Frag Das Jobcenter: Sozialbehörden müssen transparenter werden [Update]

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden: Jobcenter müssen dienstliche Telefonnummern von Sachbearbeitern nicht unbedingt herausgeben. Anlass genug, trotzdem für mehr Transparenz der Behörden einzustehen. Macht mit bei „Frag Das Jobcenter“!

Foto: cucchiaio , CC BY-NC-ND 2.0

Jobcenter in Deutschland sind mächtige Behörden: Sie dürfen nicht nur diejenigen Personen überwachen, die von ihnen Leistungen beziehen, sondern auch Daten von Menschen überprüfen, die mit ihnen in einem Haushalt leben – auch durch Überprüfung sozialer Netzwerke. Jobcenter entscheiden selbst mitunter willkürlich darüber, wem Leistungen gekürzt und wie sogenannte Jobcenter-Kunden bestraft werden, wer in Maßnahmen gehen muss und wer nicht.

Wie genau die Jobcenter aber ihre Entscheidungen fällen, bleibt meist im Dunkeln. Während sich die Kunden der Jobcenter ausleuchten lassen müssen, sind die meisten Jobcenter kaum transparent. Das betrifft unter anderem die internen Weisungen, die sich die Behörden selbst geben. Sie regeln zum Beispiel die Übernahme bestimmter Arztbehandlungen oder den Umgang mit Sanktionen.

Mitmachen: Frag Das Jobcenter!

Mit der neuen Kampagne „Frag Das Jobcenter“ von FragDenStaat sollen alle Jobcenter verpflichtet werden, ihre internen Weisungen sowie die Zielvereinbarungen zu veröffentlichen, die sie mit der Bundesagentur für Arbeit geschlossen haben. Diese Regeln, wie viele Menschen Leistungen beziehen dürfen und wie viele von ihnen in Maßnahmen gehen sollen. Die Jobcenter müssen die Dokumente nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben.

Mitmachen bei der Kampagne ist einfach: Auf FragDenStaat.de/jobcenter eines der 408 deutschen Jobcenter auswählen und eine vorgefertigte Mail über die Plattform an die Behörde senden – wie schon bei der ähnlichen Kampagne „FragDenBundestag“ im Frühjahr. Das Ziel dabei: Mittelfristig sollen alle Jobcenter ihre Weisungen und Zielvereinbarungen laufend aktuell auf der eigenen Homepage veröffentlichen.

Jobcenter müssen Telefonlisten nicht herausgeben

In einem anderen Punkt müssen Jobcenter nicht transparenter werden. Nach einem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind die Behörden nicht unbedingt dazu verpflichtet, die Telefonnummern einzelner Sachbearbeiter auf Antrag herauszugeben.

Dem Urteil ging ein jahrelanger Streit um die Herausgabe von Telefonlisten von Jobcentern voraus. Viele Betroffene können ihre Sachbearbeiter in Jobcentern nicht direkt kontaktieren und müssen für eine telefonische Kontaktaufnahme Callcenter in Anspruch nehmen. Während in den vorigen Instanzen einige Verwaltungsgerichte der Ansicht waren, dass die Listen mit Telefonnummern von Jobcenter-Mitarbeitern auf Anfrage nach dem IFG herausgegeben werden müssen, verhinderten die nächsthöheren Instanzen eine Herausgabe.

Datenschutz der Jobcenter-Mitarbeiter betroffen?

Diese Urteile bestätigte heute das Bundesverwaltungsgericht: Zum einen seien die Diensttelefonnummern (wohlgemerkt nicht die Privatnummern) von Mitarbeitern als personenbezogene Daten zu werten. Diese dürften daher nur dann herausgegeben werden, wenn die betroffenen Sachbearbeiter zugestimmt hätten oder im Einzelfall ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden sei. Ein solches Interesse konnte die vorige Instanz allerdings nicht erkennen.

Zum anderen hatte das Gericht auch nichts einzuwenden gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster und des Verwaltungsgerichtshofs München. Die sahen durch die Herausgabe der Listen die öffentliche Sicherheit gefährdet und argumentierten, dass durch die Bekanntgabe der Telefonnummern von Jobcenter-Mitarbeitern die Funktionsfähigkeit der Jobcenter beeinträchtigt werden könnten. Durch Anrufe von außen würden Mitarbeiter daran gehindert, effektiv zu arbeiten. Zudem seien Mitarbeiter durch telefonische Angriffe und Diffamierungen gefährdet.

Ausdehnung der informationellen Selbstbestimmung

Das bedeutet, dass Betroffenen in vielen Jobcentern keine Möglichkeit bleibt, ihre zuständigen Sachbearbeiter direkt zu kontaktieren. Auch über Jobcenter hinaus wird das Urteil vermutlich Konsequenzen haben: Wenn auch Daten wie dienstliche Telefonnummern und nicht nur Daten des Privat- und Familienlebens vom Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung erfasst sein sollen, wird künftig die Überprüfbarkeit politischer Entscheidungen weiter erschwert.

Wer weitere Hinweise und Dokumente zu dem Thema hat: Das Recherchebüro Correctiv recherchiert für sein Dossier zur „Ungerechten Arbeitswelt“ zu Jobcentern in Deutschland und freut sich über Einsendungen.

[Update, 25.10.2016]: Inzwischen wurde die Hälfte aller Jobcenter angefragt! Bleiben noch weniger als 400 Anfragen. Einige Jobcenter haben die angefragten Dokumente auch bereits herausgegeben.

18 Ergänzungen

  1. Wäre ja schön:
    „Die Jobcenter müssen die Dokumente nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben.“
    in Hessen gibt es kein IFG
    Damit bekommt man auch keine Auskunft.. :‘-(

    Streite mich seit Jahren mit einer Behörde um Herausgabe von Beschaffungsdokumenten

    Abe: Ohne Arme -> keine Kekse

    1. Die normalen Jobcenter müssen Daten nach dem Bundes-IFG herausgeben, egal in welchem Bundesland sie sind. Anders ist das aber tatsächlich bei den Optionskommunen – für die gelten die Landesgesetze. Das trifft auf 16 Jobcenter in Hessen zu.

  2. Beim JC in meiner Stadt kommt man recht leicht an die Telefonnummern. Jeder „Kunde“ bekommt zumindest die seinige. Steht ja auch auf den Bescheiden.
    Aber das heißt nicht, dass außerhalb der engen Öffnungszeiten (wo die Damen dann meistens außerhalb des Zimmers im Gespräch sind ) auch irgendjemand rangeht.

    1. Hier gibt es nur die Nummer des Callcenters. Eine direkte Durchwahl steht auch auf Leistungsbescheiden und Eingliederungsvereinbarungen nicht drauf. Ich habe eine Visitenkarte meine Sachbearbeiterin, die Telefonnummer ist aber definitiv auch keine Durchwahl.
      Es steht noch eine persönliche Mailadresse der „Arbeitsvermittlerin“ drauf, aber da werde ich sicher nicht hinschreiben. Erstens ist die Rechtssicherheit im Klagefall nicht gegeben, außerdem erwarte ich vom Jobcenter, unter anderem der Rechtssicherheit wegen, den Schriftverkehr per Post.

      Letztens habe ich dann im Callcenter angerufen, da ich vorgeladen wurde, aber das Auto nicht anspringen wollte, ich demnach erst Fahrkarten kaufen und den ÖPNV nehmen musste. Verspätung 30 Minuten. Ich habe versucht, 3x im Jobcenter anzurufen und meine Verspätung mitzuteilen. Die Höflichkeit und meine Erziehung gebietet das.
      Aber ich hatte nur einen Stimmenroboter auf der anderen Seite, der mir mitteilte, dass aufgrund des hohen Anrufaufkommens derzeit das Gespräch nicht angenommen werden kann und ich es später erneut versuchen soll.

  3. Ich habe selbst ziemlich schlechte Erfahrungen mit den JobCenter Mitarbeitern gemacht.
    Trotzdem halte ich es für richtig und wichtig, dass sie umfangreich nach persönlichen Daten der Leistungsempfänger suchen dürfen. Gerade mit Hartz4 wird viel Missbrauch betrieben, und der schadet der Gesellschaft und am meisten den wirklich Bedürftigen…

    1. „Gerade mit Hartz4 wird viel Missbrauch betrieben,“
      Ist das wirklich so? Dann gib doch mal die Quelle an. Wir warten

    2. Soll ich mal in meinen inzwischen 23 Seiten umfassenden Diskussionsthread verweisen, was das Unrecht angeht, das das Jobcenter permanent über mir auskippt?
      Inzwischen laufen zwei Klagen, die Dritte folgt bald.
      Ich könnte noch 7 weitere Klagen einreichen, allesamt wegen Untätigkeit. Die gesetzlichen Fristen sind in diesen 7 Fällen um mehrere Jahre überschritten, in denen keine Entscheidung getroffen wurde. Andererseits fürchte ich auch die Entscheidung, daher halte ich still. Denn ich weiß genau, dass die meisten Entscheidungen wieder rechtswidig sein werden und ich erneut Klagen einreichen muss.
      Alleine letzte Woche hatte ich 12 (in Worten: zwölf) Schreiben des Jobcenters im Briefkasten. Aktuell verstosst man unter anderem gegen Artikel 12 GG.
      Aber ich als ALG-II-Empfänger habe lediglich das recht auf den vollständigen Datenstriptease. Mich wundert, dass die für ihre Datenbank noch keine Sperma- und Speichelproben angefordert haben.

      Im Übrigen habe ich auch eine Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes. Als Selbständiger haben meine Kunden und Lieferanten das Recht, dass ich deren Daten nicht heraustrage. Weder an das Jobcenter, noch an sonst wem. Wen das Jobcenter aber heimlich auf meine Kontobewegungen zugreift, ist mit diesem Datenschutz ebenfalls essig. Und ich werde davon nie erfahren. Das würde nur geschehen, wenn ich mich rechtswidrig verhalte. Da ich das aber nicht mache, werde ich nie darüber Kenntnis erlangen, wie intensiv ich hinter meinem Rücken durch den „Sozialstaat“ beschnüffelt und ausgeforscht werde.

      Aber Leute wie Sie fabulieren „massenhaften Missbrauch“ herbei, der gar nicht existiert. Kümmern Sie sich mal um den Missbrauch der Machtposition in der Politik, die Lobbyisten und all die Köfferchenschieber. Aber nein, wer 700 Euro im Monat Sozialleistungen bekommt, der muss dauerhaft bis in die Unterhose kontrolliert werden. Immerhin könnte der ja mal unberechtigt 20 Euro bekommen, die er nicht angibt. Da muss man schon hart durchgreifen.

      Die „Rechtsverreinfachungen“ werden bereits jetzt missbraucht. Frau Nahles hat da ganze Arbeit geleistet. Aber auch sie wird für das in Gesetz gegossene Unrecht niemals haften.

  4. Da muss ich mal lachen. Bei den Jobcentern, Arbeitsagenturen sitzen Leute deren einziger Zweck ist die Menschen in Niedriglohnbeschäfftigung zu drücken mit Gewalt. Solche Worte wie Transparenz haben mit Jobcentern, Arbeitsagenturen überhaupt nichts zu tun weil die mit den Menschen alles machen können und es auch hemmunslos tun egal ob der Mensch, KInd, Frau dann auf der Straße stirbt oder nicht-

  5. Solange es Prämien für verhängte Sanktionen gibt, werden die Ämter einen Teufel tun und mehr Transparenz durchsetzen. Die „Capos“ an den Schreibtischen soll keiner beim Namen nennen können ODER direkt erreichen dürfen.

  6. „Sozialbehörden müssen transparenter werden“
    Ja, müssen die. Aber ihr träumt, anzunehmen, dass das geschieht, wenn eine Beamtenselbsthilfegruppe wie das Bundesverwaltungsgericht für sowas zuständig bleibt.

    Jetzt soll das (Blow-)Jobcenter auch wegen jeden Kleinkram mit bis zu 5000Euro gegen den
    arbeitslosen Bürger vorgehen dürfen? Seht ihr? Alles so, wie immer -wer hat, dem wird viel gegeben. Wer wenig hat und gefährdet ist, gar nichts mehr zu haben, der wird gegängelt und gepresst, bis es brummt.
    Ansonsten treten, buckeln, beissen und Geschichten vom Pferd. Alles so wie immer.?.

  7. Als Hartz-IV-Empfänger werde ich einen Teufel tun und im mir zuständigen Jobcenter eine Anfrage einreichen. Dafür bin ich viel zu eingeschüchtert. Vor kurzem wurde zum Beispiel ohne mir eine Begründung zu geben und ohne vorherige Konsultation ein Ermittler zu mir bestellt, der unangekündigt und ohne Belehrung, dass ich der Aufforderung nicht folge leisten muss, Zutritt zu meiner Wohnung verlangte, sich meine Wohnung genau unter die Lupe nahm und unter anderem Notizen zu meiner Kleidung im Kleiderschrank machte. Die Anordnung geschah, obwohl eine Hausdurchsuchung nur Ultima Ratio sein darf. Das sind völlig unverhältnismäßige Maßnahmen, zumal ich mein gesamtes Leben inklusive laufender ungeschwärzter Kontoauszüge den Mitarbeitern des Jobcenters darlege. Inwieweit eine weitere Bespitzelung von mir stattfindet, weiß ich nicht.

    Ja, ich habe dank Grundgesetz das Recht, den Ermittler nicht hereinzulassen. Da aber meine gesamte Existenz vom Jobcenter abhängt, lege ich mich natürlich nicht mit den Mitarbeitern an und lasse mich lieber demütigen als eine willkürliche Sanktion zu kassieren, durch die ich mir Lebensmittel nicht mehr leisten kann.

    1. Nur für dich zur Info. Alle Zukünftigen Angelegenheiten mit dem Jobcenter, egal wo rum es sich dreht. Das Jobcenter muss dich IMMER und zu jeder Angelegenheit über deine Rechte Informieren. Das heist egal was man dir androht, wozu man dich auffordert oder via Verwaltungsakt gegen dich erlässt. Das Jobcenter muss dich immer über die deine Rechte auf klären und beraten. Das in in den § 13, 14, 15 SGB 1 so geregelt. Du kannst also grundsätzlich IMMER und von jedem Mitarbeiter, in jeder Sozialbehörde (nicht nur das Jobcenter) nach diesem Paragrafen Aufklärung über deine Rechte und Beratung verlangen. Und das auch mündlich. Egal ob jemand bei der Zuhause steht, oder du dich in einer Sozialbehörde befindest.

      Du kannst jeden Mitarbeiter IMMER mündlich auffordern: „Ich fordere Sie hiermit gemäß § 13, 14, 15 SGB 1 dazu auf, mich über meine Rechte in dieser oder jener Angelegenheit aufzuklären und mich zu beraten“

      Darüber hinaus ist das Jobcenter und jede andere Sozialbehörde und alle Mitarbeiter aber auch verpflichtet, dich über deine tatsächlichen Pflichten wahrheitsgemäß zu unterrichten.

      Da beides in deinem speziellem Fall nicht erfolgt ist, schlage ich dir vor Dienstaufsichtsbeschwerde und Fachbereichsbeschwerde bei der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen und auf die Pflichtverletzung seitens des Jobcenter Mitarbeiter gemäß der genannten Paragrafen hinzuweisen.

      Die Beschwerden kannst du ganz einfach in Schriftform adressiert an die Geschäftsstelle in deinem Jobcenter abgeben und dir diese Dokumenten Abgabe schriftlich bescheinigen lassen.

      1. Aufsichtsbeschwerden bringen aber leider genau nichts, weil die Aufsichtsbehörde kein Interesse daran hat, gegen Kollegen (im Geiste) zu ermitteln. Sich selbst kontrollierende Institutionen sind unwirksam.

  8. Von einem telefonischen Kontakt mit dem Jobcenter ist generell abzuraten. Tel. Auskünfte, Absprachen usw. sind nicht nachweisbar = nicht rechtssicher = ubrauchbar, in der Regel zum Nachteil des Leistungsberechtigten. Aus eigener Erfahrung empfiehlt es sich, jeglichen Kontakt mit dem Jobcenter per onlinefax zu regeln. Rechtssicher, und die günstigste Methode. (Onlinefax bei deutschem Anbieter mit Sendebestätigung per E-Mail und 1ter Faxseite als Anhang z.B. für 3 cent pro Fax)

    1. Ergänzung: Das was für tel. Kontakt gilt gilt genau so für E-Mail oder mündliche Auskünfte eines Jobcentermitarbeiters (sofern man nicht einen Zeugen hat der möglichst am gleichen Tag eine schriftliche Zeugenbekundung unterschreibt). Die sind genau so wenig rechtssicher.

      Klagen lohnt sich. Jede zweite Klage in Deutschland vor den Sozialgerichten ist erfolgreich = jeder zweite Verwaltungsakt der Jobcenter ist rechtswidrig. Wie krass ist das? Und das sind nur die Fälle, die sich trauen/… den Rechtsweg zu beschreiten. Wie hoch ist die Dunkelziffer?

      2017 besteht die Möglichkeit durch Landtags- und Bundestags-Wahl der staatlich verodneten Niedriglohnsektorsubventionierung und Armut (ALGII) EInhalt zu gebieten. Die Linke ist da ganz eindeutig, Die Grünen sind laut aktuellem Beschluss zumindest gegen Sanktionen.

  9. Ergänzung 2: Falls das Jobcenter Telefonnummer und/oder E-Mailadresse von einem hat kann man das per Antrag löschen lassen:
    (Mustertext)

    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert:
    Telefon (Festnetz und Handy) und E-Mail Angaben sind nicht notwendig sondern freiwillig.

    Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich bis zum [Datum dass 4 Wochen in der Zukunft liegt] einen entsprechenden schriftlichen Nachweis.

    Mit freundlichen Grüßen,
    [Unterschrift]

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