Europäischer Datenschutzbeauftragter Giovanni Buttarelli verstorben

Der italienische Jurist Giovanni Buttarelli hat als oberster Datenschützer der EU wichtige Schritte zur Stärkung der Privatsphärerechte in Europa gesetzt. Er starb nun im Alter von 62 Jahren.

Giovanni Buttarelli
Giovanni Buttarelli im Jahr 2015 CC-BY-NC-ND 2.0 European Parliament

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli ist tot. Der oberste Datenschützer der Europäischen Union verstarb in der Nacht auf heute, Mittwoch, im Kreise seiner Familie. Das berichtet seine Behörde in einer kurzen Pressemitteilung. Buttarelli litt seit längerem unter gesundheitlichen Problemen.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist als unabhängige Stelle Teil der EU-Institutionen. Der im Alter von 62 verstorbene Buttarelli war seit 2014 als Datenschutzbeauftragter für die Einhaltung des Datenschutzes durch die EU-Institutionen zuständig und ist gemeinsam mit Vertretern der nationalen Behörden Mitglied des Europäischen Datenschutzausschusses. Vor seiner Amtszeit war Buttarelli in seinem Heimatland Italien Richter und Generalsekretär der Datenschutzbehörde, außerdem war er als Experte für den Europarat und die OSZE tätig.

Vorkämpfer für den Datenschutz

In Buttarellis Amtszeit erhielt der Schutz der Privatsphäre durch das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und Skandale wie jenen um Cambridge Analytica globales Gewicht. Der italienische Jurist nutzte das lange eher obskure Amt des EU-Datenschutzbeauftragten, um öffentlich auf strenge Einhaltung der Regeln durch Staaten und globale Konzerne zu pochen. Noch kurz vor seinem Tod äußerte Buttarelli in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Datenschützern seine Besorgnis über Privatsphärerisiken der von Facebook gestarteten Kryptowährung Libra.

Buttarelli hat sein Amt gestärkt und für den Datenschutz in Europa wichtige Schritte gesetzt. Als Datenschutzbeauftragter könnte ihm nun sein bisheriger Stellvertreter Wojciech Wiewiórowski nachfolgen. Der Nachfolger oder die Nachfolgerin wird in einer gemeinsamen Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates der Mitgliedsstaaten ernannt.

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