Unter Führung der britischen Polizei ging am vergangenen Samstag eine 36stündige Operation gegen „Online-Terrorismus und -Extremismus“ zu Ende. Unterstützt von der Polizeiagentur Europol nahmen daran laut einer Mitteilung der Metropolitan Police weitere internationale Strafverfolgungsbehörden teil, außerdem „Industriepartner“ und andere Organisationen.
Insgesamt seien rund 3.500 „schädliche” und „illegale” Postings gefunden und den Seitenbetreibern zur Entfernung gemeldet worden. 1.953 stammten demnach von britischen Strafverfolgern, 1.622 von Europol. Zu den Inhalten zählten „Propagandafilme, Handbücher zum Terror-Training“ sowie Videos, die Terrorismus und Extremismus unterstützen oder „glorifizieren“.
Es handelte es sich nicht nur um Material von Organisationen wie Daesh/ ISIS und Boko Haram. Die Pressemitteilung spricht von Inhalten weiterer „internationaler Terrororganisationen“ sowie „extrem rechter Gruppen“. Außerdem seien Accounts in Sozialen Medien festgestellt worden, die Bezüge zu „Terroristen und Extremisten“ aufwiesen.
Vorbild für Europol
Die Operation wurde angeführt von der „Police Counter Terrorism Internet Referral Unit“ (CTIRU), die seit ihrer Gründung in 2010 nach eigener Darstellung bereits 162.447 Inhalte „entfernt“ hat. Die CTIRU war Vorbild für die Abteilung „EU Internet Referral Unit“ (EU IRU), die bei Europol in Den Haag angesiedelt ist. Der Aktionsradios der Europol-Meldestelle hat sich seit ihrer Gründung im Juli 2015 drastisch erweitert: Zunächst eingeführt gegen „terroristische und extremistische“ Inhalte werden nun auch Fluchthilfe-Webseiten und in Russland vermutete „hybride Bedrohungen“ beobachtet.
Anders als Europol verfügt britische Polizei über einen Meldebutton für anstößige Inhalte. Unter dem Motto „Stop Terrorists’ & extremists’ Online Presence“ sollte die Aktion von letztem Wochenende den Button in der Öffentlichkeit bekannt machen.
Unter Federführung der Niederlande hat es ein ähnliches Projekt unter dem Namen „Europäische gemeinsame Initiative zu Internet und Terrorismusbekämpfung“ (EJI-ICT) mittlerweile auf EU-Ebene geschafft. Verfolgt wird die Bekämpfung der Nutzung des Internets „durch Terroristen zu Propagandazwecken, Rekrutierung, Kommunikation und Planung von Anschlägen“. Die Gruppe soll „gemeinsame Strategien gegenüber der Wirtschaft“ ausarbeiten. Sie dürfte auch verantwortlich sein für die Gründung des „Forums der Internetdienstleister“, in dem europäische Innenministerien die Firmen wie Google, Microsoft und Facebook für die verstärkte Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden gewinnen wollen.
Ähnliche Operation in Spanien
Welche Polizeibehörden am Wochenende mit den britischen Internetaufräumern kooperierten ist unklar. Auf ähnliche Weise geht die spanische Polizei derzeit gegen anstößige Internetinhalte vor. Unter dem Namen „Spinne“ wurden bereits vier Operationen durchgeführt, bei denen zumeist Personen aus dem linken Spektrum verfolgt wurden.
Ihnen wird unter anderem die Verunglimpfung von Verstorbenen zur Last gelegt. Die Betroffenen hatten bei Facebook und Twitter satirische Beiträge in Sozialen Medien veröffentlicht, in denen von bewaffneten Gruppen getötete Funktionäre des Franco-Regimes veralbert wurden. Mehr als 70 Personen wurden bereits festgenommen, in rund 20 Verfahren ergingen Urteile von bis zu zwei Jahren Gefängnis.
Zur Erleichterung digitaler Ermittlungen hatte die Polizei in Barcelona EU-Forschungsprojekt zum automatisierten Aufspüren entsprechender Internetinhalte durchgeführt, für das sich auch das deutsche Bundeskriminalamt interessierte.
„Die Betroffenen hatten bei Facebook und Twitter satirische Beiträge in Sozialen Medien veröffentlicht, in denen von bewaffneten Gruppen ermordete Funktionäre des Franco-Regimes veralbert wurden.“ Das ist insofern interessant als dass ein deutsches Analogon dazu z.B. eine Strafverfolgung des Gutheißens des Heydrich-Attentats wäre.
Sehr gute Analogie. Sie zeigen die Verworrenheit der Handlungsstränge innerhalb der EU auf mit einem Satz auf.
Interessant wie kritiklos hier das Entfernen von irgendwie „schädlichen” Postings gefeiert wird.
Wer entscheidet was „schädlich” ist?
Was bleibt so vom gerade so hochgehaltenen Grundrecht Meinungsfreiheit? Immerhin hat hier sogar die Exekutive eingegriffen.
Gehört der Rechtsweg gegen einschränkende Maßnahmen des Staates nicht zu den Grundpfeilern unseres Rechtsstaates?
Gerade die UK haben da doch schon lange aufgegeben.
Exakt seit 1984!!
http://www.heise.de/newsticker/meldung/GCHQ-Massenueberwachung-Britische-Geheimdienstler-suchten-privat-in-Datenbanken-3181029.html
„Wer entscheidet was „schädlich” ist?“
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die Beiträge den Seitenbetreibern gemeldet => also entscheiden erstmal die Seitenbetreiber. Mit etwas Glück sind deren Richtlinien mit unseren Gesetzen vereinbar ;-)
„Was bleibt so vom gerade so hochgehaltenen Grundrecht Meinungsfreiheit?“
Die hat (glücklicherweise) Grenzen. Einfach mal Art.5 GG weiterlesen und nicht nach dem ersten Absatz aufhören ;-)
„Immerhin hat hier sogar die Exekutive eingegriffen.“
Ja, ist ja auch ihr Job?! Oder anders gefragt: Wer hätte denn sonst eingreifen sollen?
Tja … ich bin mir da über die Kompetenzen unseres Innenministeriums und deren Untergebenen nicht mehr so ganz sicher, nach dem Debakel mit dem BKA-Gesetz!
Wie wollen diese Leute Meinungsfreiheit von Verleumdung unterscheiden?
Böhmermann hat eine Aufzählung an unflätigen aber erlaubten Wörtern und Wortspielen in seinem „Gedicht“ im ÖR (die das sicher rechtlich geprüft haben) veröffentlicht!
… und? Jetzt hat Angi ihm einen Pittbull an den Hals gesetzt!
… aber wer bin ich denn, das ich mir hier ein Urteil oder gar Zweifel erlaube?
@Habo: Ist ging nicht um die Kompetenz, es ging um die Zuständigkeit ;-)
Klar, dann ist es die Polizei … strafrechtliche Verfolgung, wegen Beleidigung und was noch dran hängt!
… ich kenne da eine Site, die nimmt strittige Inhalte Temporär aus dem Netz, mit einem Hinweis enthaltenen Platzhalter wird der „Platz“ reserviert, nach der Prüfung wird der Beitrag/Kommentar an die Behörden weitergeleitet bzw. wieder Online gestellt!
Wie sichert sich die Exekutive eigentlich gegen den Vorwurf der Willkür ab? Konkret: Wo wird zur Sicherung der rechtsstaatlichen Ordnung dokumentiert, welche Inhalte der Öffentlichkeit vorenthalten werden?!
Denn was wir ja nicht wollen und auch nicht akzeptieren können ist, dass der (Rechts)Staat unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung die Meinungsfreiheit kastriert.
Und dass gefühlt nun „rechtsextremste Inhalte“ gelöscht worden seien klingt erst mal gut. Aber entspricht das auch der Wahrheit – insbesondere wenn womöglich gar keine Belege existieren?
Der NSU-Skandal auf der einen und die Repression gegenüber Andrej Holm auf der anderen Seite zeigen uns doch, wie staatliche Realität aussieht, wenn der Staat bzw. die Exekutive mangelhaft von der Öffentlichkeit kontrolliert wird.
Brauchen wir also nicht eine Art Lösch-Protokoll, bei der die Inhalte nachvollziehbar und öffentlich wenigstens zu statistischen Zwecken sichtbar bleibt?!
Das kann man unterschreiben und man möchte noch ein letztes Mal auf den Artikel von Frau Schunke „Hate-Posts: Zwei Sorten – böser und guter Hass“ hinweisen, auch auf ihren neueren „Deutsche Justiz unterm Joch der Verfassungsfeinde“, beide in wohltuend nüchterner Analyse geschrieben, bei der Hauptursache kann man unterschiedlicher Meinung sein, was aber das Ergebnis nicht trübt.
„Wie sichert sich die Exekutive eigentlich gegen den Vorwurf der Willkür ab?“ Ganz einfach: Durch sämtliche im StGB definierten Äußerungsdelikte ;-)