Winke, winke: Bundesregierung verabschiedet Vorratsspeicherung von Fluggastdaten (Update)

Die Bundesregierung hat begonnen, die europäische Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten umzusetzen. Teils geht sie dabei über die Vorgaben der EU hinaus. In der Luft hängt jedoch, ob die anlasslose Speicherung persönlicher Daten überhaupt legal ist.

Unter verschäfter Beobachtung: Die Daten aller europäischen Fluggäste. – CC0 Chanan Greenblatt

Von der Mailadresse bis zu Namen von Mitreisenden: Am Mittwoch hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (PDF) abgesegnet, der die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten in Deutschland einführen soll. Damit will sie bis Ende Mai 2018 die im April beschlossene EU-Richtlinie umsetzen.

Etwa 60 Datenkategorien, darunter Namen, Gepäckangaben, E-Mail-Adressen, aber auch besonders sensible wie Essenswünsche [siehe Update], sollen künftig fünf Jahre lang gespeichert und automatisch gerastert werden. Nach sechs Monaten müssen diese Daten zwar „depersonalisiert“ werden, um nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden zu können. Eine richterliche Anordnung kann dies jedoch bei Bedarf rückgängig machen.

Deutsche Umsetzung geht über Vorgaben der EU hinaus

Die verdachtsunabhängige Massendatenspeicherung soll nicht nur bei der Verfolgung von terroristischen Straftaten zum Einsatz kommen, sondern auch bei Ermittlungen gegen „schwere Kriminalität“ helfen. Sammeln soll die Datenberge eine beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte Fluggastdatenzentralstelle. Um diese zu errichten, hat die Regierung 78 Millionen Euro eingeplant, der laufende Betrieb soll mindestens 65 Millionen Euro im Jahr kosten.

Obwohl von der EU-Richtlinie nicht zwingend vorgeschrieben, speichert das BKA neben aus und in die EU gehenden Flügen auch Flugdaten innerhalb Europas. Der verantwortliche Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begründet dies mit länderübergreifender Kriminalität, die vor Grenzen nicht halt mache. „Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet“, sagte de Maizière.

Was alles so für fünf Jahre gespeichert wird. Foto: CC-BY-NC 2.0 Telstar Logistik. Montage: netzpolitik.org - CC-BY-NC-SA 2.0 Telstar Logistik. Montage: netzpolitik.org

Suche mit Mustern soll Unbekannte ausfindig machen

Abgeglichen werden die Daten unter anderem mit den Beständen des europäischen „Schengener Informationssystems“ (SIS) und mit INPOL-Zentral (INPOL-Z), dem zentralen Fahndungs- und Auskunftssystem der deutschen Polizei. Das soll zunächst sicherstellen, „dass alle relevanten Personen und Gegenstände, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, überprüft werden können“, heißt es im Gesetzentwurf. Personen, die mit gefälschten oder gestohlenen Dokumenten reisen, soll ein Abgleich mit einer Datenbank für gestohlene oder verlorene Reisedokumente (ASF-SLTD) entlarven.

Zudem soll ein automatisierter Abgleich von Fluggastdaten mit verdächtigen Mustern dafür sorgen, dass auch nicht amtsbekannte Personen identifiziert werden, die mit Terror oder schwerer Kriminalität in Verbindung stehen könnten. Der Gesetzentwurf nennt etwa Drogenkuriere, die durch ein bestimmtes Reiseverhalten auf sich aufmerksam machen. Allerdings: Wer ähnlich reist, hat Pech gehabt und muss sich auf Folgemaßnahmen wie Gepäck- oder sonstige Kontrollen einstellen.

Datenweitergabe an Geheimdienste

Die von den Fluggesellschaften an das BKA übermittelten Daten sowie etwaige Ergebnisse der Auswertung dürfen an Geheimdienste wie den Bundesnachrichtendienst oder an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergereicht, genauso wie „unter engen Voraussetzungen“ mit den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Ob diese Form der Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit europäischen Grundrechten vereinbar ist, hängt derweil noch vollkommen in der Luft. Erst letzten Dezember hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum wiederholten Male die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten für ungültig erklärt. Und auch der Ausgang des ebenfalls vor dem EuGH verhandelten Abkommens zum Austausch von Fluggastdaten zwischen Kanada und der EU könnte der massenhaften Speicherung Unschuldiger einen Strich durch die Rechnung machen. In seinem Schlussplädoyer bezeichnete der EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi das Abkommen als unvereinbar mit den EU-Grundrechten auf den Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre.


Update, 24. Februar 2017

Fluggesellschaften übermitteln oft das ganze Datenpaket, das sie über einen einzelnen Fluggast gespeichert haben. Darunter fallen auch die sogenannten „Special Service Requests“ (SSR), die unter anderem „besondere Essenswünsche“ beinhalten. Da aus dem deutschen Gesetzentwurf nicht klar hervorgeht, was mit diesen zusätzlichen Daten geschehen soll, haben wir beim Bundesinnenministerium nachgehakt und folgende Antwort erhalten:

Ob und in welchem Umfang künftig „Special Service Requests“ (SSR) übermittelt und verarbeitet werden, ist Gegenstand noch andauernder fachlicher und technischer Überlegungen im Zusammenhang mit den Durchführungsbestimmungen zu den Formaten, die die EU-Kommission zu erlassen hat. Der Entwurf des FlugDaG und dessen Umsetzung sieht speziell die Speicherung von Essenswünschen nicht vor.

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12 Ergänzungen

  1. Das bekannte Muster: Gesetz machen, Infrastruktur aufbauen und loslegen, auch wenn es absehbar als Grundrechteverstoss von einem Gericht kassiert wird. Letzteres dauert Jahre, in denen man einfach machen kann. Danach passt man das Gesetz halt ein bischen an und macht weiter. Bei Bedarf mehrere Iterationen.

    Die Spezialdemokraten natuerlich mit dabei, Schulz macht im Zweifel die Merkel und weiss von nichts 8)

  2. Ich hoffe mal, dass möglichst schnell jemand gegen diesen Irrsinn klagt. Sonst muss ich das am Ende noch selbst tun :-/

    Ich bin zwar nur jur. Laie, aber ich kan mir kaum vorstellen, dass so ein Gesetz vor dem EUGH/BGH bestehen kann. Vielleicht sollte Netzpolitik.org mal einen Zähler auf seiner Seite einbauen der dokumentiert, welcher Politiker schon wie oft durch verfassungsfeindliche Gesetzesinitiativen in Erscheinung getreten ist ;-)
    Ich ärgere mich sowieso schwarz darüber, diese Menschen jedes Mal ohne Strafe oder disziplinarische Maßnahmen davonkommen. Wenn ich mich verfassungsfeindlich verhalte, weiß ich ziemlich genau wo ich als Nächstes landen würde – im Knast.

    1. Das Grundgesetz ist bei vielen Fragen vage, und gibt nur die Grundsätze vor. Wenn man bei der konkreten Auslegung verschiedener Meinung ist, was bringt es dann, sich gegenseitig Verfassungsfeindlichkeit vorzuwerfen? Selbst Verfassungsrichter, die ein Minderheitsvotum abgeben, währen ja dann Verfassungsfeinde.

      1. Es geht hier wohl eher um offensichtliche Fälle: Ein Gesetzentwurf ist laut Gutachten verfassungswidrig bzw. europarechtswidrig, wird aber trotzdem verabschiedet. Er wird auf Anhieb von Gerichten für ungültig erklärt. Daraufhin kommt ein neuer Gesetzentwurf, der so verschärft ist, dass die Rechtswidrigkeit noch offensichtlicher ist. Neue Gutachten bestätigen das. Er wird aber erneut verabschiedet.

        Dass das so gelaufen ist, wäre aus meiner Sicht fast schon ein Grund, CDU und SPD als verfassungswidrig zu verbieten. Mit Achtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung hat es jedenfalls nichts zu tun.

        Dieses völlig schamlose Verhalten ist einfach nur die neueste Konfrontationsstufe im Krieg der etablierten Parteien gegen die Bevölkerung, in dem die letzten Reste an Gewaltenteilung zerstört werden. Davor ist man meistens den Umweg über die EU gegangen: Regierungschefs beschließen in geheimer Abstimmung Richtlinien, die die Bevölkerung ablehnt. Danach müssen sie sie ‚leider‘ umsetzen. Sowas beschädigt natürlich die EU und kann Separationsbestrebungen in der Bevölkerung Auftrieb geben – vielleicht der Grund, dass man sich jetzt eher auf dieselbe Art von Tricks mit internationalen Handelsverträgen konzentriert und z.T. sogar ganz offen vorgeht.

        In Deutschland ist das alles im Vergleich zu Großbritannien übrigens noch gemäßigt. Dort ruiniert die Politik gerade gezielt das Gesundheitssystem.

        1. Aber was sind „offensichtliche Fälle“? Die Vorratsdatenspeicherung jedenfalls nicht, darüber sind sich ja nicht mal BVerfG und EuGH einig. Und zur Fluggast-VDS schreibt der Autor des Artikels: „Ob diese Form der Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit europäischen Grundrechten vereinbar ist, hängt derweil noch vollkommen in der Luft.“ Von Offensichtlichkeit kann also keine Rede sein, und somit auch nicht von Verfassungsfeinden und Verfassungsbeschützern, die sich hier gegenüber stehen.

  3. Frage:
    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei 60 Variablen, ins oder durchs Raster zu fallen?
    Wo ist die Schwelle „geduldeter Übereinstimmungen“?

    PS: Warum ist Amri nicht geflogen?

    1. Evtl. mag er das gefangen sein nicht?
      Viele mögen auch das Fliegen nicht, haben eine eher unbegründete Angst davor?
      Ich wurde auch schon des öfteren gefilzt und habe gelästert, das ich meine Prostatauntersuchung ja jetzt absagen könne!
      Mittlerweile geht es wieder, ich bin scheinbar von der „Black List“ auf die „Ignore List“ gerutscht!
      Was nicht heißt, das ich nicht das eine oder andere Gerät schmuggele!
      Meine Verwandtschaft gibt das Altgerät mit und ich tausche es gegen ein neuwertiges aus!
      Funktioniert bei Telefonen und Tablets wunderbar, bei Notebooks sollte das Design ähnlich sein oder man besorgt sich einen Totalschaden des begehrten Modells bei Ebay!
      Warum ich das hier Poste?
      Nun, ich führe auch meine Statistiken und man soll nicht Glauben, wieviele Beamte vom Zoll sich solche Tipps zu eigen machen!

  4. @ Tomas Rudl:

    Moment, noch mal zum Mitschreiben: Das BKA macht also demnächst eine dauerhafte Rasterfahndung ALLER Flugreisenden? Während die Daten bei anderen Vorratsdatenspeicherungen (Telefon, Internet, Bankkontodaten) bei den jeweiligen Unternehmen verbleiben, sollen die Flugreisedaten ALLE DIREKT ohne jeden Verdacht ans BKA fließen?

    Das ist so himmelschreiend verfassungswidrig!

    Beispielsweise in der Geldwäschebekämpfung machen die Banken das Monitoring und Screening wenigstens selbst und melden dann nur mehr oder weniger begründete Verdachtsfälle an die Behörden. Aber bei PNR soll das direkt beim BKA laufen? Krasse Scheiße!

    1. @Unglaube

      Ach je, erwartest Du hier wirklich eine Antwort? Die Redaktion lässt sich bestimmt nicht dazu herab, auf jeden einzelnen Kommentar einzugehen. Und die Kommentatoren spalten sich größtenteils in zwei Lager: Die „Alles-ist-scheiße-wir-werden-alle-sterben!“-Fraktion und die „Ich-heiße-gedy-und-der-Rechtsstaat-funktioniert-in-der-BRD-doch-einwandfrei!“-Fraktion. Viel Geschrei in beiden Lagern, wenig miteinander konkret an der Sache entlang diskutieren. Also wenn Du das nächste Mal die offensichtlichen Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Vorratsdatenspeicherung herausarbeiten möchtest, verschwende Deine Zeit lieber für Frauen/Männer und besuche besser die Politikseminare an Deiner Uni.

      1. @Tomas

        Und gibt es schon Klagepläne? Die GFF vielleicht? Wenn die Telko-VDS in der aktuellen Form mehr oder weniger scharf an der Verfassungsmäßigkeit kratzt, dann kann die Flug-VDS doch nie und nimmer legal sein?? Habt Ihr Euch schon mal dazu schlau gemacht? Was sagen Experten? Arbeiten Aktivisten/Juristen an Klagen? Wie hoch sind die Erfolgschancen? Würde mich interessieren…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.