Überall in Deutschland engagieren sich Ehrenamtliche in Freifunk-Initiativen, um mit öffentlichen Wlan-Hotspots Menschen den Zugang zum freifunk-Netz zu ermöglichen, viele davon teilen zudem ihren Internetzugang. Ob in Geflüchteten-Unterkünften, an öffentlichen Plätzen oder einfach in der Nachbarschaft – dank den Freifunkern gibt es dort offenen und kostenlosen Netzzugang. Leider werden der Initiative immer wieder Steine in den Weg gelegt: Neben der Störerhaftung beeinträchtigt auch die fehlende Anerkennung der Gemeinnützigkeit die ehrenamtliche Arbeit der in regionalen Vereinen organisierten Freifunker.
Denn für Breitbandanschluss und Technik fallen Ausgaben an, die unter anderem von Spendern getragen werden. Von der Steuer können die Spenden nicht abgezogen werden, dafür müssten die Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anerkannt sein. Der gesellschaftliche Nutzen von öffentlichen Netzzugängen ist offensichtlich, aber die gesetzlichen Regelungen sehen eine Initiative wie Freifunk nicht vor. Als gemeinnützig gelten etwa die Jugendarbeit, Denkmalschutz oder die Völkerverständigung, jedoch nicht die Einrichtung von allgemein zugänglichen Wlan-Hotspots. Die Lösung ist simpel: Das Betreiben von Freifunk-Netzen muss nur in den Katalog von gemeinnützigen Tätigkeiten aufgenommen werden.
Bundesrat unterstützt Gemeinnützigkeit
Deshalb brachte der Bundesrat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Thüringen vor einigen Monaten einen Gesetzesentwurf (PDF) in den Bundestag ein. Er fügt Freifunk-Initiativen zu den als gemeinnützig geltenden Tätigkeiten hinzu. Das war im März 2017 – seitdem ist es still geworden um den Entwurf. Der Bundestag hat sich bisher nicht mit den Plänen befasst. Tut er es in den verbleibenden zwei Sitzungswochen weiterhin nicht, drohen die Bemühungen zu scheitern.
Grund dafür ist das sogenannte Diskontinuitätsprinzip. Demzufolge verfallen innerhalb einer Legislaturperiode nicht verabschiedete Gesetzesentwürfe automatisch. Der Bundesrat müsste also den Gesetzesentwurf ein weiteres Mal beschließen und in den Bundestag einbringen. Das würde viel Zeit und die Freifunker einiges an Spenden kosten.
„Freifunk wird als Digitales Ehrenamt von vielen Freiwilligen getragen und mittels Spenden finanziert. Unterschiedliche Auffassungen der Finanzbehörden machen es den Vereinen jedoch schwer, langfristig zu planen. Deshalb braucht es das Freifunkgesetz der Bundesländer“, erklärt Markus Drenger von Freifunk Darmstadt. Die Freifunker appellieren an die Parteien, den Gesetzesentwurf auf die Tagesordnung zu setzen und möglichst rasch zu beschließen.
Bundestagsbeschluss unwahrscheinlich
Für die nächste Sitzungswoche steht der Gesetzentwurf jedoch nicht auf der Agenda des Plenums und droht damit zu scheitern. Die Bundestagsabgeordneten schieben sich die Schuld gegenseitig zu. Die Grünen sehen Union und Sozialdemokraten in der Verantwortung. „Statt weiter Lippenbekenntnisse zu äußern, muss die Große Koalition nun endlich handeln“, schreibt Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem Blogbeitrag.
Die SPD weist jegliche Verantwortung von sich. „Die SPD-Fraktion und auch ich persönlich unterstützen uneingeschränkt den Gesetzentwurf zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk“, erklärte Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD, gegenüber netzpolitik.org. Die Abgeordneten von CDU/CSU würden sich gegen den Gesetzentwurf stellen. „Wir sind aber Partner in einer Koalition und unser Koalitionspartner CDU/CSU unterstützt das Vorhaben bisher nicht“, sagte Klingbeil weiter.
Die Unionsfraktion tut sich schwer mit dem Gesetzentwurf und verweist auf die Bundesregierung. Sie prüfe zur Zeit eingehend den Gesetzentwurf und werde ihn beizeiten an den Bundestag übergeben. Das eine so simple Gesetzesänderung soviel Zeit zur Prüfung benötigt, scheint nur durch fehlendes Interesse seitens der Bundesregierung erklärbar. So ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Bundestag den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wird. Eine herbe Enttäuschung für die vielen Menschen, die sich ehrenamtlich in Freifunk-Initiativen engagieren.
Update [22.6.2017]: Der Bundestag hat den Bundesrat-Antrag heute Morgen in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung aufgenommen. Die Abgeordneten werden den Antrag im vereinfachten Verfahren an den Finanzausschuss überweisen. Stimmen die Abgeordneten der Großen Koalition zu, könnte der Antrag nächste Woche beschlossen werden.
