Polizeigesetze: Brandenburg ist nicht Kalabrien

Auch Brandenburg bekommt ein neues Polizeigesetz. Erstmals könnte hier die Linkspartei die Einführung von Staatstrojanern mittragen. Bei der Sachverständigenanhörung kam heraus, dass die Polizei die Spähsoftware eher gegen Viehdiebe als Terroristen einsetzen würde. Wir haben die besten Zitate gesammelt.

Nicht Brandenburg, sondern Scilla in Kalabrien (Italien). CC-BY-NC-ND 2.0 mrholle

Der gemeinsame Entwurf der rot-roten Landesregierung für ein neues Polizeigesetz in Brandenburg liegt vor. Am Mittwoch lud sich der zuständige Innenausschuss fünf Jurist:innen als Sachverständige ein. Außerdem durften vier Polizisten vortragen. Das Interesse war groß, mindestens 35 Zuschauer:innen saßen im Saal, unter ihnen Aktivist:innen vom NoPolGBbg-Bündnis.

Das Polizeigesetz könnte noch vor der Landtagswahl im Herbst verabschiedet werden, obwohl es eine ganze Menge Sprengstoff enthält: Derzeit streiten sich Politiker:innen von SPD und Linke um Aspekte wie den heimlichen polizeilichen Wohnungseinbruch und den Einsatz von staatlicher Spähsoftware bei bloßem Verdacht auf eine terroristische Straftat. Eine brandenburgische Besonderheit: Im Unterschied zu anderen Bundesländern könnte hier nicht nur das Handy der verdächtigten Person gehackt werden, sondern auch das ihrer Freund:innen und Bekannten.

Unverständnis erntet die Landesregierung für die Idee, den Einsatz von Explosivmitteln durch die Polizei zu erlauben. Das gibt es bisher nur in Bayern und Baden-Württemberg. Auch die sogenannte Präventivhaft soll drastisch angehoben werden, weit über den bundesweiten Durchschnitt. Künftig könnten damit Personen, die im Verdacht stehen, eine terroristische Straftat begehen zu wollen, bis zu einen Monat eingesperrt werden. Zum Vergleich: In Berlin sind derzeit vier Tage Gewahrsam möglich. Von „ausgewogenen und verhältnismäßigen“ Neuregelungen kann also nicht per se die Rede sein.

Wir haben die besten Zitate aus der Sachverständigenanhörung gesammelt.

Geladene Experten während der Anhörung. - Alle Rechte vorbehalten Landtag Brandenburg

Viehdiebe statt Terroristen

In einem Punkt waren sich nahezu alle Anwesenden einig: Brandenburg ist ein kleines Bundesland mit begrenzten Ressourcen und einer niedrigen Wahrscheinlichkeit, Ziel eines terroristischen Anschlags zu werden. Brandenburg sei eben nicht Kalabrien, die italienische Hochburg organisierter Kriminalität, so Thomas Bode, der brandenburgische Vorsitzende des Bunds deutscher Kriminalbeamter (BDK).

Wenn die brandenburgische Polizei in Ermittlungen an ihre Grenzen komme, dann sei der Grund oft Viehdiebstahl. Das betonen mehrere Abgeordnete in ihren Anmerkungen und Fragen. Und wenn Brandenburgerinnen und Brandenburger sich um das Wohl ihrer Kinder sorgen, dann zumeist wegen der Gefahr durch Drogenkonsum.

Doch daraus lassen sich durchaus sehr verschiedene politische Konsequenzen ziehen.

Option Eins: Handys von Viehdieben und Hooligans hacken

Die geladenen Vertreter der Polizei folgern daraus, dass technische Überwachungsinstrumente noch häufiger und auch bei normalen Ermittlungen zum Einsatz kommen sollten. Das ist bisher nicht vorgesehen und widerspricht dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Gesetzentwurf der Regierung ist das heimliche Hacken von Handys zum Mitlesen von verschlüsselter Kommunikation beschränkt auf die Person, die im Verdacht steht, eine terroristische Straftat begehen zu wollen, sowie deren Begleit- und Kontaktpersonen.

Klaus Kandt, ehemaliger Polizeipräsident Berlins sagt:

Ich würde mir wünschen, dass nicht nur Terrorismus Anlass für ein neues Polizeigesetz ist, sondern dass hier ganzheitlich angegangen wird.

Und Jörg Göhring von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg spezifiziert: Eine „Erweiterung [der Quellen-TKÜ] auf organisierte und bandenmäßige Kriminalität“ wäre wünschenswert. Der Ausdruck „ganzheitlich“ wird hier ins Absurde geführt, meint nämlich nichts anderes, als eigentliche Ausnahmeregelungen großflächig anzuwenden. Der Vorsitzende des BDK Brandenburg, Thomas Bode, begründet den Wunsch nach dem standardmäßigen Einsatz von Spähsoftware bei polizeilichen Ermittlungen so:

Ich sehe keinen Unterschied, von wem jemand eine Kugel in den Kopf bekommt: Ob Taliban oder Rocker.

Und Nils Kößler von der Polizei Hessen fügt mit Blick auf die Meldeauflage hinzu: „[Man] muss daran denken, dass morgen oder übermorgen andere Fälle“ einen Einsatz nötig machen, etwa „Gewaltexzesse bei Fußballspielen“. Ziel müsse deshalb sein, „in die Gedankenwelt dieser Person einzudringen“, so der ehemalige Berliner Polizeipräsident Kandt.

Dass die Herren von der Polizei so unverblümt über den (verfassungswidrigen) Einsatz von staatlicher Spähsoftware bei Eigentumsdelikten spekulieren, ist bemerkenswert. Schließlich war man in Bayern, NRW und Niedersachsen stets darum bemüht, den absoluten Ausnahmecharakter der neuen Maßnahmen zu betonen.

Keine Unterstützung findet hingegen der geplante Einsatz von Explosivmitteln durch die Polizei. Selbst der Vertreter der GdP, Jörg Göhring, sagt, dies sei eine „militärische und keine polizeiliche Maßnahme“, denn „Handgranaten mit Splitterwirkung dienen der Tötung, nicht der Festnahme“. Die Polizeigewerkschaft lehnt diese Maßnahme ab, so wie alle anderen Experten auch.

Option Zwei: Spezialisten vom Bund dranlassen

Die in Berlin arbeitenden Juristen Ulf Buermeyer und Clemens Arzt sowie der Brandenburger Juraprofessor Fredrik Roggan sind sich einig: Es gibt schlicht keinen Bedarf für den Einsatz von heimlicher Spähsoftware durch die Polizei. Roggan begründet das juristisch und verweist auf die Problematik sogenannter „Doppelfunktionalmaßnahmen“.

Buermeyer zieht Beispiele aus der Praxis heran. Seiner Erfahrung nach sitzen die Profis für Terrorismus beim Bundeskriminalamt (BKA). In einem föderalen System gebe es keinen Grund, die brandenburgische Polizei mit sehr seltenen und fehlerbehafteten Fällen technischer Überwachung zu beauftragen. Die entstehenden Mehrfachzuständigkeiten sollte man besser vermeiden. Er verweist stattdessen auf Expertise und Ressourcen beim Terrorismus-Abwehrzentrum und beim BKA. Die Polizist:innen sollten entsprechende Fälle schlicht an die Generalanwaltschaft weitergeben.

„Es ist zwar schon alles ermittelt, aber noch nicht von jedem“, fasst Buermeyer seine Kritik zusammen. Er fordert den Landtag auf, Sicherheitspolitik „kein Platz für regionale Eitelkeiten“ sein zu lassen. Zudem warnt er vor den Kollateralschäden für die IT-Sicherheit:

„Es gibt keine guten Lücken für Polizei und böse Lücken für Cyber-Kriminelle: Es gibt nur Sicherheitslücken. […] Man gewinnt möglicherweise etwas an Sicherheit dazu, man verliert aber auch etwas.

Stattdessen brauche es eine „gesamtgesellschaftliche Anstrengung für Cyber-Sicherheit“.

Zur Frage des heimlichen Durchsuchens von Wohnungen stellt Clemens Arzt nachdrücklich fest, dass die geplante Legalisierung einen „Dammbruch“ darstelle. Damit schafft er es in die lokalen Schlagzeilen. Buermeyer ergänzt, dass der polizeiliche Wohnungseinbruch zum Anbringen von Spähsoftware nicht notwendig sei, dafür gebe es andere Wege.

Rot-Rot entscheidet

Mit seltener Einigkeit stellten Polizisten und Juristen in dieser Anhörung klar: Es gibt keinen Bedarf für neue (technische) Instrumente zur Überwachung von vermeintlichen terroristische Gefährdern durch die brandenburgische Polizei. Für den Gesetzgeber gibt es folglich zwei Optionen: Entweder ein Großteil der Neuregelungen zur Überwachung sind überflüssig oder sie sind erst praktisch anwendbar, wenn sie derart ausgeweitet würden, dass sie auch auf vermeintlich gewaltbereite Fußballfans und Viehdiebe, also auf Alltagskriminalität, anwendbar wären.

Die Mitglieder des Innenausschusses haben nun die Chance, den Gesetzentwurf nachzubessern. Sie könnten die ganz konkreten Forderungen aus den Stellungnahmen der Juristen umsetzen, beispielsweise ein Einsichtsrecht für Betroffene zu Aufnahmen von Bodycams und die Streichung bzw. Beschränkung von staatlicher Spähsoftware auf bereits bekannte Sicherheitslücken sowie die Herabsetzung der Höchstdauer des präventiven Gewahrsams.

In einer ersten Pressemitteilung schreibt die SPD-Abgeordnete Gossmann-Reetz: „Wir werden diese Vorschläge jetzt auswerten und beraten, welche Änderungen wir an dem Gesetz noch vornehmen wollen.“ Vorbild könnte hier die Landesregierung in NRW sein, die ihren ersten Entwurf für ein Polizeigesetz nach harscher Kritik von Experten überarbeitet und erneut zur Diskussion gestellt hat. Im September wird in Brandenburg gewählt.

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22 Ergänzungen

  1. Es ist erschreckend, daß die Befugnisse der PolizeimitarbeiterInnen erweitert werden. Wir sind eine Künstlerfamilie und wohnen in Oberhavel und sind seit Jahren dem Amtsmissbrauch einzelner PM ausgesetzt, was bis zu Falschaussagen von den PM inszenierten Gerichtsverfahren geht.

  2. Dass Rot-Rot diese Gesetz nur diskutierte ist schon hart. Da gab es den RotenAdler-Trojaner, wie auch die Hausdurchsuchung bei ABWESENHEIT der Bewohner der Wohnung. Unter all den krassen Polizeigesetzen, die in den vergangenen Jahren verabschiedet wurden, ist das das Sahnehäubchen.

    1. Was würde es verbessern wenn du da wärst? Wenn du nicht zu Hause bist, ist es halt doof weil du dich nicht verplappern kannst und die ED-Behandlung auch ausfällt, aber durchsucht wird trotzdem. Imho würde ich nicht gerne zu Hause sein wollen…

      1. Ehrlich jetzt? Wenn man zuhause ist, kann man einen Zeugen benennen und seinen Anwalt kontaktieren und damit die Rechtmäßigkeit feststellen. Man kann überprüfen, dass nur das durchsucht wird, was im Beschluss auch angegeben ist. Man kann verhindern, dass Beamte Beweise platzieren.

        Also ich finde durchaus, dass das einen deutlichen Unterschied macht. Nicht jede Durchsuchung ist rechtmäßig und verhältnismäßig und nicht jeder der durchsucht wird ist automatisch schuldig. Es trifft nicht immer die richtigen.

  3. Es ist erschreckend, daß die Befugnisse der PolizeimitarbeiterInnen erweitert werden. Wir sind eine Künstlerfamilie und wohnen in Oberhavel und sind seit Jahren dem Amtsmissbrauch einzelner PM ausgesetzt, was bis zu Falschaussagen von den PM inszenierten Gerichtsverfahren geht.

    1. Insgesamt geht es bei den neuen Befugnissen um Ausspähen im Bereich der AI: Facereading, Emotionalreading, Bewegungsvorhersage, Vorhersage wann was, womit wo eingekauft, autogrfahren,…. Speicherung dieser Daten personenbezogen per Click auf Face/Body. Eine Voraussage und eine Verhaftung etc aufgrund der Voraussage waren noch nicht moeglich.

  4. Na herzlichen Glückwunsch. Wenn der Verfolgungsdruck und die technischen Maßnahmen in Brandenburg zukünftig am geringsten sind, wird dies auch der geneigte Straftäter erkennen. Also ab nach Brandenburg.

  5. Jedes Polizeigesetz verstößt so schon gegen Artikel 11 EU Menschenrechte und ein Srafbefehlsverfahren sowieso.

    1. @ Tilobi
      Kannst Du diese schräge These auch wenigstens ansatzweise irgendwie begründen?

      Dazu solltest Du erst mal klären, ob Du die Europäische Menschenrechtskonvention meinst oder die EU Grundrechtecharta. Erstere behandelt in Art 11 die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit , jene behandelt in Art 11 die Meinungs- und Informationsfreiheit.

  6. Anfang November letzten Jahres berichtete die taz, dass Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) auch deshalb eine Verschärfung des brandenburgischen Polizeigesetzes plane, weil er sich – mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl ’19 – “(…) …nicht von der Opposition aus CDU und AfD rechts überholen lassen. (…)“ möchte. Kritiker dieses Vorhabens machten bereits damals auf die positive polizeiliche Kriminalitätsstatistik Brandenburgs aufmerksam.
    Sollten derartige “wahlkampftaktische Manöver“ – zu Lasten von Grund- und Bürgerrechten – künftig Schule machen?

    https://www.taz.de/!5544878/#bb_message_3707592

    1. Hallo Tim, danke dir für den Verweis! So wie ich das sehe, ist es allerdings kein wörtliches Zitat von Schröter (sondern eine Interpretation des Autors).
      Am Dienstag findet die nächste Pressekonferenz in Potsdam statt, mal sehen was SPD und Linke dann sagen werden…

  7. @ Tilobi
    Kannst Du bitte Deine schräge Behauptung mit Argumenten untermauern?

    Ganz nebenbei: Art 11 EMRK (europ Menschenrechtskonvetion) beschäftigt sich mit der Versammlungs-und Vereinigungsfreiheit. Art 11 mit der Meinungs- und Informationsfreiheit. Da leuchtet die Beziehung zum Polizeireicht und zum Strafbefehlsverfahren nicht unmittelbar ein.

        1. @herbert, jede Vorbeugemassnahme und das sogenannte prediktive policing betrachtet jeden als Täter, egal ob er was machen wird, oder was gemacht hat. Dies ist nicht hinnehmbar. Das Strafbefehlsverfahren nach Pargraph 407 StPO bei dem man bestraft wird ohne Verhandlung, verstößt dermaßen gegen GG und Menschenrechte, das es als nichtig angesehen werden muss.

          1. @ Tilobi
            Sorry, aber das ist hanebüchener Unsinn.

            1) Eine Vorbeugemassnahme ist schon das Abschließen der Haustür. Damit drücke ich implizit – aber nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet – aus, jedem anderen zuzutrauen, unerlaubt in mein Haus eindringen zu wollen. Das ist eine aus ERfahrung sehr wohl anzuempfehlende Vorsichtsmaßnahme. Ebensowenig richtet sich „predictive policing“ gegen eine Person. Es ist eine Massnahme ohne Eingriff in Rechte von Bürgern. Was sollte daran rechtlich unzulässig sein?

            2) Art 11 Menschenrechte lautet: „Niemand darf als schuldig bezeichnet werden, solange nicht seine Schuld bewiesen ist. Wird jemand einer Straftat beschuldigt, hat er das Recht, seine Unschuld zu beweisen. Niemand darf für etwas verurteilt werden, das zur Zeit der Tat noch nicht strafbar war.“

            Das Strafbefehlsverfahren verstößt in keinem Punkt dagegen. Insbesondere steht da nicht etwa, dass einer Verurteilung immer eine mündliche Verhandlung vorauszugehen hätte. Das Strafbefehlsverfahren ist gegenüber einer Hauptverhandlung das für den Angeschuldigten „mindere Mittel“. Er muss sich nicht einer öffentlichen Hauptverhandlung aussetzen, sondern darf sich im schriftlichen Verfahren verteidigen. Im Zweifel kann er gegen jeden Strafbefehl Einspruch einlegen und bekommt dann seine mündliche Verhandlung. Daraus einen Verstoß gegen Menschenrechte abzuleiten, ist völlig abwegig.

  8. „Mit seltener Einigkeit stellten Polizisten und Juristen in dieser Anhörung klar: Es gibt keinen Bedarf für neue (technische) Instrumente zur Überwachung von vermeintlichen terroristische Gefährdern durch die brandenburgische Polizei.“
    So ist es. Dieser Gesetzentwurf ist politischer Aktionismus ohne Sinn und Verstand. Möglicherweise wollen diese Leute die Polizei für Dinge instrumentalisieren, für die sie nicht zuständig ist und sein kann?

    Nebenbei ist es garnicht so einfach in fremde IT-Systeme ohne direkten Zugang einzubrechen. Deshalb wohl der Wunsch nach „polizeilichem Wohnungseinbruch“. Und auch das ist grober Unfug. Der Terrorist von Welt und auch diverse Strukturen der Organisierten Kriminalität werden sich so nicht dingfest machen lassen.

    Nebenbei angemerkt spielten bei den wenigen terroristischen Verbrechen in Deutschland, wie dem Weihnachtsmarkt-Anschlag eines Anis Amri, staatliche Stellen eine dubiose Rolle. Womöglich soll das zu Recht weit verbreitete sehr hohe Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei geschädigt werden?

    Auch dieser Gesetzentwurf macht, egal aus welcher Richtung man ihn beleuchtet, keinen Sinn.

    1. “Dieser Gesetzentwurf ist politischer Aktionismus ohne Sinn und Verstand.“

      Am staatlichen Gewaltmonopol vorbei…

      Dieser Aussage (o. a. Zitat) stimme ich gerne zu! In Brandenburg scheint sicherheitspolitisch so einiges möglich zu sein, was in anderen Bundesländern (noch) undenkbar ist:
      Am 12.11.18 haben die Landespolizei und die Sicherheitswirtschaft einen Kooperationsvertrag für das Bundesland Brandenburg abgeschlossen. Dieser Kooperationsvertrag ermöglicht es private Sicherheitsdienste in polizeiliche Fahndungsmaßnahmen einzubinden; laut dem Landespolizeipräsidenten haben die “Privaten“ hierbei so gar “Zugriffsrecht“!
      Die Rechtsgrundlage/ Befugnisnorm hierfür soll der § 127 (1) Strafprozessordnung (vorläufige Festnahme durch Jedermann) bilden.
      Wenn ein Ladendetektiv einen Ladendieb „auf frischer Tat betrifft“ (Befugniskriterium) ist das etwas anderes als wenn ein Wachmann, nach einer Personenbeschreibung, – via Funk, im Auftrag der Polizei – nach einem flüchtigen Straftäter fahndet. Dies ist dem brandenburgischen Landespolizeipräsidenten entweder nicht bewusst oder es ist ihm völlig egal (ich vermute mal eher letzteres)! Außerdem haben wir in der Bundesrepublik Deutschland ein staatliches Gewaltmonopol, welches diese “public private partnership-Fahndungen“ klar verbietet; das staatliche Gewaltmonopol lässt sich weder “aushebeln“, noch peu a peu “aufweichen“.
      Mir persönlich kommt das Bundesland Bandenburg gerade wie ein “Versuchslabor für Grund- und Bürgerrechte“ vor, frei nach dem Motto: Mal schauen, wie weit wir gehen können!

      https://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/kampf-gegen-kriminalitaet-polizei-setzt-jetzt-massiv-auf-private-hilfssheriffs-31598710

  9. Mir fehlt vor allem das Gegengewicht:
    für jedes Stück Befugnis der Polizei mehr, bekomme ich doch sicher ein Stück Verfassungs-Sicherung mehr, also eine Polizei für die Polizei,
    https://www.sueddeutsche.de/politik/polizei-beschwerdestellen-gefordert-1.3511876
    die das, was gerade in Hessen sichtbar wird, korrigiert, bevor wir das Vertrauen ganz verlieren.
    https://www.sueddeutsche.de/politik/basay-yildiz-interview-frankfurt-polizei-rechtsextremismus-1.4286763

    1. Hi Gertrud, danke für den Verweis auf mangelnde Beschwerdestellen bei der Polizei. Was meiner Meinung nach grundsätzlich noch fehlt: IT-Sicherheit als Teil von Innerer Sicherheit begreifen und entsprechende Regelung schaffen, um sie zu schützen.
      Und Clemens Arzt hat in der Anhörung daraufhin gewiesen, dass die seit Mai 2018 geltende EU-Richtlinie zum Datenschutz im Gesetzentwurf gar nicht umgesetzt wird (obwohl das fällig wäre).

      1. hallo, Marie,
        wie ich voriges Jahr bei einer HU(human. union)-Veranstaltung zur EUDSGVO
        gehört habe, aber bitte rechtlich prüfen, „sollen die eu-staaten Polizeirecht , Gerichtswesen, (u. einiges mehr)“ bei
        den Verhandlungen zum EU- datenschutz aus „Souveränitätsgründen“ aus dem Paket ausgeklammert haben.
        M.E. nach würde dort das BDSG weiter gelten.

        carlo caperchiper

        super Dein artikel

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