Voller Gummiparagraphen: EU-Anti-Terrorismus-Richtlinie gefährdet Grundrechte

Im Schnellverfahren boxt die Europäische Union gerade die Anti-Terrorismus-Richtlinie durch. Doch was die terroristische Gefahr eindämmen soll, bleibt nicht ohne Folgen für elementare Grundrechte wie die Meinungsfreiheit. Zudem könnten öffentliche Proteste schnell als „Terrorismus“ gelten.

Aktivisten besetzen das Förderband einer Kohlegrube. Ziviler Ungehorsam könnte unter bestimmten Vorraussetzungen in Zukunft als Terrorismus eingestuft werden. Foto: CC-BY-NC 2.0 endegelaende

Die Anti-Terrorismus-Richtlinie (PDF) der Europäischen Union steht unmittelbar vor ihrer Verabschiedung. Nach den Anschlägen von Paris im November 2015 von der EU-Kommission auf den Weg gebracht, soll sie terroristische Aktivitäten unterbinden. Darunter fallen auch damit zusammenhängende Handlungen wie die Verbreitung und „Glorifizierung“ möglicherweise terroristischer Inhalte, Reisen für terroristische Zwecke oder die vermutete Absicht, Anschläge durchzuführen.

Heute debattiert das Plenum des EU-Parlaments über den im Eilverfahren durchgebrachten Gesetzestext, morgen stimmt es abschließend darüber ab – sollte die erwartete Mehrheit aus Christdemokraten und Konservativen (EVP), den Sozialdemokraten (S&D), der rechtspopulistischen EKR-Fraktion und den Liberalen (ALDE) halten. Als Richtlinie geht sie nicht direkt in nationales Recht über, sondern muss von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden, was diesen einen gewissen Spielraum erlaubt.

Einige Giftzähne gezogen

Auch wenn die sonst übliche Folgenabschätzung unterblieben ist, die mögliche unbeabsichtigte Auswirkungen beleuchten soll, wurden der Richtlinie einige Giftzähne gezogen. Nach einem lauten Aufschrei der Zivilgesellschaft schreibt die Richtlinie den Mitgliedstaaten immerhin etwa nicht mehr verpflichtende, jedoch optionale Netzsperren vor.

Ein neuer Erwägungsgrund soll sicherstellen, dass der Ausdruck „radikaler, polemischer oder kontroverser Ansichten“ weiterhin erlaubt und legal bleibt, während ein Verweis auf die EU-Grundrechtecharta gewährleisten soll, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in der EU nicht eingeschränkt wird. Verhindert werden konnte zudem ein Vorschlag, der auf den „Missbrauch von Verschlüsselung und Anonymität“ im Internet, beispielsweise über das anonymisierende Tor-Netzwerk, abgezielt hatte.

Kriminalisierung von Protesten zu befürchten

Mit dem finalen Ergebnis zufrieden zeigte sich Monika Hohlmeier (CSU/EVP), die als Berichterstatterin des EU-Parlaments entscheidend an der Ausarbeitung der Richtlinie beteiligt war. Insgesamt seien keine Schlupflöcher zu befürchten, versicherte uns Hohlmeier, „zumal die Richtlinie ja gerade dem Zweck dient, solche zu beseitigen, indem klare und einheitliche Definitionen für terroristische Straftatbestände geschaffen werden“.

Nur in Kombination mit den ebenfalls in Artikel 3 aufgelisteten Absichten wäre es möglich, dass eine bestimmte Handlung unter den Terrorbegriff falle. Auch eine „gewalttätige Demonstration, die das Leben von Mitmenschen gefährdet“, sagte Hohlmeier, „wäre aber selbst dann nicht automatisch terroristischer Natur, sondern würde unter die üblichen Gesetze“ des Strafrechts fallen.

Volker Tripp vom Digitale Gesellschaft e. V. spricht hingegen von einem rechtstechnischen Kniff, da Aktivitäten und Absichten zunächst gesondert voneinander definiert würden. „Die sanktionierbaren Tatbestände ergeben sich dadurch, dass diese Aktivitäten und Absichten frei, quasi modular, kombiniert werden“, sagte uns der Jurist. „Deshalb ist es kaum vorhersehbar, welches konkrete Handeln und welche konkreten Umstände als ‚Terrorismus‘ im Sinne der Richtlinie angesehen werden können.“

Vor diesen breiten und unscharfen Formulierungen warnten Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch, die etwa eine Kriminalisierung öffentlicher Proteste befürchten. Polit- oder Öko-Aktivisten könnten dann im schlimmsten Falle als Terroristen gelten, wenn sie – wie etwa gerade die Proteste gegen die sogenannte „Dakota-Pipeline“ in den Vereinigten Staaten zeigen – mit spektakulären Aktionen eine unklar gezogene Grenze überschreiten.

Greenpeace protestiert mit Störaktionen gegen ein Fischereiboot. Die Richtlinie öffnet den EU-Staaten Möglichkeiten zur Kriminalisierung von Protesten und politischen Aktionen.
Foto: CC-BY-SA 2.0 greenpeacede

Definitionssache: „Verherrlichung von Terrorismus“

Zudem stellt die Richtlinie auch das Verbreiten und die Glorifizierung von terroristischen Inhalten unter Strafe, unterlässt es jedoch, diese Verherrlichung näher zu definieren. Dies könnte zu ungerechtfertigten Eingriffen in die Meinungsfreiheit führen, teilte uns Maryant Fernández Pérez von der NGO European Digital Rights (EDRi) mit.

Eine Richtlinie zu verabschieden, die derart unklar formuliert ist und so viele Missbrauchsmöglichkeiten offenlässt, sei rücksichtslos und waghalsig. „Die Richtlinie bringt nur wenige offensichtliche Verbesserungen für die Sicherheit, aber ihre Mehrdeutigkeit und Unschärfe schafft große Risiken für demokratische Freiheiten“, so Pérez.

Auch Cornelia Ernst (Linke/GUE/NGL) übte scharfe Kritik an dem Gummiparagraphen. So genüge schließlich die mögliche Absicht, jemanden zu einer Terrortat anzustiften, um sich strafbar zu machen. „Die Folge werden vermutlich noch mehr Fälle als bisher sein, wo ein unbedachter Witz-Tweet einen großen Polizeieinsatz auslöst“, so Ernst.

Weiterbildung oder Terrorabsicht?

Ähnliche Probleme sieht sie mit den Bestimmungen, die bestimmte Reisen als „Reisen zu terroristischen Zwecken“ interpretieren könnten, oder das reine Herunterladen eines Dokuments, das beschreibe, wie eine Waffe funktioniert. „Wenn einem dann irgendeine Terrorabsicht unterstellt wird, die sich allerdings an nichts Konkretem nachweisen lassen muss, steht man mit einem Bein im Gefängnis“, sagte Ernst.

Sicherlich wird einiges von der Umsetzung in nationales Recht abhängen. Aber wie ein Blick nach Frankreich zeigt, das sich seit über einem Jahr im Ausnahmezustand befindet, kann es mitunter schon ausreichen, eine „falsche“ Webseite anzusteuern, um jahrelang hinter Gittern zu landen.

Whistleblower müssten doppelt und dreifach überlegen

Künftig könnte zudem bereits jemand als Terrorist gelten, der sensible Infrastrukturen oder Informationssysteme angreift. Doch auch hier sei der Tatbestand sehr weit gefasst, erklärte uns Volker Tripp. Denn es könne sich um alles handeln, was irgendwie Daten verarbeite. „Das heißt auch, dass eben DDoS-Attacken [Distributed Denial of Service] oder andere Formen von Hacks plötzlich Terror sein können“, so Tripp.

Denkbar sei aber beispielsweise auch, dass ein Whistleblower in ein Informationssystem eindringen könnte, um Beweise für illegales Handeln des Staates zu ergattern, sagte Tripp. „Wenn er danach eine öffentliche Stelle vor die Wahl stellt, den Missstand selbst öffentlich zu machen oder aber die Veröffentlichung der Beweise zu riskieren, wäre das laut Richtlinie astreiner Terrorismus.“

Update 16.Februar 2017, 12:50

Vor der heutigen Abstimmung im Plenum des Europaparlaments erreichten uns noch Stellungnahmen der Grünen-Fraktion (Grüne/EFA).

Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, begrüßte zwar die Fortschritte, die man bei der Harmonisierung krimineller Straftaten, beim verbesserten Informationsaustausch und beim Opferschutz gemacht habe. Aber insgesamt seien die Probleme der Richtlinie zu schwerwiegend, um sie zu unterstützen. Unsere Übersetzung aus dem Englischen:

Was die Richtlinie als Terrorismus definiert, könnte von Regierungen genutzt werden, um politische Aktionen oder politischen Protest zu kriminalisieren. Wir riskieren eine Situation, in der Klimaschutz- oder Grundrechteaktivisten wegen Terrorismus angeklagt werden könnten, wenn ihre Aktionen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Auch der neue Straftatbestand der öffentlichen Provokation könnte das Recht auf freie Meinungsäußerung untergraben, insbesondere in den Händen einer rechtsgerichteten oder autoritären Regierung.

What the directive defines as terrorism could be used by governments to criminalise political actions or protest. We risk a situation in which climate campaigners, or civil rights activists, could find themselves charged with terrorist offences if their actions cause economic damage. Likewise, the new criminal offense of public provocation could undermine freedom of expression, especially in the hands of a right wing or authoritarian government.

Seine Kollegin Eva Joly, Schattenberichterstatterin im LIBE-Ausschuss, fügte hinzu, dass man nicht genau die Freiheiten schwächen sollte, die die Terroristen untergraben wollten. Stattdessen möge man lieber auf gut trainierte und ausgerüstete Polizeien sowie auf enge, grenzüberschreitende Zusammenarbeit setzen.

Wir sind zutiefst skeptisch, was die Kriminalisierung von Reisen zu terroristischen Zwecken betrifft, auch innerhalb der Europäischen Union. Verdächtigte können bei Vorliegen eines Verdacht jetzt schon verhaftet werden, was die neuen Maßnahme überwiegend redundant macht. Aber während der Mehrwert dieser neuen Regelung nicht demonstriert wurde, besteht ein echtes Risiko, dass sie in einer diskriminierenden Art missbraucht and zweckentfremdet werden könnte.

We are deeply sceptical about the move to criminalise travel for the purposes of terrorism, including within the European Union. Suspects can already be arrested on the grounds of suspicion alone, making this new measure largely redundant. But while the added value of this new provision has not been demonstrated, there is a real risk of it being abused and misused in a discriminatory manner.

23 Ergänzungen

  1. Auch wenn die sonst übliche Folgenabschätzung unterblieben ist

    Selbstverständlich. Weshalb auch? Es geht ja nur um elementare Grundrechte. Da kann man schon mal ein Auge zudrücken und ein wenig über den Daumen peilen. Wird schon passen. Was könnte da auch groß schiefgehen?

    Mit dem finalen Ergebnis zufrieden zeigte sich Monika Hohlmeier

    Und da ist er, der Beweis, dass wir es hier mit einer grundrechtsfeindlichen und gefährlichen Richtlinine zu tun haben.

    1. Destabilisierende Proteste kriminalisieren zu koennen ist ja auch kein Problem, das ist ein positiver Nebeneffekt. Da braucht man keine Folgenabschaetztung, man ist ja auf der richtigen Seite.

      Und dann wundern sich unsere Politiker immer ueber ihr Image und das Aufkommen der Populisten.

  2. Ich habe keine Lust mehr. Erst der CETA-Beschluß des EP heute, die Heise-Meldung über PNR-Absichten der Bundesregierung (inkl. innereuropäischer Flüge) und dann das hier. Hört das nie mehr auf? Wird je nochmal ein Politiker in Regierungsverantwortung für unsere (echte) Freiheit handeln?

    1. Haben Sie noch nicht erkannt, dass es nur um deren Freiheit geht, Gesetze auszuhebeln oder zu brechen. Dafür muss unsere Freiheit eingeschränkt werden, damit wir nicht zur Gefahr werden. Schließlich will man ja seinen Posten sichern in diesem Selbstbedienungsladen und da muss schön alles so weiter gehen wie bisher.

    2. Ich habe das gleiche gedacht, wie KlausM.
      Wenn Politiker in Regierungsverantwortung „Anti-Terror-Aktionen“ veranstalten,
      welchen Grund haben sie dann, nicht auch das „Gegengift“ zu liefern?
      Wo bleibt die parallele EU-Richtlinie zum Whistleblower-/Oppositions-/Journalisten-/Demonstranten-Schutz?
      Für jede neue Überwachung o.ä. Sicherheits-Verschärfung muss immer ein Transparenz- bzw. Freiheitsrecht zum Ausgleich geliefert werden,
      anderenfalls: Nachhilfe im Geschichtsunterricht für EU-Politiker erforderlich (Reichstagsbrand => Notstandsgesetze =>Ende der Republik, _ würde sich da anbieten) …

  3. Erwartet jemand von Junkers Kommission ernsthaft etwas anderes? Die so genannten C-Parteien sollten das C besser gegen ein H tauschen – H wie Heuchler.

    Wer war IM Erika? Hoppla, diese Akte wurde ja zur Verschlusssache erklärt – im Gegensatz z.B. zur Akte Gisy und anderen.

  4. Es gibt elementare Grundregeln einer Demokratie. In Bezug auf die Überwachungsmaßnahmen, die insbesondere die Notwendigkeit einer vertraulichen Kommunikation angreifen, wird hier jedoch von einer Schuldvermutung aller Bürger ausgegangen. Das ist vollkommen paranoid / verfassungsfeindlich. Dazu wird das Internet missbraucht als Werkzeug, das dafür aber eigentlich gar nicht geeignet ist, da man alle Daten theoretisch manipulieren kann, ohne Spuren zu hinterlassen. Stichwort nachhaltige Beweisbarkeit eines angeblichen Tatbestands. Des Weiteren sind Hacks notwendige Praktiken, um Schwachstellen im Netz aufdecken zu können, genauer. von Programmen, Betriebssystemen, Hardwarekomponenten wie Routern, Switches etc. pp. Ein Verbot von Hacks gefährdet somit die Sicherheit.

    Fazit: Generell sind alle Vorhaben unpassend, da nicht zielgebunden. Habe ich ein Target in Form einer Person, sollte ich im Verdachtsfall diese Mittel auf das einzelne Ziel fokkussieren, nicht auf das gesamte Internet. Denn so stirbt das Internet als Kommunikationsmedium. Vorratsdatenspeicherung trifft jedoch alle Nutzer gleichermaßen und jede Information kann auch zu weiteren Zwecken als dem angeblichen Terror eingesetzt werden. Folglich ist das Handeln, die Entwicklung als Demokratiefeindlich einzustufen und stellt eine aktive Gefährung offener und freiheitlich denkender Gesellschaftsformen dar.

    Schönen Tag

  5. Also für mich ist es glasklar, dass die EU da schnell handeln muss. Die Terror-Gesellschaft, die sich rasant und in ungeahnte Richtungen entwickelt, wie es im Entwurf des Terror-Vernichtungs-Papiers angedeutet wird, muss unter Kontrolle gebracht werden.

    In Deutschland ist zum Beispiel die innere Sicherheit erheblich durch neuartige Anschläge mit LKWs gefährdet. Der Terrorist schläft nicht und rüstet halt auf. Klarerweise kann der Einbau von Sicherheitspfosten und ein Verkehrsverbot bei Massenveranstaltungen den aufkommenden LKW-Terror verhindern. Das wird jetzt ja auch so gemacht. Aber man muss groß denken. Wieso soll man sich mit so dummen Pfosten zufriedengeben, wenn es doch viel interessanter ist, wenn man dem gemeinen Terror-Bürger zugucken kann bei dem was er so den ganzen Tag macht. So ein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz, vielleicht gemixt mit ein bisschen automatischer Gesichtserkennung im Bahnhof, das ist doch was Schönes. Ich frage mich, warum Manche versuchen, sich gegen den Fortschritt zu wehren.

    1. Alles Angsthasen und Weicheier.

      In Berlin sterben jedes Jahr im Schnitt an die 50 Menschen im Verkehr. Aber ausgerechnet wegen 10-12 LKW-Tote macht man sich in die Hosen.

      Erbärmlich.

  6. Welche Grundrechte?
    Haben wir denn noch welche?
    Ich meine, die die wir vor Gericht nicht einklagen müssen, weil die Behörden behaupten, das diese auf die jeweilige Situation nicht anwendbar sei?

    Im übrigen, was ist denn Terrorismus?
    Gilt es als Terrorisieren, wenn ich „meinem“ Abgeordneten immer wieder Fragen stelle, auf die er nicht antworten mag?
    Na sicherlich!
    Ist das Beschaffen von Informationen, die die Behauptungen „meines“ Abgeordneten widerlegen, schon die Vorbereitung eines Anschlags?

    Es ist davon aus zu gehen!
    Wenn es die Möglichkeit gibt, unangenehme Menschen wie solche „Gefährder“ der politisch definierten öffentlichen Meinung zu kriminalisierten, so wird diese auch entsprechend genutzt!
    Der Abgeordnete ist diesen „Gefährder/Terrorisierer/Terrorist“ los, hat seine Ruhe und das Innenministerium kann einen „verhinderten“ Anschlag vermelden!

      1. Mit den gesetzlichen Einschränkungen kommt man schon ganz schön durcheinander!
        Welche der Grundrechte sind denn nicht schon durch diverse neue Gesetze und Gummiparagraphen eingeschränkt?
        Vor allem durch offensichtlich Grundgesetzwidrige!

        1. Und was schlägst Du vor? Resigniert mit den Achseln zucken und alles über sich ergehen lassen?

          Natürlich haben wir Grundrechte und müssen darauf pochen, dass sie gewahrt bleiben.

          1. Definitiv Nein!
            Das schlimmste was unseren Politikern passieren kann und muss, ist die rigorose Veröffentlichung und breite Diskussion in der Öffentlichkeit, die sich dann noch vor der Wahl des Übels „Große Koalition unter Führung der SPD“!
            Es muss doch eine Partei geben, die die Grundrechte gegen sicherheitspolitische Emporkömmlinge verteidigen kann!

          2. D’accord, und das diese Grundrechte kodifiziert wurden ist durchaus ein Erfolg fuer die Buerger und in der EU.

            Es ist halt schwer verdaulich, wieviele Buerger auf die Durchsetzung ihrer Grundrechte verzichten.

            Alles amusiert sich ueber Trumps „alternative facts“, aber was Merkel&Co im NSA-Untersuchungsausschuss abgeliefert haben ist letztlich viel krasser gegen die Buerger.

  7. Also, sorry, aber macht doch auch mal halblang. Erstens ist das eine Richtlinie, dh das muss eh noch umgesetzt werden, da ist es nicht ganz verwunderlich, wenn das Ding etwas vage bleibt. Zweitens scheint mir das auch etwas arg panisch, was die gute Frau da befürchtet:
    „So genüge schließlich die mögliche Absicht, jemanden zu einer Terrortat anzustiften, um sich strafbar zu machen. „Die Folge werden vermutlich noch mehr Fälle als bisher sein, wo ein unbedachter Witz-Tweet einen großen Polizeieinsatz auslöst“, so Ernst.“ Wenn das offensichtlich als Witz-Tweet erkennbar ist (kann man ja wohl aus dem Kontext und anderen Tweets schließen), dann hat die Polizei auch besseres zu tun. Und wenn es der Frau hier doch nicht nur um den Einsatz geht, sondern um die mögliche Strafbarkeit – dann braucht es für eine Anstiftung immer noch den Vorsatz, dass einer die Tat dann auch begeht, und der muss vor einem deutschen Gericht nachgewiesen werden.
    Das beweist hier direkt, dass sie das noch nicht verstanden hat: „Wenn einem dann irgendeine Terrorabsicht unterstellt wird, die sich allerdings an nichts Konkretem nachweisen lassen muss, steht man mit einem Bein im Gefängnis“, sagte Ernst. Wenn da nix konkretes nachgewiesen werden kann, steht niemand mit irgendeinem Körperteil im Gefängnis. Fertig aus.

    1. Also, sorry, aber macht doch auch mal halblang. Erstens ist das eine Richtlinie, dh das muss eh noch umgesetzt werden, da ist es nicht ganz verwunderlich, wenn das Ding etwas vage bleibt.

      Glaubst Du etwa, daß unsere jetzige Regierung das nicht in der schlimmstmöglichen Auslegung (im Sinne der Bürgerrechte) umsetzen würde? Man sieht das doch an der geplanten Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung oder jetzt gerade an der geplanten PNR-Umsetzung. Und wenn Merkel bleibt, dann wird es auch so passieren.

      1. PS: Nicht, daß ich von Schulz wirklich etwas anderes erwarte, nur falls jemand meint, ich sei ein SPD-Anhänger…

        1. Schulz wird mit Merkel so nahtlos zusammen arbeiten wie mit Juncker, und er steht fuer alle entsprechenden Projekte: VDS, TTIP, CETA, Privacy Shield, deutsche Euro-Politik, etc, pp. Deswegen wird der gerade auch so hyped: wer Schulz waehlt, bekommt „weiter so“ in der GroKo und auf jeden Fall keine echte Alternative.

          Sollte jedem klar sein, dass die derzeitige SPD bei sehr vielen Themen keine Alternative zu Merkel ist.

          Wie war das noch? In Gefahr und grosser Not ist der Mittelweg der Tod. Das ist die SPD.

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