Netzpolitischer Wochenrückblick KW34: Wovor die Bundesregierung Angst hat

Die Bundesregierung fürchtet Angriffe auf das 5G-Netz durch andere Staaten. Die Regierungen von Belgien und Mecklenburg-Vorpommern fürchten Transparenz. Und alle, die ein bisschen Verstand haben, fürchten Gesichtserkennung.

Pelikan
Was ist denn das für ein Vogel? Ein Pelikan! CC public domain Bernard Spragg. NZ

Bald ist es soweit: Am 13. September feiern wir in der Berliner Volksbühne mit der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz und einer anschließenden Party unseren 15. Geburtstag. Tickets gibt es im Vorverkauf. Zu unseren Geburtstagsgästen gehören der ehemalige Innenminister Gerhard Baum, der Kanzleramtschef Helge Braun, die Klimaforscherin Maja Göpel, die Politikwissenschaftlerin Jeanette Hofmann, der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und viele mehr. Mehr Informationen gibt es in unserer stetig wachsenden Programmübersicht.

Unseren Wochenrückblick auf die 34. Kalenderwoche beginnen wir mit einer traurigen Nachricht und verabschieden uns vom Datenschutzbeauftragten der Europäischen Union: Der italienische Jurist Giovanni Buttarelli ist vergangenen Mittwoch im Alter von 62 Jahren verstorben.

Überwachung: durch den Staat oder durch Unternehmen

In dieser Woche konnten wir exklusiv vermelden, dass die Bundesregierung in staatlich unterstützten Hackern die größte Gefahr in Zusammenhang mit dem neuen 5G-Mobilfunknetz sieht. Die Risikoeinschätzung erinnert uns an Huawei, ohne dass das chinesische Unternehmen in dem Papier der Bundesregierung explizit genannt wird. Vor dessen angeblich eingebauten Hintertüren warnte bisher vor allem die US-Regierung. Hinzu kommt nun, dass Huawei-Techniker laut einer Wall Street Journal-Recherche Sicherheitsbehörden in Sambia und Uganda geholfen haben sollen, oppositionelle Aktivist*innen auszuspionieren. Huawei, Afrikas größter Telekom- und Internetanbieter, bestreitet die Vorwürfe.

Das Bundeskriminalamt will auf die unübersehbar ansteigende rechte Gewalt und Hasskriminalität im Internet reagieren: Mit neuen Strukturen, bis zu 440 neuen Stellen und mehr Überwachung. Auf der Wunschliste des Amtes stehen ein überarbeitetes Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und eine verschärfte Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Noch mehr Kritik an einem von uns geleakten Gesetzesvorschlag des Innenministeriums, mit dem die Befugnisse des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes ausgebaut werden sollen: Verfassungsschützer*innen sollen in Zukunft ohne richterlichen Beschluss in Wohnungen eindringen dürfen, um Staatstrojaner auf Computern zu installieren. Damit wäre zumindest für den Inlandsgeheimdienst eine rechtliche Basis geschaffen, um die Überwachungsmittel auf Geräte zu bekommen.

In Mecklenburg-Vorpommern soll derweil auch die Polizei mit einem neuen Polizeigesetz solche Kompetenzen bekommen: Unter anderem soll sie Staatstrojaner einsetzen und Wohnungen heimlich betreten dürfen, um den Einsatz von Spionagesoftware vorzubereiten. Der Rechtsprofessor Fredrik Roggan schätzt beide geplanten Gesetze als Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung ein.

Deutschlands Widersprüche bei der IT-Sicherheit

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zeigt, dass das Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit im Ausland Journalistinnen mit Workshops zu Verschlüsselung und Anonymisierung im Netz unterstützt. Zwei wichtige Werkzeuge zur Sicherung journalistischer Quellen, denen die große Koalition hierzulande allerdings den Kampf angesagt hat.

Ähnlich schizophren mutet es an, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seit letztem Jahr das Open-Source-Projekt „Mailvelope“ für Mail-Verschlüsselung im Browser unterstützt. Denn zeitgleich drückt das dem BSI übergeordnete Innenministerium dem Verfassungsschutz einen Staatstrojaner in die Hand und lässt ihn möglicherweise auch auf Redaktionen los. Kurios: Sowohl Entwicklungs- als auch Innenministerium werden von der CSU gehalten. Ob Gerd Müller und Horst Seehofer manchmal miteinander reden? Und ob ihnen dabei die Widersprüchlichkeit der deutschen Kryptopolitik auffällt?

Es steht nicht gut um die Transparenz

Bisher konnten wir bei netzpolitik.org regelmäßig grafisch darstellen, wie viele sogenannte „Stille SMS“ Polizeien und Geheimdienste versenden. Die unsichtbaren Nachrichten werden zur Erstellung von Bewegungsprofilen benutzt. Die notwendigen Informationen stammten aus kleinen Anfragen des Abgeordneten Andrej Hunko (Linkspartei). Jetzt wurden die entsprechenden Zahlen des Bundesverfassungsschutzes plötzlich als geheim eingestuft, weil die Regierung durch eine „Verdichtung“ der Informationen Rückschlüsse auf die technischen Fähigkeiten des Geheimdienstes befürchtet.

In Mecklenburg-Vorpommern hält das Innenministerium einen Zwischenbericht der Prepper-Kommission geheim. Das Gremium untersucht seit zwei Jahren die Aktivitäten der rechtsextremen Gruppe „Nordkreuz“, die unter anderem Feindes- und Todeslisten mit über 25.000 Personen erstellt hatte. Gegen diese Geheimhaltung klagt FragDenStaat.

Ginge es nach dem belgischen Außenminister Didier Reynders, sollten Journalist*innen, die in unserem Nachbarland geheime Dokumente von Whistleblowern erhalten und darüber berichten, in Zukunft bis zu 5.000 Euro Strafe bezahlen müssen. Darüber beschwerte sich der belgische Journalist*innenverband AGJPB, er fordert eine Ausnahme für Leaks, die im öffentlichen Interesse erfolgen.

Gesichtserkennung: Regulierung in Sicht

In den USA zeichnet sich momentan zumindest auf bundesstaatlicher, städtischer und unternehmerischer Ebene eine Bewegung in Richtung der Regulierung von Gesichtserkennungstechnologien ab. Städte und Staaten setzen sich für Verbote automatischer Gesichtserkennung ein und auch einige Unternehmen positionieren sich ähnlich, wenn auch aus anderen Gründen.

Auch in der EU bewegt sich etwas: Zuerst kündigte die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen Regeln für „menschliche“ Künstliche Intelligenz an. Nun wurde bekannt, dass die Kommission den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung nur in „streng festgelegten“ Ausnahmefällen erlauben will.

Drohnen zur „Verteidigung“ und Kampfroboter für den Angriff

Griechenland, Ungarn und Portugal untersuchen in dem EU-Forschungsprojekt ROBORDER den Einsatz unterschiedlicher Drohnen in unterschiedlichen Szenarien. Ungarn möchte mit einem Bodenfahrzeug seine Landesgrenzen sichern, während sich Griechenland mit Flugdrohnen und Portugal für die Sicherung der EU-Außengrenze mit Wasserdrohnen interessieren.

Die Justiz- und Innenbehörden statten die Polizei und das Bundeskriminalamt (BKA) derweil mit Technik von Rüstungskonzernen aus, um kleinere Drohnen zu bekämpfen. Zu den Methoden gehören Störsender und Netzwerfer. Ihr Einsatz ist allerdings zumindest im Falle des BKA nur in wenigen Szenarien zulässig und war in einem der der beiden bisherigen Einsätze erfolglos.

Tötende Maschinen, die mit autonomen Waffensystemen ausgestattet sind, sind schon heute im Einsatz und werden die Kriegsführung immer nachhaltiger verändern. Unternehmen, die Technologien für autonome Systeme entwickeln, positionieren sich mal mehr und mal weniger stark gegen die Verwendung für militärische Zwecke: Amazon, Intel und Microsoft müssen diesbezüglich einem neuen Bericht zufolge als besonderes Risiko gesehen werden.

Propaganda und Werbung in Sozialen Medien

Twitter wird in Zukunft keine Werbegelder von Staatsmedien mehr annehmen. Das Verbot folgt auf massive chinesische Propaganda in sozialen Medien gegen die Proteste in Hongkong. Auch hunderte staatlich gelenkte Accounts wurde gesperrt, die Medien selber dürfen aber immer noch auf Twitter aktiv sein. Öffentlich-rechtliche Angebote wie ARD oder ZDF sind nicht betroffen.

In Deutschland und Europa wird sich auf YouTube etwas in Bezug auf Werbung ändern. Eine Überarbeitung der AVMD-Richtlinie und des Telemediengesetzes sorgen dafür, dass Videoplattformen einen Werbebutton anbieten müssen. Influencer*innen sollen zudem Klarheit bekommen, welche Inhalte als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Erstmals soll es zudem eine Put-Back-Verpflichtung für zu Unrecht von den Plattformen gelöschte Inhalte geben.

Für deutlichere und transparentere Regeln und mehr Mitspracherecht von YouTuber*innen auf der Plattform setzt sich die Kampagne FairTube ein. YouTubers Union und IG Metall drohen mit Klagen, sollte YouTube diesen Forderungen nicht nachkommen. Wie wir exklusiv berichten, stehen nun doch Gespräche zwischen dem YouTube-Mutterkonzern Google und den Vertreter*innen der Kampagne an.

Zum Schluss: Ein Long Read und ein Short Read

Die Digitalisierung weckt Hoffnungen auf Lösungen für dringende soziale und ökologische Probleme. Doch vor allem der Globale Süden leidet unter dem unverantwortlichen Umgang mit den Ressourcen, die für die Entwicklung und Nutzung neuer Technologien nötig sind. Welche nachhaltigen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, zeigt ein weiterer Gastbeitrag aus dem Buch der Bits & Bäume-Konferenz.

Wer weniger Zeit hat oder sich für die die Sicherheit der eigenen Daten interessiert, kann in unsere Meldung zum Datenleck auf der Pornoplattform luscious.net schauen. Auch 50.000 Nutzer:innen aus Deutschland sind betroffen.

Und ganz zum Schluss wünschen wir allen ein sonniges Wochenende!

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.