stark vertretene Meinung, dass in diesem konkreten Fall das Persönlichkeitsrecht dem Presserecht vorgeht.

          Und genau um diesen hochkomplexen Sachverhalt zu klären, war die polizeiliche Vernehmung und Sachverhaltsaufklärung in nur 45 Minuten absolut angemessen. Es müssen ja rechtlich beide Seiten angehört werden. Da stellt sich doch eher die Frage, ob hier nicht das Fernsehteam eine Situation provoziert hat, um sich als Opfer von Polizeimassnahmen zu gerieren. Also wer gefährdet hier die Pressefreiheit?

  2. Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn tragen in Hamburg ab sofort Körperkameras, sog. Bodycams. Auch hierzu hat sich der Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, geäußert:

    (…) “Für Polizisten wurde dafür eine spezielle Rechtsgrundlage im Gesetz zur Datenverarbeitung durch die Polizei geschaffen. Außerdem haben Behörden besondere Hoheitsbefugnisse. Das alles gelte für private Sicherheitskräfte, wie die der Deutschen Bahn, nicht, sagt Caspar. ‚Für sie gilt die Datenschutzgrundverordnung, nach der die Anforderungen, im Gegensatz zum Polizeirecht, nicht automatisch von einem Über-Unterordnungsverhältnis ausgehen.’“ (…) (taz Hamburg, 31.08.18)

  3. Gesichtserkennung nur für Linke Demos wichtig, Rechte Demonstranten wie in Chemnitz sind dem VS schon bekannt.

  4. Sieht so aus, als ob Videoüberwachung in der Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich ist. Dann ist sie gut und angemessen. Fakt ist, der Frieden in unserer Gesellschaft ist gestört und das muss so schnell wie möglich beendet werden. Bei den „Nachrichten“ der Mainstreammedien und allen möglichen Möchte gern Journalisten ist Kontrolle der Fakten anhand von Videos besser.

  5. Hat nicht irgendjemand Ahnung wie man diese Gesichtserkennung umgehen kann? Es gab doch mal eine Brille als Prototyp die Infrarotlicht aufs Gesicht oder quer durch die Gegend scheinen lässt sodass die Kameras das Gesicht nicht richtig erkennen können. Wär ja schön wenn es eine billige massentauglich Methode geben würde wie man die Gesichtserkennung nutzlos macht. Das is nicht wirklich die Lösung des Problems, aber die Gesichtserkennung wird wohl in naher Zukunft eher ausgebaut als abgebaut.

    1. Nachtrag:

      Sowas meine ich:

      https://youtu.be/LRj8whKmN1M

      https://youtu.be/eaIIswjQ8OA

      natürlich könnte man sein Gedicht verdecken aber damit fällt man am Bahnhof oder anderen stellen wo überwacht wird auf. Eine Infrarotbrille erkennt der Mensch nicht sondern erst die Kamera. Außerdem gilt für Demos ein Vermummungsverbot was das tragen einer solchen Brille aber nicht betreffen würde

      1. Ohne aufzufallen bzw. sich strafbar zu machen so gut wie aussichtslos. Zudem könnte Sie das Tragen einer „Infrarotbrille“ für die KI erst recht interessant machen und eine Personenkontrolle einleiten.

        Sie merken selbst. Die Schlinge zieht sich immer weiter zu, Stück für Stück.

  6. Die könnten im Video-Material auch die Tauben und Spatzen zählen (die verschwinden nämlich gerade aus dem Stadtbild) – das wäre mal sinnvoll. Stattdessen verschwenden sie gewaltige Mengen an Geld, Technik und Arbeitskraft um Gespenster zu jagen. Tschüss Terra.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.