FunkzellenabfrageLetztes Jahr landeten Handy-Daten aller Berliner alle elf Tage bei der Polizei

Die Berliner Polizei hat letztes Jahr 112 Millionen Handy-Daten aus Funkzellenabfragen erhalten – 32 pro Einwohner. Das geht aus der offiziellen Statistik hervor, die wir aufbereitet haben. Die Handy-Rasterfahndung wird nicht nur bei schwersten Straftaten eingesetzt, sondern vor allem bei Diebstahl und Raub.

Das Handy als ultimativer Zeuge, auch millionenfach von Unschuldigen bei der Polizei. (Symbolbild) CC-BY 2.0 JobsForFelonsHub.com

Passiert irgendwo ein Verbrechen, bekommt die Polizei regelmäßig eine Liste aller Handys und deren Verbindungsdaten im angrenzenden Stadtteil oder Landkreis im Tatzeitraum. Offizielle Statistiken zu diesen Funkzellanabfragen sind rar, nach unseren Berechnungen gibt es in Deutschland über 50 solcher massenhaften Handy-Erfassungen – jeden Tag.

Das Berliner Parlament hat vor zweieinhalb Jahren beschlossen, dass es endlich aussagekräftige Statistiken zu dieser umstrittenen Überwachungsmethode möchte. Jetzt hat die neue rot-rot-grüne Regierung ihren ersten Bericht beschlossen und geliefert.

Demnach gab es im letzten Jahr 491 Funkzellenabfragen in Berlin. Dabei wurden ganze 112 Millionen Verkehrsdatensätze an die Polizei übermittelt. Statistisch gesehen sind damit die Daten aller Einwohner der Hauptstadt ganze 32 mal bei der Polizei gelandet – oder alle elf Tage.

Die offizielle Drucksache listet alle Funkzellenabfragen einzeln auf, mit Straftrat, Zeitraum und betroffenen Anschlüssen. Wir haben das eher nüchterne PDF mal nach CSV konvertiert und aufbereitet.

112 Millionen Verkehrsdatensätze

Die Summen für das Jahr 2016:

  • Funkzellenabfragen: 491
  • Ermittlungsverfahren: 432
  • Anschlussermittlungen im Zusammenhang mit Funkzellenabfragen: 6.448
  • Verkehrsdatensätze: 112.204.682
    • Telefonie: 8.290.818
    • SMS: 931.782
    • Daten: 96.737.697
    • unbekannt: 11.299.416

Funkzellenabfragen pro Jahr

Eine Visualisierung der Funkzellenabfragen und Ermittlungsverfahren mit Funkzellenabfragen pro Jahr (leider gibt es für 2014 keine Zahl für Funkzellenabfragen):

Straftaten: Diebstahl und Raub

Die Matrix listet fast 20.000 abgefragte Funkzellen auf. Wir haben die Tabelle mal nach Straftaten aggregiert:

Funkzellen Paragraph Straftat
4.653 StGB § 244a Schwerer Bandendiebstahl
2.716 StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bandendiebstahl
2.684 StGB § 306 Brandstiftung
1.527 StGB § 250 Schwerer Raub
1.192 StGB § 308 Abs. 1-3 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
1.103 StGB § 211 Mord
802 BtMG § 29a Betäubungsmittel: Abgabe, Handel, Besitz
794 StGB § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
719 StGB § 212 Totschlag
524 StGB § 255 Räuberische Erpressung
419 StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Wohnungseinbruchdiebstahl
391 StGB § 249 Raub
251 StGB § 125 Landfriedensbruch
239 BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 Betäubungsmittel: Anbau, Herstellung, Handel
222 StGB § 177 Abs. 1 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
222 StGB § 263 Abs. 5 Bandenmäßiger Betrug
192 StGB § 221 Aussetzung
180 StGB § 306a Schwere Brandstiftung
140 StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Besonders schwerer Betrug
120 StGB § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
112 StGB § 179 Abs. 5 Nr. 1 (weggefallen)
88 StGB § 224 Gefährliche Körperverletzung
78 StGB § 239a Erpresserischer Menschenraub
66 StGB § 30 Versuch der Beteiligung
64 StGB § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
62 StGB § 303 Sachbeschädigung
39 StGB § 240 Nötigung
38 BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittel: Anbau, Herstellung, Handel
10 StGB § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
6 StGB § 263 Abs. 1 und 2 Betrug

Daraus wird deutlich, dass fast die Hälfte der Funkzellen wegen Diebstahl-Delikten abgefragt wurden. Tausendfach wurde die massenhafte Handy-Überwachung wegen Drogen angewendet, 251 mal wegen Landfriedensbruch. Nur zwölf Prozent sind schwere Straftaten gegen „Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung“, mit denen das Instrument politisch immer begründet wird.

Neues Gesetz: Anzahl wird zunehmen

Wenn es nach der großen Koalition im Bundestag geht, wird die Anzahl der Funkzellenabfragen in Zukunft noch weiter steigen. Erst letzte Woche wurde ein Gesetz gegen Wohnungseinbrüche im Bundestag behandelt, mit denen die Funkzellenabfrage bei jedem Wohnungseinbruch zur Standardmaßnahme werden dürfte.

Leider geht aus der Statistik nicht hervor, wie viele Funkzellenabfragen zu einem Ermittlungserfolg und einer Verurteilung geführt haben. Laut Gesetz dürfen Funkzellenabfragen nur erfolgen, wenn die Aufklärung „auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Schon vor fünf Jahren belegte der Berliner Datenschutzbeauftragte, dass das Instrument keineswegs nur als „ultima ratio“ angewendet wird, sondern zur Routinemaßnahme geworden ist, die regelmäßig Gesetze verletzt.

Benachrichtigung: SMS vom Staat

Immerhin arbeitet das Land Berlin daran, einen weiteren Dauerstreit zu beenden. Im Gesetz steht, dass Betroffene informiert werden müssen, wenn sie in einer Funkzellenabfrage landen. Bisher haben sich Staatsanwaltschaften und Regierungen beharrlich geweigert, das umzusetzen.

Wie ebenfalls schon 2014 vom Berliner Landesparlament gefordert, arbeitet die rot-rot-grüne Landesregierung an einem Benachrichtigungssystem per SMS:

Die Einrichtung eines SMS-Informationssystems befindet sich weiterhin in der Entwicklungsphase. Mittlerweile ist die Abstimmung mit der Berliner Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der mannigfaltigen datenschutzrechtlichen Aspekte auf Arbeitsebene abgeschlossen. Gleichwohl stehen weitere rechtliche sowie auch technische Anforderungen – insbesondere auch unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Aspekte – noch zur näheren Überprüfung an. Zurzeit finden zwischen den beteiligten Stellen intensive Abstimmungen statt, um die personellen Kapazitäten für eine zeitnahe Programmierung des Informationssystems zu ermöglichen. Wann eine Umsetzung des Pilotprojektes im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplanes möglich sein wird, ist noch nicht absehbar.

48 Ergänzungen

  1. Hallo,

    In der Aufzählung steht, das es insgesamt 491 Funkzellenabfragen aber nur 432 Ermittlungsverfahren gab. Bedeutet es, dass es 59 mal zur Funkzellenabfragung gekommen ist, ohne das es einen Grund oder richterlichen Beschluss dafür gab, oder wie ist das zu verstehen?

    mit freundlichen Grüßen

    1. In manchen Verfahren gab es mehrere Funkzellenabfragen. (Im Original-Dokument ist auch für jede abgefragte Funkzelle das dazugehörige Aktenzeichen angegeben.)

    2. In wie vielen Fällen es dank Funkzellenabfrage zur Ergreifung der Täter kam, würde mich mal interessieren.

    3. Leider ist nur das Gs-Aktenzeichen angegeben, so dass ich als potentieller Betroffener noch nicht mal als (ehemaliger) Beschuldigter erkennen kann, ob Funkzellendaten erhoben worden sind.

  2. „Nur zwölf Prozent sind schwere Straftaten gegen „Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung“

    Ich komme auf 24% ist natürlich nicht so reisserisch wie 12%.

    Hier meine Liste:
    1.527 StGB § 250 Schwerer Raub
    1.103 StGB § 211 Mord
    719 StGB § 212 Totschlag
    524 StGB § 255 Räuberische Erpressung
    391 StGB § 249 Raub
    222 StGB § 177 Abs. 1 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
    120 StGB § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
    88 StGB § 224 Gefährliche Körperverletzung
    78 StGB § 239a Erpresserischer Menschenraub
    10 StGB § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

    Oder passen die nicht zu euerer Definition von „Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung“.

    1. Tatsächlich habe ich Raub nicht mitgezählt, weil darunter nicht nur Gewalt fällt, sondern auch die Androhung von Gewalt – was ich in der Tat nicht als Straftat gegen „Leib“ zählen würde (die anderen beiden erst recht nicht). Wenn bei einem Raubüberfall auch Körperverletzung (oder gar Mord oder Totschlag) passiert, dann ist das Ermittlungsverfahren unter diesem Delikt aufgelistet – es zählt ja immer das mit der höheren Strafe.

      1. Klar, wenn einem eine Waffe an den Kopf gehalten wird, dann ist das ja keine „Gewalt“.
        Schonmal davon gehört, dass es nicht nur körperliche Gewalt gibt? Dass sich nach Einbrüchen die Hälfte der Betroffenen langfristig nicht mehr sicher fühlt und teilweise die Wohnung wechseln müssen?

        1. Natürlich gibt es nicht nur physische Gewalt. Aber ich habe mir die „schwersten Straftaten gegen Leib und Leben“ nicht ausgedacht, das ist ein Zitat der SPD. Und Wohnungseinbruchsdiebstahl mag bald eine schwere Straftat werden, ist aber derzeit keine schwerste Straftat.

          Die Union ist wenigstens ehrlich und sagt, dass Sie die Funkzellenabfrage auch gegen eine Reihe an Straftaten einsetzen will, die nicht „schwerst“ und nicht „gegen Leib und Leben“ sind. Ob das dann verhältnismäßig ist, ist eine andere Bewertung.

        2. PS: Und warum ihr ein einem Artikel über Funkzellenabfragen irgendein uraltes VDS-Papier versucht zu zitieren, ist fraglich. Es ist klar, dass das ein Unterschied ist? Die echte Begründung steht doch sogar im von euch zitierten Gesetzesentwurf!

          1. Das Dokument geht ins leere. In einem(!) Papier von 2011(!) steht also in irgendeinem Kontext vielleicht dieser Satz. Und daraus wird „politisch immer[!!!] begründet wird“.
            Du gibst ja selber zu, dass „immer“ glatt gelogen ist (nur SPD), und selbst da bezweifle ich, dass das stimmt. Irgendein Zitat aus dem Zusammennhang zu nehmen rechtfertigt keine Pauschalkritik.

      2. „Tatsächlich habe ich Raub nicht mitgezählt“
        „…schwere Straftaten…“

        Na gut wenn § 250 „Schwerer Raub“ für euch nicht schwer genug ist dan stimmen die 12% wieder. Die Opfer werden das sicher auch so sehen.

        Wäre mal gespannt wenn sich eine Partei mit der np-Definition von schweren Straftaten in den Wahlkampf begibt und fordert nur bei diesen Funkzellenabfragen zu erlauben, und bei Raub usw. eben nicht.

        1. In den Wahlprogrammen der Parteien stand:

          Die SPD will zumindest eine parlamentarische Kontrolle der Funkzellenabfrage, die Grünen und Linken lehnen sie ab – letztere auch explizit den Staatstrojaner.

          Im Berliner Koalitionsvertrag steht:

          Die Koalition lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab. Die Koalition stellt sicher, dass die Funkzellenabfrage sowie die stille SMS nur gesetzeskonform angewandt wird.

          Gesetzeskonform bedeutet:

          Die Erhebung aller in einer Funkzelle angefallenen Verkehrsdaten (Funkzellenabfrage) ist nur zulässig,
          1. wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 erfüllt sind, (Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat oder)
          2. soweit die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht und
          3. soweit die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

          Im Prüfbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten stehen viele Praxis-Beispiele, wie Funkzellenabfragen eben nicht gesetzeskonform eingesetzt werden:

          Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Funkzellenabfrage erfolgte in der Regel unzureichend und zum Teil überhaupt nicht.
          Die speziellen Löschbestimmungen für aus Funkzellenabfragen erlangte personenbezogene Daten wurden regelmäßig nicht beachtet.
          Die von einer Funkzellenabfrage Betroffenen wurden im Allgemeinen nicht von der Maßnahme benachrichtigt.
          Es erfolgte keine Protokollierung der Begründung des Einsatzes der Maßnahme sowie der Durchführung der Benachrichtigungs- und Löschpflichten.
          In der staatsanwaltlichen Ermittlungsakte gespeicherte Verkehrsdaten wurden entgegen der Gesetzesvorgabe überwiegend nicht entsprechend gekennzeichnet.
          Einigen Funkzellenabfragen lag keine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung zugrunde.

          1. Nein, das verlinkte Blättchen ist kein Parteitagsbeschluss. Es ist ein Infoblättchen.
            Man könnte ja das Original nehmen*.

            Ändert aber nichts daran, dass es höchst unseriös ist, einen(!) Nebensatz in einem(!) thematisch halbwegs passenden Antrag zu nehmen und daraus „politisch immer begründet wird“ zu machen.

            *(https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Bundesparteitag/beschlussbuch_bpt_2011.pdf)
            „Datenschutz und Grundrechte stärken – Datenspeicherung begrenzen“

    2. Verstehe ich das richtig, dass Körperverletzung eine höhere Strafe als Raub haben soll? Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB ist nur ein „Vergehen“ mit Geldstrafe oder Freiheitstsrafe von bis zu 5 Jahren bestraft. Raub nach § 249 Abs. 1 StGB ist ein „Verbrechen“ und mit Freiheitstsrafe von 1 Jahr bis 15 Jahren bestraft. 15 > 5 !

  3. Falls ihr übrigens verstehen würdet, worüber ihr schreibt, würdet ihr nicht die Anzahl der Verkehrsdaten angeben (das sind keine Bürger), sondern die der wirklich Betroffenen.
    Das sind (ohne Beachtung von Mehrfachtreffern, also maximal): 4.375.697
    D.h. selbst wenn man diese statistischen Unsinn wirklich machen will, dann kommt maximal sowas raus wie: „Jeder Berliner etwa einmal pro Jahr betroffen“.

    1. Guter Punkt. Aber statistisch gesehen stimmen beide unsere Aussagen. (Aber auch TK-Anschlüsse sind keine Bürger.) Und es kommen noch Bundesbehörden dazu, die von diesen Zahlen nicht erfasst sind.

      1. Aber wie statistisch uninnig deine Daten sind, ist klar?

        TK-Anschlüsse sind ein Maximum. Mehr als 4,4 Mio Bürger sind nicht betroffen. Alles weitere (Mehrfacherfassung, Touristen, Leute mit mehreren Telefonen) senkt die Zahl ja nur weiter ab.

        Berlin hat ~16 Mio. Touristen pro Jahr. Das senkt die Statistik dann ein ganzes Stück ab.
        (Übrigens auch deine – denn erfasst werde nicht nur „Berliner“).

        1. Der eigentliche Kernpunkt unser Diskussion ist doch: Du findest es (wohl) verhältnismäßig, wenn Handy-Daten aller Berliner für 500 Ermittlungsverfahren bei der Polizei landen (egal ob pro Jahr oder Woche), und ich nicht. Malte Spitz hat gezeigt, wie sensibel diese Daten sind. So lange ich unschuldig bin, sollten meine Daten nicht bei der Polizei landen. Und hier haben wir unterschiedliche Auffassungen.

          1. Auch wenn du unschuldig bist, aber im Umfeld eines Tatorts gesehen wurdest, wirst du u.U. polizeilich erfasst und überprüft. Wo ist genau der Unterschied, dass nun auch überprüft wird, wenn du – wegen deinem Handy – in der Nähe des Tatorts gesehen wurde?

            Und ganz nebenbei: was schwere Straftaten sind, steht in 100g und ist Gesetz. Über alles andere kann man diskutieren, aber nicht als „ungesetzlich“ bezeichnen.

          2. der unterschied besteht genau darin, dass das „unter umständen“ wegfällt.

            und was sie mit „wegen deinem handy […] gesehen wurdest“ ansprechen ist mit optischer wahrnehmung durch ermittelnde menschen schlecht beschrieben.

            .~.

          3. @.~. nein, es ist kein Unterschied: so wie Tatortfotos mit Umstehenden gemacht werden, werden Snapshots des „Luftraums“ gemacht. Der Bericht enthält auch eine konkrete Angabe, dass nur zu wenigen 1000 (unter 5000 wenn ich recht erinnere) überhaupt der Anschlussinhaber ermittelt wurde. Aber klar, Panikmache funktioniert auch hier bestens, also bläst man das Thema auf, indem man mit der größten im Bericht genannte Zahl falsch titelt – wohlwissend, dass diese Zahl in keinem Zusammenhang zu einer Personenzahl steht.

  4. „lehnt die Vorratsdatenspeicherung“ != lehnt Funkzellenabfrage ab

    Schon etwas betriebsblind, ich habe nie geschrieben das ich eine Vorratdatenspeicherung gut finde. Mir ging es um die Funkzellenabfrage. Sicher zwei sehr lange Worte aber doch an sich unterscheidbar.
    Also hat sich da keiner gegen die Funkzellenabfrage gestellt.

    Aber zu dem dir so wichtigen „Gesetzeskonform bedeutet:“
    1. § 100a Absatz 2 da ist schonmal Raub drin, aber ist schon klar ist ja der Gesetzes Text und nicht die np-Definition
    2. „angemessenen Verhältnis“ können wir schlecht beurteilen ohne Fallkenntnis. Aus meiner Sicht und der der Opfer sicher gegeben bei „Raub & Wohnungseinbrüchen“
    3. schlecht zu beurteilen ohne Fallkenntnis

    Der Datenschutzbeauftragte kritisiert:
    – die Prüfung Verhältnismäßigkeit, ich denke das bei den 25% der Fälle die ich aufgezählt habe viele Menschen das sicher schon okay finden.
    – im weiteren die Nachträgliche Speicherung/Verwendung, da kann man gerne darüber diskutieren

    Zum Schluss bleib ruhig bei den 12% ist ja auch viel knalliger. Am besten noch irgendwie Netzneutralität und etwas whistleblower-Schutz reinbringen und schon knallts noch mehr.

    Mehr Spenden für Netzpolitik dann kann weniger geraubt, erpresst und gestohlen werden und schon passt alles.

    1. Zum Verhältnis von VDS und FZA habe ich hier geantwortet.

      Linke und Grüne in Berlin lehnen FZA ab, die Koalition will sie begrenzen.

      Du lässt unter den Tisch fallen, dass die Straftat „von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung“ sein muss.

      Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nehmen nicht die Betroffenen vor, sondern Gerichte und Gesetzgeber. Und andere Instanzen überprüfen das, auch der Datenschutzbeauftragte. Wenn der DSB sagt, das ist nicht okay, kannst du nicht sagen, dass die Betroffenen das schon okay finden und dass das ausgleicht.

      1. Hey Andre,
        ich wollte nur mal danke sagen, dass du dich hier mit der teils harschen Kritik so sachlich auseinandersetzt:
        Danke!

  5. leider werden wir von unfähigen polits regiert, so einfach ist das, erst die sicherheitslage dramatisch zu
    verschärfen, der bürger nun selbst ruft nach dem starken staate, gut gemacht, ab jetzt wir aufgerüstet.
    wahlkampf thema nummer eins mehr polizei, auf in den totalen überwachungsstaat, dank massenmanipulation in unseren systhemkonformen medien, wird normalität suggeriert. deutsche massen meister der verdrängung, merkelland ist abgebrannt.

  6. Ich rate mal in die Zukunft,
    eine tatsächliche Benachrichtigung (ob per SMS oder so) wird es NIE geben!
    Solche Gesetze gibt es bereits in anderen Bereichen und kamen nie zur Anwendung.
    Für uns deutsche ist es OK überwacht zu werden,
    zumindest so lange wie wir nichts davon erfahren,
    oder persönlich betroffen sind.
    Eine SMS würde die Überwachung allerdings für jeden spürbar machen,
    deshalb werden nie solche SMS versendet werden.
    Als Grund können dann mal wieder die laufenden Verfahren gelten …

    Die schweigende Mehrheit der deutschen haben Angst
    und sind dumm genug zu glauben,
    dass der Staat für Ihre Sicherheit sorgen kann/möchte.
    Für mich sieht es oft so aus,
    dass sich die Regierung in erster Linie
    vor seinen Bürgern schützen will …

  7. Hallo,

    als Opfer einer Straftat dürfte man jede Maßnahme zur Aufklärung als angemessen betrachten. Nur weil der Erfolg nicht bewiesen werden kann, ist die Ausweitung der Befugnisse in der Richtung fragwürdig. Wenn jetzt alle bei einer Funkzellenabfrage automatisiert eine SMS bekämen, das dürften in einigen Bezirken Berlins täglich mindestens eine pro Smartphone sein, würde dort nach ein paar Wochen niemand mehr die smarten Wanzen mit sich rumschleppen. Vor dem Reichstag wird wahrscheinlich 7/24 die Funkzelle abgefragt. In anderen Ecken und bei Veranstaltungen auch. Nur, dass man weiss, wer sich dort rumgetrieben hat, um im Falle eines Deliktes gleich eine Liste abgleichen zu können. Ahmed, der Terrorist sollte sich in solchen Gegenden beim Auskundschaften seiner Opfer grundsätzlich mit dem von Lieschen Müller geklauten Smartphone umsehen.

    Letztlich wäre man auf der sicheren Seite, wenn man kein eingeschaltetes Smartphone mit sich rumschleppt, falls man sowas wirklich brauchen sollte. Es ist beeindruckend, welche Ausmaße der Hype Smartphone annahm und wie lange er anhält, zumal man eher mehr als weniger wehrlos den Mobilfunkanbietern hilflos ausgeliefert ist.

    Ok

    1. @Alex
      Ahmed Terrorist
      Lieschen Müller Diebstahlopfer.
      Gut, dass Sie keine Vorurteile bedienen.

  8. Die Überschrift mag als Vergleich und Veranschaulichung nützen, faktisch ist sie falsch. Danke für den Artikel!

  9. Empfinde den Artikel als wahrheitsverzerrend. Erstens werden eh alle Daten ab 01.07.2017 auf Vorrat gespeicht, zweitens ist es definitiv nicht negativ zu bewerten, wenn diese Daten unverfälscht und wahrheitsgemäß zur Ermittlung schwerer Straftaten eingesetzt werden können. Hier sehe ich allerdings ein Problem in der grundlegenden Funktionsweise digitaler Daten, da die Manipulationsmöglichkeiten sehr hoch sind. Und Jemand, der Rauschgifte herstellt, auf dem Drogenmarkt verkauft sollte sicher ebenfalls beobachtet werden, denn auch dieses Klientel bringt andere Menschen ggf. indirekt um durch illegale Streckungen / Verunreinigungen usw. oder nötigt Personen zur Prostitution usw. Drittens finde ich es drei mal angenehmer, wenn die Polizei diese Möglichkeiten einsetzt, als Institutionen die das eh schon jahrelang machen und dann doch nichts passiert, da diese nicht mit der Polizei direkt in Verbindung stehen.

  10. Wenn denn nun die Benachrichtigung Betroffenerer gesetzlich vorgegeben ist, warum läßt sich das nicht durchsetzen? Können Polizei und Staatsanwaltschaft das Gesetz auslegen wie es ihnen paßt? Gerade weil mit der Mitteilung die überzogene Überwachungsmaßnahmen offenkundig werden würden sollte man genau dort ansetzen um das System und dessen Absicht zu entlarven.

  11. Nicht persönlich gemeint, aber ich muss mal Dampf ablassen.

    Wer auch immer da Verbrechen in Zahlen aufwiegt, hat meiner Meinung einen an der Klatsche.
    Statistiken zu begangenen Straftaten beinhalten Informationen. Manchmal sogar Fakten und nur selten Daten die man nutzen kann um Verbrechen zu verhindern. In der Regel werden die Zahlen jedoch nur genutzt um Ängste zu schüren und Produkte zu verkaufen wie zB Waffen oder Alarmanlagen.

    Was hier an teilweise für Kritik an dem Artikel kommt, ist aber genau die Scheisse die mich richtig ankotzt. x Prozent Verbrechen sind nicht besser als y Prozent an Verbrechen. Beides ist scheiße.
    Dieser Wahnsinn alles in „Werte“ zu fassen, ist nicht logisch. Wenn überhaupt, dann wären es die Statistiken über Bildung, Einkommensverteilung und zu sozialen Ungleichgewichten sind es, mit denen die Ursachen erforscht werden könnten. Dazu muss man aber kein Mathegenie sein. Es genügt eine einzige Person die soziale Ausgrenzung erlebt um ein Verbrechen zu zählen.

    Wir, als Gesellschaft, werden erst dann einen Erfolg erreicht haben, wenn auch das Vertrauen wieder hergestellt ist. Vertrauen zu unseren Mitmenschen. Vertrauen zu Polizei, Staat und Politik. Das kann man pessimisitisch sehen oder mal darüber nachdenken, wo, wann und warum man selbst daran beteiligt ist, Menschen auszugrenzen. Die eigene Nase ist immer die längste.

    Überwachung resultiert aus Misstrauen gegenüber den Bewachten und fördert Misstrauen gegenüber den Bewachern.

  12. Welche Daten werden bei einer Funkzellenabfrage eigentlich übermittelt und was bedeutet:“ Anschlussermittlungen im Zusammenhang mit Funkzellenabfragen: 6.448″. Wenn ich das richtig verstehe wurden im Zusammenhang mit der Masse an Funkzellendaten nur 6448 konkrete Ermittlungen zu Telefonanschlüssen geführt, was zu der Frage führt, welche Daten werden bei solchen in solchen Fall übermittelt?

    1. Die Datensätze dürften so aussehen wie der von Malte Spitz, nur eben mit sämtlichen Geräten von einer Reihe bestimmter Funkzellen: https://netzpolitik.org/wp-upload/120126_kopfzeile_erklaerung.xls bzw. https://docs.google.com/spreadsheets/d/1PMjIkymwzYNGhENCi9BZst63H-UPagYgPO6DwHVdskU/edit?authkey=COCjw-kG

      6.448 Anschlussermittlungen bedeutet, dass von so vielen Handynummern die Bestandsdaten ermittelt wurden. Das dürfte dieser Datensatz sein: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__111.html

      Wann Inhaber von Telefonnummern abgefragt werden, wird aus den Daten nicht ersichtlich. Manchmal nur, wenn bestimmte Mobilfunkgeräte an verschiedenen Tatorten auftauchen, manchmal aber vielleicht auch alle.

      1. Vielen Dank. Im Datensatz einer Funkzellenabfrage wäre ich also nur enthalten, wenn eine Verbindung zustande kommt. Dann sind aber auch nur die Telefonnummern/IMEI /IP… der Sender und Empfänger bekannt. Noch keine Namen, Geburtsdaten oder Adressen. Erst bei 6448 Anschlussermittlungen wird es meiner Meinung nach doch interessant. Bei der Menge an Funkzellendaten sehr viel Aufwand für 6488 weiterführende Anfragen. Eigentlich sind Namen, Geburtsdaten und Anschriften von 6488 Bürgern bekannt geworden, falls keine doppelten darunter waren. Ob alle auch mit richtigen Personalien bei den Netzbetreibern registriert waren, wird man wohl nie erfahren.

        1. »Ob alle auch mit richtigen Personalien bei den Netzbetreibern registriert waren, wird man wohl nie erfahren.«

          Wer nichts zu verbergen hat, wird sich wohl richtig angemeldet haben.
          Perfekt.

          Es trifft dann „immer“ die falschen Personen.

  13. Was genau ist denn ein Verkehrsdatensatz? Das was man sonst so als „Metadaten“ handelt?

    Was muss man sich unter 11 Millionen Datensätzen unbekannter Art vorstellen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.