Airbus erhält erste EU-Lizenz zur Musterzulassung großer Drohnen für die zivile Luftfahrt

Auch im zivilen Bereich wächst der Markt für große Drohnen rasant. Airbus will die „Führungsrolle“ übernehmen, auf EU-Ebene scheint das mit der Drohne „Atlante“ zu gelingen. Airbus und die EASA haben die Zulassungsverfahren von der bemannten auf die unbemannte Luftfahrt übertragen. Für 2024 ist die gleichberechtigte Teilnahme großer Drohnen am allgemeinen Luftverkehr anvisiert.

Airbus ATLANTE, tataquax (Wikipedia)

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA erteilt dem Rüstungskonzern Airbus die Erlaubnis zur Musterzulassung von zivil genutzten Drohnen. Das Zertifikat betrifft die Entwicklung und Konstruktion unbemannter Luftfahrzeuge für den Betrieb in europäischen Lufträumen. Airbus ist nun als erster Hersteller berechtigt, die europäische Musterzulassung von Prototypen zu beantragen. Über einem Abfluggewicht von 150 Kilogramm ist hierfür die EASA zuständig.

Die Verteidigungssparte des Konzerns hatte einen solchen Antrag vor zwei Jahren für seine Langstrecken-Drohne des Typs „Atlante“ angemeldet, die erst im Jahr zuvor ihren Erstflug abgewickelt hatte. Bei der EASA konnte die beantragte Musterzulassung zunächst nicht bearbeitet werden, da dort lediglich Zulassungsverfahren für die bemannte Luftfahrt existierten. Die hierfür lizenzierten Betriebe werden von der EASA mit einem „Design Organisation Approval“ (DOA) ausgestattet. In Zusammenarbeit mit Airbus wurde schließlich ein gemeinsames, der Zivilluftfahrt entlehntes DOA entwickelt.

Drohnen für „Regierungskräfte“

Die Drohne „Atlante“ („Avión Táctico de Largo Alcance no tripulado Español“) ist eigentlich eine spanische Entwicklung und wurde schließlich von Airbus gefertigt. Mit einer Flügelspannweite von acht Metern und einem Abfluggewicht von über einer halben Tonne ist die „Atlante“ bestens für den Transport hochwertiger Aufklärungstechnik geeignet. Laut Airbus kann etwa ein größeres radarbasiertes Überwachungssystem mitgeführt werden.

Mit voller Ausrüstung kann die „Atlante“ rund zehn Stunden in der Luft bleiben. Zum Abheben genügt eine provisorische Landebahn, die Drohne kann hilfsweise auch per Katapult starten und mit dem Fallschirm landen. Der Empfang von Befehlen zur Steuerung ist von der NATO zertifiziert und damit auch für militärische Zwecke geeignet. Airbus bewirbt die „Atlante“ für den Einsatz durch „Regierungskräfte“ im Bereich von Friedenssicherung, Stabilität und Sicherheit. Hierzu gehörten die Überwachung von städtischen und ländlichen Gebieten, bei Naturkatastrophen oder Sportereignissen.

Für die Entwicklung und Vermarktung ziviler Drohnen hat Airbus mittlerweile eine eigene Abteilung geschaffen. Deren Chefin Jana Rosenmann fordert nicht weniger als die „Führungsrolle bei der zivilen Drohnenentwicklung“ für Airbus. Ein „riesiger Markt“ entsteht vor allem für Flüge außerhalb der Sichtweite der steuernden Personen. Bis 2025 könnte sich der Umsatz fast verdoppeln, den größten Anteil hätten laut Rosenmann vor allem Drohnen mit hoher Reichweite. Airbus will auch im Bereich Software und Servicedienste mit Drohnen expandieren.

Teilnahme von Drohnen am allgemeinen Luftverkehr

Mit der „Atlante“ wird sich Airbus vermutlich auch für die Überwachung des Mittelmeers bewerben. Die Grenzagentur FRONTEX, die Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und die Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) haben ein neues Kooperationsabkommen geschlossen. Zu den Zielen gehört die Verbesserung der Grenzüberwachung sowie die Verfolgung illegaler Fischerei und anderer „krimineller Aktivitäten“. Die EMSA hat die Beschaffung von Drohnen in drei verschiedenen Größen ausgeschrieben: große und mittlere Drohnen mit hoher Reichweite sowie Helikopter-Drohnen. Sie sollen optische und radarbasierte Kameras oder Sensorik zum Aufspüren von Gasen befördern. In einer weiteren Ausschreibung werden Hersteller für die Kommunikation und Verarbeitung der Aufklärungsdaten gesucht.

Mit der erstmalig vergebenen Lizenz zur Musterzulassung erhält Airbus einen wichtigen Platz in der europäischen Regulierung zivil genutzter Drohnen. Die EASA hat hierfür eine „Roadmap“ herausgegeben, die für 2016 zunächst regulatorische Schritte vorsieht. Ab dem Jahr 2024 ist die gleichberechtigte Teilnahme großer Drohnen am allgemeinen Luftverkehr anvisiert. Die Regelungen sollen per Verordnung EU-weit gültig sein, auch die Bundesregierung will sich daran halten und verzichtet deshalb auf „eigene nationale Anstrengungen“. Zur „Roadmap“ gehören zahlreiche Forschungsprojekte zur Integration der Drohnen, häufig findet sich Airbus unter den Partnern.

1 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.