Die Ruhr-Universität Bochum hat heute den Zwischenbericht zur größten Polizeigewalt-Studie (PDF) veröffentlicht, die je in Deutschland durchgeführt wurde. Insgesamt wurden 3.375 Fälle mutmaßlich rechtswidriger oder übermäßiger Polizeigewalt analysiert. Wie immer bei Befragungen von Betroffenen bildet dieser Ausschnitt deren Einschätzungen und Bewertungen ab und nur in wenigen Fällen gerichtlich festgestellte Sachverhalte.
In 55 Prozent der erfassten Fälle fand die Polizeigewalt bei einer Demonstration oder politischen Aktion statt, bei 25 Prozent auf einer Großveranstaltung oder einem Fußballspiel, die restlichen 20 Prozent verteilen sich über andere Kontaktsituationen mit der Polizei.

In 54 Prozent der Fälle eskalierte die Situation in weniger als zwei Minuten vom ersten Kontakt bis zu der berichteten Gewaltausübung. Das galt vor allem für Großveranstaltungen wie Demonstrationen und Fußballspiele, aber auch für Maßnahmen wie Fest- und Ingewahrsamnahmen, Wohnungsdurchsuchungen und Straßenverkehrskontrollen außerhalb von Großveranstaltungen, heißt es in der Studie.
Am häufigsten kam es zu Schlägen und Stößen sowie dem Einsatz von Reizgas (Pfefferspray). Dabei berichteten mehr als zwei Drittel der Befragten von physischen Verletzungen. 19 Prozent der Betroffenen gaben an, schwere Verletzungen erlitten zu haben, zum Beispiel Knochenbrüche, schwere Kopfverletzungen und innere Verletzungen.
Straflosigkeit und Dunkelfeld
Zu einem Strafverfahren gegen die beteiligten Beamten kam es nur in 13 Prozent der berichteten Fälle. Bei Einsätzen außerhalb von Großveranstaltungen war das mit 22 Prozent noch häufiger der Fall als im Durchschnitt; auch im Bereich Fußball und andere Großveranstaltungen lag die Zahl darüber (16 Prozent). Hingegen wurde bei Fällen im Zusammenhang mit Demonstrationen und politischen Aktionen deutlich seltener ein Strafverfahren eingeleitet, nämlich nur in neun Prozent der Fälle.
Ein Strafverfahren kann von Amts wegen eingeleitet werden oder die betroffene oder eine andere Person müsste den Vorfall anzeigen. Dass Betroffene so selten Anzeige erstatten, liegt der Studie zufolge daran, dass sie davon ausgehen, dass Polizeibeamt:innen „bei einer Strafanzeige nichts zu befürchten hätten“.
Die Autor:innen der Studie leiten ein Dunkelfeld von 86 Prozent ab. In den Fällen, in denen das Verfahren wegen körperlicher Gewaltanwendung geführt wurde, wurde nach Angaben der Befragten in sieben Prozent der Fälle Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt, beziehungsweise erlassen. Die Einstellungsquote betrug 93 Prozent, wobei Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts dominierten.
Bei Fällen im Rahmen von Demonstrationen/politischen Aktionen und Fußballspielen/anderen Großveranstaltungen war die mangelnde Identifizierbarkeit der handelnden Beamt:innen der häufigste Grund für die Einstellung des Strafverfahrens. Seit Jahren fordern Bürgerrechtsorganisationen deswegen eine Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen.
