EU verabschiedet Anti-Terror-Richtlinie und bringt damit Grundrechte in Gefahr

Mit überwältigender Mehrheit hat heute das EU-Parlament die Anti-Terror-Richtlinie beschlossen. Das im Eilverfahren durchgewunkene Gesetzespaket führt neue Tatbestände ein, die terroristische Akte im Keim ersticken sollen. Doch damit gefährdet die EU die Bewegungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Proteste dieser Art können in Zukunft als Terrorismus gelten. CC BY-ND 2.0, via flickr/Photo RNW.org

Heute hat das EU-Parlament die Anti-Terrorismus-Richtlinie abschließend verabschiedet. Damit will die Europäische Union auf „neu entstehende Bedrohungen“ reagieren und stellt künftig sogenannte Vorbereitungshandlungen wie Reisen für terroristische Zwecke, Anstiftung einer terroristischen Handlung oder öffentliche Aufrufe beziehungsweise Verherrlichung des Terrorismus unter Strafe.

Der im Trilog-Verfahren ausgehandelte Gesetzestext wurde mit 498 Stimmen angenommen, bei 114 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen. Dafür gestimmt haben eine Mehrheit von Christdemokraten und Konservativen (EVP), den Sozialdemokraten (S&D), der rechtspopulistischen EKR-Fraktion und den Liberalen (ALDE), dagegen unter anderem die Fraktion Grüne/EFA und die linke GUE/NGL-Fraktion . Details zum Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten lassen sich hier abrufen. Abänderungsanträge wurden nicht zur Abstimmung zugelassen.

„Wir müssen die Täter aufhalten, bevor sie ein Attentat begehen, und nicht anschließend die Toten und Verletzten beklagen. Wir müssen verhindern, dass es überhaupt erst entsteht“, sagte die federführende Berichterstatterin Monika Hohlmeier (EVP) in der gestrigen Plenardebatte.

Aktivismus unter Terrorverdacht

Die Richtlinie steht unter starker Kritik, da sie wegen teils unscharfer Bestimmungen auf Bereiche ausgedehnt werden könnte, die gemeinhin nicht als Terrorismus gelten – etwa öffentlichkeitswirksame Proteste von Polit- und Ökoaktivisten oder Reisen, die als „zu terroristischen Zwecken“ fehlinterpretiert werden könnten. Zudem räumt die Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten unter anderem die Möglichkeit ein, Netzsperren zu errichten. Selbst die zeitweilige Lahmlegung einer Webseite mittels einer DDoS-Attacke steht künftig unter Terrorverdacht.

Nach den Anschlägen von Paris im November 2015 im Eilverfahren auf den Weg gebracht, wurde auch die sonst übliche Folgenabschätzung nicht vorgenommen. Diese hätte nun beschlossene Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verhindern können. Allerdings muss die EU-Kommission in gut vier Jahren eine Überprüfung vornehmen und darlegen, ob sich die Richtlinie im Kampf gegen den Terrorismus tatsächlich bewährt und ob sie nicht garantierte Grundrechte europäischer Bürger eingeschränkt hat. Als Richtlinie geht sie nicht direkt in nationales Recht einzelner Mitgliedstaaten über, sondern muss innerhalb der nächsten 18 Monate umgesetzt werden.

Sicherheitsgewinn nicht belegt

Alexander Sander vom Verein Digitale Gesellschaft sieht die EU auf einem gefährlichen Weg. „Statt terroristischen Bedrohungen mit Besonnenheit und Weitsicht zu begegnen, setzt der EU-Gesetzgeber blindlings auf Einschränkungen der Grundrechte und Straftatbestände mit bedenklicher Streubreite. Während der Sicherheitsgewinn durch nichts belegt ist, begründet die Richtlinie konkrete Risiken für kreative digitale Protestformen sowie für die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz“, kritisierte Sander.

European Digital Rights (EDRi) bekräftige die gestrige Kritik an der Richtlinie. „Eine Richtlinie zu verabschieden, die derart unklar formuliert ist und so viele Missbrauchsmöglichkeiten offenlässt, ist rücksichtslos und waghalsig. Die Richtlinie bringt nur wenige offensichtliche Verbesserungen für die Sicherheit, aber ihre Mehrdeutigkeit und Unschärfe schafft große Risiken für demokratische Freiheiten“, sagte Maryant Fernández Pérez.

Blockaden von wirtschaftlichen Betrieben „legitim“

Julia Reda (Grüne/EFA) hat gegen die Richtlinie gestimmt, da sie darin eine Gefahr für die Bewegungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sieht. „Insbesondere wende ich mich gegen jegliche Bestrebungen, zivilen Ungehorsam als Terrorismus zu klassifizieren. Protestformen wie etwa Blockaden von wirtschaftlichen Betrieben sind ein legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung. Damit muss jede Demokratie umgehen können, auch wenn es zu wirtschaftlichen Schäden kommen könnte. Jede Definition von Terrorismus, die über Gewalt gegen Menschen hinausgeht, ist daher zu weit gefasst“, sagte Reda in einer Stellungnahme.

Scharf kritisierte sie zudem die Kriminalisierung des Reisens zu terroristischen Zwecken. „Dass ein solcher Straftatbestand zu rassistisch motivierten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit genutzt wird, ist leider fast vorprogrammiert“, warnte Reda.

Verabschiedung ohne Teilhabe der Öffentlichkeit

Ihre Fraktionskollegin Eva Joly fand die unscharfe Definition des Terrorismus-Straftatbestandes inakzeptabel, der auch die Störung von Infrastruktur miteinbezieht. „Manche Regierungen könnten das missbrauchen, mit dem Fokus, Nicht-Regierungsorganisationen oder Aktivisten zum Schweigen zu bringen, die sich zu Protestzwecken des zivilen Ungehorsams bedienen,“ teilte uns die französische Abgeordnete mit. Auch die Kriminalisierung des Reisens könne dazu missbraucht werden, um Individuen „bereits nur auf Verdacht festzunehmen“ – was selbstverständlich auch jetzt bereits möglich ist, wie sie uns vor der Abstimmung sagte.

In einer Stellungnahme erklärte Cornelia Ernst, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion (GUE/NGL), die Anti-Terror-Richtlinie „in ihrem vordergründigen Bemühen, Terrorismus verhindern zu wollen, schlicht ungenügend“. Insgesamt beklagte sie die viel zu schwache Bindung der Straftatbestände an tatsächliche Handlungen. „Kommission, Rat und die Berichterstatterin legten dabei ein hohes Tempo vor: Es gab mal wieder keine grundlegende Teilhabe der Öffentlichkeit, keine Evaluierung bisher bestehender Maßnahmen, keine Beteiligung von BürgerInnenrechtsorganisationen. Die Angst vor ‚Terrorismus‘ wird vielmehr als Aufhänger genutzt, um weitere Grundrechtseinschränkungen einzuführen“.

11 Ergänzungen

  1. Allerdings muss die EU-Kommission in gut vier Jahren eine Überprüfung vornehmen

    Zum einen kann man in vier Jahren ziemlich viel Schaden anrichten – man betrachte die paar Wochen Amtszeit von Donald Drumpf -, zum anderen sind die üblichen Ergebnisse solcher Überprüfungen entweder (a) hat total super gewirkt, also weitermachen und ausbauen oder (b) hat nicht so gefruchtet, wie gewünscht, daher weitermachen und ausbauen.

  2. Damit ist die Saat des echten Terrorismus aufgegangen.
    AfD und andere despotische Wahlgewinner werden dieses Werkzeug dankbar nutzen.

    1. Zweiteres ja, aber eine marginale 8%-Partei kann nunmal nicht regieren. Bald sitzen die wieder am Stammtisch und betrinken sich aus Frust, so wie früher.

    2. Sie meinten wohl den linken Terror. Sorry, linker Terror der #Antifa ist im grünen Bereich und damit gut.
      Klar.

      1. Warum immer auf die AfD hauen? Also ich für meinen möchte nicht ausschließen, daß auch die CxU diese Gesetze in spe so nutzen wird, wie Du es der AfD unterstellst. Ich frage mich die ganze Zeit, warum die Merkel so still ist gegenüber den Entwicklungen in der Türkei – bis auf ihre sehr gezwungen wirkenden Äußerungen. Mir kommt da die Verschwörungstheorie in den Sinn, ob Merkel vielleicht Erdoğan nicht insgeheim nachstrebt. Und für die SPD würde ich auch nicht meine Hand ins Feuer werfen, wenn man so einige Leute von denen hört (wie z.B. den Maas).

        1. Der rechtskonservative Obrigkeitsstaats-Fluegel der CDU haette damit sicher kein Problem. Wer mal einen Blick in die 50er und 60er des letzten Jahrhunderts wirft, bekommt einen Eindruck davon.

          Bei der SPD waere ich mir auch nicht so sicher, die haben uns den Otto-Katalog vermacht, die ganze Agenda2010-Struktur und sind in Teilen auch sehr autoritaer unterwegs: man weiss am besten, was gut fuer die Leute ist. Man stelle sich vor, was so ein Job Center alles machen kann mit Daten…

  3. Hier werden Willkürgesetze geschaffen, die sich nicht mehr an Tatsachen und Beweisen orientieren um Anwendung zu erlangen. Noch nicht einmal eine Straftat selbst muss vorliegen bevor sie geahndet werden soll. „Wir müssen die Täter aufhalten, bevor sie ein Attentat begehen“.
    Wie kann aber von einem Täter gesprochen werden, ohne dass eine Tat überhaupt stattgefunden hat.
    Zukünftig soll wohl die Eingruppierung in ein „Gefährderprofil“ genügen um Maßnahmen zu rechtfertigen.
    Terroristen sind die Hexen von morgen. Es kann sich in Zukunft wohl keiner mehr sicher sein, nicht durch Reisen in die falschen Länder, Besuch der falschen Webseiten, Teilnahme an den falschen Veranstaltungen oder durch die falschen Freunde und Bekannte in ein Zielprofil dieser Hexenjäger zu geraten.
    Die Grundlagen einer rationalen Rechtsprechung werden nach und nach abgeschafft.
    Ein Staat der so vor Terror schützen will, wird selbst zum Terrorstaat.

  4. 1. kein Anti-Terror Gesetz kann uns sicherer machen. Denn das Risiko für den Einzelnen durch Terrorismus zu Schaden zu kommen, ist geringer als vom Blitz getroffen zu werden (jedenfalls bei uns). Selbst wenn es also ein effektiver Ansatz wäre, ja selbst wenn dieser 100% effektiv wäre (was er nie sein kann), wären wir insgesamt nur sehr geringfügig sicherer.
    2. Daher kann man nur feststellen, dass Terrorismusbekämpfung oder „uns sicherer machen“ nicht das Ziel sein kann, sondern allenfalls die vorgeschobene Rechtfertigung um uns an der Nase herumzuführen.
    Tatsächlich beabsichtigt ist genau das, was in den geäußerten Befürchtungen anklingt (nur eben dass es Absicht und nicht ein Versehen ist). Nämlich jeden von uns besser überwachen, jede unliebsame Meinungsäußerung verfolgen zu können und jeden willkürlich verhaften zu können usw. M.a.W. Ziel ist weitere Mittel zu haben (es gibt schon viele andere Mittel, leider), um „Ungehorsam“ zu sanktionieren, denn die Regierenden wollen (wie schon die Herrscher in der absolutistischen Vergangenheit, die aber diesbezüglich wenigstens ehrlich waren) gehorsame Subjekte, keine Proteste, keine Widerrede und überhaupt konformistisches Verhalten. Und nein freie Bürger mit unabänderlichen Rechten, denen die Regierenden zu dienen haben (Demokratie) sind wir schon lange nicht mehr. Auch die Errungenschaft der Gewaltenteilung ist insb. auf europäischer Ebene schon erfolgreich ausgehöhlt (d.h. praktisch abgeschafft), letztlich ein Exekutivorgan (Rat) die Gesetze (80% kommen mittlerweile aus Brüssel) erlässt, die diese Exekutivmitglieder dann in den Mitgliedstaaten umsetzen. Die Demokratie auszuhöhlen ist man noch dran (in insb in Dtl. aber schon fast am Ziel, oder welche „Wahl“ hat man denn?), aber auch hier soll das bald so demokratisch sein, wie es schon die DDR war (die hatten ja auch „demokratische“ Wahlen, oder? Nur zu wählen gab es da auch nichts.).
    3. Rechtsprechung als letzte checks-and balances? Auf EU Ebene eher ein Witz, denn der EuGH „check“ nur äußerst selten mal was. Siehe EZB und Herr Dragi. Sozialisierung der Südlädnerschulden insb. zu Lasten von Dtl., Stabilität =2% Inflation IM DURCHSCHNITT (das ist orwellsches Neusprech wie die Schokoladenration wird von 100 auf 80g erhöht) usw. Gibt es hier irgendeine Institution (oder gar – oh Schreck! der Souverän (das ist übrigens theoretisch das Volk) um das aufzuhalten. Nein? Also quod erat demonstrandum.
    Und selbst wenn EuGH (und vor ihm BVerfG) mal einschreitet (bspw. Vorratsdatenspeicherung oder Safe Harbour), macht man dasselbe einfach noch mal als neues Gesetz oder – wie Frau Merkel – hält sich einfach an gesetzliche Regeln nicht.

    M.a.W.: die „Befürchtungen“ gehen an der Sache vorbei. Die Gefahr eine andere. Was dagegen zu tun wäre…

  5. „…eine Überprüfung vornehmen und darlegen, ob sich die Richtlinie im Kampf gegen den Terrorismus tatsächlich bewährt…“ – das würde ich mir einmal grundsätzlich für alle sogenannten Anti-Terror-Gesetze wünschen.

    1. @Usul

      „„…eine Überprüfung vornehmen und darlegen, ob sich die Richtlinie im Kampf gegen den Terrorismus tatsächlich bewährt…“
      Die VDS hat keinerlei Erfolge im Kampf gegen sogenannte Gefährder und Terroristen gebracht und sie wird dennoch aufrechterhalten und ausgebaut.
      Eiserne Regel im Politzirkus „Einmal einverleibte Macht wird niemals geschmälert oder abgegeben “ und möge ein Gesetz keinem einleuchten und absolut sinnlos sein,es bleibt, Basta!

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