Die Europäische Union will die grenzüberschreitende Nutzung von Finanzinformationen ausweiten. Zukünftig sollen Daten aus zentralen Bankkontenregistern nicht nur zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus verwendet werden, sondern auch zur Verfolgung von schweren Straftaten. So steht es in einem Vorschlag für eine Richtlinie zur „Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen“, den die Europäische Kommission im April vorgelegt hat und der jetzt vom Rat und dem Parlament beraten wird. Der Richtlinienvorschlag ist Teil der im April 2015 angenommenen „Europäischen Sicherheitsagenda“.
„Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung“
Bei einer Finanzanalyse werden Vorratsdaten verarbeitet, die von allen Finanzdienstleistern zu Geldgeschäften aufgehoben werden müssen. Davon betroffen sind auch Anbieter von internationalen Geldtransfers. Die Institute sind auskunftspflichtig zu allen Informationen zu ihren KundInnen, darunter auch zu Schließfächern. Finanzinformationen werden zudem bei Steuer- und Korruptionsbekämpfungsbehörden gespeichert. Genutzt werden schließlich auch Daten der Vermögensabschöpfungsstellen, die für das Einfrieren oder die Beschlagnahme von unrechtmäßig erworbenen Gewinnen zuständig sind.
Das Ziel von Finanzermittlungen ist aber nicht nur die Beschlagnahme von unrechtmäßig erworbenem Vermögen, wie es in den mehrfach überarbeiteten Geldwäscherichtlinien erleichtert wurde. Informationen, die aus Bankgeschäften rekonstruiert werden können, sollen der „Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung“ bestimmter Straftaten dienen. Der Zoll, die Polizei und die Geheimdienste sollen aus den Kontoinformationen Rückschlüsse auf womöglich weitere verdächtige Personen ziehen und diese Erkenntnisse auch zur Gefahrenabwehr nutzen. So schreibt die Kommission in ihrem Vorschlag, die Finanzinformationen sollten helfen, „kriminelle Aktivitäten zu unterbinden“ und „Terroranschläge zu vereiteln“. In mehreren Aktionsplänen, die die Europäische Union zu verschiedenen Kriminalitätsphänomenen herausgibt, wird eine verstärkte Nutzung von Finanzinformationen angemahnt, darunter zu „Migrantenschleusung“ und Drogenhandel.
Vernetzung der zentralen Bankkontenregister geplant
Auch der Zugang von berechtigten Behörden soll erweitert werden. Bislang haben lediglich 15 EU-Mitgliedstaaten zentrale Bankkontenregister oder vergleichbare „Datenabfragesysteme“ eingerichtet. Nur in sechs Mitgliedstaaten verfügen einige zuständige Behörden über einen Direktzugang. Die zuständigen Behörden sollen jedoch nicht in jedem Fall den Kontostand oder Einzelheiten zu Transaktionen einsehen dürfen. Bei einem Direktzugriff wird der Name der KontoinhaberInnen, das Geburtsdatum und die Kontonummer angezeigt.
Weitergehende Auskünfte bei den privaten Finanzdienstleistern erfordern meist eine richterliche Genehmigung und müssen über ein Verfahren zur grenzüberschreitenden Rechtshilfe angefordert werden. Laut der Kommission führt dies „zu erheblichen Verzögerungen“. In der Richtlinie sollen die vorgeschriebenen Antwortzeiten deshalb verkürzt und vereinheitlicht werden. Schließlich steht auch die Vernetzung der zentralen Bankkontenregister aus den Mitgliedstaaten weiterhin auf der Agenda. Bis Mitte 2019 will die Kommission hierzu eine Bewertung vorlegen.
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine zentrale Meldestelle für Finanzermittlungen (Financial Intelligence Unit, FIU) benannt. Seit 2006 vernetzen sich diese Meldestellen, seit 2008 nimmt das BKA an diesen informellen Treffen teil. Das Netzwerk steht unter Leitung der Kommission und wird von den Generaldirektionen „Inneres“ und Generaldirektion „Binnenmarkt und Dienstleistungen“ geleitet. Für den Informationsaustausch nutzen die nationalen Stellen das dezentrale Computernetz FIU.net, das seit dem 1. Januar 2016 von der Polizeiagentur Europol verwaltet wird.
Streit mit dem Zoll
Europol führt zwar das Informationssystem FIU.net der beteiligten Meldestellen, hat aber bislang keinen eigenen Zugriff auf die Bankkontenregister in den Mitgliedstaaten. Die Polizeiagentur hatte dieses Defizit in einem 2017 erschienenen Bericht „Vom Verdacht zur Maßnahme – wie Ermittlungen im Finanzbereich mehr operative Wirkung entfalten“ beschrieben.
Wenn Europol wie im gegenwärtigen Richtlinienvorschlag vorgesehen ebenfalls auf Finanzdaten zugreifen dürfte und dies auf schwere Kriminalität ausgedehnt würde, bahnt sich ein weiterer Konflikt zwischen dem Finanz- und dem Innenministerium an. Denn der Europol-Zugriff würde über die nationalen Europol-Stellen umgesetzt, im Falle Deutschlands liegt diese Zuständigkeit beim Bundeskriminalamt (BKA). Die deutsche FIU-Meldestelle ist jedoch seit einem Jahr nicht mehr beim BKA, sondern bei der Generalzolldirektion und damit im Verantwortungsbereich des Finanzministeriums angesiedelt.
Nach dem Umzug zum Zoll hatten sich deutsche Kriminalämter mehrfach über die mangelnde Bearbeitung von eingehenden Verdachtsanzeigen beschwert. Laut einem Maßnahmenpapier des Zolls stapelten sich dort Zehntausende unbearbeitete Meldungen. Berichte an Polizei und Staatsanwaltschaften seien häufig „unvollständig, fehlerhaft und insgesamt nutzlos“, inhaltliche Analysen „kaum vorhanden“. Eilige Fristfälle würden gar nicht oder erst mit erheblicher Verspätung übermittelt. Meldungen würden mitunter an irgendein Landeskriminalamt geschickt, obwohl dessen Zuständigkeit nicht ersichtlich ist.
BKA stellt „Softwareanalysetools“
Jetzt nutzt das BKA seine internationale Vernetzung, um sich auf EU-Ebene als Partner für Finanzermittlungen zu präsentieren. Vergangene Woche meldete die Behörde in Wiesbaden, dass die Staatsschutz-Abteilung des BKA ein internationales Projekt zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung begonnen hat. Es wird von der Europäischen Kommission gefördert und soll die Kooperation mit Finanztransferanbietern „ausbauen und vertiefen“. Zu den Zielen gehört außerdem die bessere grenzüberschreitende Vernetzung von FinanzermittlerInnen in den EU-Mitgliedstaaten, aber auch mit dem Federal Bureau of Investigation (FBI) in den USA. Damit sollen etwa der Kauf von Waffen und Munition, „Propagandamaßnahmen“ oder eine „Ausbildung von Attentätern“ verfolgt werden.
An einer Auftaktkonferenz in Köln beteiligten sich nach Angaben des BKA polizeiliche Staatsschutzeinheiten aus Frankreich, die spanische Nationalpolizei, Europol und der internationale Finanztransferdienstleister Western Union. Auch die deutsche FIU soll eingebunden werden. Im nächsten Jahr will das BKA mehrere Workshops zur Finanzdatenauswertung anbieten. Bei den Lehrgängen würden „Softwareanalysetools“ eingesetzt, die den Teilnehmenden auch nach Kursende für zur Verfügung stünden. Nähere Angaben zu den digitalen Werkzeugen macht das BKA nicht, vermutlich handelt es sich dabei um Software zur Auswertung von Massendaten.
Schöne Überschrift!
Die Daten, um die es geht, sind in der Tat hochsensible Daten, die ursprünglich nur zur Abwehr schwerster Angriffe auf unsere Demokratie gespeichert werden durften.
Höchste Zeit, dass sich die Gerichte mit dem Thema befassen!
Natürlich wissen Alfred E. Terrorist, Egon Anton Hustensaftschmuggler oder Qskar Steuerhinterzieher nicht, dass die Banken ihre Transaktionen Jahrzehnte lang speichern? Das ist wieder so eine Veralberung der Massen im Dienste der Geldgeier und ihrer Politclowns, die gerne das Bargeld abschaffen würden, weil sie damit die vollständige Herrschaft über das Vermögen der Massen erhielten. Nicht sehr orginell.
Ab nächstem Jahr greift der Fiskus übrigens den Kleinanlegern mittels Vorsteuerabzug auf (nicht bekommene) Dividenden bestimmter Fondsprodukte (weil thesaurierend) in die Taschen. Das fällt insofern nicht auf, dass es vom Sparerfreibetrag abgezogen wird. Solche Produkte sollte man in Deutschland also verkaufen, bevor die Griffel „des Staates“ in den Hosentaschen wühlen. Das würde interessant, wenn man short thesaurierendes Produkt zocke. Dort schlagen hypothetischen Dividenden negativ auf die Erträge des Zockproduktes durch, ergo müsste der Fiscus zusätzlich ZAHLEN? Das wäre mal eine Lachnummer.
Dazu passt auch ganz schön ein Text von Thomas Fischer:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/geldwaesche-fischer-im-recht/komplettansicht