Das Kind der Bloggerin Nele Heise hatte am 25. Mai keinen guten Tag. Heulend fand sie es abends auf dem Bett zusammengekauert. Das Kind hatte vor dem Schlafengehen nochmal Instagram aufgemacht und festgestellt, dass sein Profil gelöscht worden war: der soziale Tod.
Im Vergleich dazu war der Schmerz, den wir als Redaktion spürten, als am gleichen Tag unser Twitter-Account @netzpolitik_org gesperrt wurde, eher gering. Absurd war es dennoch. Von der Maßnahme zum vermeintlichen Datenschutz waren nämlich nicht nur tatsächliche Jugendliche betroffen, sondern auch zahlreiche Nutzer*innen, die für ihre Firmen, Vereine oder Podcasts Twitter-Konten angelegt hatten – mit dem Gründungsdatum als Geburtstag.
Wer ist die Erziehungsberechtigte eines Vereins?
Auch netzpolitik.org war noch keine 16 (ja, wir wissen, man sieht uns unser Alter nicht an). Unser Account wurde gesperrt mit dem Hinweis: „Dein Account wird von Twitter entfernt, es sei denn ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter gibt in deinem Namen seine Zustimmung.“ Ein lustiges Missverständnis, das sich schnell aufklären lassen dürfte, dachten wir zu diesem Zeitpunkt noch.
Mehr als einen Monat später muss man sagen: Ließ es sich nicht. Es sollte mehr als dreißig Tage dauern.
Das Problem: Twitter fordert Nutzer*innen unter 16 Jahren auf, den Kontakt eines Erziehungsberechtigten anzugeben; diese Person muss dann einen Personalausweis hochladen. Aus Sicht des Datenschutzes ist das als würde man ein Veilchen mit dem Wasserwerfer gießen. Wir versuchten es stattdessen mit einem Auszug aus dem Vereinsregister, das Gründungsdatum von netzpolitik.org darauf deutlich erkennbar. Ein Textautomat teilte uns daraufhin mit, dies reiche nicht, Twitter brauche den Personalausweis eines Erziehungsberechtigten. Eine Option „Sie haben leider die Falschen, wir sind in Wirklichkeit eine Gruppe volljähriger Journalist*innen“ gab es im Formular nicht.
Nach drei Wochen ohne Redaktions-Account knickten wir schließlich ein: Eine Person aus der Redaktion erklärte sich bereit, den eigenen, teils geschwärzten Personalausweis hochzuladen – und wurde daraufhin aufgefordert, die Geburtsurkunde des „Kindes“ nachzureichen. Wir gaben auf und gingen am Ende den Weg über die Presseabteilung in Irland, in der sich persönlich jemand um die Sache kümmerte.
Wer kann sich leisten, Daten nicht mit Twitter zu teilen?
netzpolitik.org sendet also wieder. Allerdings geht das Problem über unsere persönliche Geschichte hinaus.
Die als Beifang versehentlich gesperrten Accounts gehörten teils Firmen und Personen, deren Geschäftsmodell darauf basiert, Aufmerksamkeit auf ihre Texte, Videos oder Podcasts zu lenken, und die nun vor der Entscheidung standen, einen Personalausweis hochzuladen oder auf einen Teil ihres potentiellen Publikums verzichten zu müssen. Wenn Follower sich direkt in Einnahmen übersetzen, wer kann sich dann leisten, die eigenen persönlichen Daten nicht mit Twitter zu teilen?
https://twitter.com/klaustopher/status/999911738647633921
Damit wären wir aber erst bei einem Teil des Problems. Der andere: die massenweise unangekündigte Sperrung von Jugendlichen auf Twitter. Vor dem 25. Mai galt: Nutzerinnen und Nutzer müssen mindestens dreizehn Jahre alt sein, so schreibt es Twitter in seinen Geschäftsbedingungen. Die neuen Datenschutzregeln für Europa (Datenschutzgrundverordnung, DSGVO) sehen für Jugendliche unter sechzehn Jahren allerdings die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vor. Daran hat Twitter seine Bestimmungen aus nachvollziehbaren Gründen angepasst. Nicht nachvollziehbar ist, warum das über die plötzliche Sperrung der Accounts geschah. Dass die neuen Regeln in der EU am 25. Mai in Kraft treten würden, war lange bekannt. Warum wurden die Jugendlichen nicht vorher aufgefordert, die Zustimmung ihrer Eltern einzuholen?
Die neuen Datenschutzregeln waren doch eigentlich auch dazu gedacht, gerade sie zu schützen. Stattdessen tragen sie jetzt dazu bei, dass Jugendliche ausgesperrt werden aus den Netzdiskussionen. In welchem Ausmaß das passiert ist, sieht man etwa an den Accounts von YouTube-Stars wie Simon Unge, die für ein junges Publikum senden: Er verlor auf einen Schlag 40.000 Follower auf Twitter.
Das ist nur teilweise die Schuld der Unternehmen. Ihnen bleibt keine Wahl als das neue geltende EU-Gesetz zu beachten. Expert*innen für digitalen Jugendschutz wie danah boyd machen die Verordnung selbst verantwortlich. Indem die EU-Parlamentarier das Mindestalter für digitale Mündigkeit von 13 auf 16 angehoben haben, machen sie es für Teenager unter 16 faktisch sehr schwierig, Social Media zu nutzen. Besonders verheerend ist das für Jugendliche, die die Zustimmung ihrer Eltern mit gutem Grund nicht einholen können: Jungs, die auf Jungs stehen und das vor ihren Eltern verbergen; Kinder, die in ihrer Familie Gewalt erleben oder die sich womöglich einfach über Sex und Verhütung informieren wollen. Ihr Recht auf Privatsphäre missachtet das Gesetz. Statt diejenigen zu schützen, die es besonders nötig hätten, trägt es so eher dazu bei, sie zu isolieren.
Dass die neuen Bestimmungen auch weniger drastisch umgesetzt werden können als Twitter dies tat, zeigt etwa Facebook. Dort wurden unter 16-Jährigen aufgefordert, die E‑Mail-Adresse eines Erziehungsberechtigten anzugeben. Wer hinter der Adresse steckt, überprüft Facebook nicht. Noch einfacher machte es die Facebook-Tochter WhatsApp. Hier mussten Nutzer*innen nur einmal wischen, um zu bestätigen, dass sie das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hatten.
Manche werden dabei auch geschummelt haben. Gegen Geschäftsbedingungen zu verstoßen, ist keine Straftat. Wer allerdings auffliegt, dem droht die Maximalstrafe: die Löschung des eigenen Accounts.
