Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Privatsphäre von Internetnutzer:innen. Das Gericht erklärte in einer heute veröffentlichten Entscheidung, dass Website-Besucher:innen aktiv in die Sammlung ihrer Daten einwilligen müssen. Im Vorhinein gesetzte Häkchen für die Einwilligung in die Datensammlung über Cookies seien nicht wirksam, urteilte der EuGH.
Das Gericht setzte Cookies in dem Urteil eine deutliche Schranke. „Es macht insoweit keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht“, teilte der EuGH mit. „Das Unionsrecht soll den Nutzer nämlich vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre schützen, insbesondere gegen die Gefahr, dass ‚Hidden Identifiers’ oder ähnliche Instrumente in sein Gerät eindringen.“
Das EU-Gericht entschied über eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den Gewinnspielanbieter Planet49. Die Firma hatte sich in ihren Nutzungsbedingungen für ein Gewinnspiel nicht nur das Recht zur Weitergabe von Daten an dutzende Drittfirmen zusichern lassen, sondern das Zustimmungskästchen für Tracking-Cookies vorausgefüllt.
Der Verbraucherverband fragte das Gericht, ob eine solche Einwilligung erlaubt sei. Er wollte außerdem wissen, ob Anbieter ihre Nutzer:innen über die Funktionsdauer eines Cookies und den Zugriff darauf durch Dritte informieren müssen. Das Gericht stellte klar: Das ist der Fall.
Deutschland will auf das Urteil reagieren
Das Urteil hat Auswirkungen für Deutschland: Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet eine Änderung des Telemediengesetzes vor. Der Gesetzgeber möchte abgestimmt auf das EuGH-Urteil festlegen, wie deutsche Seitenbetreiber mit Cookies umgehen müssen. Einen Entwurf will das Ministerium noch im Herbst vorlegen.
Die Entscheidung bedeutet aber nicht das Ende des Cookie-Banners. Das Gericht stoppt zwar die Zustimmung per vorangekreuztem Häckchen, Tracking durch Cookies bleibt aber grundsätzlich erlaubt. Das Gleiche gilt für andere Formen, Nutzer:innen im Netz zu verfolgen, etwa Tracking-Pixel, Plug-Ins, Schnittstellen und Browser-Fingerprinting.
Viele Websites erlauben über Cookies Tracking durch Google und Facebook. Eine Untersuchung des Datenschützers Matthias Eberl ergab zuletzt etwa, dass viele deutsche Nachrichtenseiten und Verlagsangebote Daten von Nutzer:innen an Facebook weitergeben.
Abhilfe schaffen kann strengerer Datenschutz. Die EU-Staaten debattieren seit längerem die ePrivacy-Verordnung, die den Schutz der Privatsphäre zur Standardeinstellung machen soll.
Allerdings verschleppen bisher die EU-Mitgliedstaaten im Rat die Reform, sie wollen die Vorschläge des EU-Parlaments verwässern. Um Nutzer:innen im Netz zu schützen, wird es beherzte Schritte der Gesetzgeber brauchen.
