Maßnahmenpaket im BundeskabinettNeun Punkte gegen Rechtsextremismus

Strafbare Inhalte ans BKA melden, das Waffenrecht verschärfen, Beleidigung im Netz härter bestrafen. Mit einem Neun-Punkte-Plan will die Bundesregierung Rechtsextremismus besser bekämpfen. Dem Maßnahmenpaket fehlt noch Konkretes, um es wirklich einzuschätzen.

Anti-Nazi-Graffiti an einer Wand
Andere haben schon früh angefangen, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren. CC-BY 3.0 MichaelBueker

In Halle greift ein Rechtsextremer eine Synagoge an und tötet zwei Menschen, in Kassel wird der Regierungspräsident Walter Lübcke erschossen, andernorts bilden sich rechtsterroristische Gruppen, die den bewaffneten Umsturz planen. Dass rechte Ideologien auf fruchtbarem Boden zu Taten heranwachsen, lässt sich nicht mehr ignorieren, und es sollen auch politische Konsequenzen folgen. „Nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle reagiert die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen“, sagte Innenminister Horst Seehofer heute. Er stellte zusammen mit den Ministerinnen für Justiz und Familie einen Neun-Punkte-Plan vor, den das Bundeskabinett nun verabschiedete.

Die Punkte betreffen ganz unterschiedliche Bereiche. Unter anderem soll das Waffen- und Sprengstoffrecht verschärft werden. Wer Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist, soll keine Waffen mehr besitzen dürfen. Ein anderer Punkt: Wer Sanitäter oder medizinisches Personal in Notfallambulanzen angreift, soll ebenso hart bestraft werden wie jemand, der gegenüber einem Gerichtsvollzieher oder Soldaten gewalttätig wird.

Zentralstelle im BKA für gemeldete Internetinhalte

Der oberste Punkt ist eine Meldepflicht für Diensteanbieter im Internet. Sie sollen strafbare Inhalte mitsamt der IP-Adresse des Urhebers an eine noch einzurichtende Zentralstelle im Bundeskriminalamt weiterleiten. Dahinter steckt eine Ausweitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Bisher müssen nach dem NetzDG derlei Inhalte wie Volksverhetzung oder Drohungen gelöscht werden, eine verpflichtende Verfolgung der Taten war nicht vorgesehen. Es betrifft bisher auch nur Plattformen, die in Deutschland mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben, darunter fallen etwa Twitter, Facebook oder YouTube. Ob das reicht oder ausgeweitet werden soll, will die Regierung prüfen.

Ob das sinnvoll und effektiv ist bezweifelt unter anderem FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser: Die Anzeigepflicht werde Hasskriminalität nicht effektiv bekämpfen, die geringe Wahrscheinlichkeit von Verurteilungen bei angezeigten Fällen sei ein Problem. Der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz merkt außerdem an, dass die Staatsanwaltschaften dann entsprechend mehr Personal bräuchten: „Sonst führt es dazu, dass sich die Akten stapeln, aber die Staatsanwältin XY kann nicht mehr Fälle am Tag bearbeiten.“

Vage Pläne für Melderechtsänderung

Hetzposts, Aufrufe zu Straftaten und Beleidigungen im Internet sollen außerdem härter bestraft werden: „Den Tatbestand der Beleidigung werden wir an die Besonderheiten des Netzes anpassen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere dessen unbegrenzte Reichweite und die aufgrund vermeintlicher Anonymität oft sehr aggressive Begehungsweise“, heißt es im Maßnahmenpaket.

Eine häufig geäußerte Forderung im Zusammenhang mit Todeslisten und Drohungen war es auch, Auskunftssperren bei Melderegistern zu vereinfachen. Die Hürden, bei Meldeämtern Adressen von beliebigen Personen zu erfragen, sind niedrig. Betroffene müssen bisher eine „Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit“ nachweisen, um die Weitergabe zu verhindern. Im Neun-Punkte-Plan steht nun: „Wir werden gesetzliche Änderungen im Melderecht umsetzen, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten.“ Welche Änderungen genau das sind, ist nicht ausgeführt. Die Bremer Datenschutzbeauftragte plädierte bereits im Juli dafür, zum einen die Hürden für eine Auskunftssperre zu senken, die notwendige zweijährliche Verlängerung abzuschaffen und zum anderen Betroffene zu informieren, wenn jemand Auskunft über sie erhalten hat.

Kritik aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik

„Die Maßnahmen konzentrieren sich fast ausschließlich auf Sicherheitspolitik“, sagte Farhad Dilmaghani Zeit Online. Er ist Vorsitzender des Vereins DeutschPlus und kritisierte auch, dass Innenminister Seehofer zwar innerhalb weniger Wochen seinen „Masterplan Migration“ erarbeitete, während man auf einen „Masterplan gegen Rechtsextremismus“ Jahre warten müsse.

Dem Politikwissenschaftler Dierk Borstel fehlen Pläne zur Deradikalisierung, die Maßnahmen beschränken sich seiner Meinung nach fast ausschließlich auf Repression. „Repression allein führt zu immer neuen Ausweichbewegungen. Gerade im Netz ist dieses Rennen durch das Löschen von Beiträgen nicht zu gewinnen. Auch Rechtsextremisten sind technisch versiert und finden bald einen anderen Weg“, sagte er dem WDR.

Frida Thurm kommentiert bei Zeit Online, das Paket enttäusche. Viele Punkte beträfen das, „was zu tun ist, wenn es eigentlich schon zu spät ist – wenn Rechtsextreme zur Gewalt entschlossen sind und aufgehalten werden müssen“.

Um die Maßnahmen wirklich zu beurteilen, wird es auf konkrete Umsetzungsvorschläge ankommen. Eine Änderung im Melderecht klingt gut, aber ein einzelner Satz dazu gibt noch keinen Einblick, was daraus wirklich wird. Dass das NetzDG Schwächen hat und überarbeitet werden muss, ist schon lange Konsens. Aber wie die Meldepflichten für Diensteanbieter aussehen sollen, ob das rechtlich sauber gestaltet werden kann? Lässt sich auf Grundlage der neun Punkte längst nicht einschätzen. Und dann fehlen da noch die Maßnahmen, auf die sich Bundes- und Länderinnenminister vor zwei Wochen geeinigt haben. In ihnen steckt noch mehr Konfliktpotential. Identifikationspflicht von Plattformnutzern und Staatstrojaner für den Verfassungsschutz sind nur zwei davon.

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