Gericht: Google muss auf E-Mails von Kunden antworten

Deutsche Verbraucherschützer klagen: Support-Adressen von Google sind tote Briefkästen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mathyas Kurmann

Das Kammergericht Berlin hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Google Recht gegeben. Demnach muss der Internetkonzern auf E-Mails von Kunden antworten und darf nicht mit automatisch erzeugten Standardantworten reagieren. Der Konzern verweist seine Kunden nämlich gerne an Kontaktformulare auf der eigenen Seite, statt Beschwerden einfach über Email zu beantworten.

Der vzbv schreibt dazu:

Kommerzielle Betreiber von Webseiten sind nach dem Telemediengesetz dazu verpflichtet, ihren Kunden eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen – zum Beispiel für Fragen zum Vertrag oder zu den angebotenen Produkten. Dafür müssen sie eine E-Mail-Adresse angeben. Die von Google im Impressum genannte Adresse entpuppte sich allerdings als „toter Briefkasten“. […] Google verwies in der Antwort-Mail vor allem auf seine Hilfeseiten, über die „gegebenenfalls“ auch Kontaktformulare erreichbar seien.

Die Berliner Richter urteilten, dass es Kunden nicht zuzumuten sei, sich durch Formulare auf der Google-Seite durchklicken zu müssen. Vielmehr sei E-Mail ein einfaches und schnelles Mittel zur Kommunikation. Das Urteil des Kammergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Revision beim Bundesgericht zugelassen.

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4 Ergänzungen

  1. Das Thema kommt mir bekannt vor. Hat Google da nicht in der Vergangenheit bereits ein ähnlichlautendes Urteil kassiert? Oder handelt es sich hier um den gleichen Vorgang nur halt eine Instanz höher als damals?

  2. Es gab doch schon vor zig Jahren so ein Urteil. Ging doch durch die Presse als das „Google Impressum Urteil“ Stichwort/Stichsatz. Sowohl vor dem Urteil die Jahre als auch danach bis heute habe ich Dutzende emails an Google geschrieben – mal zu Artikel die ich gelesen hab, mal Fragen gestellt, mal was vorgeschlagen, mal reklamiert, mal beschwert… Mann, alles Mögliche. Und mit verschiedenen IP Adressen und Rechnern und Browsern und Uhrzeiten und email Adressen usw. KEIN EINZIGES MAL kam eine Antwort ! Ich hab sogar den Bullen und dem Gericht was es entschieden hat und der Verbraucherzentrale es geschrieben – ebenfalls mehrmals. ALLE haben drauf geschissen und es ignoriert ! Das Urteil ist ein Witz !

    Das ist sowieso eins der größten Probleme mit deutschen Gesetzen und Urteilen – da steht nur ja das darfst du machen und das nicht. Oder das muss jetzt so gemacht werden usw. Ja schön. Aber da steht nicht was passiert, wenn man es nicht macht ! Klar, bei einigen Gesetzen steht dann halt, dass da mit ner Strafe von bis zu so und so lange wäre, aber bei weitem nicht in jedem Gesetz, sodass daraus praktisch keine Konsequenz folgt.

    Aber ey, Google ist wie Facebook oder Whatsapp und Instagramm eh ne Ami Firma und die müssen sich NUR an das US Recht halten EGAL was DE oder EU sagen. Und genau das haben die im Grunde auch gemacht. Und genau nichts ist deshalb passiert. Auch mit dem Urteil wird sich NICHTS ändern und es folgen keine Antworten auf die emails !

  3. Wow das ging aber schnell. Seit wann gibt es Google? Jeder andere Anbieter hätte längst saftige Strafen bekommen.

  4. Auf die Mails von ihren Kunden müssen sie wohl antworten, aber nicht auf die Mails von der Ware (wir).

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