Lange Zeit wurde gerätselt, welche sozialen Netzwerke denn unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fallen. Nun hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine kleine Anfrage der rechtsradikalen AfD sieben Unternehmen benannt. Von diesen ist bekannt, dass sie einen Zustellungsbevollmächtigten haben. Dieser ist für unter das Gesetz fallende Unternehmen zwingend vorgesehen. Es handelt sich bei den sozialen Netzwerken neben Facebook, Youtube, Instagram, Twitter, Google+, Pinterest und Soundcloud.
Für die vom Gesetz betroffenen Unternehmen ist es erst einmal gar nicht so einfach herauszubekommen, ob sie betroffen sind. Das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nach eigener Aussage keine Liste möglicher Unternehmen, da die Einleitung eines Ordnungswidrikeitsverfahrens von unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen – wie zum Beispiel der Eigenschaft als soziales Netzwerk – abhänge, die kumulativ vorliegen müssten und stets auf ihre Aktualität zu prüfen seien. Auch ist ein Prozess der Benachrichtigung durch die Behörde nicht vorgesehen. Spätestens jedoch bevor die Behörde ein Bußgeld erlasse, würde das soziale Netzwerk zum Vorgang angehört, sagt der Pressesprecher des BfJ gegenüber netzpolitik.org.
Alle kleinen Parteien wollen NetzDG abschaffen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist wegen seiner möglichen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit hoch umstritten. Kritiker befürchten schon lange, dass Privatunternehmen durch das Gesetz zu einem Overblocking gedrängt werden, durch das auch strafrechtlich nicht relevante Meinungsäußerungen gelöscht werden. Die ersten Tage seit Einführung des Gesetzes befeuern diese Befürchtungen: So sperrte Twitter den Account des Satiremagazins Titanic ungerechtfertigterweise. Im Bundestag haben sich mittlerweile alle kleinen Parteien – also FDP, Grüne, Linke und AfD – gegen das NetzDG ausgesprochen. Aus der entstehenden großen Koalition sind keine Pläne zur Abschaffung bekannt.
Wir sammeln ungerechtfertigte Löschungen von Inhalten durch das NetzDG. Bitte sendet die Löschbenachrichtigungen und den beanstandeten Inhalt an die Mailadresse netzDG@netzpolitik.org. Eine Einsendung bedeutet nicht, dass wir zwingend über den jeweiligen individuellen Fall berichten.
[Anm. der Moderation: Bitte bleiben Sie beim Thema. Thema des Artikels ist das NetzDG, nicht die AfD. Wir diskutieren hier auch nicht zum tausendsten Mal durch, ob die AfD eine rechtsradikale Partei ist. Diesen Beweis hat die Partei hinlänglich und immer wieder erbracht.
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Ich bin beim Thema. Bei einem nach meinem Ermessen derart arroganten Ton ist jedoch jede weitere Kommentierung bzw. Kenntnisnahme dieser Webseite überflüssig.
Und wer sammelt ungerechtfertigte Löschungen von Inhalten durch Netzpolitik.org?
Unser Spamordner.
Und welcher Gott urteilt bei Euch, was nach NetzDG berechtigt oder unberechtigt ist?
Wir sind hier nicht NetzDG-relevant.
Absehbares Missverständnis. :o
Nunmehr meinte ich euer selbsterklärtes Sammelvorhaben.
Vielleicht machen Sie sich erstmal mit den Unterschieden zwischen einem von einem Verein betriebenen Blog und marktdominanten sozialen Netzwerken vertraut, bevor Sie ein Recht ableiten, dass man überall und immer seinen AfD-Müll abladen darf und niemand moderieren darf.
Weder bin ich D. Meyer, noch beziehe ich mich auf ihn.
Ich versuche es mal so auszudrücken, ich benutze das Internet seit ’97. Geplant war das mal als ein Ort absoluter Freiheit. Ich glaube ich spreche allen Alt Nutzern aus der Seele wenn ich sage. Ja im netz gibt es Meinungen die sind zum kotzen, aber wisst ihr was, wer das nicht aushält kann gerne gehen.
Ja wer diffamierenden bullshit im internet schreibt ist ein Mistkerl, wer das allerdings meldet ist viel schlimmer. Wenn überhaupt recht im netz durchgesetzt wird dann internationales recht, das Internet kennt keine grenzen das haben die Analogies halt nicht verstanden.