Bundestagsanhörung: Sachverständige fordern Nachbesserungen am WLAN-Kompromiss [Update]

Im Bundestag haben heute Sachverständige den WLAN-Kompromiss der Großen Koalition diskutiert. Fazit: Die Chance auf mehr offene Netze ist greifbar, aber um echte Rechtssicherheit zu erreichen, braucht es Klarstellungen in Sachen Netzsperren. Laut Handelsblatt haben die Innenpolitiker der Union ihre Blockade des Gesetzes unterdessen aufgegeben.

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Das neue Gesetz zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung [PDF] könnte endlich tatsächlich für ein Mehr an offenen WLAN-Hotspots in Deutschland sorgen. Das wurde heute bei einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages deutlich. Während mehrere Sachverständige sich dafür auszusprachen, das Gesetz entschieden nachzubessern, um weitere Rechtsunsicherheiten und Overblocking durch Netzsperren zu verhindern, warnten Vertreter von Musikindustrie und Strafverfolgungsbehörden in drastischen Worten vor einem Kriminalitätsanstieg durch unkontrollierte WLANs.

Nachdem spätestens seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes klar war, dass der Versuch der Großen Koalition gescheitert war, im vergangenen Jahr Rechtssicherheit für den Betrieb offener WLANs zu schaffen, legte die Bundesregierung im April einen weiteren Entwurf zur Überarbeitung des Telemediengesetzes vor.

Richtige Richtung mit Nachbesserungsbedarf

Bislang müssen die Betreiber offener Netze weiter damit rechnen, kostenpflichtig für Rechtsverstöße Dritter abgemahnt zu werden. Bei der Anhörung stimmten die meisten Sachverständigen überein, dass der Gesetzentwurf diesen Status Quo deutlich verbessern würde. Stefan Tromp vom Handelsverband Deutschland lobte beispielsweise, dass das Kostenrisiko für WLAN-Anbieter minimiert werde, weil sie nicht mehr zur Übernahme der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsdurchsetzung verpflichtet wären. Weitere Klarstellungen seien jedoch notwendig.

Weil die Bundesregierung anstelle der Haftung von WLAN-Betreibern zur Durchsetzung von Urheberrechten die Möglichkeit von Netzsperren auf Router-Ebene vorsieht, ist auch dieser Entwurf umstritten. Rechtsanwalt Dieter Frey wies mehrfach darauf hin, dass die gesetzliche Einführung von Netzsperren ein heikles Unterfangen ist.

Die Möglichkeit, WLAN-Anbieter dazu zu verpflichten, den Zugang zu bestimmten Inhalten zu sperren, ist laut Medienrechtler Tobias Keber im Gesetz lediglich als Ultima Ratio angelegt. Um die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes dieser Maßnahme sicherzustellen, dürfe die schwierige Abwägung über das Blockieren bestimmter Inhalte jedoch nicht wie bislang vorgesehen bei den WLAN-Betreibern liegen, so Frey. Das Gesetz müsse dahingehend geändert werden, dass sie nur von Gerichten vorgenommen werden darf.

Wenn schon Netzsperren, dann mit ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen

Ähnlich äußerten sich auch Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft und Richter Reto Mantz, der unter anderem das Blog „Offene Netze“ betreibt. Websperren seien problematisch, weil sie technisch umgehbar seien, ein Missbrauchspotenzial und die Gefahr des Overblockings mit sich brächten, so Mantz. Auch die Frage, auf welchem Wege und wie lange der Zugang zu bestimmten Inhalten blockiert wird, müsse deshalb gerichtlich geklärt werden. Zudem müsse „die Hintertür für behördlich angeordnete temporäre Einstellungen des WLAN-Zugangs“ geschlossen werden.

Volker Tripp schlug darüber hinaus vor, das Risiko des Overblockings von vorneherein stärker zu limitieren, indem etwa unverhältnismäßige Maßnahmen wie Port-Sperrungen explizit ausgeschlossen werden. Auch der Bundesrat hatte bereits Nachbesserungen gefordert [PDF], um die Rechtsklarheit des Gesetzes zu erhöhen. Tobias Keber brachte zudem die Möglichkeit ins Spiel, eine Beschwerdestelle einzurichten, die Webseiten kontaktieren könnten, die sich zu Unrecht blockiert fühlen.

Auf der Jagd nach dem Gefährdungs-Phantom

Dass das Gesetz in dieser letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode noch beschlossen wird, ist trotz des überwiegend grundsätzlich positiven Feedbacks aber längst nicht ausgemacht. Zwar haben die EU-Kommission und andere Mitgliedstaaten im Rahmen der notwendigen Notifizierung nach unseren Erkenntnissen keine Einwände erhoben. Dafür stellen sich kurz vor Verabschiedung des Gesetzes jedoch die Innenpolitiker von CDU und CSU quer.

Am Wochenende sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ansgar Mayer (CSU), gegenüber tagesschau.de, dass WLAN-Betreiber weiter für Rechtsverstöße Dritter haften sollten, sofern sie ihre WLANs offen zur Verfügung stellen. Nur wer seinen Hotspot mit einem Passwort schütze und die Identifikation einzelner Nutzer ermögliche, solle von der Haftung befreit werden. Der Unionspolitiker dreht das Rad damit zurück an den Anfang der Debatte, als habe man genau diese Frage vor der letzten Änderung des WLAN-Gesetzes nicht bereits jahrelang diskutiert. Dass ein obligatorischer Passwort-Schutz und eine Registrierung der Nutzer das Gegenteil eines offenen Netzes sind und den von allen Seiten befürworteten WLAN-Boom hemmen, hatte nicht zuletzt die letzte Sachverständigenanhörung zum Thema im Jahr 2015 gezeigt.

Unterstützung fand diese grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber dem Gesetzesvorschlag bei den von der Union geladenen Sachverständigen: Florian Drücke von Bundesverband Musikindustrie und Andreas May von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Drücke beschwor die alte Gefahr unkontrollierter Urheberrechtsverletzungen durch offene Netze, deren Kosten nach dem neuen Gesetz allein Rechteinhaber zu tragen hätten. Der Entwurf sei schließlich ein „Rechtsdurchsetzungsverhinderungsgesetz“, so Drücke. Während Befürworter freier Netzer damit hausieren gehen würden, dass Cafès „wegen Abmahnungen von 150 Euro“ in die Insolvenz getrieben würden, spreche keiner über die Sorgen der Rechteinhaber.

Strafverfolger May lobte zunächst die jüngsten Überwachungsgesetze der Großen Koalition, namentlich das Verbot anonymer Prepaid-SIM-Karten und die Einführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Dass im WLAN-Gesetz nun keine Pflicht zur Datenerhebung bei offenen Netzen vorgesehen sei, würde diese Maßnahmen konterkarieren und dafür sorgen, dass eine gefährliche Sicherheitslücke entstehe. „Wir brauchen diese Daten“, so May.

Nach empirischen Belegen für das Gefährdungspotenzial offener Netze gefragt, mussten sowohl Drücke als auch May passen. Letzter konnte aber immerhin von einem einzigen Fall aus Frankfurt berichten, bei dem ein Mann über das WLAN seines Nachbarn Schriften vertrieben habe, die den Missbrauch von Kinder zeigen. Andere Sachverständige wie Volker Tripp, Reto Mantz oder Dieter Frey verwiesen in Anbetracht dieses „herbeigeredeten“ Gefährdungspotenzials auf die Situation in europäischen Nachbarstaaten. Diese kommen schließlich alle ohne WLAN-Störerhaftung aus. In Modellversuchen mit offenen WLANs, beispielsweise von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, habe es zudem keine einzige Urheberrechtsverletzung über die offenen WLANs gegeben, so Tripp. Wer wirklich Straftaten über das Netz begehen wolle, würde außerdem Anonymisierungsdienste nutzen.

Fraktionsspitzen weiter in Verhandlung

In Anbetracht der laufenden Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen wollten sich weder Unions- noch SPD-Politiker zum aktuellen Stand äußern. Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD, verwies auf eine Stellungnahme von letzter Woche, in der es heißt: „Die Unionsfraktion sollte endlich ihren nicht mehr nachvollziehbaren Widerstand aufgeben und dem Gesetzentwurf, dem alle Ressorts der Bundesregierung zugestimmt haben, zustimmen. Deutschland droht sonst weiterhin das Land in Europa mit den wenigsten offenen WLAN-Hotspots zu bleiben.“

Thomas Jarzombek, netzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, und grundsätzlicher Befürworter offener WLANs verwies ebenfalls auf die derzeitigen Verhandlungen auf höchster Ebene. Er sei zuversichtlich, dass noch eine positive Einigung erzielt werde. Sein Fraktionskollege Stephan Mayer war zu einer Stellungnahme gegenüber netzpolitik.org heute bislang nicht bereit.

[Update:] Laut Handelsblatt haben die Innenpolitiker der Union ihren Widerstand gegen das Gesetz aufgegeben. Demzufolge haben die Regierungsfraktionen sich geeinigt, dem Kabinettsvorschlag uneingeschränkt zu folgen. Ob in den nächsten drei Tagen auch das kritische Feedback der Sachverständigen aufgenommen und eingearbeitet werden soll, ist dem Artikel nicht zu entnehmen.

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