CDU: Kampf gegen Rechtsextremismus bedeutet mehr Überwachung für alle

Ein Papier der Bundes-CDU zum Kampf gegen Rechtsextremismus bleibt einfallslos und gibt sogar Opfern eine Mitschuld. Statt neue Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsradikalismus zu entwickeln, will die Union Überwachungsbefugnisse des Sicherheitsapparates erweitern und Plattformen dazu zwingen, mutmaßliche Staftaten der Polizei zu melden.

Körbe mit Gemüse und Obst
Ein bunter Korb von Maßnahmen – nur wenige richten sich dezidiert gegen Rechtsextremismus. (Symbolbild) CC-BY 2.0 Glyn Lowe Photoworks

CDU-Fachpolitiker haben jüngst ein Papier zur Bekämpfung des Rechtsextremismus verabschiedet. Doch im Ringen gegen Rassismus und Rechtsradikalismus bietet es kaum neue Ansätze. Stattdessen enthält es Forderungen nach einem Ausbau der Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten. So will die CDU nicht nur die Verlängerung von Speicherfristen bei politischen Datenbanken sowie eine Datenweitergabe beim Wohnortwechsel, die Vorratsdatenspeicherung und Staatstrojaner, sondern auch die sozialen Netzwerke zur Überwachung der Nutzer einspannen.

Das geht aus einem Papier hervor, welches die beiden Bundesfachausschüsse „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ und „Innere Sicherheit“ Mitte September beschlossen haben und das wir an dieser Stelle veröffentlichen.

CDU sieht Klimawandel als Radikalisierungsgrund

Das Papier trägt den Titel „Zusammenhalt stärken – Werte verteidigen – Rechtsextremismus bekämpfen“. Die im Beschluss geforderten Maßnahmen sollen sich aber gegen alle Formen von Extremismus richten, wie das Papier mehrfach betont. So heißt es unter anderem, dass auch Fragen wie der Klimawandel hochumstritten seien und eine Polarisierung förderten. Diese Polarisierung bereite den Nährboden für Radikalisierung. Hierbei nimmt die CDU die Ängste vieler Konservativer auf, dass sich die Klimabewegung, die zuletzt fast 1,5 Millionen Menschen alleine in Deutschland auf die Straße brachte, radikalisieren könnte.

Gefahr der Stigmatisierung Unschuldiger

Ein problematischer Punkt des Papiers: eine Art automatisierte Meldung an den Staatsschutz, wenn vermeintliche Extremisten den Wohnort wechseln. Hier wird vorgeschlagen, dass die Einträge aus der polizeilichen Datenbank POLAS beim Umzug proaktiv an die lokalen Staatsschutzstellen weitergegeben werden.

Die POLAS-Einträge sind aber an sich problematisch: Schon ein Ermittlungsverfahren reicht aus, damit jemand in dieser Datenbank landet. Netzpolitik.org ist ein Fall bekannt, in dem eine Person, die mit 15 Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch hatte und freigesprochen wurde, noch 14 Jahre nach diesem Verfahren als politisch links motivierter Straftäter in POLAS gespeichert war – und Nachteile bei Polizeikontrollen erfuhr.

Ähnlich ging es einer Anwältin, die fälschlicherweise beschuldigt wurde und in der Datenbank landete. Der Skandal um die G20-Presseakkreditierungen legte offen, dass bundesweit tausende Menschen von ungerechtfertigten Speicherungen betroffen sind. Die POLAS-Einträge haben also schon heute ein hohes Potenzial zur Stigmatisierung. Dieses würde durch die automatische Weitergabe an Polizeistellen und daraus folgende Kontrollen und Beobachtungen vervielfacht.

Schon heute werden Daten von „Gefährdern“ oder „relevanten Personen“ an den Staatsschutz weitergegeben. Die Änderung würde die Anzahl der betroffenen Personen um ein Vielfaches erhöhen. Umsetzen will die CDU das mittels eines Abgleichs polizeilicher Datenbanken mit den Meldeämtern. Das gleiche Verfahren sollen laut CDU auch die Verfassungsschutzämter nutzen dürfen.

Vorratsdatenspeicherung, Staatstrojaner und Big Data

Die CDU fordert auch eine Ausdehnung der Löschfristen von Einträgen in den Datenbanken und eine Verlängerung der Speicherung von DNA-Einträgen, die bislang für 10 Jahre vorgehalten werden. Nicht umsonst findet sich das alte Hardliner-Mantra „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden“ im Papier.

Die CDU-Fachausschüsse fordern im gleichen Atemzug die „Einführung neuer Software zur Analyse und Auswertung von Big Data“, wie sie etwa Hessen bereits einsetzt. Auf dem Wunschzettel stehen ferner die umstrittene Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Beides Instrumente, welche die Einführung und Verwendung eines Staatstrojaners erfordern. Außerdem sprechen sich die CDU-Politiker für die die Vorratsdatenspeicherung aus, die zuletzt immer wieder von Gerichten kassiert wurde.

Diese Instrumente seien für Polizei und Verfassungsschutz wichtig. Vor dem Hintergrund der „aktuellen Bedrohungen“ solle auch das Bundesverfassungsschutzgesetz zügig novelliert werden.

Ein weiterer Punkt ist das Internet, das im Papier mehrfach als eine Art Gefahrenquelle genannt wird, weil dort Rechtsextreme „oft im Schutz der Anonymität“ ihre rassistische Gesinnung auslebten. Ein guter Teil der Maßnahmen betrifft deswegen das Internet.

Plattformen sollen Nutzer „anzeigen“

So will die CDU den Strafrahmen und Deliktscharakter für Verleumdung und Beleidigung im Netz „anpassen“. Positiv ist, dass die CDU für die Betreuung besonders schwerer Fälle Opferanwälte zur Verfügung stellen und eine psychosoziale Prozessbegleitung einführen will.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll so erweitert werden, dass Betreiber von Plattformen verpflichtet werden sollen, bei strafrechtlich relevanten Fällen proaktiv an die Strafverfolgungsbehörden heranzutreten. Auf Seiten mit strafbaren Inhalten sollte keine Werbung mehr geschaltet werden, heißt es im Papier. Wenn Betreiber nicht löschten, sollten bedenkliche Fälle zumindest markiert und mit einem Warnhinweis für die Nutzer versehen werden.

Damit folgt die CDU der Linie des Bundeskriminalamtes (BKA), das ähnliche Maßnahmen Ende August gefordert hatte. Warum das problematisch ist, hat Ronen Steinke in der Süddeutschen Zeitung kommentiert:

Niemand soll gezwungen werden, einen anderen zu denunzieren. Dieses Prinzip würde im Netz künftig aufgehoben; Plattformbetreiber wie Facebook bekämen erstmals in der deutschen Geschichte die Pflicht, alles an die Polizei zu melden.

Dazu kommt, dass Beleidigung ein Antragsdelikt ist: Der oder die Betroffene muss eine Anzeige stellen, sonst passiert von staatlicher Seite nichts. Der Vorschlag nimmt Opfern von Beleidigungen die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob sie eine Anzeige stellen oder nicht. Automatische Ermittlungen führen zu Ermittlungsakten, die wiederum Anwälte einsehen dürfen. Im Zweifelsfall kann die bedrohende oder beleidigende Person auf diesem Weg sogar an die Adresse ihres Opfers gelangen – das genau aus diesem Grund auf eine Anzeige verzichtet hätte.

Sinnvoller wäre die Errichtung von spezialisierten Staatsanwaltschaften und gut ausgebildeten Ermittlern bei der Polizei, um Beleidigungen und andere Hasskriminalität auf Antrag besser verfolgen zu können. Die besten Ermittler helfen allerdings nicht, wenn die Täter am Ende mit schwersten Beleidigungen ungestraft davonkommen.

Es schwingt bei der CDU fast schon Bedauern mit, wenn es im Papier heißt: „Klar ist, dass die sozialen Medien niemals vollständig kontrolliert werden können und sollen.“

Zum Kampf gegen Rechts sollen auch Opfer verpflichtet werden

Das Papier bezieht sich in manchen Passagen ausschließlich auf den Rechtsextremismus und beklagt, dass völkisches und rassistisches Gedankengut in Teilen der AfD auch einen parlamentarischen Arm bekommen habe. Den rechten Tendenzen solle mit Initiativen und staatlichen Programmen sowie Bildung begegnet werden. Das Papier wendet sich zudem gegen eine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD, auch auf lokaler Ebene. Die kürzliche Wahl eines NPD-Politikers zum Ortsvorsteher, zu der auch die Union beigetragen hat, sei „vollkommen unverständlich und beschämend zugleich“.

Dass die CDU die Punkte „verpflichtende Deutschkurse“ für Geflüchtete, die Stärkung der „Bildungssprache Deutsch“, den Besuch von DDR-Gedenkstätten oder den Ausbau der Programme für IS-Aussteiger in einem Papier gegen Rechtsextremismus unterbringt, zeigt allerdings einmal mehr, dass sie nicht zum Kampf gegen Rechts in der Lage ist, ohne den Betroffenen rechtsextremer Gewalt eine Mitschuld hinzuschieben oder andere Extremismen mit dem Rechtsextremismus gleichzusetzen.

 


DOKUMENT

Bundesfachausschuss Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Bundesfachausschuss Innere Sicherheit

Zusammenhalt stärken – Werte verteidigen
Rechtsextremismus bekämpfen

Beschluss
des Bundesfachausschusses
Gesellschaftlicher Zusammenhalt vom 2. September 2019
und
des Bundesfachausschusses
Innere Sicherheit vom 9. September 2019

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die CDU steht für eine freie, offene und pluralistische Gesellschaft, in der sich alle entfalten können und niemand zurückgelassen wird. Unsere Werte- und Rechtsordnung beruht auf dem christlichen Menschenbild und umfasst neben den unveräußerlichen Grund- und Menschenrechten den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unseres Grundgesetzes und die auf persönliche Entfaltung, Wettbewerb und Ausgleich gegründete Soziale Marktwirtschaft.

Für eine Gesellschaft mit diesem Fundament musste und muss immer wieder gestritten werden. In Zeiten globaler und digitaler Veränderungen gilt dies umso mehr. Von außen wie im Innern sind für unsere Sicherheit und unseren Zusammenhalt neue, virulente Bedrohungen entstanden. Zu ihnen gehören extremistische Strömungen, die im Zeitalter digitaler Vernetzung und schrankenloser Kommunikation ungeahnte Resonanzböden, aber auch weitreichende Aktionsmöglichkeiten gefunden haben.

Kennzeichen extremistischer Bestrebungen ist die Bereitschaft zu radikaler bis hin zu gewaltsamer Auseinandersetzung zur Erreichung politischer Ziele jenseits unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Der deutsche Verfassungsstaat wird von Extremisten fundamental abgelehnt. Als CDU verurteilen wir extremistische Bestrebungen jeder Couleur aufs Schärfste.

In unserer Gesellschaft schwindet der fraglose, selbstverständliche Zusammenhalt. Fragen von Zuwanderung, Integration, kultureller Identifikation wie auch des Klimawandels und der sozialen Entwicklung sind aufgeladen und hochumstritten. Es schwingen Ängste mit, abgehängt bzw. ungleich behandelt zu werden. Aus all diesem erwächst Spaltung, und aus dieser erwächst Polarisierung. Polarisierung bereitet den Nährboden für Radikalisierung, welche in Gewalttaten enden kann. Ziel muss daher sein, jeglicher gesellschaftlichen Polarisierung entgegenzuwirken.

Bedrohlich für unsere Ordnung ist Extremismus jeder Couleur, sei er sozialistisch, nationalistisch oder religiös motiviert. Rechtsextremismus ist eine Ausprägung, die wir aufgrund der jüngeren deutschen Geschichte besonders ernstnehmen; dass rechtsextreme, ausländerfeindliche und antisemitische Straftaten in jüngster Zeit zugenommen haben, dass völkisches und rassistisches Gedankengut in Teilen der AfD auch einen parlamentarischen Arm bekommen hat, macht uns Christdemokraten große Sorgen.

Nicht zuletzt die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke, zu deren Hintergrund noch ermittelt wird, hat allein durch die Reaktionen im Umfeld für eine neue negative Qualität der Auseinandersetzung gesorgt. Hasskommentare und hetzerische Parolen, besonders im Netz, bereiten den Boden für eine weitere Verrohung in der Sprache wie im politischen Diskurs.
Diese Spirale von Verrohung und Ausgrenzung wollen wir durchbrechen, mit allen Mitteln, die dem wehrhaften Rechtsstaat und einer selbstbewussten demokratischen Gesellschaft zur Verfügung stehen. Dazu zählen präventive, beratende und repressive Instrumente, die wir in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen stärken wollen. Dabei ist es wichtig, nicht allein auf Grenzziehungen, Verbote und Sanktionen „gegen Rechts“ zu setzen. Vielmehr bedarf es dazu einer besonderen Anstrengung, Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und Menschen, die bei uns leben, stärker „für“ unseren Staat, seine Ordnung und unsere gemeinsam getragenen Werte zu gewinnen. Nur eine tiefgreifende und breit geteilte Überzeugung von den Grundfesten unseres Zusammenlebens wird das persönliche Engagement eines und einer Jeden hervorbringen, ohne die unsere Ordnung, unsere freiheitliche Lebensweise nicht gesichert und verteidigt werden kann. Wer Freiheit, Pluralität, Vielfalt und Teilhabe als integrale Bestandteile von Demokratie ansieht, muss auch den Diskurs über die Kultur des Staates suchen. Sprache, Geschichte, Werte, Symbole und Vorbilder sind dabei die Diskursflächen für den inneren Zusammenhalt einer offenen Gesellschaft. Nur wer selbst als mündiger Staatsbürger einen Standpunkt zu diesen stets in Veränderung begriffenen Diskursflächen besitzt, bleibt offen für Neues und zugleich kritisch und wird nicht anfällig für Fake News oder simplistische Thesen. Nur wenn der Zusammenhalt einer offenen Gesellschaft aktiv als ständige Aufgabe aller Bürger und gesellschaftlichen Akteure begriffen wird, wirkt diese Gesellschaft auch nach innen integrativ.

Eine solche Vertrauensoffensive schafft Bollwerke gegen Extremismus jedweder Richtung. Hierbei können wir bereits auf eine Vielzahl bestehender und funktionierender Initiativen von Bund und Ländern weiter aufbauen. Beispielhaft sei hier das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat genannt, welches seit 2010 für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen gezielt Vereine und Initiativen unterstützt. Wir dürfen nicht nachlassen, das, was bereits gut läuft und eine Wirkung erzielt, weiter mit finanziellen Mitteln auszustatten.

Eckpunkte einer Vertrauensoffensive für unsere Grundordnung

  • Die Bildungs- und Präventionsarbeit mit Familien sowie in Bildungseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften soll gestärkt werden. So sollen Flüchtlinge verpflichtend an Deutschkursen, geknüpft an Staatsbürgerkunde, teilnehmen und Rechtsstaatsklassen besuchen. Ergänzend sollte ein Netzwerk von Lotsen zur Antisemitismus-/ Extremismusprävention an Schulen nach hessischem Vorbild aufgebaut werden.
  • Lehrpläne und Schulcurricula sollen die SED-Diktatur angemessen einbeziehen sowie verpflichtende NS- und DDR-Gedenkstättenbesuche für Schüler vorsehen.
  • Die Bildungssprache Deutsch ist zu stärken. Es muss deutlich werden, dass sie nicht nur die Grundlage für schulischen und beruflichen Erfolg darstellt, sondern auch als Basis für Gemeinschaft, Zugehörigkeit und Heimatempfinden dient.
  • Pädagogik und Sozialarbeit sollen mehr Diskurselemente erhalten, um eine liberale Streitkultur mit neuen Formaten der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit zu entwickeln. Im schulischen Bereich hat sich dafür beispielsweise der Wettbewerb „Jugend debattiert“ etabliert.
  • Die Jugendarbeit innerhalb Deutschlands soll ausgebaut werden. Das umfasst sowohl die Vereinsarbeit und das Ehrenamt als auch die Freiwilligendienste und Beteiligungsmöglichkeiten. Der internationale Jugendaustausch in Europa und weltweit soll besser gefördert werden.
  • Die Umfeldberatung für auffällig gewordene jugendliche Extremisten soll weiter ausgebaut und gestärkt werden, z. B. für ausstiegsbereite IS-Aktivisten und ihre
    Familien. Als Vorbilder können die verschiedenen Deradikalisierungsmaßnahmen des Landes Hessen und die Zusammenarbeit mit dem Violence Prevention Network dienen.
  • Die staatliche Präventionsarbeit gegen Extremismus soll an einem positiven Leitbild ausgerichtet werden. Wir treten nicht nur gegen jeden Extremismus ein, sondern vor allem für die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Daher können auch Initiativen, die nicht eindeutig auf dem Boden unserer Werteordnung stehen, für uns kein Partner im Kampf gegen Extremismus sein.

Rechtsextremismus konsequent bekämpfen

Die CDU tritt jeder Form von Extremismus, jeder Form von Gewalt und Terror entschieden entgegen. Sie ist entschlossen, unser offenes, tolerantes und menschliches Zusammenleben gegenüber Feinden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu verteidigen.
Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben erneut deutlich gemacht, wie gefährlich rechtsextremistische Bestrebungen für die freiheitliche Gesellschaft und die freiheitlich- demokratische Grundordnung in Deutschland sein können und welches Potenzial zur gesellschaftlichen Destabilisierung ihnen innewohnt.

Die CDU steht für Prävention, strikte Gefahrenabwehr – sowie strafrechtlicher und falls notwendig disziplinarischer Verfolgung – im Kampf gegen Extremismus.

Insbesondere die Erfahrungen aus dem Ermittlungskomplex gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), aber auch weitere politisch motivierte Ereignisse, führten bereits zu einer sicherheitsbehördlichen Optimierung standardisierter Arbeitsprozesse und Verfahrensabläufe in den Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität. Die CDU hat die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren personell, materiell wie auch strategisch gestärkt. Ein besonderer Fokus lag dabei auf Verbesserungen bei Polizei und Verfassungsschutz zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Diesen Weg setzen wir konsequent fort. Zugleich werden wir auch weiterhin Maßnahmen regelmäßig überprüfen und nötigenfalls anpassen.

Laut Verfassungsschutzbericht des Bundes 2018 stieg die Zahl der registrierten Rechtsextremisten im vergangenen Jahr zum vierten Mal in Folge an. So führt der Verfassungsschutzbericht 24 100 Personen als potenzielle Rechtsextremisten, wovon 12700 Personen als gewaltorientiert eingestuft werden. Hinzu kommen ca. 18 000 Reichsbürger. Auch stiegen die rechtsextremistischen Gewalttaten im Vergleich zu 2017 um 3,2 % an. Beachtlich ist, dass eine fremdenfeindliche Motivation bei der Begehung rechtsextremistischer Straf- und Gewalttaten im 2018 in 75,5 % aller Fälle vorlag; dies waren fast 25 Prozentpunkte mehr als im Jahr 2014 (51,7 %). Der Kontext Asyl und vermeintlich oder tatsächlich von Asylbewerbern oder Schutzberechtigten verübte Straftaten haben rechtsextremen oder rechtsextremistisch geprägten Veranstaltungen Zulauf aus „nicht extremistischen“ Kreisen verschafft. Vor diesem Hintergrund bedarf es weiterer kluger Ansätze und Lösungen, um das Phänomen eines in breiteren gesellschaftlichen Sphären salonfähigen Rechtsextremismus zu bekämpfen, um Rechtsextremen und rechtsextremen Straf- und Gewalttaten den Nährboden zu nehmen. Diese Ansätze und Lösungen erschöpfen sich nicht in repressiver Verfolgung des Rechtsextremismus, sondern müssen bei der Prävention beginnen und gesamtgesellschaftlich getragen werden.

In präventiver Hinsicht ist es von großer Bedeutung, Menschen in unserem Land nicht an Rechtsextreme und ihre Propaganda zu verlieren. Wir müssen noch intensiver versuchen, mit allen Menschen in unserem Land im Dialog zu bleiben. Dies ist aufgrund der vermeintlich leichten und schnellen Lösungen, die Extremisten für tatsächliche oder vermeintliche Probleme der heutigen Zeit propagieren, und gesellschaftlicher Isolation, die durch soziale Medien teilweise verstärkt wird, eine große Herausforderung. Umso mehr ist es aber Aufgabe unserer Demokratie und der demokratischen politischen Parteien, sich dieser Herausforderung anzunehmen.

Ein Schritt, dies zu erreichen, ist eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen Extremismus und die weitere Stärkung staatlicher Programme auf allen Ebenen. Die vielen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verdienen hierbei größtmögliche Unterstützung. Angesetzt werden muss hierbei verstärkt bei anfälligen Personengruppen. Dies sind – nicht nur, aber insbesondere – junge Menschen und solche mit Zukunftsängsten. Entsprechende Förderprogramme und die Bekämpfung von Perspektivlosigkeit müssen wir hierbei unterstützen. Dies umfasst auch frühe Ansätze in der Schule. Neben einer profunden Wissensvermittlung über die Schrecken des Nazi-Regimes müssen dort auch gerade Antisemitismus und Islamfeindlichkeit bekämpft werden. Der politischen Bildung kommt eine zentrale Bedeutung zu.
Eine besondere Herausforderung ist die Verlagerung der Kommunikation ins Internet. Neben der Mobilisierung und erleichterten Ansprache Gleichgesinnter spielt die Verbreitung von Hass und extremistischer Propaganda eine große Rolle. Dies muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden. Extremisten beherrschen es, in sozialen Medien – über „Fake News“ oder falsch in den Kontext gesetzte Nachrichten – Stimmung gegen Schwächere zu machen. Auf verschiedenen Ebenen und von verschiedenen Stellen werden hier bereits unterschiedliche Ansätze verfolgt. Klar ist, dass die sozialen Medien niemals vollständig kontrolliert werden können und sollen. Eindeutig rechtsextremistische Inhalte und deren Urheber müssen erkannt, strafrechtlich relevante Inhalte noch effizienter bekämpft und Urheber verfolgt werden. Wir unterstützen die Initiativen von Polizei und Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang ausdrücklich.

Nicht minder von Bedeutung ist es, Rechtsextremen Möglichkeiten zu nehmen, ihre Propaganda zu verbreiten und zu agitieren, beispielsweise auf rechtsextremistischen Konzerten und Kampfsportveranstaltungen. Diesen Veranstaltungen, die der Agitation und Rekrutierung dienen, wohnt ein hohes Gefährdungspotenzial inne, so dass Kommunen und Sicherheitsbehörden diese – wo immer möglich – unterbinden müssen.
Neben den präventiven Komponenten sind die repressiven Elemente ebenfalls von großer Bedeutung. Dies betrifft neben einer lückenlosen strafrechtlichen Aufklärung aller Straftaten die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Hierzu gehört eine noch bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden in unserem Land. Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) hat sich als Kooperations- und Kommunikationsplattform sehr bewährt. Nichtsdestotrotz müssen auch für niederschwelligere Herausforderungen Lösungen gefunden und die Zusammenarbeit der Länder und des Bundes sowie die Koordination verbessert werden. So sollten polizeilich bekannte, politisch motivierte Straftäter, die ihren Wohnort wechseln, automatisiert an die zuständige Staatsschutzstelle übergeben werden. Bisher gilt das nur für als „Gefährder“ oder „relevante Personen“ gespeicherte Extremisten. Hierzu bedarf es einer bundesweiten technischen Unterstützung durch Abgleich der polizeilichen Datenbanken mit denen der Einwohnermeldeämter. Ein entsprechendes Verfahren fordern wir auch im Verfassungsschutzverbund.

Auch müssen die Instrumente der Sicherheitsbehörden auf der Höhe der Zeit sein. Die digitalisierte Welt stellt große Herausforderungen an die Sicherheitsbehörden dar. Verfassungsschutz und Polizei dürfen Extremisten und Verbrechern dabei nicht hinterherhinken. Dies bedeutet, dass die Chancen der Digitalisierung im Umkehrschluss genutzt werden müssen. Dies umfasst neben der Einführung neuer Software zur Analyse und Auswertung von „Big data“, der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ auch Instrumente wie die sog. Vorratsdatenspeicherung und -nutzung, die für Verfassungsschutz und Polizei wichtig sind. Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, dass die im analogen Bereich vorhandenen Befugnisse des Verfassungsschutzes endlich in die digitale Welt übertragen werden. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungen muss das Bundesverfassungsschutzgesetz nun zügig novelliert werden.
Hass und Hetze im digitalen Raum tragen wesentlich zur Radikalisierung von Personen und Gruppen bei. Rechtsextreme leben hier – oft im Schutz der Anonymität – ihre rassistische Gesinnung aus. Verstärkt bieten auch sog. Online-Spiele virtuelle Räume für Hass und Hetze. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Maßnahmen von Polizei und Verfassungsschutz und fordern den weiteren Ausbau entsprechender Kapazitäten. In Bezug auf das Thema Erkennen und Bekämpfung von Hasskriminalität bedarf es in besonders schweren Fällen von Verleumdung/Beleidigung im Netz Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden, die gegebenenfalls auch ohne Anzeige eingeleitet werden können. Der Strafrahmen und Deliktscharakter für Verleumdung/Beleidigung im Netz sollte angepasst werden und für die Betreuung besonders schwerer Fälle sollten sog. Opferanwälte zur Verfügung gestellt werden; wie bei Vergewaltigung und Stalking schon praktiziert sollte es für traumatisierte Opfer eine psychosoziale Prozessbegleitung geben.

Ferner könnte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erweitert werden, um Betreiber von Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen. Betreiber von Plattformen sollten verpflichtet werden bei strafrechtlich relevanten Fällen proaktiv an die Strafverfolgungsbehörden heranzutreten. Auf Seiten mit strafbaren Inhalten sollte keine Werbung mehr geschaltet werden. Wenn Betreiber nicht löschen, sollten bedenkliche Fälle zumindest markiert werden und mit einem Warnhinweis für die Nutzer versehen werden. Auskunfts- und Handlungspflichten von Betreibern müssen unabhängig vom Geschäftssitz gelten, wenn Plattformen in Deutschland genutzt werden können (Marktortprinzip).

Hinsichtlich der Speicherung auffälliger Personen müssen Löschfristen ausgedehnt werden, um zu verhindern, dass Extremisten unter dem Radar verschwinden, nur weil sie für eine gewisse Periode „unauffällig“ sind. Daneben halten wir eine Verlängerung der DNA-Speicherfristen über 10 Jahre hinaus für notwendig, damit Spuren zur Aufklärung schwerer Straftaten nicht verloren gehen.

Ferner müssen evident rechtsextreme Gruppierungen und Vereinigungen verboten werden. Wir unterstützen die initiierten Verbotsverfahren des BMI gegen rechtsextremistische Gruppierungen. Die Vereinigungsfreiheit ist in Deutschland traditionell ein hohes Gut, deren Schutz endet aber dort, wo sich Strukturen bilden, die die Bekämpfung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zum Ziel haben.
Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Wer nicht mit beiden Füßen auf unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, darf keine Waffe in die Hände bekommen. Durch eine Abfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz soll es möglich sein, entsprechende Erkenntnisse bezüglich eines Antragstellers festzustellen. Außerdem soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt.

Als sinnvolles Instrument hat sich auch die Ansprache von potenziellen Extremisten erwiesen. Dabei werden Rechtsextremisten gezielt und unabhängig von konkreten Straftaten von Verfassungsschutz und Polizei angesprochen.

Der Kampf gegen Extremismus ist nicht alleine eine sicherheitspolitische Aufgabe, sondern er ist eine Aufgabe der Gesamtgesellschaft. Die CDU ist auf allen politischen Ebenen tief in der Mitte unserer Gesellschaft verwurzelt und stellt sich mit aller Kraft gegen Extremismus, Hetze und Gewalt. Von daher ist es selbstverständlich, dass es keine Zusammenarbeit mit Parteien geben wird, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und unseres freiheitlichen Wertesystems stehen. Das gilt für den rechten genauso wie für den linken Rand.

Dass ein NPD-Funktionär zum Ortsvorsteher in Altenstadt – auch mit einzelnen Stimmen der lokalen CDU – gewählt werden konnte, ist daher vollkommen unverständlich und beschämend zugleich. Dieser Fehler muss durch die örtlichen Verantwortlichen schnellstmöglich korrigiert werden.

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Eine Ergänzung

  1. Für einen Moment dachte ich, „mutmaßlich durch Polizisten begangene Straftaten zu melden“.

    Andererseits: „In unserer Gesellschaft schwindet der fraglose, selbstverständliche Zusammenhalt.“

    Gott erhalt’s. Es gibt noch Hoffnung: Boden der Selbständigkeit im positiven Sinne, nicht im deutschen Arbeitsrechtssinne, ist doch eben die Aufgabe der fraglosen Selbstverständlichkeit. Gemeint ist ohnehin sicherlich die fraglose selbstverständliche kritiklose Unterstützung des Systems, ungeachtet der konkreten Ausformung und Aushöhlung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.