Das Bundeskriminalamt (BKA) will mit neuen Strukturen, mehr Personal und Gesetzesänderungen gegen Hasskriminalität im Internet vorgehen. Einem Bericht von SZ, NDR und WDR zufolge soll BKA-Chef Holger Münch dem Bundesinnenministerium ein Arbeitspapier mit dem Titel „Neugestaltung der Bekämpfung der Politisch [sic] motivierten Kriminalität – rechts – und der Hasskriminalität“ übergeben haben.
Demnach soll künftig eine neue „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität“ Plattformen im Netz überwachen und strafrechtlich relevante Postings zentral erfassen. Gemeinsam mit den Diensteanbietern wie Facebook oder Youtube sollen anschließend die Urheber ermittelt und dabei gewonnene Informationen an die Polizeien in den Bundesländern übergeben werden. Diese sollen dann Ermittlungen nach dem Motto „Verfolgen statt Löschen“ einleiten und so insbesondere rechtsextreme Täter aus dem Verkehr ziehen. Insgesamt seien dazu bis zu 440 neue Stellen beim BKA notwendig.
Stetiger Anstieg rechter Gewalt
Damit reagiert das BKA auf den unübersehbaren Anstieg rechter Gewalt in den vergangenen Jahren, der mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) und der Verbreitung von Todeslisten seinen vorläufigen Höhepunkt fand. Rund die Hälfte amtsbekannter Rechtsextremisten, also etwa 12.700 Personen, seien als „gewaltbereit“ einzustufen, schätzt das Bundesinnenministerium.
In die Offline-Welt muss die Gewalt dabei gar nicht unmittelbar überschwappen, um bereits strafbar zu sein. Vergehen wie Volksverhetzung können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Einzelne Bundesländer, an der Spitze Nordrhein-Westfalen mit einem eigens eingerichteten Sonderdezernat, gehen mittlerweile gezielt gegen besonders gravierende Fälle von politisch motivierter Hassrede im Internet vor. Zudem veranstaltet das BKA jährliche Aktionstage, die Wohnungsdurchsuchungen und Festnahmen zur Folge hatten.
Dieser Ansatz scheint eine gewisse Wirkung zu zeigen: „Wurden 2017 in den Fallzahlen zur Politisch [sic] motivierten Kriminalität (PMK) noch 2.270 Fälle von Hasskommentaren gezählt, waren es 2018 1.472 Fälle, ein Rückgang um 35 Prozent“, schrieb das BKA im vergangenen Juni. Bei mehr als drei Vierteln soll es sich dabei um rechtsextreme Hetze gehandelt haben. Dieser Verfolgungsdruck soll nun deutlich erhöht werden – schon allein, weil die Zahl der als rechtsextremistisch eingestuften Gewalttaten laut Verfassungsschutz im vergangenen Jahr um 3,2 Prozent angestiegen ist.
Mehr NetzDG und Vorratsdatenspeicherung
Hierbei helfen soll auch ein überarbeitetes Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). So sollen davon betroffene große Anbieter einschlägige Beiträge nicht mehr nur löschen, sondern sie „in jedem Fall dem BKA zuleiten“, schreibt die Süddeutsche. Unklar bleibt vorläufig, ob sich das auf nur nach dem NetzDG gemeldete Postings bezieht oder auch auf solche, die etwa nach den Gemeinschaftsregeln von Facebook beanstandet und gelöscht wurden.
Eine Klarnamenpflicht soll derzeit nicht zur Debatte stehen – dafür aber eine verschärfte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung mit verlängerten Speicherfristen von Telekommunikationsdaten wie IP-Adressen. Nähere Details dazu waren zunächst nicht bekannt, das vollständige Arbeitspapier ist bisher nicht öffentlich.
Zwar ist in Deutschland die anlasslosen Massenüberwachung auf Bundesebene vorerst ausgesetzt. Auf deutscher wie auch europäischer Ebene reißen jedoch die Bestrebungen nicht ab, dieses Instrument trotz einschlägiger Urteile des Europäischen Gerichtshofes im großen Stil auszurollen.
Konkretisiert werden soll das Paket im Herbst, mitreden wird neben dem Innenministerium auch das Bundesjustizministerium – unter anderem bei der Frage, ob das Verfassen und Verbreiten von Todeslisten als neuer Straftatbestand im deutschen Recht verankert werden soll wie in dem Arbeitspapier gefordert.
