Die Landesregierungen von Baden-Württemberg (Grüne) und Bayern (CSU) wollen zukünftig in Strafverfahren DNA-Material umfassender untersuchen lassen. Eine entsprechende Formulierung hat es nun auch auf Bundesebene in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD geschafft. Die promovierte Biologin Anna Müllner erklärte in ihrem Vortrag auf dem CCC-Kongress, was dahinter steckt und zeigt welche Gefahren diese Form der DNA-Analyse für Minderheiten birgt.
Bisher konnten mit der polizeilichen DNA-Analyse lediglich das chromosomale Geschlecht ermittelt werden und Abgliche mit anderen Datensätzen durchgeführt werden. Wenn nun von erweiterter DNA-Analyse die Rede ist, geht es um das Verfahren Forensic DNA Phenotyping (FDP). Mit diesem Verfahren lässt sich etwas zu Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie Alter der fraglichen Person sagen. Müllner betont, wie eingeschränkt und ungenau das Verfahren noch ist. Zum einen sei das Verhältnis von Genen zu tatsächlichem Aussehen nicht kausal, es korreliert lediglich. Manches ließe sich auch gar nicht sagen, da die gelebte Geschlechtsidentität einer Person sich nicht aus den X-Chromosomen ablesen lasse. Noch dazu können sich die erfassbaren Merkmale auch verändern, etwa ergraute oder gefärbte Haare.
Wahrscheinlichkeiten statt genauer Aussagen
Mit FDP lassen sich also lediglich einige wenige Merkmale erfassen, und diese auch nicht mit Sicherheit. Ob eine Person braune oder blaue Augen hat, kann nur als wahrscheinlich vorausgesagt werden. So könnten Ermittlungen bei einer Missdeutung der Wahrscheinlichkeiten auch völlig fehlgeleitet werden. Unvermeidbar sei laut Müllner die gleichzeitige Erfassung von Daten, die für polizeiliche Ermittlungen irrelevant sind und deren Erhebung nicht zugelassen ist, etwa das Risiko für bestimmte Erkrankungen.
Laut Müllner geht es bei der Forderung nach Ausweitung der DNA-Analyse nicht um die Nutzung einer verbesserten Technologie, denn dafür sei diese noch zu ungenau. Sie zitiert den NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), der zuletzt sagte: „[…] Forensiker [können] heute aus winzigen Spuren sehr präzise genetische Phantombilder erstellen, die unsere Polizisten jedoch nicht nutzen dürfen“. Ganz offenbar übertreibt der Innenpolitiker hier die Erwartungen, was mit der erweiterten DNA-Analyse möglich ist.
Minderheiten stärker im Fokus
Vielmehr sieht Müllner in der aktuellen Forderung nach dem Einsatz der Technologie eine rassistische Stimmungsmache seitens der Parteien. Nicht zufällig fällt der Gesetzentwurf von der bayrischen (CSU) und baden-württembergischen (Grünen) Landesregierung zum Einsatz von erweiterter DNA-Analyse mitten in eine fremdenfeindliche Debatte um Vorgehen gegen nicht-deutsche Straftäter nach einen Mordfall in Freiburg.
Müllner verweist auf die CSU, die noch eins drauf setzen und neben der Feststellung der Augen-, Haar- und Hautfarbe auch die Feststellung der „bio-geographischen Vorfahren“ anhand des DNA-Materials fordert. Müllner sieht darin den Versuch, den Begriff der „Ethnie“ zu umschiffen.
Problematisch sieht Müllner vor allem, dass die erweiterte DNA-Analyse tatsächlich ein Racial Profiling begünstigen könnte. Das Verfahren würde zwangsläufig Anwendung auf Minderheiten als Tatverdächtige finden, denn eine Einschränkung der Tatverdächtigen kann nur sinnvoll erfolgen, wenn eines der phänotypischen Merkmale nicht denen der Mehrheitsgesellschaft entspricht. Hier würden nun Menschen ins Blickfeld der ErmittlerInnen gezogen, die bisher keine Tatverdächtigen waren, allein aufgrund ihrer Haut- oder Haarfarbe. Dies widerspreche der allgemeinen Unschuldsvermutung. Darüber hinaus sieht Müllner die Gefahr der vermehrten rassistischen Hetze bei einer öffentlichen Fahndung nach Tatverdächtigen einer bestimmten Haut- oder Haarfarbe.
Große Koalition will erweiterte DNA-Analyse einführen
Die süddeutsche Forderung nach einer erweiterten DNA-Analyse ist einer fremdenfeindlichen Debatte entsprungen. Die Forderung wurde – mit Aussparung der Feststellung von „bio-geographischen Vorfahren“– nun in den Koalitionsvertrag von Union und SPD übernommen. Dabei gab es bisher kaum mediale Aufmerksamkeit für dieses Gesetzesvorhaben.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: „Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81 e StPO).“
Mit der Aufnahme in den Koalitionsvertrag ist es wahrscheinlich, dass die erweiterte DNA-Analyse in Deutschland gesetzlich eingeführt wird. Müllner fordert in ihrem Vortrag strenge Datenschutzrichtlinien für die erweiterte DNA-Analyse. So mahnt sie zu einer vertraulichen Behandlung von TäterInnenprofilen und einer Sensibilisierung der ErmitlerInnen für die eigene Befangenheit und den Umgang mit Wahrscheinlichkeitsangaben. Nur so kann die Gefahr eines Generalverdachts gegen Minderheiten, entgegen der allgemeinen Unschuldsvermutung und das Potenzial zu rassistischer Hetze eingedämmt werden.
Das Video findet ihr auch auf media.ccc.de. Als Podcast steht der Vortrag im mp3– oder opus-Format zur Verfügung.
Gewiss hätte es sehr geholfen, die Haarfarbe der Glatzen zu kennen.
Forensische Verfahren (Phrenologie, Fingerabdrücke usw.) haben eine lange pseudowissenschaftliche verzerrte Geschichte und die Zahl der Fehlurteile in Strafprozessen ist nicht unerheblich. In der aktuellen Ausgabe des US-Magazins THE NATION wird die forenische Praxis als ›Science‹ in Anführungszeichen in der Titelgeschichte thematisiert (Meehan Crist and Tim Requarth, The Crisis of American Forensics. The Nation, Feb. 2018). Wir Deutsche lassen uns nicht so leicht verdrängen. Die künftige Bundesregierung will ein weiteres Kapitel schreiben lassen.
Täterschutz? Geht es noch gut?
Endlich! Hat lange genug gedauert bis die Netzgemeinde wach wurde. Es ist eine komplexe Materie – aber bitte arbeitet Euch ein, damit es zu einer differenzierten öfffentlichen Debatte bzgl. erweiterter DNA-Analysen kommt. Leider ist das, was wissenschaftlich-technologisch aktuell tatsächlich möglich ist, von den Befürwortern bislang sehr verkürzt dargestellt worden. Ganz zu schweigen von der populistischen Stimmungsmache, die sie sich für ihre Initiative zunutze gemacht haben. Wer sich einlesen will, findet hier mehr: https://stsfreiburg.wordpress.com/
Was gibt es dort einzulesen, selbstverständlich muss das technisch mögliche in der Kriminalistik angewendet werden
Lesen hilft, denn dann würde Dir bspw. auffallen „[…] wie eingeschränkt und ungenau das Verfahren noch ist.“ oder wie problematisch der Einsatz ist, da er „[…] nur sinnvoll erfolgen [kann], wenn eines der phänotypischen Merkmale nicht denen der Mehrheitsgesellschaft entspricht.“
Wäre also schon durchaus nicht schlecht den Artikel mal zu lesen.
Täter ist Täter ob weiß schwarz gelb rot oder braun oder grün vom Mars wenn der Täter nichts anstellt hat er auch nichts zu befürchten ich kann die Deutschen Täter-Schutz Arien nicht mehr hören und lesen
@smadrescher
Bis du selbst mal in den Fokus gerätst…
Das hat ja schon philosophische Züge. Welche Tat hat denn ein Täter begangen der nichts angestellt hat?
Das Gen-ethische Netzwerk und 24 andere Organisationen haben im April letzten Jahres eine Stellungnahme gegen die geplanten Ausweitungen veröffentlicht:
Keine Erweiterung polizeilicher Befugnisse in der DNA-Analyse!
http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/pressemitteilungen/april-2017/25-organisationen-fordern-keine-erweiterung-polizeilicher-befugnisse
„Wir protestieren gegen die fehlgeleitete politische und mediale Darstellung dieser Methoden. Die sicherheitspolitisch geforderten DNA-Analysen sind keine Wahrheitsmaschinerie, sondern hochgradig fehleranfällig. Die Gefahren ihrer Anwendung wiegen weitaus schwerer als ihr geringer kriminalistischer Nutzen!
Wir protestieren dagegen, dass bisher gültige Datenschutzrechte dramatisch verletzt werden, wenn Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften und Verwandtschaftsbeziehungen via DNA-Analyse erlaubt werden!
Wir protestieren dagegen, dass das Gesetzesvorhaben rassistischer Stimmungsmache Vorschub leistet. Öffentliche Generalverdächtigungen gegen diskriminierte Gruppen aufgrund der Analyse von Haut-, Haar- und Augenfarben oder Herkunftsmarkern dürfen nicht durch solche Verfahren ermöglicht werden!“
Hervorragender Artikel! Interessant und gut geschrieben.
Sehr informativ und wichtig, vielen Dank!
Etwas kritisch sehe ich, dass Müllner damit argumentiert, dass das Verfahren noch nicht ‚so verlässlich‘ ist. Selbstverständlich ist es noch problematischer, das Verfahren mit einer hohen Fehlerquote anzuwenden als wenn es ‚ausgereifter‘ ist. Aber soll es wirklich ‚ausgereift‘ werden, wenn die meisten der dargestellten Problematiken und Gefahren bestehen bleiben?
Wie auch immer, dass eine in einem massiv rassistischen Diskurs aufgebrachte Forderung es größtenteils unbemerkt und kaum kritisch kommentiert in den Koalitionsvertrag geschafft hat, ist erschreckend und es ist anzunehmen, dass die Umsetzung tatsächlich rassistische Schuldvermutungen befördern wird und somit rechten Bewegungen wie der Identitäten Kampagne 120db.
Dem „normalem Bürger“ der jetzt von dem niederländischen Vorgehen um einen Strafbestand aufzu -klären dieses oder mit einem ähnlichen Vorgehen der NL Behörden hört, kann dieses Vorgehen imponieren und dieses auch für die BRD sich vorstellen. Nur uns fehlen weitergehende Infos, ich war überrascht von der doch üppigen Fehlerquote. Es gibt aber nicht so viele Stellen die da Aufklärung für den “ normalen Bürger“ betreiben, in den Fachkreisen gibt es wohl eine Diskussion. Sie sollte breiter aufgestellt sein.