Überwachung

Kritik an G20-Gesichtserkennung: „Neue Dimension staatlicher Ermittlungs- und Kontrolloptionen“

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bewertet die Gesichtserkennung nach den Gipfelprotesten vom vergangenen Jahr in einer Stellungnahme als „datenschutzwidrig“. Die Polizei hatte im vergangenen Jahr 17 Terabyte Bild- und Videomaterial in eine eigens eingerichtete Datenbank zur biometrischen Suche überführt. Caspar nennt das eine „Herrschaft über Bilder“.

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Soko „Schwarzer Block“: Hamburger Datenschutzbeauftragter hält Gesichtserkennung für rechtswidrig

Seit einigen Jahren forscht die Hamburger Polizei an Gesichtsanalysesoftware, nach dem G20-Gipfel kam diese erstmalig zum Einsatz. Die Technik greift auf die beim BKA geführte bundesweite INPOL-Datei zu. Die Erkennungsraten sind mickrig, trotzdem soll das System in Hamburg dauerhaft zur „Abarbeitung von Großereignissen“ genutzt werden.

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