„Ich bin das Gesicht des Überwachungsstaats“ – Julia Pohlmeier versteht es, die Aufmerksamkeit der Zuhörer*innen zu gewinnen. Pohlmeier arbeitet im Bundeskriminalamt und ist dort als Kriminaldirektorin für Terrorismus zuständig. Anfang Juni war sie als Sachverständige im Landtag Nordrhein-Westfalen, um das neue Polizeigesetz zu bewerten. Nach ihr redet Clemens Arzt und kokettiert: „Ich bin das freundliche Gesicht der Freiheitsrechte“. Arzt lehrt Polizeirecht in Berlin, auch er war als Sachverständiger im Landtag.
Anlass für die Zusammenkunft der Kontrahenten „Überwachungsstaat“ und „Freiheitsrechtler“ sowie fünfzehn weiteren Jurist*innen am 7. Juni ist das neue Polizeigesetz in NRW. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat das Gesetz unter dem verheißungsvollen Namen „Sicherheitspaket I“ vorgelegt. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form durchgehen, dürften Polizist*innen im bevölkerungsreichsten Bundesland zukünftig an mehr Orten in der Düsseldorfer Innenstadt Videokameras installieren, Staatstrojaner auf Handys einschleusen und die Besetzer*innen des Hambacher Forst zur Identitätsfeststellung bis zu einer einer Woche festhalten.
Gesetz auf September verschoben
Gestern gab Innenminister Herbert Reul (CDU) bekannt, dass das Polizeigesetz statt im Juli erst im September in die zweite Lesung in den Landtag kommt. Einen Sachgrund nannte er dabei nicht, sondern gab an, sicherstellen zu wollen, dass das Gesetz rechtssicher sei. Er sagte, bis September das Gesetz „noch besser zu machen, um bei möglichen Prozessen keinen Schaden zu erleiden“. Hier geht es ihm wohlgemerkt nicht darum, Schaden für Freiheitsrechte zu vermeiden, sondern einen Schaden für das Regierungsimage. Denn zuvor hatten die FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen.
Einzig und allein die CDU ist geschlossen dafür
Das Polizeigesetz ist hoch umstritten, dementsprechend widersprüchlich sind die Positionen innerhalb der Parteienlandschaft. Immerhin die Regierungspartei CDU ist vollständig dafür. Der Koalitionspartner FDP hat das Gesetz zwar mit eingebracht, doch die eigene Jugendorganisation der FDP, die Jungen Liberalen, und prominente Vertreter*innen des freiheitsliberalen Flügels wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger üben heftige Kritik.
In der Opposition gibt es ebenfalls Uneinigkeit. Die SPD im Parlament zeigt sich skeptisch, aber offen zur Diskussion, während ihre Jugendorganisation, die Jusos, strikt dagegen sind. Die Grünen sind als einzige Landtagsfraktion Teil des Protestbündnisses „Nein! zum neuen Polizeigesetz NRW“.
Problem und Lösung passen nicht zusammen
Unter den Sachverständigen und Abgeordneten werden die geplanten neuen Befugnisse für die Polizei kontrovers diskutiert.
In der Anhörung wurden fünf Juristen zum Schlüsselbegriff „Gefährder“ bzw. „drohende Gefahr“ befragt, sie alle äußerten erhebliche Bedenken. Die Kritik: Das Problem und die vorgeschlagene Lösung passen nicht zusammen.
Wenn von „drohender Gefahr“ die Rede ist, heißt das: Es droht kein Schaden, sondern es droht eine Gefahr. Die mit dem Begriff verknüpften Maßnahmen dienen jedoch nicht der Aufklärung dieses Gefahrenverdachts, etwa durch Informationserhebung, sondern beinhalten erhebliche Freiheitseinschränkungen für die verdächtigte Person. Die Ableitung einer Gefahrenabwehrmaßnahme aus einem Gefahrenverdacht hält Christoph Gusy, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, für rechtlich fragwürdig. Die Grünen-Abgeordnete Verena Schäffer äußert zudem Zweifel an dem Nutzen, sie sagt gegenüber netzpolitik.org: „Das Festhalten in einer Ausnüchterungszelle wird keinen sogenannten Gefährder an einer Straftat nach seiner Entlassung hindern“
Im neuen Polizeigesetz werden „drohende Gefahr“ und die damit verbunden Maßnahmen nicht nur auf Terrorismus, sondern bereits auf allgemeine Kriminalität im „mittleren Bereich“ angewendet, so Christian von Coelln, Professor für Staatsrecht an der Universität Köln.
Der Staatstrojaner kommt im Herbst
Der schwarz-gelbe Gesetzentwurf sieht auch die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) vor. Damit dürfte die Polizei zukünftig heimlich eine Spionagesoftware („Trojaner“) auf Handys und Tablets installieren, um Nachrichten in Messenger-Diensten wie WhatsApp mitzulesen. Dafür muss die Polizei notwendigerweise Sicherheitslücken ausnutzen.
In der Anhörung im Landtag warf Gusy die Frage auf, ob eine Regelung im Länderpolizeigesetz in der Praxis anwendbar ist. Er verwies auf die bestehende, seiner Meinung nach ausreichende Befugnis in der Strafprozessordnung (StPO). Auch die Grünen-Abgeordnete Verena Schäffer sagt gegenüber netzpolitik.org: „Der einzige Fall, für den eine Regelung im Polizeirecht notwendig ist, ist der einer Geiselnahme.“
Clemens Arzt, Professor mit dem Schwerpunkt Polizeirecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, fordert die Landesregierung auf, den Schutz vor Überwachung für Berufsgeheimnisträger, etwa Beratungsstellen und Journalist*innen, in das Polizeigesetz aufzunehmen. Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) fordert den Schutz vor Überwachung für Anwält*innen.
Dass der für Herbst erwartete überarbeitete Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung die umstrittene Quellen-TKÜ streicht, ist äußerst unwahrscheinlich. FDP und CDU sind fest entschlossen, den Staatstrojaner für die Landespolizei einzuführen, Sachgründe nennen sie dafür nicht. Die Begründung des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden, Marc Lürbke, gegenüber netzpolitik.org lautet stattdessen: „Auch die Polizeigesetze anderer Bundesländer sehen Regelungen zur Quellen-TKÜ vor.“
Viel Skepsis und eine Unterstützerin
Die geladenen Sachverständigen sind allesamt Expert*innen auf den Gebieten Verfassungsrecht und polizeiliche Praxis. Ihre Positionen unterscheiden sich erheblich, aber alle bemühen sich um Differenzierung. Sie üben Kritik, legen Widerspruch ein und benennen ganz konkret Nachbesserungsbedarf. Ihre Stellungnahmen sind hier einsehbar.
Nur Julia Pohlmeier, das selbsternannte Gesicht des Überwachungsstaats, ist völlig begeistert. Sie findet die neuen Maßnahmen allesamt begrüßenswert. Die Einführung der Quellen-TKÜ in NRW nennt sie „absolut notwendig“. Selbst die Bedenken der Polizeigewerkschaftler zur technischen Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit teilt sie nicht.
Als Reaktion auf die massiven Bedenken der sechzehn weiteren Expert*innen hat die schwarz-gelbe Landesregierung die für Mitte Juli geplante Abstimmung verschoben. Nun bleibt abzuwarten, inwiefern die geplanten Befugnisse tatsächlich ihrem Inhalt nach überprüft werden, oder ob Innenminister Reul im September dieselben Beschneidungen der Freiheitsrechte in rechtssicherer Formulierung vorlegen wird. An diesem Freitag und Samstag (22./23. Juni) finden dezentrale Aktionstage in ganz NRW statt. Für den 7. Juli ist eine Großdemo gegen das Polizeigesetz in Düsseldorf angesagt.
