Nachdem sich die EU-Institutionen Mitte November im Trilog-Verfahren auf einen Entwurf der neuen Terrorismusrichtlinie geeinigt hatten, soll diese nun am 5. Dezember letztmalig in den Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments (LIBE-Ausschuss) kommen. Gegenüber der im November geleakten Fassung wurden nur noch kosmetische Veränderung vorgenommen (finale Fassung, PDF). Es gilt als ausgemacht, dass das Parlamentsplenum sie in dieser Form verabschieden wird – vermutlich noch in diesem Jahr.
Gefahr für Meinungsfreiheit und öffentlichen Protest
Dass die Richtlinie aus grundrechtlicher Sicht hochgradig problematisch ist, hatten wir hier im Blog mehrfach berichtet. Eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen hat die EU-Mitgliedsstaaten deshalb heute aufgerufen, bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie besonders auf den Schutz von Grundrechten zu achten. Zu dem Bündnis gehören Amnesty International, das European Network Against Racism (ENAR), European Digital Rights (EDRi), die Fundamental Rights European Experts Group (FREE), Human Rights Watch (HRW), die International Commission of Jurists (ICJ) und die Open Society Foundations (OSF).
Gemeinsam warnen sie davor, dass die breit gefassten Formulierungen der Richtlinie dazu führen könnten, dass öffentlicher Protest kriminalisiert und das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird. Es bestehe zudem die Gefahr, dass die in der Richtlinie vorgesehenen Strafmaßnahmen unverhältnismäßig angewendet und ethnische Minderheiten oder Religionsgemeinschaften diskriminiert werden könnten.
Joe McNamee, Geschäfsführer von EDRi, kritisiert den intransparenten Entstehungsprozess der Richtlinie und dass sie von Regierungen zweckentfremdet werden kann [eigene Übersetzung]:
Eine Terrorismus-Richtlinie, die ohne echte Konsultation, ohne [sonst vorgesehene, Anm. d. Red.] Folgenabschätzung und ohne sinnvolle öffentliche Debatte erstellt wurde, führt jetzt zum schlechtestmöglichen Ergebnis. Sie ist zu schwammig, um in der ganzen EU in abgestimmter Weise implementiert zu werden, zu sehr im Geheimen entstanden, um eine öffentliche Legitimation zu haben und zu offen für Interpretation, um zu verhindern, dass sie von Regierungen missbraucht wird, die die Schwächen der Richtlinie auszunutzen wollen.
