Die europäische Anti-Terrorismus-Richtlinie wurde heute in den Trilogverhandlungen von Rat, Kommission und Parlament beschlossen. Sie soll dem europäischen Parlament entweder am 30. November oder Mitte Dezember vorgelegt werden. Die EU-Kommission brachte die Richtlinie nach den Anschlägen von Paris in den politischen Prozess ein, sie wird im Schnellverfahren hinter verschlossenen Türen ohne die normalerweise übliche Folgenabschätzung bearbeitet.
Die neue Richtlinie wirft hinsichtlich der Definition von Terrorismus und den in ihr enthaltenen Maßnahmen dagegen schwerwiegende Fragen auf.
Schwammige Terrorismus-Definition
Die Richtlinie (hier die letzte bekannte Version) liefert eine vage und weite Definition von Terrorismus. Punkte in ihr lassen sich auch so deuten, dass ziviler Ungehorsam oder Aktionen, beispielsweise von Greenpeace, als Terrorismus definiert werden könnten, da ein wirtschaftlicher Schaden schon hinreichende Bedingung sein kann. Aus netzpolitischer Sicht bereitet zudem der Punkt „illegal system interference“ Probleme, da hier Hacker oder Onlineproteste wie damals die „Operation Payback“ von Anonymous gegen Visa und Mastercard als Terrorismus definiert werden könnten. Zudem ist im Dokument mehrfach von „public provocation“ die Rede, ein vollkommen schwammiger Begriff.
Zensur, Eurotrojaner und privatisierte Rechtsdurchsetzung
Die Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung führt zum Aufbau von Zensurinfrastrukturen und der Anwendung von Zensur in den Mitgliedsländern: Auf Ebene des Internets sieht die Richtlinie vor, dass Inhalte, die öffentlich zu einer terroristischen Straftat (nach der viel zu weit gefassten Definition) aufrufen, zu löschen sind. Können diese Inhalte nicht gelöscht werden, steht es den Mitgliedsstaaten frei, den Zugang zu den Inhalten zu blockieren. Dies öffnet europaweit die politische Option, Zensurinfrastrukturen zu rechtfertigen. Die Richtlinie sieht diese jedoch nicht zwingend vor, was durch Proteste erreicht werden konnte.
Gegen Terrorismus nach der weiten Definition sollen alle möglichen Formen der Überwachung möglich sein. Die Richtlinie schließt den Einsatz von EU-Staatstrojanern mit ein, wenn es heißt:
(15a) Such tools should, where appropriate, […] include, for example, the search of any personal property, the interception of communications, covert surveillance including electronic surveillance, the taking and the fixing of audio recordings in private or public vehicles and places, and of visual images of persons in public vehicles and places, and financial investigations.
Die Richtlinie regelt nicht, wie private Unternehmen und Plattformen wie Facebook den Missbrauch ihrer Dienste freiwillig verhindern oder dabei Unterstützung bei der Identifizierung und Markierung von Inhalten durch Mitgliedsländer bekommen. Die privatisierte Rechtsdurchsetzung wird jedoch in anderen Projekten forciert und die müssen in Kontext zu dieser Richtlinie gesetzt werden. Auf EU-Ebene ist hier das EU Internet Forum zu nennen, in Deutschland die Versuche des Innenministeriums, dass Facebook in Zukunft verstärkt die Meinungsfreiheit regulieren soll und Uploadfilter die Inhalte auf Plattformen kontrollieren. Zusammen mit der Schwächung des Providerprivilegs, das der französische und deutsche Innenminister in einer gemeinsamen Erklärung ankündigten, gibt es hier eine für Meinungs- und Internetfreiheit gefährliche Entwicklung.
Wie geht es weiter?
Für Protest gegen die Anti-Terror-Richtlinie bleibt wenig Zeit. Schon in wenigen Tagen wird das Europaparlament entscheiden. Dort regiert bei solchen Fragen eine heimliche Große Koalition. Wer protestieren will, sollte die Abgeordneten der SPD anrufen und diskutieren.
