Öffentlichkeitsfahndung
-
Öffentlichkeitsfahndungen: Wanted Dead or Alive
Wann darf die Polizei mit einem Foto an die Öffentlichkeit gehen? (Symbolbild) Öffentlichkeitsfahndungen: Wanted Dead or Alive Eigentlich gibt es hohe Hürden dafür, wenn die Polizei mit einem Foto öffentlich nach Tatverdächtigen fahnden will. Doch zum einen setzen manche Öffentlichkeitsfahndungen auch für kleine Delikte ein, zum anderen stammen die Regeln dafür aus einer Zeit vor großen sozialen Medien. Athena Möller kritisiert im Grundrechte-Report 2026, dass sich trotz guter Vorschläge daran nichts ändert.
-
Kritik an G20-Gesichtserkennung: „Neue Dimension staatlicher Ermittlungs- und Kontrolloptionen“
Die von der Hamburger SOKO „Schwarzer Block“ eingesetzte Software "Videmo 360" führte bislang zur Identifizierung von drei Personen. Kritik an G20-Gesichtserkennung: „Neue Dimension staatlicher Ermittlungs- und Kontrolloptionen“ Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar bewertet die Gesichtserkennung nach den Gipfelprotesten vom vergangenen Jahr in einer Stellungnahme als „datenschutzwidrig“. Die Polizei hatte im vergangenen Jahr 17 Terabyte Bild- und Videomaterial in eine eigens eingerichtete Datenbank zur biometrischen Suche überführt. Caspar nennt das eine „Herrschaft über Bilder“.
-
: Soko „Schwarzer Block“: Hamburger Datenschutzbeauftragter hält Gesichtserkennung für rechtswidrig
Die Soko hat mit der Software "Videmo360" 341 Recherchen zur Gesichtserkennung durchgeführt, in 95 Fällen in der INPOL-Datei. Nur drei Personen wurden identifiziert. : Soko „Schwarzer Block“: Hamburger Datenschutzbeauftragter hält Gesichtserkennung für rechtswidrig Seit einigen Jahren forscht die Hamburger Polizei an Gesichtsanalysesoftware, nach dem G20-Gipfel kam diese erstmalig zum Einsatz. Die Technik greift auf die beim BKA geführte bundesweite INPOL-Datei zu. Die Erkennungsraten sind mickrig, trotzdem soll das System in Hamburg dauerhaft zur „Abarbeitung von Großereignissen“ genutzt werden.