Kassel treibt Videoüberwachung trotz ungeklärter Rechtsgrundlage voran (Update)

Die Kasseler SPD will eine Ausweitung der Videoüberwachung für ein unbestimmtes „noch besseres Sicherheitsgefühl“. Eine ordentliche Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht. Dabei kommen schon heute Stadt und Polizei ihrer Hinweispflicht nicht ausreichend nach und filmen heimlich. Die schwarz-grüne Koalition hingegen will die Videoüberwachung auf Landesebene erleichtern.

In Kassel liegt die Hinweispflicht am Boden: Videoüberwachung ist ein Eingriff in Grundrechte und muss deshalb unübersehbar kenntlich gemacht werden.

„Laufen, Stoppen, Schießen“, sagt Patrick Hartmann, Kasseler SPD-Fraktionsgeschäftsführer im Gespräch mit netzpolitik.org zum Thema Videoüberwachung. So in etwa ließe sich auch das Vorgehen des Kasseler Oberbürgermeisters Christian Geselle (SPD) beschreiben, der kürzlich eine flächendeckende Überwachung der städtischen Shopping-Meile ankündigte – ohne dass ein Konzept dem Stadtparlament vorlag. Geselle versetzte damit das halbe Kasseler Rathaus in Aufruhr. Auf den Gängen wurde gemurrt, so etwas erfahre man erst aus der Presse.

Zu den drei Videokameras „Am Stern“, dem unteren Teil der der Königsstraße, sollen nun weitere Anlagen im oberen Teil hinzukommen. Der ehemalige Polizist und Jurist Geselle wirbt für seine Überwachungspläne mit einem „noch besseren Sicherheitsgefühl“, gestützt wird diese Haltung von der SPD-Fraktion. Man möchte den Bedürfnissen von Gewerbetreibenden, Anwohner- und Besucher*innen der Innenstadt nachkommen, die sich von Mitgliedern der Kasseler Drogenszene gestört fühlen würden, so sein Parteifreund Hartmann.

Das subjektive Sicherheitsgefühl weniger Menschen rechtfertige die Überwachung aller, sagt Hartmann. Die Opposition sieht das anders: „Das ist eine populistische Maßnahme. Sicherheitsproblematiken sind nicht vom sozialen Kontext zu trennen“, findet Lutz Getzschmann, Fraktionsvorsitzender der Kasseler Linken.

Das Projekt „Surveillance under Surveillance“ dokumentiert Überwachungskameras – auch in Kassel. - CC-BY-SA 3.0 Surveillance under Surveillance

Kritik kommt auch aus der eigenen Koalition. Videoüberwachung sei für das Gefühl eher ein Placebo, so Andreas Ernst. Der Liberale warnt vor einer gesellschaftlichen Stigmatisierung von Wohnungslosen. Auch Boris Mijatovic, Vorsitzender der Kasseler Grünen, stellt klar: „Ich teile nicht die Auffassung des Oberbürgermeisters“. Allerdings einigten sich SPD, Grüne und zwei fraktionslose Liberale bereits im Koalitionsvertrag unter dem Punkt „Recht und Sicherheit“ darauf, sich für eine „sinnvolle und effektive Kameraüberwachung“ sowie ein „sauberes Stadtbild“ einzusetzen. Im Mai dieses Jahres besiegelte die Koalition dann mit Zustimmung von CDU und AfD ihr Vorhaben.

Subjektives Sicherheitsgefühl ist keine Rechtsgrundlage

Fakt ist: Polizeibehörden können zur Gefahrenabwehr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentliche Räume mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen, so steht es im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

Die ausschließlich darauf gestützte Begründung, man wolle das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessern, biete keine hinreichende Grundlage für eine Ausweitung der Videoüberwachung, sagt Robert Weinhold. Er ist ehemaliger Mitarbeiter der „Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)“ an der Uni Kassel. Das Projekt beschäftigt sich mit Rechtsfragen der Informations- und Kommunikationstechniken. „Man würde im Rahmen der Abwägung dazu kommen müssen, dass eine solche Maßnahme unverhältnismäßig ist“, so Weinhold weiter. Tatsächlich bräuchte es eine konkrete Gefahrenlage oder einen Kriminalitätsschwerpunkt, an denen man dies festmachen könne.

Weinholds Kollege, der Tübinger Sicherheitsethiker Marco Krüger ergänzt: „In der Tat ist aber die Akzeptanz gegenüber Überwachung teilweise sehr hoch. Die Akzeptanz speist sich oft aus einem subjektiven Gefühl der Unsicherheit, das unter Umständen in einen Überwachungsaktionismus mündet“. Dabei werde selten zwischen einer (präventiven) Verhinderung und einer (forensischen) Tataufklärung unterschieden. Während Videoüberwachung teils bei der Aufklärung von Taten helfen könne, bleibe ihr präventiver Nutzen mehr als umstritten, so Krüger weiter.

Datenschutzbeauftragter prüft Nachlässigkeit der Stadt

Die Stadt Kassel erstellt derzeit ein neues Sicherheitskonzept. Doch schon jetzt agieren die Stadt und die nordhessische Polizei in Sachen Datenschutz und Grundrechte eher nachlässig. Eine Anwohnerin* des schon überwachten Sterns sagt gegenüber netzpolitik.org, sie wisse gar nicht, dass sie täglich von Kameras beobachtet werde, sie habe noch nie ein Hinweisschild gesehen. Bei einem Ortsbesuch Mitte November waren tatsächlich in der Nähe der Kameras keine Hinweise zu erkennen. [Update 03.01.2018: Mit Bedienungsanleitung der Stadt Kassel konnten nach langem Suchen an einigen Stellen Hinweisschilder entdeckt werden – jedoch nicht an allen und ohne Kamera-Piktogramme.]

Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt jede staatliche Bildaufnahme, auf der Personen erkennbar sind, eine Erhebung personenbezogener Daten und damit einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, sagt der Kriminologe Tobias Singelnstein. Solch ein Eingriff dürfe nicht ohne Rechtsgrundlage erfolgen. Denn wird öffentlicher Raum videoüberwacht, muss der Umstand daher durch eine geeignete Maßnahme kenntlich gemacht werden, bevor Menschen den Bereich, in dem sie gefilmt werden, betreten.

In der Regel werden in solchen Fällen Hinweisschilder und Kamera-Piktogramme angebracht. Der Text lautet dann beispielsweise: „Dieser Platz wird videoüberwacht“. Kommen Behörden ihrer Hinweispflicht nicht nach, ist das ein klarer Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung. Die Überwachung geschieht dann heimlich. Im Einzelfall sei dann sogar ein Beweisverwertungsverbot nicht völlig auszuschließen, sagt der Jurist Robert Weinhold.

Auf Nachfrage von netzpolitik.org will der hessische Datenschutzbeauftragte dem nun offiziell nachgehen. Man werde mit der Stadt Kassel Kontakt aufnehmen und die Hinweispflicht einfordern, sagt ein Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde. Die reagiere bei Kenntnis über eine ungenügende Beschilderung, denn Bürger*innen müssten freiwillig entscheiden können, ob sie einen überwachten Bereich passieren wollen.

Im Polizeipräsidium Nordhessen ist man der Meinung, es hätte keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Errichtung der drei Kameras am Stern gegeben, sagt Polizeisprecher Jürgen Wolf. Die Stadt wiederum wollte sich zum Thema Datenschutz in der Vergangenheit gar nicht äußern. Man plane auf jeden Fall, den hessischen Datenschutzbeauftragten an der Erstellung eines Konzeptes zur Ausweitung der Videoüberwachung zu beteiligen, sagt Michael Schwab, Pressesprecher der Stadt Kassel. Ob der zuständige Datenschutzbeauftragte bei der Errichtung der alten Kameras am Stern überhaupt beteiligt war, konnte auch der Mitarbeiter des hessischen Datenschutzbeauftragten nicht bestätigen.

Hessen will Videoüberwachung durch Gesetzesänderung erleichtern

Unklar ist auch, ob in der Kasseler Königsstraße die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung überhaupt vorliegen. Das Magistrat der Stadt, dem auch der Oberbürgermeister angehört, sieht keine Anhaltspunkte einer konkreten Gefahrenlage. Das geht aus einer Anfrage der Kasseler Linken (pdf) von Ende November hervor. Polizei und SPD zeigen sich dennoch selbstbewusst. Eine Ausweitung der Videoüberwachung halte man für zwingend notwendig, so Polizeisprecher Jürgen Wolf. Einen Kriminalitätschwerpunkt bestätigt auch er gegenüber netzpolitik.org für die Obere Königsstraße nicht.

Im Kasseler Fraktionsbüro der Freien Wähler und Piraten werden die Ungereimtheiten kritisch beäugt. Die Mitarbeiterin Franziska Lux sagt, es gebe eine neue Sicherheitsoffensive in Hessen. „Ziel der neuen Initiative Kompass, die der hessische Innenminister erst Anfang Dezember vorstellte, ist, die Schwelle, ab wann ein Ort ein Kriminalitätsschwerpunkt ist, durch eine Änderung des HSOG herabzusetzen (pdf)“. Zukünftig könnte ein Brennpunkt mit nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten als Grundlage einer Prognose zur Videoüberwachung ausreichen, so Lux weiter. Konkretisiert sind die Pläne sogar in einem aktuellen Entwurf (pdf) zu einem Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz der schwarz-grünen Koalition im hessischen Landtag. Eine Herabsetzung der Ermächtigungsgrundlage würde es der Stadt Kassel vereinfachen, die umstrittenen Pläne umsetzen zu können.

Land übernimmt teilweise Kosten von neuen Überwachungsanlagen

Errichten Städte und Gemeinden Videoüberwachungsanlagen, übernimmt das Land Hessen bereits bis zu einem Drittel der Kosten. Allerdings verpflichten sich Kommunen, den Betrieb der Anlage für sechs Jahre zu gewährleisten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Laut HSOG muss das alle zwei Jahre evaluiert werden. Eine Abschaltung der Videoüberwachungsanlage innerhalb der Frist sei nur im Einvernehmen mit der Polizei zulässig. Andernfalls müsste der Landeszuschuss in voller Höhe zurückgezahlt werden, heißt es in der Handlungsempfehlung für die Errichtung und den Betrieb von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum des Hessischen Landeskriminalamtes vom 17. Juli 2017 (pdf). Es bleibt also abzuwarten, welchen Handlungsspielraum das Land seinen Kommunen einräumt, im Namen der Sicherheit Bürgerrechte weiter einzuschränken.

Die Lage für Grund- und Freiheitsrechte in Hessen bleibt weiter angespannt. Neben der Ausweitung der kommunalen Videoüberwachung verspricht das im Bundesland geplante Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz noch weniger Transparenz, weder Kommunen und Landkreise noch Polizei und Verfassungsschutz sollen zur Auskunft verpflichten werden. Zuletzt hatte die schwarz-grüne Landesregierung den Einsatz von Staatstrojanern und Online-Durchsuchungen auf den Weg gebracht.

*Name ist der Redaktion bekannt.

Update 15.12.2017: Heute erreichte uns ein Statement der Stadt Kassel, wonach der Hessische Datenschutzbeauftragte sich zwischenzeitlich mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt in Verbindung gesetzt habe. Der Datenschutzbeauftragte hätte keine Veranlassung gesehen, bei der Stadt die Hinweispflicht einzufordern. Ein Sprecher der Stadt sagte:

Die Stadt Kassel kommt dieser rechtlichen Verpflichtung vollumfänglich nach. Auf die drei bestehenden Kameras im Bereich der Kreuzung „Am Stern“ weisen überall dort Schilder hin, wo Passanten den überwachten Bereich betreten.

 

Update 18.12.2017: Netzpolitik.org bleibt bei seiner Darstellung.

Entgegen der Aussage der Stadt Kassel, wonach der Datenschutzbeauftragte keine Veranlassung gesehen hätte, die Hinweispflicht einzufordern, überprüft die Behörde des Hessischen Datenschutzbeauftragten weiterhin die Hinweisbeschilderung der Videoüberwachung in Kassel. Ein abschließendes und sachgerechtes Ergebnis liegt demzufolge noch nicht vor.

5 Ergänzungen

  1. „Das subjektive Sicherheitsgefühl weniger Menschen rechtfertige die Überwachung aller, sagt Hartmann.“

    Diese Haltung ist der Todesstoß für jedwede Überlegungen bzgl. Verhältnismäßgkeit, Nützlichkeit, Notwendigkeit.
    Irgendjemand fühlt sich immer unsicher – und sei es nur aufgrund bereits bestehender Überwachungseinrichtungen, die ja nichts anderes vermitteln, als dass hier eine Bedrohung existiere. Lustiger Teufelskreis.

  2. Zitat:“Kommen Behörden ihrer Hinweispflicht nicht nach, ist das ein klarer Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung. Die Überwachung geschieht dann heimlich. Im Einzelfall sei dann sogar ein Beweisverwertungsverbot nicht völlig auszuschließen, sagt der Jurist Robert Weinhold.“

    „Ich kann den Mitgliedern der kriminellen Vereinigungen Kassels (und Einzugsgebiet) ausdrücklich Versichern, das die nötigen Möglichkeiten geschaffen wurden, damit die Straffreiheit der Mitglieder auch im Straffall gewährleistet ist!“

  3. Schilder lösen das Problem aber auch nicht. Was haben wir davon, wenn wir bald im öffentlichen Raum flächendeckend überwacht werden, dass überall deutlich darauf hingewiesen wird?

    „Sehr geehrter Bürger, wir greifen in ihre Grundrechte ein. Dagegen können Sie sich zwar nicht wehren, aber das macht nichts, da wir sie ja darauf hingewiesen haben.“

  4. Die Berichterstattung über die Videoüberwachung in der Stadt Kassel ist und bleibt falsch und fehlerhaft. Der Hessische Datenschutzbeauftragte wird in der Tat keinerlei Veranlassung haben, bei der Stadt die Hinweispflicht einzufordern. Die Stadt Kassel kommt dieser rechtlichen Verpflichtung vollumfänglich nach. Auf die drei bestehenden Kameras im Bereich der Kreuzung „Am Stern“ weisen überall dort Schilder hin, wo Passanten den überwachten Bereich betreten. Eine Auswahl von Bildern dieser Standorte ist der Autorin dieses Artikels per Mail vom 15.12.2017 zugegangen. Warum sie nach wie vor behauptet, „bei einem Ortsbesuch Mitte November waren tatsächlich in der Nähe der Kameras keine Hinweise zu erkennen“, kann ich nicht nachvollziehen.

    Das Foto, das den Artikel eingangs illustriert, zeigt übrigens ein Schild auf dem Königsplatz, das nichts mit der Videoüberwachung im Bereich „Am Stern“ zu tun hat. Auf dem Königsplatz und auf dem Friedrichsplatz hatte der Veranstalter des Weihnachtsmarkts eine temporäre Videoüberwachung installiert; es war keine Maßnahme nach dem Hessischen Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Schilder wiesen auch hier in ausreichender Zahl darauf hin und sind beim Aufbau des Weihnachtsmarkts für jeden und jede gut sichtbar angebracht worden.

    Fazit: Es gibt mehrere Textpassagen und eine Bildunterschrift in diesem Artikel, in denen behauptet bzw. der Eindruck vermittelt wird, dass die Stadt Kassel bei der Videoüberwachung gegen geltendes Recht verstößt. So auch im Vorspann: „Dabei kommen schon heute Stadt und Polizei ihrer Hinweispflicht nicht nach und filmen heimlich.“ Dies entspricht nicht den Tatsachen! Dass die Presse – in diesem Fall netzpolitik.org – Überlegungen, die Videoüberwachung in Kassel auszuweiten, kritisch begleitet und kommentiert, ist völlig in Ordnung. Im Hinblick auf die bereits existierende Videoüberwachung geschieht in Kassel jedoch alles nach Recht und Gesetz.

    Michael Schwab
    Pressesprecher der Stadt Kassel

    1. Sehr geehrter Herr Schwab,

      vielen Dank für die Wortmeldung in unserer Kommentarspalte. Uns liegt weiterhin noch keine abschließende und sachgerechte Beurteilung des Hessischen Datenschutzbeauftragten über eine angemessen erkennbare und vor allem vollständige Hinweisbeschilderung der Videoüberwachung in Kassel vor.

      Gerne würden wir unsere Recherchen und Fragen in Form eines Interviews mit Ihnen geklärt wissen. Wenn Sie also doch unserer Interviewanfrage vom 17.11.2017 an den städtischen Datenschutzbeauftragten zum Thema Videoüberwachung in Kassel zustimmen wollen, würden wir uns sehr freuen.

      Beste Grüße,
      Hannah Grün

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.