Selbstbestimmungsgesetz beschlossenDas Ende des Wartens

Das Selbstbestimmungsgesetz soll es für trans, inter und nicht-binäre Menschen einfacher machen, Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Die Ampel löst damit ein Versprechen ein. Und doch steckt der Text voller Misstrauen und Angst.

Blau-rosa-weiße Trans-Flagge vor dem Bundestag
Demonstrant:innen versammeln sich vor dem Reichstagsgebäude, während drinnen über das Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt wird. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Am Ende wird es doch noch laut. Und auch keiner der schrillen Begriffe in dieser Debatte durfte fehlen, von „Trans-Hype“ über „Kindeswohlgefährdung“. Dass niemand niedergeschrien wurde oder mit falscher Ansprache beleidigt, es ist schon ein Erfolg.

Freitagnachmittag im Plenum des Bundestags, das Selbstbestimmungsgesetz wird debattiert. Über Monate hatte das Gesetz im Familienausschuss gehangen, einige glaubten schon nicht mehr, dass es nochmal zur Abstimmung kommen würde. Es geht darin um die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister – eine Formalität, würde man meinen. Doch weil es auch um Fragen der Identität geht, um Definitionshoheit und Geschlechterkampf, ist die Aufregung greifbar. Die CDU spricht von „gesellschaftlichem Sprengstoff“ und „Wasser auf die Mühlen derjenigen, die unseren gesellschaftlichen Diskurs vergiften wollen“. Und Sahra Wagenknecht warnt vor Männern, die nun im Frauenhaus einfallen könnten.

Verhindern können sie das Ergebnis nicht: Das Gesetz wird verabschiedet. In einer namentlichen Abstimmung haben die Ampelfraktionen und die Linke für das Gesetz gestimmt, lediglich bei der FDP kam es zu Gegenstimmen und Enthaltungen. Gegen das Gesetz stimmten die Union, die AfD und die Gruppe des BSW um Wagenknecht.

Unzumutbare Bedingungen unter dem Transsexuellengesetz

Zunächst hatte aber die Grünen-Abgeordnete Nyke Slawik das Wort. Sie berichtet, wie sie selbst vor zehn Jahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) ihr Geschlecht angepasst hat. Zwei psychiatrische Gutachten brauchte sie dazu, die 2.000 Euro dafür hätte sie lieber in einen Führerschein investiert. „Mit dem heutigen Gesetz machen wir einen ersten großen Schritt in eine selbstbestimmtere Gesellschaft“, sagt Slawik.

Auch die SPD-Abgeordnete Anke Hennig freut sich: „Ein Stück Geschichte“ werde heute geschrieben. Nach über vier Jahrzehnten würden das TSG und seine unwürdigen Praktiken abgeschafft. Gerade Kinder und Jugendliche hätten ein Recht darauf, sich frei zu entfalten, dazu gehöre auch die geschlechtliche Identität.

Das Transsexuellengesetz galt seit 1981 und hat die Änderung des Geschlechtseintrags von teils unzumutbaren Bedingungen wie Sterilisation und Scheidung abhängig gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen mehrmals für verfassungswidrig erklärt. Die Ampelregierung hatte schon im Koalitionsvertrag versprochen, all das zu beenden. Das Selbstbestimmungsgesetz soll nun den Betroffenen die Entscheidung überlassen, welchen Namen und Geschlechtseintrag sie führen – ohne vorherige psychiatrische Begutachtung.

Sorge, dass Kriminelle per Standesamt abtauchen

Doch nicht alle im Plenum sehen das als Fortschritt. Die Union sorgt sich um den gesellschaftlichen Frieden. Die Abgeordnete Susanne Hierl etwa kritisiert Sicherheitslücken: Kriminelle würden das Gesetz nun ausnützen, um unter neuer Identität unterzutauchen und Deutschland zu verlassen.

Im Kabinettsentwurf war auf Drängen des Bundesinnenministeriums noch eine Regelung eingefügt worden, die Standesämter verpflichtet hätte, jede Änderung von Namen und Geschlechtseintrag automatisch an eine Liste von Sicherheitsbehörden zu melden – von Bundeskriminalamt bis zum Verfassungsschutz. Diese Klausel hatte der Familienausschuss wieder gestrichen, will die Pflicht nun aber womöglich Ende des Jahres im Namensänderungsrecht noch etablieren. Dann würde sie auch für andere Formen der Namensänderung gelten, sodass die „Ordnungsinteressen“ des Staates gewahrt bleiben.

Keine Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

„Jede Sorge ernst genommen“

Auch die Sorge um die Kinder treibt die Union vermeintlich weiter um. Das Gesetz würde nicht verhindern, dass Jugendliche einen Weg einschlagen, der sich später als falsch herausstellt, sagt CDU-Abgeordnete Wulf.

Das klingt, als sei hier etwas Unwiderrufliches im Spiel. Das Gesetz hat allerdings gar nichts mit operativen Maßnahmen zu tun, es ebnet auch nicht den Weg dahin. Es geht lediglich um den Eintrag des Geschlechts im Personenstandsregister, ein Verwaltungsakt auf dem Standesamt. Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren können selbst eine Änderung beantragen, wenn ihre Eltern zustimmen. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die Eltern das tun. Bei Streit entscheidet ein Gericht. Die Union hatte eine Beratungspflicht gefordert und diese Dank der FDP nun auch bekommen.

Deren Abgeordnete Katrin Helling-Plahr berichtet stolz im Bundestag, die Liberalen hätten die Beratungspflicht ebenso ins Gesetz gebracht wie auch die Klarstellung, dass das Hausrecht gelte. „In diesem Gesetz ist kein Detail unbedacht und jede Sorge ernst genommen.“

Die Debatten um das Hausrecht und eine vermeintliche Bedrohung in Frauensaunen und Umkleiden hatten im vergangenen Jahr die Debatte geprägt, nachdem Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Entwurf für das Gesetz vorgestellt haben. Buschmann hatte daraufhin einen Absatz ins Gesetz schreiben lassen, der nochmal klarstellt, was ohnehin rechtlich klar war: Das Hausrecht gilt auch für Frauensaunen.

Verbände und Fachleute kritisieren diesen Abschnitt ebenso wie eine dreimonatige Wartefrist vor der Änderung als unnötig und diskriminierend. Auch dass eine Änderung des Geschlechtseintrags nur für Personen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland zugänglich sein soll, wurde in der Anhörung zum Gesetz immer wieder kritisiert.

Zustimmung und Kritik

Draußen vor dem Bundestag haben trans Verbände und Aktivist*innen zur Demonstration aufgerufen. Sie wollen den Raum nicht jenen überlassen, die trans Personen wahlweise als psychisch krank oder gefährlich darstellen.

Für viele ist der Tag heute ein Grund zum Feiern, aber man bemüht sich um Ausgewogenheit. „Leider bleiben im Gesetz Einschränkungen für bestimmte Personengruppen bestehen: Kinder und Jugendliche, Menschen in Duldung, Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung“, sagt René_ Rain Hornstein, Anmelder*in der Versammlung. „Wir müssen uns jetzt umso mehr für die Rechte der durch das Selbstbestimmungsgesetz benachteiligten Personengruppen einsetzen.“ Der Kampf um Grundrechte für trans Menschen, so scheint es, ist mit dieser Abstimmung noch lange nicht zu Ende.

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24 Ergänzungen

  1. Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Geschlechtsidentitäten gehen den Staat genauso wenig an wie Religion, Vorerkrankungen oder politische Einstellung. All das sollte auf keinen Fall in irgendwelchen Datenbanken oder Ausweisdokumenten vorkommen.

    1. Das machte es dann halt sehr schwierig, darauf bezogene staatliche Aufgaben und gesetzliche Ansprüche umzusetzen, siehe zB Artikel 3 GG.

  2. Selten wurde im Plenum bisher die politische Differenz zwischen der Linken und bsw in ihrer Fundamentalität so offensichtlich. Die Reden von Wagenknecht und Vogler unterschieden sich diametral. Kaum vorstellbar dass beide bis vor kurzem in derselben Partei waren. Die einzige Kritik die ich nachvollziehbar fand, war die bezügl. des Sports. Also der (vrmtl. eher theoretische Fall), dass ein Mann sich taktisch als Frau deklariert, um in der Frauenmannschaft bessere Leistungen als die übrigen Frauen zu erzielen (bzw. besser ben. Weiß jemand ob/wie dieses Problem ausgeräumt wurde? Oder kann auch da eine Art Hausrecht greifen?

    1. Das ist nicht so theoretisch, denn nicht alle betreiben Sport nur zum Spaß und für einige hängt am Erfolg zB in USA ihr Hochschulstipendium.

    2. Wobei man durch hormonelle Behandlung als Transfrau durchaus Leistungsfähigneit verliert und es auch bei CIS Menschen natürliche Schwankungen gibt.
      Auch ist eine Leistung nicht rein hormonell bedingt sondern auch stark abhängig von jahrelangem Training.
      Meiner Meinung nach wird hier ein geringer Faktor aufgeblasen.
      Die ganzen Folgen und Begleitumstände durch einen offiziellen Wechsel des Eintrags sind einen geringen vermeintlichen sportlichen Vorteil nicht wert.

      1. Den „geringen vermeintlichen sportlichen Vorteil“ konstatieren nur Leute, die selber nie Wettbewerbsport betrieben haben.

        Als Jugendlicher war das schon ziemlich krass, wie die Leistungsschere zwischen Jungs und Mädchen in vielen Bereichen aufging und dann auch blieb. Ich hatte einige durchaus ehrgeizige Freundinnen, und konnte oft mit vergleichsweise weniger Training gut mithalten oder schneller sein.

    3. Ich denke mal, Sportwettkämpfe sind nicht daran gebunden die Sportler*innen anhand ihres Eintrages im Personenstandsregister zu gruppieren.
      Außerhalb von staatlichen Vorgängen hat die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister quasi keinen Effekt.
      Man kann einem Menschen ja auch nicht ansehen, was da im Register steht.

  3. Als alter weißer Sack, männlich mit allen schlechten Eigenschaften kann ich sicher nicht für die vom Gesetz Betroffenen sprechen. Aber ich fasse es nicht, was heute noch in Deutschland abgeht.

    Wieso muss sich irgend ein Mensch dafür rechtfertigen, wie er oder sie oder es sich fühlen? Wieso geht den Staat überhaupt das Geschlecht an? Macht das politisch, verwaltungstechnisch, wirtschaftlich oder intellektuell irgend einen Unterschied? Wo ist der Nutzen?

    Ich empfinde die Argumentation zu Frauenhäusern, Sauna, Beratungspflicht und besonders die Verbrecher-Argumentation als diskriminierend und logisch nicht haltbar (und habe keinen Platz, das hier einzeln auszuführen). Nur: Wie können wir über die Empfindungen anderer entscheiden? Übernehmen wir denn auch die Verantwortung, wenn unsere Schablonen, die wir geschickt „Werte“ nennen, zu Depressionen führen? Übernehmen wir die Verantwortung, wenn diese „Werte“ die Stereotypen genannt werden sollte, die wir absichtlich oder unabsichtlich vermitteln, von Idioten genutzt werden, um Trans-Menschen zu verprügeln, zu verspotten oder zu diskriminieren?

    Ich persönlich frage mich bei einigen der politischen Äußerungen, wer denn nun wirklich ein verpflichtendes Beratungsgespräch nötig hat.

    Geht es der Politik nicht vielmehr um Kontrolle, Angepasstheit und Tradition? Ist das eine sinnvolle Rechtfertigung? Muss denn ein Gesetz nicht sinnvoll begründet werden?

    Meine Werte jedenfalls sind: Wem ich meine Türe öffne, das hängt weder vom Geschlecht noch von der sexuellen Orientierung, der Hautfarbe, Herkunft oder dem Glauben ab, nicht davon ob jemand häßlich oder schon, stark oder schwach ist, „Frauenkleider“ oder „Männerkleider“ trägt. Nicht einmal der „Geisteszustand“ ist irgendwie entscheidend.

    Gut wär’s jedoch menschlich zu sein.

    1. „Ich empfinde die Argumentation zu Frauenhäusern, Sauna, Beratungspflicht und besonders die Verbrecher-Argumentation als diskriminierend und logisch nicht haltbar“

      Das sei Ihnen als ihr persoenliches Empfinden natuerlich unbelassen…

      „Nur: Wie können wir über die Empfindungen anderer entscheiden?“

      …und Ihnen ist offensichtlich klar, dass andere das anders empfinden koennen, und Sie das akzeptieren.

      Dann erscheint Ihr Kommentar allerdings Ihrem, oben zitierten, Verstaendnis zu widersprechen.

      1. Selbstverständlich werden und dürfen Andere anders empfinden. Doch einen logische Begründung für ein Gesetz zu fordern hat nichts mit Empfindungen zu tun. Deshalb steht im selben Satz, wo es um mein Empfinden geht, ausdrücklich „logisch nicht haltbar“.

        Bestenfalls ist die Existenz des Y-Chromosoms ein biometrisches Merkmal. Wenn man das braucht, dann muss das entsprechend vermittelt und begründet werden. Stereotypen haben etwa bei Behörden definitiv nichts zu suchen.

        Wo also widerspreche ich mir?

        1. Sie empfinden die Argumentation als logisch nicht haltbar, das schrieben Sie schon.

          Vielleicht wollten Sie auch nicht schreiben, was Sie geschrieben haben?

          1. „Vielleicht wollten Sie auch nicht schreiben, was Sie geschrieben haben?“
            Natürlich, jetzt wo du das sagst wird es mir klar. So wird es sein.

            Allerdings, ich vermisse jegliche Aussage, jeglichen Inhalt. Ich vermute, Du möchtest also Diskriminierung per Gesetz? Nun, da hoffe ich sehr, dass es dich niemals treffen wird.

          2. Gleichbehandlung wirkt fuer die als Diskriminierung, die eine Bevorzugung anstreben oder verteidigen. Also zB Leute, die ihre Selbstwahrnehmung absolut und ueber die Fremdwahrnehmung anderer stellen wollen, oder ihr Selbststimmungsrecht ansolut und ueber das Selbstbestimmungsrecht anderer.

          3. Sorry, NP für diesen nicht hausregelnkonformem Thread. Doch im Zuge der Diskussion über Umgangsformen im Netz und der Fakenews-Debatte kann ich das hier nicht einfach stehen lassen.

            Anonymous sagte: Zu “Leute, die ihre Selbstwahrnehmung absolut und ueber die Fremdwahrnehmung anderer stellen”

            Ein Zitat: Anke Hennig freut sich: „Ein Stück Geschichte“ werde heute geschrieben. Nach über vier Jahrzehnten würden das TSG und seine unwürdigen Praktiken abgeschafft.

            Unwürdige Praktiken sind diskriminierend. Und ein logisches Argument, etwa die Frage, welchen Nutzen der Staat darin sieht auf einem eindeutigen Geschlecht zu bestehen, stellt klar das Selbstbestimmungsrecht nicht über die Rechte anderer. Der Status Quo dagen hat genau das getan.

            Was willst du also sagen? Ich würde meine Rechte über die Anderer stellen? Wobei ich klargestellt habe, dass ich persönlich nicht vor habe, mein Geschlecht zu ändern und nicht für die vom Gesetz betroffenen sprechen kann. Was ich wohl kann, das ist Menschen als Menschen zu behandeln. Und ich kann gegen Ungerechtigkeit aufstehen, selbst da, wo ich davon nicht betroffen bin.

            Mir scheint, deine „Kritik“ gilt vielmehr für dich selbst. Ich würde sagen, deine “Argumente” sind einfach der Versuch einer Unterstellung und dienen der Diskreditierung. Zudem, deine Vermutung zur Gleichbehandlung, die fälschlicherweise als Diskriminierung “wirkt” ist ziemlich überheblich gegenüber Menschen, die Diskriminierung täglich erfahren.

          4. Die Aussage war bewusst voellig neutral.

            Gab allerdings jedem Gelegenheit, durch Diskrimierungsproklamation eigene Forderungen nicht anderweitig begruenden zu wollen.

          5. „Vielleicht wollten Sie auch nicht schreiben, was Sie geschrieben haben?“ ist vollkommen neutral, ja? Verarsche anyone?

            Man kann natürlich jede konkrete Aussage ignorieren und dann behaupten: „Diskrimierungsproklamation“ und unterstellen „eigene Forderungen nicht anderweitig begruenden zu wollen“. Sorry, die sind sehr gut begründet und u.A vor allen Dingen logisch und basieren auf den wörtlich zitierten Menschenrechten.

            Deine Aussagen sind nicht neutral. Sie sind vollkommen leer und bringend niemanden weiter. Du zerstörst einfach nur und lenkst von einer sinnvollen Diskussion ab. Wer soll das ernsthaft lesen? Wen soll das irgendwie weiter bringen?

            Liebe NP, ja das gilt auch für mich. Doch wie um alles in der Welt lenkt man eine Diskussion in irgendwie sinnvolle Bahnen? Es muss ja ganz sicher nicht nach meiner Position gehen… Aber so geht das nicht. Das ist hier kein Kleinkindergarten.

          6. „„Vielleicht wollten Sie auch nicht schreiben, was Sie geschrieben haben?“ ist vollkommen neutral, ja?“

            Ja, es erwaegt die Moglichkeit einer missverstaendlichen oder fehlerhaften Formulierung. Erkennt man selber oft nicht, da man verstehend liest und weiss, was man schreiben bzw. ausdruecken wollte.

  4. Ganz im Ernst, was hat diese unkritische Berichterstattung noch mit Netzpolitik zu tun? Warum reflektiert die Autorin nicht und schaut, was soziale Medien mit Geschlecht machen und wie sich hier Feminismus verändert hat? Nein, es muss mit dem Hammer durch die Wand, wer nicht für die netten Aktivisti ist (Böser Sarkasmus, ich finde Ganserer immer unsympathischer und spätestens mit dem neuen Look weiß man, dass die Reise Richtung Borderline gegangen ist), ist ein Nazi.

    1. Ganz im Ernst, aber was willst Du uns sagen?
      Du nennst eine Person beim Namen und hängst ihr ein Label mit einer psychiatrischen Diagnose an?
      Du sprichst von „neuem Look“ und machst von Äußerlichkeiten deine Sympathie abhängig?

      Du hast deine Chance verpasst, genau zu beschreiben, wie deiner Meinung nach soziale Medien Feminismus verändern. Darauf kam es dir aber auch gar nicht an. Du wolltest nur andere mit Dreck werfen, damit du dich selbst besser fühlst.

  5. Ganz im Ernst:

    Wer definiert, dass NP sich nicht mit anderen politischen Themen beschäftigen darf?
    Und wieso ist die Berichtserstattung hier unkritisch? Ich finde, es wird durchaus der Finger in Wunden gelegt. Und warum sollte man sich danach richten, was „soziale Medien“ mit Geschlecht machen, wenn es um Politik geht? Und wieso um alles in der Welt hat Borderline mit einem Look zu tun? Und seit wann sind Aktivisten nett? Und wer hat hier wen als Na… okay, wenn das Wort fällt, dann ist die Diskussion vorbei.

    Ich frage mich, was du sagen möchtest. Fragen über Fragen…

    1. Es gibt da keinen Widerspruch, also warum einen solchen herbeireden wollen?

      Viele organisierte Sportarten haben Gewichtsklassen, Altersklassen, Leistungsklassen, um angemessene Vergleichbarkeit und letztlich auch Gewinnbarkeit zu ermoeglichen: Fairness.

      Ein Problem ergibt sich nur, wenn Leute ihre persoenliche Freiheit absolut und ueber die Freiheit der anderen stellen wollen. Wie in jedem Gesellschaftskontext.

      1. …also im FAQ des BMJ steht, „Über die Zulassung zu sportlichen Wettbewerben entscheiden
        die Sportverbände in eigener Zuständigkeit. Das ändert sich nicht durch das Selbstbestimmungsgesetz.“ – damit wäre also auch diese Kritik am Selbstbestimmungsgesetz nichtig. Es kommt also drauf an festzuhalten, dass es selbstverständlich auch Lebensbereiche gibt, in denen das chromosomale Geschlecht eine Rolle spielt. Das zieht das Selbstbestimmungsgesetz auch gar nicht in Zweifel. Genauso gibt es Erkrankungen und ärztliche Behandlungen, bei denen dies eine Rolle spielt. Dann steht es der betroffenen Person aber frei, entsprechende Informationen für den medizinischen Notfall zu hinterlegen wenn sie das für sinnvoll hält. Also alles kein Problem, und natürlich ist es Käse zu behaupten, es gäbe kein chromosomales Geschlecht, natürlich gibt es das XX und das XY (und selten auch XXY, XYY usw.) – kann man sich unterm Mikroskop anschauen. Teil der Aufregerei um das Selbstbestimmungsgsetz ist es dass der Eindruck erweckt würde, solche sachlichen Tatsachen würden einfach negiert werden – natürlich nicht. Die Frage ist eher, welche soziale Bedeutung man diesen beimisst und wen das etwas anzugehen hat.

        1. „Teil der Aufregerei um das Selbstbestimmungsgsetz ist es dass der Eindruck erweckt würde, solche sachlichen Tatsachen würden einfach negiert werden“

          Nunja, Teil der Aufregung seitens einiger Aktivisten ist es, dass sie genau das fordern und nicht bekommen haben.

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